Rollerführerschein 50km/h ab 15 ab wann?
Hallo,
lt. EU gibt es ja für D die Vorgabe die Führerschein EU-weit zu harmonisieren bis spätestens 2013.
Hierzu zählt z.B. dass man mit dem Autoführerschein ohne zusätzliche Prüfung dann 125 ccm Motorräder fahren darf und Moppeds mit 50 ccm und 50 km/h ab 15 Jahren gefahren werden dürfen.
Hat jemand eine Ahnung oder Hinweis dafür, ab wann D dieses Gesetz wirklich umsetzt?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Logisch wär zu 2013 oder???
Ich finds nicht gut, 125cm³ ohne passenden FS fahren zu dürfen. Viele sind mit 50cm³ Rollern schon überfordert.
27 Antworten
Nein. Du musst den Führerschein vor 1980 gemacht haben. Müsstest also wenigstens 1962 oder früher gebohren sein.
"Offen" war nicht die Rede. Es fällt dann in die A1 womit 125cm³ und 15PS gelten. Die DT dürfte "richtig" offen wohl etwas mehr leisten.
Ja ich hatte das jetzt so verstanden das man durch die neue regelung jetzt wieder mit dem PKW schein eine 125ziger fahren darf. Was klasse wäre da ich meine DT dann auch mal ausserhald privatbesitzes fahren könnte.
2013 soll die Führerscheinreform kommen. Da mischt die EU nochmal kräftig mit. Solange wirst du auf eine entsprechende Regelung warten müssen.
Ja und genau das ist meine frage ist diese regelung in irgendeinerweise geplant??
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Zitat:
Original geschrieben von Crashkid Föhr
Ja und genau das ist meine frage ist diese regelung in irgendeinerweise geplant??
Ja. Sie ist bereits seit 2007 festgelegt. Neu "gemischt" wird da von niemandem etwas.
Aber: Den einzelnen Nationen wurde - wie üblich - eingeräumt, von der Norm in einem festgesetzten Rahmen abweichen zu dürfen.
Diese Informationen kannst du der Richtlinie 2000/126/EG entnehmen, welche von allen Teilnehmern der EU bis zum Stichtag in 2013 umzusetzen sind.
Grüße, Martin
Alles klar das wollte ich nur wissen also kann ich mir den motorradschein ja schencken nur um die DT mal auf der strasse zu fahren die reicht mir persöhnlich nämlich dicke um im sommer mal zu fahren
*g*
Aber wer einmal frische Luft geschnuppert hat, wird sich nichtmehr mit 125cm³ zufrieden geben 😛
Ja, eine 1200er Zweizylinder fährt sich da z.B. bei 120 km/h schon deutlich entspannter als eine 125er Kreissäge.....😁
das ist natürlich richtig das sich sowas entspannter fahren lässt aber mir reicht die 125ziger wirklich. Durfte mal die WR450 vom kumpel fahren ist mir den doch zuviel und die dt steht hier schon unterm carport müssten nur mal wieder paar lampen dran 😁
Hallo,
ich bin neu hier und das ist mein erster Post (also bitte um Nachsicht).
Ich hatte auch gehofft, daß A1 in B aufgenommen wird wie in Österreich, aber von dem Traum können wir uns wohl endgültig verabschieden.
Der Verkehrsausschuß des Bundestag hat am 07.07.2010 folgenden Beschluß gefasst
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/01.html
und somit den folgenden Antrag der Regierungskoalition mehrheitlich beschlossen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702456.pdf
Das bedeutet wohl, daß maximal der Theorieunterricht und der allgemeine Teil in der Theorieprüfung wegfällt, wenn man schon 15 Jahre ununterbrochen B hat.
Sonst bleibt wohl alles beim alten für A1.
Dafür darf man jetzt schon ab 15 den M für 50er Roller machen.
Wann das alles in Form materiellen Rechts (FeV, etc.) in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.
Gruß Mopspilot
Vorsicht: Ich verstehe das noch immer als Antrag und nicht als Beschluss - nicht das das die Fraktion der 14jährigen gleich freudig dem geschlachteten Sparschwein erklärt. 😉
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Zitat:
[...]dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 unter erleichterten Bedingungen (mit einer Einweisung und praktischen Prüfung, aber ohne Theorieprüfung) eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 erwerben können, wenn sie mindestens zwei Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 waren, [...]
Na, wenn da mal die "Einweisung" nicht ähnlich umfangreich ausfallen soll wie bisher die üblichen Fahrstunden für den A... Genau das sollte aber anders werden: Entweder praktische Prüfung ODER praktische Ausbildung.
Das die Fahrschulen nicht auf ihr Geld verzichten wollen sollte ja klar sein? 😉
_____
Ein weiteres "Errrr...." habe ich gerade ebenfalls: Irritierende Formulierungen (bezüglich A1 für Inhaber Klasse B):
Zitat:
[...]beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 nach einer spezifischen theoretischen Prüfung und einer praktischen Ausbildung lediglich eine praktische Prüfung absolvieren müssen[...]
Also eine spezifische theoretische Prüfung (für's Zweirad) eine praktische Ausbildung (in der Fahrschule) und eine praktische Prüfung.
Err... Also ist nichts anders?
Na, ich sehe schon - da wird noch mal drüber diskutiert werden...
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Vorsicht: Ich verstehe das noch immer als Antrag und nicht als Beschluss - nicht das das die Fraktion der 14jährigen gleich freudig dem geschlachteten Sparschwein erklärt. 😉
Das hast Du falsch verstanden. Der Antrag wurde angenommen, was Du hier nachlesen kannst:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/01.htmlZumindest verstehe ich die Formulierungen
"Jugendliche können in Zukunft schon mit 15 Jahren den Führerschein für Mopeds, Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erwerben. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen, in dem er einen Antrag (17/1574) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion annahm."
in der o.a. Pressemeldung so.
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Also eine spezifische theoretische Prüfung (für's Zweirad) eine praktische Ausbildung (in der Fahrschule) und eine praktische Prüfung.Zitat:
[...]beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 nach einer spezifischen theoretischen Prüfung und einer praktischen Ausbildung lediglich eine praktische Prüfung absolvieren müssen[...]
Err... Also ist nichts anders?
Doch, ich denke schon, auch wenn die (von mir angenommene) Änderung sehr gering ausfällt.
Ich verstehe die o.a. Aussage so, daß
a) Theoriepflichtstunden (Unterricht)
b) Theorieprüfung zu allgemeinen Themen
entfallen.
Es wird dann vermutlich nur noch der Zweiradteil theoretisch geprüft.
Praxis dürfte wie gehabt bleiben.
Günstiger wirds sicher auch nicht. Da fällt den Fahrschulen mit Sicherheit was ein.
Gruß Mopspilot
Ich habe die Überschrift vom .pdf entnommen: »Beschlussempfehlung und Bericht«. Eine "Empfehlung" liest sich nicht wie ein bereits gefasster Beschluss.
Weiterhin: im zugegebenermaßen als vorläufig deklarieten Dokument wird der 4. Punkt des Antrags zum Ausschluss vorgeschlagen.
Hier noch mal der ursprüngliche Antrag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701574.pdf
Der 4te Punkt war jedoch gerade das Absenken des Alters für die neue Klasse AM auf das 15te Lebensjahr.
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Daher war's für mich nur eine Empfehlung und kein tatsächlicher Beschluss wie es in der Tat aus der Pressemitteilung herausgelesen werden kann.
Aber evtl. liegt's auch bei mir daran, dass ich nicht im "Bundestagsdeutsch" 100%ig fit bin. 🙂
edit
Beide Veröffentlichungen sind auf den 07.07.2010 datiert - sowohl die Pressemitteilung wie auch die "elektronische Vorab-Fassung".
Grüße, Martin