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Roller Unfall wer zahlt?

Themenstarteram 15. März 2015 um 22:00

Hallo,

Vor kurzem wurde bei meinem Bruder seiner Suzuki Katana Ay 50 Baujahr 2001 ein Unfall gebaut. Er stand an der Schule und wollte alsbald Losfahren und da kam sein Kumpel und drehte aus Spaß oder Keine Ahnung wieso am Gas und hielt voll Gas bis mein Bruder vom Roller runter rutschte und der Roller umkipte und 2m auf den Boden rutschte. Verkleidung zerplatzt, abgebrochen, verkratzt und Bremshebel links kaputt und der Schaden betrifft die komplette Linke Seite. Er hat sich mit den Eltern seines Kumpel daraufgeinigt, das sie es der Privaten Versicherung melden und sie es dann bezahlen. Jetzt ergiben sich mir einige Fragen: Da der Roller recht alt ist (2001) und es mittlerweile wenige Teile für den Roller gibt wird die Versicherung überhaupt irgendwas zahlen? Und was ist wenn die Reparaturen den Wert des Rollers übersteigen ? (Kaufpreis vor 3Monaten: 450€) also Suzuki meinte schon über 300€.. Am Montag also Morgen werde ich wahrscheinlich einen Kostenvoranschlag von Suzuki bekommen. Da der Roller auch einige Frontschäden hatte und noch immer hat, kann die Versicherung z.b sagen sie zahlen nicht da schon viele Vorschäden vorhanden waren? Wenn ja was sind meinem Bruder seine Rechte was kann er tuen?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Knöpf dem Verursacher 200 € ab, sei zufrieden damit und gib Ruhe !!

kbw ;)

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Die Versicherung wird die Wertdifferenz zahlen. Also was war der Roller vor dem Unfall Wert und was ist der Roller nach dem Unfall Wert.

Beispiel:

Roller hat vor dem Unfall 400€ gekostet und nach dem Unfall noch ein Wert von 100€. Nun bekommst du also Maximal die 300€ ausgezahlt.

Nun kommt es natürlich noch drauf an, ob die Versicherung es per Gutachter usw. macht, der dieses dann so feststellt oder ob die einen Pauschalbetrag zahlt.

Die Versicherung zahlt nichts, Privathaftpflichten haben "Benzinparagraph" und hier liegt sowieso eine vorsätzliche Straftat vor - gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b StGB).

Wurde Dein Bruder verletzt? Unfall von der Polizei aufgenommen?

tomS, Privathaftpflicht ist auch eine Art Versicherung, bzw. wird zumindest im Sprachgebrauch als Versicherung deklariert ;-)

am 16. März 2015 um 4:42

Zitat:

@tomS schrieb am 15. März 2015 um 23:23:03 Uhr:

Die Versicherung zahlt nichts, Privathaftpflichten haben "Benzinparagraph" und hier liegt sowieso eine vorsätzliche Straftat vor - gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b StGB).

Wurde Dein Bruder verletzt? Unfall von der Polizei aufgenommen?

vollkommender Blödsinn, da hat mal wieder jemand einen Begriff gehört und weil der so gut klingt wird er auch prompt weiterverbreitet. Benzinparagraph (gröhl) wenn schon, dann ist es eine Benzinklausel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

In diesem Fall kann die aber nicht angewendet werden, weil der Kumpel nicht Führer des Fahrzeugs war.

Solange man nicht von grober Fahrlässigkeit ausgehen kann, muss die private Haftpflicht selbstverständlich zahlen.

http://www.gutguenstigversichert.de/.../...eift-die-benzinklausel.html

LG Detta

Themenstarteram 16. März 2015 um 5:24

Ja er hat halt paar blaue Flecken abbekommen, nichts wildes. Und nein der Unfall wurde nicht von der Polizei aufgenommen. Also da brauch man sich jetzt nich all zu viele Hoffnungen machen, wenn die Reperatur den Wert des Rollers übersteigt?

@MercedesDriver

Ab zur Polizei!

@Andere

Dann versucht es mal ruhig über die Privathaftpflicht. ;)

Die Haftpflichtversicherung deckt keine Vorsatztaten ab und um eine solche handelt es sich hier nach der Beschreibung des TE. Daher bleibt dem TE nichts anderes übrig als den Täter selbst für den entstandenen Schaden haftbar zu halten. Hoffentlich gab es Zeugen für die Tat, denn mit deren Nicht-/Verfügbarkeit fallen bzw. steigen die Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Stellt sich der Täter hier quer, wird dem TE nichts anderes übrig bleiben als den Rechtsweg zu beschreiten. Eine Rechtschutzversicherung ist dafür hoffentlich vorhanden.

Achso, ich dachte, er meinte die Haftpflicht vom Täter. Dafür hat man ja eine Haftpflicht, damit diese erstmal zahlt. Natürlich wird die sich auch erstmal quer stellen. Aber ist die Tat bewiesen, zahlt diese erstmal.

Dann kann es aber sein, dass diese das Geld von ihrem Versicherten wieder zurück holt.

Themenstarteram 17. März 2015 um 12:42

Ja also es gibt jetzt paar Schwierigkeiten mit dem Kumpel von meinem Bruder. Also wir haben ne Rechtschutzversicherung und der Schaden beträgt 700€, übersteigt also den Wert des Rollers (Laut Kostenvoranschlag) und er hat mich vorher angerufen das sein Kumpel meinte ja vlt kommt ja ein Gutachter von der Verischerung und dann hat er sich wiedersprochen das ich dir ganz sicher nicht die ganze Verkleidung zahle usw. Und dann hat er noch gesagt, dass er nicht den Kostenvoranschlag bezahlt das sollen wir selber bezahlen, und das er nur die Hälfte der halben Verkleidung zahlt das wir den Rest zahlen sollen usw. Hat mich sehr geärgert und wir wissen auch nicht wie es weiter geht, weil auf Nachfrage wie es weitergeht meinte er immer "Keine Ahnung Mal schauen und so". Ds gibt ja 3 Zeugen und halbe Klasse von der Schule. Ich habe gehört in der Diskussion das es irgendwas gibt von wegen Eingriff in den Straßenverkehr was heißt das?

Mfg Andi

Da sich der Freund quer stellt, übrigens kein Gutes Zeichen für ein Freund, einfach das ganze nun per Anwalt lösen. Also suche deinen Anwalt des Vertrauens auf und bespreche alles weitere mit diesem.

Ein (verkehrsfremder) gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html

Trunkenheitsfahrten etc. wären dagegen verkehrtypische Gefährdung und laufen unter 315c.

am 17. März 2015 um 16:07

wenn man sich den § durchliest sieht man deutlich, dass es kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist, die Tatbestände sind nicht erfüllt, also immer schön auf dem Teppich bleiben.

In diesem Fall wird der Gang zum Syndikus unumgänglich sein.

LG Detta

Wenn man sich das _aufmerksam_ durchliest, liest man "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt".

Plötzliches Gas geben bei einem Automatikroller führt zu plötzlichem vorwärtsschiessen. Ist wie beim Pkw jemanden ins Lenkrad greifen oder mit dem Fuß rüberreichen und aufs Gaspedal latschen einfach nur saugefährlich.

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 13:42:42 Uhr:

Also wir haben ne Rechtschutzversicherung und der Schaden beträgt 700€...

...wir wissen auch nicht wie es weiter geht...

Laßt euch von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für den Fall geben und erteilt einem Rechtsanwalt eures Vertrauens ein Mandat. Alles weitere regelt dann der Anwalt.

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