Rote Ampel überfahren
Guten Morgen,
ich habe heute morgen eine rote Ampel überfahren und wurde daraufhin angehalten.
Letztendlich habe ich den Verstoß zugegeben. Jedoch habe ich nichts unterschrieben, der Beamte meinte nur, dass der Rest per Post käme.
Komm ich aus der Sache noch raus?
Gruß,
lenny
Beste Antwort im Thema
nein.
(ich hoffe, der Schaden an der Ampel war nicht zu groß).
61 Antworten
hier kannst du genau nachschauen welche strafe auf dich zukommt: http://www.rote-ampel-ueberfahren.de/bussgeldkatalog/
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Juni 2016 um 09:47:41 Uhr:
Das ist schon sehr in Ordnung, wie du es gemacht hast.
Rauskommen wird nichts mehr, aber wenn du den Zahlschein bekommst dann zahl es und gut ist.
Das konnte er hier auch schon.....
Doppelt hält besser....... naja, wer weiss, aber eher da als an der Ampel.......😁
Vielleicht sollten die Hersteller eine App ins Auto integrieren, die sofort das fällige Bußgeld anzeigt.
Ein Sensor zur Blitzererkennun, Tachosignal gibts schon, Verkehrszeichenerkennung auch. Der Rest ist einfache Addition und eine Datenbankabfrage.
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Das sind die schlimmsten. Vermummt bis obenhin, ein Bein in der Luft, und wild SMS tippen 😁 😁
Zitat:
@lenny1234 schrieb am 22. Juni 2016 um 08:55:22 Uhr:
...
Komm ich aus der Sache noch raus?Gruß,
lenny
Nein, kommst Du nicht!
Du hast einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen, Schluß, Aus, Ende!
Zahlen und nicht nochmal machen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 09:26:41 Uhr:
Zitat:
@lenny1234 schrieb am 22. Juni 2016 um 08:55:22 Uhr:
Komm ich aus der Sache noch raus?Nö. Die Anhörung durch den Uniformträger reicht.Das nächste mal bersser den Brabbel halten.
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Auch Babbel halten nützt nichts.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 24. Juni 2016 um 11:46:59 Uhr:
Auch Babbel halten nützt nichts.
In dem Fall nicht. Trotzdem würde ich außer den Personalien nichts angeben.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. Juni 2016 um 11:54:04 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 24. Juni 2016 um 11:46:59 Uhr:
Auch Babbel halten nützt nichts.In dem Fall nicht. Trotzdem würde ich außer den Personalien nichts angeben.
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Das musst Du ja auch nicht.
Ja, wenn dann aber Leute wie der TE erst alles reumütig zugeben (Anhörung erfolgt) und dann fragen, wie sie aus der Sache rauskommen können, dann fällt mir nicht mehr viel ein.
Die Strafen sind ja schon ziemlich krank.
Einen Monat Fahrverbot für z.B. nachts bei einer perfekt einsehbaren Ampel weiter fahren?
Q. Was würde passieren, wenn es nachts bei perfekter Einsehbarkeit einen Strafrabatt gäbe?
A. Die Verkehrsgerichte wären voll von Rotsündern, die aufgrund dieser Vorschrift ihr Fahrverbot umgehen wollen, egal wie dunkel und einsehbar die Ampel war.
Nein danke. Lieber die Strafe so lassen wie sie ist. Absichtlich bei Rot fahren = 1 Monat Fahrverbot. Passt.
Zitat:
@towe96 schrieb am 24. Juni 2016 um 17:55:43 Uhr:
Die Strafen sind ja schon ziemlich krank.
Einen Monat Fahrverbot für z.B. nachts bei einer perfekt einsehbaren Ampel weiter fahren?
Die Leute, die sowas machen, sind doch schon ziemlich krank! 🙄
Dafür kann die Strafe nicht hoch genug sein. Denn: wer schon nachts so blöd ist, wird es auch am Tage "probieren".
~95% der Ampeln müssten nachts doch, mangels Verkehr, eh nicht an sein.
Da sollte es eher mal eine gesetzliche Regelung geben, bei welcher Verkehrsdichte Ampeln deaktiviert werden müssen.
Wäre mal interessant, eine Statistik dazu zu machen, wie viel Kraftstoff durch unsinnige nächtliche Ampelstopps verschwendet wird.