ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rollerunfall mit Personenschaden

Rollerunfall mit Personenschaden

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 11:40

Hallo.

Ich habe vor kurzem einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursacht.Ich fuhr morgens mit meinem 50er Roller(Führerschein mit 17)

zur Schule.

Die genaue Ursache weiß ich nichtmehr,meine Erinnerung setzt in dem Moment wieder ein,als ich mit dem Roller mit knapp 40km/h

noch wenige Meter von einem verkehrsbedingt stehendem Auto entfernt war.

Zeugen haben gesagt ich wäre ungebremst in das Fahrzeug reingefahren,beim Aufprall hebte mein Hinterrad ab wordurch mein

Roller sich von selbst auf den Ständer aufbockte.

Der Schuldige bin ich,mein Roller ist total gekrümmt,die komplette Front zerstört->Totalschaden

Der Wagen hat Beulen und Lackkratzer,Schaden wird auf 1000-1500 geschätzt.

Die Fahrerin klagt über leichte Nackenschmerzen.Ich stand unter Schock und habe nur leichte Verletzungen(Prellungen,Schrammen...)

Die Polizei nahm mich als Hauptschuldigen auf und da die Fahrerin über Nackenschmerzen kalgt,erwartet mich nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Was kann mich jetzt alles erwarten?

Führerscheinentzug,Aufbauseminar,Schmerzensgeld,Punkte....?

 

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

 

"..... da die Fahrerin über Nackenschmerzen klagt...."

von einem 50ccm Moperl? Das glaube ich ihr nicht!

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Also, bei Unfällen mit Personenschaden solltest Du / Deine Eltern dringendst überlegen, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Auch wenn das keine RS-Versicherung abdeckt.

 

Daß nach solchen Unfällen wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird, ist Routine. Darauf stehen 5 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Soweit in der Theorie der StVO.

 

Freiheits- oder Geldstrafe kommt so mal eben nicht in Betracht, letztens hat ja ein LKW-Fahrer, der 3 Menschen totgefahren hat, nur 2 Jahre auf Bewährung bekommen. Aber es zeigt grundsätzlich den Ernst der Lage, deshalb Anwalt.

 

Ich nehme mal an, Du warst nüchtern, ohne Drogen und Punkte unterwegs. Wäre schon mal gut. Da Du Dich an nichts erinnern kannst, warst Du offensichtlich auch verletzt. Es wird ein Sachverständgen-Gutachten zum Unfallhergang geben, was z.B. den technischen Zustand Deines Rollers einschließt (möglicher Bremsendefekt etc.).

 

Probezeitverlängerung, Aufbauseminar etc. wissen hier andere auswendig, müsste ich auch erst einmal googlen.

 

Was heisst "Hauptschuldiger" und "verkehrsbedingt"? Wer sagt das ? Du kannst Dich doch nicht mehr an das Unfallgeschehen erinnern ? Diese Fragen sind bei der Bemessung der Schuldfrage nicht unerheblich. Klar, Du bist draufgefahren, dehalb i.d.R. auch "Alleinschuldiger".

 

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch gegen Dich, dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist zunächst mal unabhängig von den normalen Behandlungskosten etc. die auf jeden Fall durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Im Gegensatz zum Schmerzensgeld z.B. nach einer Schlägerei, wird dieses bei Verkehrsunfällen durch die Haftpflichtversicherung gezahlt, die es sich aber, unter bestimmten Voraussetzungen, bei Dir wiederholen könnte.

am 13. Mai 2011 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

Was kann mich jetzt alles erwarten?

Führerscheinentzug,Aufbauseminar,Schmerzensgeld,Punkte....?

Also: Grundsätzlich kommen Punkte, Geldbuße und Aufbauseminar in Betracht, wieviel du genau zahlen musst, hängt davon ab, was dir letztlich zur Last gelegt wird.

Wegen der Beträge, die bei deinem Opfer anfallen, musst du dir keine Sorgen machen: Sowohl den Sachschaden als auch die Heilbehandlung/eventuelle Rente übernimmt deine Versicherung. Sitzen bleibst du natürlich auf deinem eigenen Sachschaden - klar.

Dass die Polizei erstmal wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, ist üblich, deshalb musst du dir nicht den Kopf zerbrechen. Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle schonmal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zusammensetzen, sicher ist sicher. Schlimmstenfalls verlierst du dabei ein paar Euro. Da du vermutlich noch minderjährig bist, greift §229 StGB bei dir so nicht, du wirst also - wenn du überhaupt verurteilt wirst - nach Jugendstrafrecht belangt. Wenn die Sache nicht eingestellt wird, spielt sich das also irgendwo zwischen gerichtlicher Verwarnung, ein paar Dutzend Sozialstunden und Jugendarrest ab, aus der Hüfte würde ich aber auf die Sozialstunden tippen. Mach dir keinen Kopf - du giltst damit nicht als vorbestraft.

Ansonsten: Stell sicher, dass wenn der Roller in ordnungsgemäßem Zustand war, das auch dokumentiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

 

"..... da die Fahrerin über Nackenschmerzen klagt...."

von einem 50ccm Moperl? Das glaube ich ihr nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Powergeri

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

 

"..... da die Fahrerin über Nackenschmerzen klagt...."

von einem 50ccm Moperl? Das glaube ich ihr nicht!

Ja, aber da geht's doch schon los. Gerade letztens erlebt, wie dem Sohn von Bekannten jemand reingefahren war (kaum sichtbarer Blechschaden) und meinte, alles bei ihm sei OK. Bis der Vater ihn ersteinmal zum Arzt geschleppt hat, seitdem eine Halskrause hatte, Schleudertrauma und überhaupt. Ach ja, und Schmerzensgeld. Ach so, und kurz darauf ein eigenes Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Powergeri

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

 

"..... da die Fahrerin über Nackenschmerzen klagt...."

von einem 50ccm Moperl? Das glaube ich ihr nicht!

Hmmm, fiel mir auch auf. Also der Person im Auto soll schon alles ersetzt werden, konnte ja nichts dafür, was passiert ist, aber ein HWS wenn Motorrad auffährt? Wie schwer ist denn so eine Maschine?

Ist aber eigentlich auch egal, weil sich die Versicherung darum kümmern wird.

Zitat:

Original geschrieben von Powergeri

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

 

"..... da die Fahrerin über Nackenschmerzen klagt...."

von einem 50ccm Moperl? Das glaube ich ihr nicht!

Glauben kann man in der Kirche. :D

Wer weiß schon was das für ein Auto war? Seat Marbella oder Fiat 500 ?

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 13:06

Roller wiegt 92kg...

 

Vor kurzem wurde der Roller auch erst inspiziert und auf 45km/h entdrosselt,als ich meinen Führerschein bekam.

Auch versicherungstechnisch ist alles in Ordnung gewesen.

Von der Polizei wurden aber nur Daten zu meiner Person,Versicherung,Abmessungen aufgenommen.

Am Ende wurden Bilder von meinem Roller und vom Auto gemacht,anschließend konnte ich zurück schieben...

PS: mit verkehrsbedingt ist gemeint,dass der PKW durch Rückstau im Stillstand war

 

EDIT: PKW war ein Alfa Romeo 159

Auch wenn's ein bisschen OT klingt; Du tust mir irgendwie leid. Könntest vom Alter her mein Sohn sein. Da sehe ich Dich mit dem kaputten Roller tapfer nach Hause schieben, selber verletzt. Alles kaputt, Strafmaßnahmen etc. drohen.

 

So ein Mist. Eben mal kurz nicht aufgepasst.

 

Nur mal so.

hmm,... wenn man sich das kurz mal mit dem Impulserhaltungssatz ansieht, (Moped + Fahrer: 150kg, 50km/h, Auto 1200 kg, einfach mal so angenommen) würde das Auto nach dem idealen Zusammenstoß eine Geschwindigkeit von 6 km/h haben.

Also entspricht das ungefähr einem Aufprall des Autos aus 6 km/h an eine Wand. Und da sind alle "Verluste" noch abzuziehen (z.B. die Energie, die in die Deformation vom Moped geht, das was der Fahrer beim "absteigen" mitnimmt). Hat sich der PKW durch den Aufprall überhaupt einen Zentimeter bewegt?

Also wenn man böse wär, könnte man jetzt denken, dass da jemand mal vorsorglich über Nackenschmerzen klagt, wer weiss, wozu das später nochmal gut sein kann.

LG, Elwood

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 13:35

Habe nicht genau drauf geachtet,zumal ich noch unter Schock stand und danach direkt an die Seite gefahren/geschoben wurde.

Ich gehe aber mal davon aus,dass der Wagen sich nicht oder höchstens ein paar Zentimeter bewegt hat.

Wenn ich micht nicht täusche,müsste man an dieser Stelle auch die Bremse im Stillstand betätigt haben,da sich dort eine leichte Steigung befindet.

Also kann ich mir nicht vorstellen,dass sich der Wagen bewegt hat.

Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man von hinten getroffen wird, und ich denke, es ist, wie es elwood schreibt, es werden vorsorglich Nackenschmerzen angegeben. Aber wie gesagt, deine Versicherung wird auch ggf. unberechtigte Forderungen abwehren, insofern alles der Versicherung so genau es geht schildern.

am 13. Mai 2011 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

Habe nicht genau drauf geachtet,zumal ich noch unter Schock stand und danach direkt an die Seite gefahren/geschoben wurde.

Unter Schock hast du nicht gestanden, ist zwar immer ein häufer Begriff aber ein richtiger Schock ist ein "lebensbedrohliches Zustandsbild".

Dennoch solltest du dringend einen Anwalt einschalten. Mit sowas ist nicht zu spaßen. Wichtig ist auch, daß du sofort den Schaden deiner Versicherung meldest.

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von dbstf

Habe nicht genau drauf geachtet,zumal ich noch unter Schock stand und danach direkt an die Seite gefahren/geschoben wurde.

Unter Schock hast du nicht gestanden, ist zwar immer ein häufer Begriff aber ein richtiger Schock ist ein "lebensbedrohliches Zustandsbild".

Wichtig ist auch, daß du sofort den Schaden deiner Versicherung meldest.

Schaden wurde schon gemeldet,Versicherung hat das Opfer auch schon kontaktiert und der Wagen befinde sich nun in einer Werkstatt.

Weiteres erfahre ich demnächst

am 13. Mai 2011 um 14:36

Alles gut gemacht, dann berichte bitte weiter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rollerunfall mit Personenschaden