Rostschüssel!

Mercedes C-Klasse W203

Leider hat Mercedes mein Kulanzantrag abgelehnt mit der begründung:
Der wagen ist zu alt! Es ist W203 bj.2002. 220 CDI,und jetzt habe ich auch festgesstellt,für eine (nicht fertige) Mercedes karosserie sind 9 jahre zuviel!Meine muter fährt eine Skoda Fabia bj.2002. und hat überhaupt keinen rost!Bruder fährt Fiat Ulysse und auch keinen rost!Bin ich der einzige dumme in der famillie,oder?Dafür habe ich eine PREMIUM MARKE(ehemalliger Mercedes)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lw4701


Leider werden interessante Infos wie Laufleistung, Pflege- und/oder Wartungszustand etc nicht genannt.

Wird wohl seine Gründe haben... 🙄

Und es wird gerne vergessen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt.

Ich zitiere mal aus wikipedia.de, es gibt bestimmt andere Quellen, die ähnlich lautende Informationen beinhalten:

Zitat:

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKWs im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden, wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.

Anders wäre es wohl, wenn die Bleche von innen nach außen durchrosten, darauf gibt MB ja wohl 30 Jahre Garantie (unter der Vorraussetzung regelmäßig durchgeführter Kontrollen). Aber ich will mich hier nicht zu sehr reinhängen, wie genius73 schon geschrieben hat, nur ein weiterer Rost-Thread, nichts weiter.

mfg aus München

Pippo

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und wieder ein Rost Thread.

Leider Pech gehabt das dein Auto rostet jeder greift mal ins Klo.
Das der Fiat nicht rostet kann ich kaum glauben.

Gute Nacht geh jetzt ins Bett

Hallo!
Es scheint so als verfahre man bei Kulanzanträgen nach dem Motto, erst mal Ablehnen und abwarten wie der Kunde reagiert. Diese Taktik scheint zu funktionieren. Wer hat schon Geld, Zeit und Nerven sich mit einem Konzern (Klagen, Gutachter usw.) an zulegen. Auch die negativen Beurteilungen in den Foren scheinen wenig Eindruck zu hinterlassen. Vielleicht sollte man sich mal zusammen schließen und gemeinsam dagegen vorgehen. Aber auch dafür besteht wohl wenig Hoffnung. Wir sind und bleiben wahrscheinlich ein Volk der Meckerer und Nörgler (ob berechtigt oder nicht) ohne zu handeln, weil wir den Ar… nicht hoch bekommen. Hierfür gibt es Beispiele ohne Ende.

MfG. Old benz

Leider werden interessante Infos wie Laufleistung, Pflege- und/oder Wartungszustand etc nicht genannt.

Wird wohl seine Gründe haben... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von lw4701


Leider werden interessante Infos wie Laufleistung, Pflege- und/oder Wartungszustand etc nicht genannt.

Wird wohl seine Gründe haben... 🙄

Und es wird gerne vergessen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt.

Ich zitiere mal aus wikipedia.de, es gibt bestimmt andere Quellen, die ähnlich lautende Informationen beinhalten:

Zitat:

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKWs im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden, wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.

Anders wäre es wohl, wenn die Bleche von innen nach außen durchrosten, darauf gibt MB ja wohl 30 Jahre Garantie (unter der Vorraussetzung regelmäßig durchgeführter Kontrollen). Aber ich will mich hier nicht zu sehr reinhängen, wie genius73 schon geschrieben hat, nur ein weiterer Rost-Thread, nichts weiter.

mfg aus München

Pippo

Was hat der km stand oder pflege mit der karosserie zu trun?

Hatte vor jahren diverse VW und einen Audi,da war keine rede von diese problematik?!

Zitat:

Original geschrieben von lw4701


Leider werden interessante Infos wie Laufleistung, Pflege- und/oder Wartungszustand etc nicht genannt.

Wird wohl seine Gründe haben... 🙄

Die RostKULANZ endet nach 6 Jahren, früher 8 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Die RostKULANZ endet nach 6 Jahren, früher 8 Jahre.

Einen Rechtsanspruch auf selbige KULANZ kannst Du daraus trotzdem nicht ableiten. Wie pippo678 schon richtig zitiert hat, es ist und bleibt eine

freiwillige

Leistung.

Gruß

Björn

Zitat:

Original geschrieben von goksi


Was hat der km stand oder pflege mit der karosserie zu trun?
Hatte vor jahren diverse VW und einen Audi,da war keine rede von diese problematik?!

Moin!

Wenn Du meinst, dass ein VW-Produkt nie rostet, dann hole Dir doch wieder eins!🙄

http://www.autobild.de/artikel/audi-mit-motorproblem-1822939.html
http://www.autobild.de/.../...seat-alhambra-serviceaktion-1822599.html

JEDES Auto macht bei mangelnder Pflege früher oder später Probleme! Wenn man z.B. im und nach dem Winter nicht regelmäßig die Streusalzschicht am Unterboden und Karosserie wegspült, dann ist Rost vorprogrammiert, z.T. eben dann auch an Stellen, die man selbst ertsmal gar nicht wahrnimmt!

Und je gefahrene Kilometer, desto mehr ist die Lackschicht durch Steinschläge u.ä. angegriffen und bietet Angriffsfläche für den Gammel!

Autos bestehen nunmal aus Eisen/Metall und dies hat naturgemäß die Neigung zu Oxydation!

Gruß
Fliegentod

Ohne es überthematisieren zu wollen: doch, im Prinzip schon.
Wenn es ein Einzelfall wäre, dann nicht. Da aber viele innerhalb der von MB gesteckten Richtlinien eine Leistung bekommen haben, lässt sich daraus schon ein Anspruch ableiten. Aaaaber: Die Bedingungen müssen eben erfüllt sein. Darüber steht im Ausgangspost allerdings nichts und das Alter des FZ ist hier so oder so K.O. Kriterium.

Zitat:

Original geschrieben von klf02


ohne es überthematisieren zu wollen: doch, im Prinzip schon. Wenn es ein einzelfall wäre, dann nicht. Da aber viele innerhalb der von MB gesteckten Richtlinien eine Leistung bekommen haben, lässt sich daraus schon ein Anspruch ableiten. Aaaaaber: Die Bedingungen müssen eben erfüllt sein. Darüber steht im Ausgangspost allerdings nicht und das ALter ist hier K.O. Kriterium.

Ich glaube Du verwechselst da etwas mit dem Schaffen von Präzedenzfällen in der Rechtswissenschaft. Rechtsanspruch bedeutet, dass ich mir im Falle eines Falles eine Leistung einklagen könnte. Genau genommen könnte MB bei Rost auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten verweisen, sprich ab Monat 25 gibt es nichts (wobei auch noch die Beweislastumkehr berücksichtigt werden muss). Dass MB dann die Kundschaft wegbleibt dürfte auch dem letzten Deppen klar sein.

ABER: nur weil eine Anzahl X W/S 203-Besitzer von MB Kulanz (freiwillige Leistung ohne gesetzlich Grundlage) in Sachen Rost erhalten haben bedeutet das noch lange nicht, dass der TE, Du, ich oder irgendjemand anderes sich diese gleiche Leistung einklagen kann.

mfg

Pippo

Das kommt eben immer darauf an, wie gut der Rechtsbeistand ist 🙂
Im Zweifel ist die Rechtsabteilung von MB größer und finanzstärker 🙁
Wie gesagt will ich das gar nicht überthematisieren, aber der Anspruch ist schon einklagbar. Mercedes kann noch so oft "Kulanz" drauf schreiben, es gibt auch sowas wie die Pflicht zur Gleichbehandlung.
Sollen sich aber die Juristen drüber streiten, ich komm da oft auch nicht mehr mit, was die da verhackstücken.

Zitat:

Original geschrieben von klf02


Wie gesagt will ich das gar nicht überthematisieren...

Dann mach es auch nicht.😠

Zitat:

Original geschrieben von klf02


Das kommt eben immer darauf an, wie gut der Rechtsbeistand ist 🙂
Im Zweifel ist die Rechtsabteilung von MB größer und finanzstärker 🙁

Um so eine Klage abzuwehren braucht man keine große und finanzstarke Rechtsabteilung denn: es fehlt die Rechtsgrundlage.😉

Zitat:

Original geschrieben von klf02


...aber der Anspruch ist schon einklagbar. Mercedes kann noch so oft "Kulanz" drauf schreiben, es gibt auch sowas wie die Pflicht zur Gleichbehandlung.
Sollen sich aber die Juristen drüber streiten, ich komm da oft auch nicht mehr mit, was die da verhackstücken.

Wenn Du da nicht mehr mitkommst und kein Jurist bist, dann erzähle doch hier nicht, dass ein Anspruch auf Kulanz einklagbar wäre. Nonsens. Einklagen kannst Du eine Kulanzleistung nur, wenn sie vorher zugesichert wurde, dazu gibt es auch ein Urteil vom OLG München (allerdings ging es da um Malerarbeiten). Sollte sich MB also entscheiden eine Kulanz zu gewähren und diese Enscheidung im Nachhinein revidieren (weil sich die Sachlage möglicherweise anders darstellt, als vom Antragsteller angegeben), dann hättest Du die Möglichkeit eine Leistung einzuklagen. Allerdings wird es auch dann wieder zu einer Fallprüfung kommen (regelmäßige Kontrollen durchgeführt, eventuelle frühere Lackarbeiten nicht durch MB oder Vertragspartner durchgeführt etc.)

Und wegen der Gleichbehandlung: als nächstes kommt vielleicht der Tipp einen abgewiesenen Kulanzantrag anzufechten, weil der Antragsteller einer benachteiligten Minderheit angehört oder einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder weil er/sie kein Fleisch ist oder rote Socken trägt.🙄

Fakt ist nunmal: einen aus der Rechstlage ableitbaren Anspruch auf Kulanz gibt es nicht.

mfg

Pippo

Zitat:

Original geschrieben von subbberbaer



Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Die RostKULANZ endet nach 6 Jahren, früher 8 Jahre.
Einen Rechtsanspruch auf selbige KULANZ kannst Du daraus trotzdem nicht ableiten. Wie pippo678 schon richtig zitiert hat, es ist und bleibt eine freiwillige Leistung.

Gruß

Björn

Deshalb schrieb ich KULANZ auch groß!

KULANZ = Kann, aber muß nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von klf02


Das kommt eben immer darauf an, wie gut der Rechtsbeistand ist 🙂
Im Zweifel ist die Rechtsabteilung von MB größer und finanzstärker 🙁
Wie gesagt will ich das gar nicht überthematisieren, aber der Anspruch ist schon einklagbar. Mercedes kann noch so oft "Kulanz" drauf schreiben, es gibt auch sowas wie die Pflicht zur Gleichbehandlung.
Sollen sich aber die Juristen drüber streiten, ich komm da oft auch nicht mehr mit, was die da verhackstücken.

Sry, aber das ist totaler Schwachfug... 🙄

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