Rotblitzer anfechtbar?

Guten Morgen,

heute ist mir etwas dummes passiert, und zwar wurde ich an einer Ampelanlage geblitzdingst.
Der Hergang war recht übersichtlich, da ein Fahrzeug, welches nicht geblitzt wurde, vor mir und keines hinter mir war. Es wurde Gelb dann Rot und ich bin mir sicher, dass es noch keine 2 Sekunden Rot war als der blitzer reagierte. Das Umschalten auf Rot habe ich nur noch im Augenwinkel wahr nehmen können, quasi wenn ich eine Notbremsung eingeleitet hätte, wäre ich mitten auf der Kreuzung zum stehen gekommen. Da ich noch nie bei Rot geblitzt wurde, weiss ich natürlich nicht ob die zwei Sekunden Toleranz nach dem Blitzen heraussortiert werden oder ob die einfach auf Dummfang gehen und das erstmal zusenden. Desweiteren hatte ich noch zwei Arbeitskollegen im Auto sitzen die das ganze bezeugen können. Mit dem Anwalt werde ich erstmal warten bis wirklich ein Brief kommt.

Danke für Eure Hilfe

Gruß

S.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner



Dieser Blitzer ist die pure Abzocke!

So,so. Rotlichtphasen überwachen ist also " Abzocke " . Manchmal fragt man sich, wo man hier reingeraten ist. Schreib das mal alles auf deinen Anhörungsbogen und verkünde das anschließend laut im Gericht. Aber nicht vergessen das Ergebnis hier zu veröffentlichen 😁

102 weitere Antworten
102 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Die Phrase "vorläufige Einstellung bei Ermittlung einer neuen Anschrift" ist eigentlich unrichtig bzw. missverständlich ausgedrückt.

Gruß
Achim H.

Das ist so was von richtig, richtiger geht es nicht. Brief als unzustellbar zurück: Vorl. Einstellung, siehe § 205 StPO i.vb. mit § 46 OWIG.

Mal so nebenbei wære hier auf MT so ne richtige Jammerecke geil😉 Eine wo kein Mod zu machen darf. Wo jeder ningeln kann das er Scheisse gebaut hat und dafuer Zahlen muss, jeder Befuehrworter von Abzocke schwætzen kann und jeder fehlerfreie aus vollen Rohren Belehrungen und § bredigen darf. Beleidigungen duerfen dabei auch nicht zu kurz kommen. Denn die meisten hier sind eh im Realleben kleine Wuerstchen die den Mund nicht aufbekommen. Aber im Netz, zum Feierabend oder wenn die Frau die Wohnung verlassen hat gehts rund😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Die Phrase "vorläufige Einstellung bei Ermittlung einer neuen Anschrift" ist eigentlich unrichtig bzw. missverständlich ausgedrückt.

Gruß
Achim H.

Das ist so was von richtig, richtiger geht es nicht. Brief als unzustellbar zurück: Vorl. Einstellung, siehe § 205 StPO i.vb. mit § 46 OWIG.

😁

@ R 129 Fan: Das kann gar nicht sein. Da muss sich dann das Gesetz irren. Brueggener ist unfehlbar.

Moin mattalf,

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Mal so nebenbei wære hier auf MT so ne richtige Jammerecke geil

kein Problem, mach einen Blog auf.

😉

So long

Ghost

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Die Phrase "vorläufige Einstellung bei Ermittlung einer neuen Anschrift" ist eigentlich unrichtig bzw. missverständlich ausgedrückt.

Gruß
Achim H.

Das ist so was von richtig, richtiger geht es nicht. Brief als unzustellbar zurück: Vorl. Einstellung, siehe § 205 StPO i.vb. mit § 46 OWIG.
Korrektur

: das OwiG hat mit der Ahnung von Verstößen gg. die StVO nichts zu tun. Dafür maßgeblich sind § 49 StVO und 24 StVG. Wie dem auch sei, würde, wenn es den zuträfe, auch die "vorläufige Einstellung" eben nur vorläufig und nicht endgültig sein. Richtiger Weise kann aber in korrekter Lesart und Anwendung der zutreffenden gesetzlichen Bestimmung ausschl. die Verjährung zur weiteren Halter- bzw. Wohnanschriftermittlung ausgesetzt werden. Im Ergebnis das Gleiche: es ist NICHT vom Tisch.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Das ist so was von richtig, richtiger geht es nicht. Brief als unzustellbar zurück: Vorl. Einstellung, siehe § 205 StPO i.vb. mit § 46 OWIG.

😁
@ R 129 Fan: Das kann gar nicht sein. Da muss sich dann das Gesetz irren. Brueggener ist unfehlbar.

Stimmt, ich kann lesen! Und höre vor allem nicht nach der Überschrift damit auf......

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Mal so nebenbei wære hier auf MT so ne richtige Jammerecke geil😉 Eine wo kein Mod zu machen darf. Wo jeder ningeln kann das er Scheisse gebaut hat und dafuer Zahlen muss, jeder Befuehrworter von Abzocke schwætzen kann und jeder fehlerfreie aus vollen Rohren Belehrungen und § bredigen darf. Beleidigungen duerfen dabei auch nicht zu kurz kommen. Denn die meisten hier sind eh im Realleben kleine Wuerstchen die den Mund nicht aufbekommen. Aber im Netz, zum Feierabend oder wenn die Frau die Wohnung verlassen hat gehts rund😉

im Zitat meines vorangegangenen Beitrags hast Du ein leuchtendes Beispiel dafür: trotz absoluter Ahnungslosigkeit noch seinen überflüssigen Senf dazu geben.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


auch die "vorläufige Einstellung" eben nur vorläufig und nicht endgültig sein. Richtiger Weise kann aber in korrekter Lesart und Anwendung der zutreffenden gesetzlichen Bestimmung ausschl. die Verjährung zur weiteren Halter- bzw. Wohnanschriftermittlung ausgesetzt werden. Im Ergebnis das Gleiche: es ist NICHT vom Tisch.

Habe nie was anderes behauptet.Aber immer schön zu lesen, daß es doch Leutchen gibt die immer mehr wissen als die Praktiker....😁

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Korrektur: das OwiG hat mit der Ahnung von Verstößen gg. die StVO nichts zu tun.

Das ist falsch, aber darüber diskutiere ich mit dir garantiert nicht 😁 . Nur als kleiner Tip: Es geht nicht um die Ahndung sondern den Verfahrensablauf 😁 Aber bemüh dich mal weiter, ist sehr spaßig 😁

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Moin mattalf,

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Mal so nebenbei wære hier auf MT so ne richtige Jammerecke geil
kein Problem, mach einen Blog auf.

😉

So long

Ghost

Das Problem ist das es im Blog nicht so viel spass macht 😉 man kann schlechter Zitieren und man kann nicht bewerten. Schliesslich ist ja interessant welche Antworten gut ankommen und welche nicht.

....

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Wir sind erwachsene Kerle und keine kleinen Mädchen.
Da hab' ich aber meine Zweifel. Erwachsene Kerle haben es in der Regel nicht nötig ihren Selbstwert dadurch zu steigern, indem sie die Anonymität des Netzes dazu nutzen ihnen unbekannte Personen sinnlos anzupöbeln.

War das jetzt so eine Art Selbstbeschreibung?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Wären es überwachte Kreuzungen gewesen, hätte ich ohne jeden Kommentar die Strafe gezahlt und auch das Fahrverbot ausgesessen.

Genau. Und wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, um die Strafe und das Fahrverbot herumzukommen, dann hättest Du die natürlich nicht genutzt...😁

Unvorstellbar, nicht?

Ich sag's gern noch mal: Das ist meine Vorstellung von einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie gibt sich Regeln (und daran kann jeder mitwirken, auch an der Änderung oder Abschaffung) und hält diese ein. Mancher mag dann seine Freiheit über Regelbrüche definieren, gut. Ich verlange dann lediglich, daß er dazu steht und nicht rumheult, wenn sanktioniert wird.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und was ist aus der Bikinifigur geworden?

Ist noch in Arbeit... brauche wohl noch ein paar Tage dazu :-)

@all

Da habe ich ja was vom Zaun gebrochen.
Um hier eins Klar zu stellen, ich wollte hier NICHT runmingeln.
Wenn was gekommen wäre, wäre ich beim Anwalt gewesen, da die Ampel sehr schlecht einsehbar ist!
Wollte nur ein paar Meinungen dazu hören, dass hier gleich solche Diskussionen enstehen war mir nicht bewusst. Ich bin froh, dass nichts gekommen ist und bin auch NICHT mit Absicht da drüber gefahren.
Anbei auch zwei Bilder von der entsprechenden Kreuzung. Wenn ein LKW vor einem fährt, sieht man nichts!

so long

S.

Deine Antwort
Ähnliche Themen