Rost-Hilfe, wie kommts und was kann ich tun?
Hilfe eben wurde ich total geschockt. Als ich bei meinem neuen Corrado 16v, Bj 12/1994 den Unterboden pruefte, entdeckt ich rechts in dem Teil Zwischen Schweller und Kante einen Riß im Unterbodenschutz. Als ich mit dem Schraubenzieher unter Zentimeterdicken Unterbodenschutz "nachsah" zeigten sich 1a Rostlöcher!!! Sie befinden sich in einer Falte (s. bild 2) und von oben gesehen zwischen Schweller und direkt an der Fuehrungsschiene des Sitzes. Ein Unfall oder unsachgemäßes Ansetzen des Wagenhebers ist an dieser Stelle ja wohl auszuschließen?
Wie kommt es dort zu Rost, an einem Corrado, der angeblich so rostfrei ist?
Und was noch wichtiger ist: Was kann ich tun bzw tun lassen, damit das Loch verschwindet, und der Rost nicht mehr wieder kommt und mein Corrado so schön bleibt,wie er ist?
Bitte helft mir, bin echt fertig!
36 Antworten
Ja da hast du recht, und es ist vom Grundsatz her kein Problem fuer mich, wenn was hinterher kommt....Die Bremsen kann ich gut machen, auch wenn was am Radlager oder so ist, oder Motor kein Problem, bin mir dessen auch bewußt bei 10 Jahre alten Auto.
Nur bei Rost bin ich irgendwie sehr allergisch, vielleicht auch weil ich dann so "hilflos" bin, es nicht selbst machen kann und will und irgendwie das Gefuehl habe, das ganze Auto ist verseucht...versteht das einer irgendwie?
Aber ich lasse es jetzt einfach machen, fachmännisch und hoffe daß dann Ruhe ist und sobald nichts wieder kommt... sollte ja so wie die Werkstatt es machen will auch absehbar sein daß es länger hält...
ansonsten scheint der Wagen ja top zu sein....
Versteh ich natürlich und es geht mir sogar genauso. Das ganze aus dem Grund da man so Sachen nicht 100% original hin bekommt wenn man die günstige Variante wählt. Bei Türen, Haube, Klappe, Kotflügel alles halb so wild. Neue Teile besorgen, lacken und der original Zustand ist wieder hergestellt. Bei Dach, Schweller, Seitenwand wird es nur geflickt. Das Kratzt irgendwie am gutem Gewissen.
Kleine Rechtshilfe:
§ 433 Nr.1 Satz 2 BGB
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen"
§ 434 Nr.1 Satz 1
"Die Sache ist frei von Sachmängel wenn sie bei Gefahrenübergang (Übergabe) die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Fazit:
Laßt Euch Mangel- bzw. Rostfreiheit zusichern
Aber:
Grundsätzlich muss auch der Privatmann zwei Jahre
Gewährleistung geben. Diese kann er vertraglich auf ein Jahr beschränken.
Demnach ist Nacherfüllung gem.439 BGB kein Problem.
Ist dieses vertraglich ausgeschloßen da das Fahrzeug mit Mängeln als Bastlerfahrzeug verkauft wurde ist das nochmals eine andere Sache.
Ansonsten gilt die alte Juristen Weisheit:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Ist der Mangel arglistig verschwiegen worden gilt keine Verjährung.
Versuchen kannst Du es da ja der Mangel wohl vertuscht wurde. Du hast also Ansprüch gegenüber dem Verkäufer der Schwiergkeiten haben dürfte zu beweisen das er es nicht war. Innerhalb der ersten 6 Monate ist er in der Beweispflicht. Ansonsten hat er wiederum (Arglistige Täuschung=keine Verjährung) Ansprüche gegenüber dem Vorbesitzer, was Dir aber egal sein kann. Es besteht auch die Möglichkeit das er seine Ansprüche an Dich abtritt wenn ihr Euch einig seid das der Vorbesitzer dies arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall hättest Du dann sogar einen Zeugen.
Problem:
Keine Einsicht beim Vorbesitzer kann langen und erstmal teuren Rechtstreit bedeuten. Wenn Du Recht bekommst kriegst Du das Geld aber wieder.
Abschließender Tip:
Eine Erstberatung ist bei einem guten Anwalt meist umsonst und der sagt dir dann schon ob das was wird. Ich kenne nicht die ganze Geschichte und werde deswegen keine Prognose abgeben.
Ein Kauf vom Händler ist immer die sichere Variante da hier das durchsetzen von Ansprüche wesentlich einfacher ist und dieser keine Möglichkeiten hat sich rauszureden da Fachkenntnis vorausgesetzt wird.
Eine TüV-Plakette alleine war noch nie eine Garantie für ein gutes Auto. Ich habe schon Prüfer gesehen die Plaketten verteilt haben ohne das Auto jemals gesehen zu haben. Gebt das Geld aus und laßt selber einen Gebrauchtwagencheck durchführen wenn ihr vor Ort seid.
P.S:Eine gute Rechtsschutz kann sich schnell bezahlt machen!!!
Was das "Geflicke" angeht kommt es auf die Qualität des Karosseriebauers an. Wir mußten bei der Prüfung ein verbeultes Stück aus einer Art außenstehenden alten Ami-Kotflügel ausschneiden (vorher selbst gedengelt) und neu, auf Stoß, einsetzen und das ist mit Sicherheit kein Geflicke sondern solides Kfz-Handwerk. Es ist wie alles eine Frage des Geldes und/oder des Könnens des Handwerkers!
Überlappend wird gerne gemacht weil es schneller geht und man nicht so sorgfältig arbeiten muss.
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also die Stelle wurde von der Werkstatt meines Vertrauen repariert und ich hoffe, daß die nun zu ist..
bis jetzt habe ich auf jeden Fall ein gutes Gefühl da es hoffentlich professionell gemacht ist.
Aber vielen dank für die Rechtstips, die kann man immer gebrauchen und ich hab zumindest eine KFZ-Haftpflicht!
mach doch mal bilder..vorher und nachher