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Roller verkaufen in der Finanzierung

Peugeot Motorrad Motorräder Speedfight 50

Hallo Leute,

hätte mal ne Frage.
Darf ich einen Roller verkaufen,der noch in einer Finanzierung steckt? Derjenige würde mir das Geld geben und ich würde wie gewohnt (halt ohne Roller) die restlichen monatlichen Raten bezahlen. Ist das machbar?

Ich muss ja mitgeben:

- beide Schlüssel
- Scheckheft
- Betriebsanleitung
- dieses Schreiben wo die ganzen Daten inkl Fgst Nr drin stehen

richtig?

Vielen Dank schonmal
Dominik

14 Antworten

Klar kannst du auch ein finanziertes Fahrzeug verkaufen, wobei diese Variante hier:

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf


Derjenige würde mir das Geld geben und ich würde wie gewohnt (halt ohne Roller) die restlichen monatlichen Raten bezahlen

nicht sonderlich clever ist.

Vielmehr sollte mit dem erhaltenen Geld die Finanzierung abgelöst werden - man muss ja keiner Bank unnötig Zinsen in den Rachen werfen oder?

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf


Ich muss ja mitgeben:

- beide Schlüssel
- Scheckheft
- Betriebsanleitung
- dieses Schreiben wo die ganzen Daten inkl Fgst Nr drin stehen

richtig?

Richtig - gehört alles zum Fahrzeug dazu und ist einem Käufer mitzugeben.

Klar kann er den Kredit vorzeitig ablösen, aber meist wird es dadurch in der Summe nicht billiger.

LG
Tina

naja ich würd für dieses Geld was anderes kaufen 😉
Es sind niedrige Zinsen. Wäre eigentlich nicht unpassend 😁

Wie soll ich da vorgehen?

- In der BE steh ich als Besitzer drin. Soll ich da ihn eintragen oder kann ich das leer lassen?
- Wenn er ihn anmelden will, braucht er ja nur die Fahrgestellnummer - sieht man da irgendwo ob der Roller finanziert ist ? Sprich kann er ihn neu "anmelden" wenn die Finanzierung noch bei mir läuft?

Viele Fragen 😁

Danke schonmal 🙂

Domi

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf


Hallo Leute,

hätte mal ne Frage.
Darf ich einen Roller verkaufen,der noch in einer Finanzierung steckt? .....

NEIN !!! Darfst Du nicht !!!

Weil Du (noch) nicht der Eigentümer bist !

Im Ratenvertrag wird ganz sicher stehen: "...bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers"....o.s.ä. !!!!

Wenn Du ihn verkaufen willst, so musst Du den Ratenvertrag VORHER auslösen !!!

wölfle

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wenn ich die Raten brav weiter zahle, ist doch egal wo der Roller ist? o.O Weiss ja niemand wo er ist...^^

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf


wenn ich die Raten brav weiter zahle, ist doch egal wo der Roller ist? o.O

...und wenn Du keine Lust mehr hast ,oder einfach "vergisst" die Raten weiter zu bezahlen, darf die Finanzierungsgesellschaft den Roller entgeldfrei vom "neuen Benutzer"

(Eigentümer kann er ja trotz Bezahlung nicht werden, weil Du nicht verkaufen darfst was Dir nicht gehört)

!! zurückfordern !!!

Der "neue Nutzer" kann wegen Hehlerei angeklagt werden (weil er ja von der Sache weiss) und Du wegen Unterschlagung und Betrug !!!

Überleg Dir's !!!

Lies das Kleingedruckte deines Ratenvertrages und/oder rede mit dem Kreditinstitut und lass es Dir eine Einwilligung ggf. schriflich geben, dann bist Du auf der sicheren Seite !!

Bei Pkw's ist sowas eh nicht möglich da die "Bank" ja den Kfz-Brief bis zur vollendeten Bezahlung einbehält !!

Irgend sowas wirds wohl auch für Mopeds und Roller geben !!!

wölfle

...und in einem ordentlichem Gebraucht-Fzg-Kaufvertrag sollte sowieso etwa drinstehen:

"Der Vekäufer ist alleiniger Eigentümer...... Ansprüche Dritter bestehen keine......"

..und DAS darfst Du nicht reinschreiben weil der Roller dir (noch) nicht gehört !!!

Lies einfach mal "das Kleingedruckte" Deines Ratenvertrages, da wird sicher sogar noch drinstehen dass Du "diese Sache" nicht einmal anderen Personen "zur Nutzung überlassen" darfst, d.h. "verleihen" ist auch nix !!

...und sicher wird auf der Zulassungstelle auch ein "Finanzierungsvermerk" sein, d.h. ein Ummelden auf einen anderen Eigentümer wird vor "restloser Bezahlung" nicht getätigt !!! 😰

gelle, du denkst wohl auch: "......alle anderen sind doch doof" !!?? 😉

Lies Deinen Ratenvertrag !!!

wölfle

Wenn ich das richtig sehe, darf er ihn doch verkaufen. Ein Roller ist kein Auto, wo man den Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank hinterlegen muss. Bei einem Roller sollte das normalerweise laufen, wie bei einem Privatkredit. Dementsprechend stünde es ihm frei mit dem Roller anzustellen was er will, er dient nicht als Sicherheit für die Bank.

Ansonsten hat der Wolf recht, lesen! Sollte alles detailliert in deinem Finanzierungsvertrag drin stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Damion01


Wenn ich das richtig sehe, darf er ihn doch verkaufen. Ein Roller ist kein Auto, wo man den Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank hinterlegen muss. Bei einem Roller sollte das normalerweise laufen, wie bei einem Privatkredit. Dementsprechend stünde es ihm frei mit dem Roller anzustellen was er will, er dient nicht als Sicherheit für die Bank.

Ansonsten hat der Wolf recht, lesen! Sollte alles detailliert in deinem Finanzierungsvertrag drin stehen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Steht auch ganz groß auf der Bescheinigung drauf.

Und ob der finanzierte Gegenstand Teil der Sicherheit bei der Bank ist, ist individuell im Kreditvertrag geregelt.

Beim Auto "muss" man die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht unbedingt bei der Bank hinterlegen. Auch das Eigentum "muss" nicht an die Bank übertragen werden. Es kommt immer drauf an was im Vertrag steht. Den sollte der TE lesen und entsprechend handeln.

Also ich sag es mal so , wenn du einen Versandhausroller meinst (REX) , dann kannste ihn getrost verkaufen.........da kräht kein Hahn nach!

Also im Endeffekt geht es eigentlich nur um die restliche Summe.........

Du wirst ja nicht einen Roller für über 2000 Euro meinen......oder?

Dann lies doch einfach einmal hier nach http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/289-pfandkehr und dann überlege es Dir noch einmal.

Gruss Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard Diener


Dann lies doch einfach einmal hier nach http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/289-pfandkehr und dann überlege es Dir noch einmal.

Gruss Bernhard

Na, ich glaube das:

http://www.juraforum.de/lexikon/eigentumsvorbehalt

passt besser !!! 😉

Einfach so verkaufen könnte er meiner Meinung nach nur wenn er z.B. bei seiner Hausbank einen Kleinkredit genommen hätte und ohne Angaben über den Kaufgegenstand mit Bargeld aus der Bank rausgegangen wäre !!
...und den Roller mit Bargeld bezahlt hätte !!

Sobald der "Kaufgegenstand" im Ratenvertrag benannt ist, wird er erst "Eigentümer" nach restloser Bezahlung !!
Denn es wird wohl NIEMAND einen Ratenkredit ohne Eigentumsvorbehalt vergeben !! 😰

wölfle

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf


Sobald der "Kaufgegenstand" im Ratenvertrag benannt ist, wird er erst "Eigentümer" nach restloser Bezahlung !!
Denn es wird wohl NIEMAND einen Ratenkredit ohne Eigentumsvorbehalt vergeben !! 😰

Sachen gibts die gibts gar nicht. Und auch solche Kredite gibts.

Na ja, ich hab meinen Corsa auch verkauft, obwohl er noch über ein Jahr abzuzahlen war. Die Finanzierung hatte ich über die ING-DiBa. Da behält man, im Gegensatz zur Santander u.ä. den Brief. Man hat allso alle Dokumente...

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