Rote Ampel umfahren - verboten?
Hallo,
gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.
An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.
Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.
Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.
Beste Antwort im Thema
TE, entschuldige bitte.
Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.
232 Antworten
Hätte ich genau so gemacht (wenn kein Verkehr), für mich völlig ok. Aber wenn man da erwischt wird, kostet es halt. Für mich auch ok.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2017 um 10:49:52 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Februar 2017 um 10:38:00 Uhr:
[...] Er hat "vorsätzlich" eine rote Ampel umfahren [...]
Wie schon gesagt, diesen Tatbestand gibt es seit 2013 nicht mehr, es geht hier "nur" um einen Rotlichtverstoß.
Das umfahren einer Roten Ampel war vor 2013 ein Rotlichtverstoß und wird auch nach 2013 so bleiben... das weiß ich.
Da er aber nicht direkt drüber ist hat der TE die rote Ampel umfahren.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Februar 2017 um 10:54:39 Uhr:
Hätte ich genau so gemacht (wenn kein Verkehr), für mich völlig ok. Aber wenn man da erwischt wird, kostet es halt. Für mich auch ok.
Der nächste Checker. Wie schätzt du eigentlich deine geistige Reife ein?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 24. Februar 2017 um 10:08:29 Uhr:
[...] Dafür habe ich die Kreuzung mir mal etwas, aus der Luft, angeschaut (s. Grafik). [...]
Beim StVO-Screenshot fehlt die Quellenangabe 😉 und darf man das Google Bild überhaupt verändern? Ich habe z.B. auch viele meiner Fotos zur nichtkommerziellen Nutzung im Internet zur Verfügung gestellt und habe schon auf Unterlassung gemahnt, weil meine Fotos bearbeitet und verfälscht wurden. Will heißen, Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 10:56:03 Uhr:
Der nächste Checker. Wie schätzt du eigentlich deine geistige Reife ein?Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Februar 2017 um 10:54:39 Uhr:
Hätte ich genau so gemacht (wenn kein Verkehr), für mich völlig ok. Aber wenn man da erwischt wird, kostet es halt. Für mich auch ok.
Zum Ei köppen reichts noch, danke.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 10:54:27 Uhr:
Ich sehe keine Möglichkeit, wie so etwas entschuldigt oder gerechtfertigt werden kann. Und dass der Kollege sofort rausgezogen wurde, ist in dem Sinne ein Glücksfall, der hoffentlich auf Dauer eine erzieherische Wirkung entfaltet.
... Da das Geschehen ja von der Polizei beobachtet und der TE auch sofort angehalten wurde, hat Er vor Gericht eh keine Chance.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Februar 2017 um 10:55:15 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2017 um 10:49:52 Uhr:
Wie schon gesagt, diesen Tatbestand gibt es seit 2013 nicht mehr, es geht hier "nur" um einen Rotlichtverstoß.Das umfahren einer Roten Ampel war vor 2013 ein Rotlichtverstoß und wird auch nach 2013 so bleiben... das weiß ich.[...]
Habe gerade noch mal nachgeschaut: es ist bis höchstens zum 01.05.2014 so geblieben, da erschien der neue Bußgeldkatalog. Und in diesem wirst du vergeblich den Tatbestand finden. Es gab bis dahin z.B. auch keine Punkte für eine solche Aktion, hat nur 30€ gekostet, war also kein Rotlichtverstoß. Es spielte keine Rolle, bei welchem Ampelbegriff man die LZA umfahren hat.
Ob ein Richter das als entlastenden Umstand annimmt wenn man mehrere Verkehrsverstöße begeht um eine rote Ampel zu umgehen? 😁
Und was das Heranziehen anderer Urteile angeht. Da es in Deutschland sehr selten Musterurteile gibt, im Straßenverkehr eher gar Keine, ist jedes Urteil ein Einzelfallurteil. Ein Richter wird höchstens Urteile anderer Fälle als Beratungsstütze heranziehen wenn Die sich dieser Situation sehr stark ähneln, am Besten Urteile gegen Schlaumaier die an dieser Kreuzung auf dieselbe schlaue Idee kamen.
Wenn also der böse Brief kommt vor Gericht gehen damit die Sache geklärt wird.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Februar 2017 um 10:58:29 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 10:56:03 Uhr:
Der nächste Checker. Wie schätzt du eigentlich deine geistige Reife ein?
Zum Ei köppen reichts noch, danke.
Das ist doch schon mal was. Geh in dich und werde ein besserer Mensch! 😎
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2017 um 10:57:13 Uhr:
Beim StVO-Screenshot fehlt die Quellenangabe 😉
Gesetze im Internet - darf auch so genutzt werden ist volkes Eigentum 😉
Zitat:
und darf man das Google Bild überhaupt verändern?
Ist dann ja sogar eine Collage und damit mein Eigentum, weil künstlerisch bearbeitet. 😉😉
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 10:56:03 Uhr:
Der nächste Checker. Wie schätzt du eigentlich deine geistige Reife ein?Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Februar 2017 um 10:54:39 Uhr:
Hätte ich genau so gemacht (wenn kein Verkehr), für mich völlig ok. Aber wenn man da erwischt wird, kostet es halt. Für mich auch ok.
Eventuell gab's beim TE noch eine Vorgeschichte. Ich könnte mir folgende Situation vorstellen: TE hat sich fälschlicherweise auf die Rechtsabbiegerspur eingeordnet (ob nun wissentlich oder unwissentlich sei mal dahingestellt) und wurde dann nicht mehr auf die Geradeausspur gelassen. Die hinter Ihm hupenden Rechtsabbieger zwingen zum schnellen Handeln wobei dann diese Sonderlösung zustande kam. Ich konnte sowas schon mehrfach beobachten und war jedes Mal von der Improvisationsfähigkeit und Kreativität überrascht. 🙂
Wenn so etwas passiert, hat man die Möglichkeit, ein Stück in die Straße rechts reinzufahren, dort unauffällig (und zulässig) zu wenden und dann noch mal rechts abzubiegen.
So würde ich das machen. Das Wenden sollte nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abbiegen stehen, dann sollte es regelkonform sein, wenn man einen Abbiegeirrtumm auf diese Weise korrigiert .
Aber das trifft auf den TE nicht zu. Zitat Ursprungspost:
Zitat:
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 11:34:47 Uhr:
Wenn so etwas passiert, hat man die Möglichkeit, ein Stück in die Straße rechts reinzufahren, dort unauffällig (und zulässig) zu wenden und dann noch mal rechts abzubiegen. [...]
[...]
Du vergisst dabei aber die Verletzung der Ehre 😁