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Roller Unfall wer zahlt?

Themenstarteram 15. März 2015 um 22:00

Hallo,

Vor kurzem wurde bei meinem Bruder seiner Suzuki Katana Ay 50 Baujahr 2001 ein Unfall gebaut. Er stand an der Schule und wollte alsbald Losfahren und da kam sein Kumpel und drehte aus Spaß oder Keine Ahnung wieso am Gas und hielt voll Gas bis mein Bruder vom Roller runter rutschte und der Roller umkipte und 2m auf den Boden rutschte. Verkleidung zerplatzt, abgebrochen, verkratzt und Bremshebel links kaputt und der Schaden betrifft die komplette Linke Seite. Er hat sich mit den Eltern seines Kumpel daraufgeinigt, das sie es der Privaten Versicherung melden und sie es dann bezahlen. Jetzt ergiben sich mir einige Fragen: Da der Roller recht alt ist (2001) und es mittlerweile wenige Teile für den Roller gibt wird die Versicherung überhaupt irgendwas zahlen? Und was ist wenn die Reparaturen den Wert des Rollers übersteigen ? (Kaufpreis vor 3Monaten: 450€) also Suzuki meinte schon über 300€.. Am Montag also Morgen werde ich wahrscheinlich einen Kostenvoranschlag von Suzuki bekommen. Da der Roller auch einige Frontschäden hatte und noch immer hat, kann die Versicherung z.b sagen sie zahlen nicht da schon viele Vorschäden vorhanden waren? Wenn ja was sind meinem Bruder seine Rechte was kann er tuen?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Knöpf dem Verursacher 200 € ab, sei zufrieden damit und gib Ruhe !!

kbw ;)

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. März 2015 um 19:04:43 Uhr:

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 13:42:42 Uhr:

Also wir haben ne Rechtschutzversicherung und der Schaden beträgt 700€...

...wir wissen auch nicht wie es weiter geht...

Laßt euch von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für den Fall geben und erteilt einem Rechtsanwalt eures Vertrauens ein Mandat. Alles weitere regelt dann der Anwalt.

Genau so. Der wird dem Vogel die rechtliche Seite aufzeigen, an deren Ende immer noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung stehen kann. Dann ist es bei dem Kumpel schnell vorbei mit "Keine Ahnung Mal schauen und so". Sollte aber vorher mit den Zeugen besprochen werden. Erfahrungsgemäß waren die nämlich plötzlich bei Oma zum Kaffee, wenn es ernst wird ;)

Themenstarteram 17. März 2015 um 21:42

Also wenn ich jetzt zum einem Rechtsanwalt gehe, wird dann der Freund eine Anzeige bekommen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr? Und wie sieht es aus bei den Zeugen brauche ich irgendwas schriftliches oder reicht nur mündlich? Da der Wert des Roller vor dem Unfall bei 450€ lag und jetzt die Reparatur 700€ wird sich da niemand querstellen?

Schadensregulierung und Strafverfolgung sind zwei unterschiedliche Wege. Das Erste ist vom Zweiten nicht abhängig.

Ein Strafverfahren wird eingeleitet, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei informiert werden. Für die besteht ein Strafverfolgungszwang.

Auch ich bin der Meinung, dass das Bedienen des Gasgriffs einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff... (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) darstellen könnte. Meine (private) Haftpflichtversicherung zahlt z. B. nur beim Umgang mit nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen bis 6 km/h (Aufsitzrasenmäher, Elektrorollstühle usw.) und Pedelecs bis 25 km/h. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Zeugen werden zur schriftlichen Stellungnahme gebeten, so ihre Namen der Versicherung, dem Anwalt und/oder den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden.

Querstellen könnte sich die Versicherung, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen.

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 22:42:53 Uhr:

Also wenn ich jetzt zum einem Rechtsanwalt gehe, wird dann der Freund eine Anzeige bekommen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr?

Ja, sehr wahrscheinlich.

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 22:42:53 Uhr:

Also wenn ich jetzt zum einem Rechtsanwalt gehe, wird dann der Freund eine Anzeige bekommen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr?

Nein, weil sich das Mandat des Rechtsanwalts auf die auf die Zivilgerichtbarkeit zur Eintreibung der Schadensumme beschränkt. Für eine Strafanzeige sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.

Knöpf dem Verursacher 200 € ab, sei zufrieden damit und gib Ruhe !!

kbw ;)

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 22:42:53 Uhr:

Also wenn ich jetzt zum einem Rechtsanwalt gehe, wird dann der Freund eine Anzeige bekommen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr?

...

So habe ich das nicht geschrieben. Der Anwalt wird den Verursacher aber sehr wahrscheinlich auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und deren Folgen hinweisen.

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 17. März 2015 um 22:42:53 Uhr:

...

Und wie sieht es aus bei den Zeugen brauche ich irgendwas schriftliches oder reicht nur mündlich?

...

Wie oben bereits geschrieben werden Zeugen im Falle einer Strafverfolgung zur Stellungnahme aufgefordert. Ich wollte nur darauf hinweisen, das man die Zeugen bereits über die weitere Vorgehensweise informiert, bevor man sie gegenüber dem Anwalt (oder später evtl. der Polizei) als Zeugen benennt.

Moin,

ich stimm dem kleinen bösen Wolf zu. So wie ich es verstehe, war der Roller Deines Bruders alles andere als neuwertig. Sein Kumpel hat unbedacht n blöden Scherz gemacht, und Deinen Bruder hat es auf die vier Buchstaben gehauen, aber es ist nichts Schlimmes passiert. Also realistisch überlegen, was einem das wieder hindengeln kostet.

Bevor ich die Rechtsschutz, die Staatsanwaltschaft, die Polizei etc. einschalte, würde ich den Kontakt mit den Eltern des Schädigers noch einmal suchen. Die waren doch einsichtig. Ggf. sollte Dein Bruder Deine Eltern mit einschalten. Wenn der Schädiger sich weiterhin stur stellt, kann man weitere Schritte überlegen.

Hier geht aber so einiges durcheinander...

Richtig ist, dass eine private Haftpflicht nicht bezahlt, wenn es sich um eine Vorsatztat handelt. Nur ist die Frage, worauf sich der Vorsatz denn gerichtet hat. Man darf wohl annehmen, dass der "Täter" nicht die Absicht hatte, dass der Roller vorwärts schießt, kaputt geht und der Freund sich dabei verletzt. Der hat wahrscheinlich in dem Augenblick überhaupt nicht so weit gedacht. Vielleicht hat er auch keine Ahnung, dass es bei Automatikrollern keinen Leerlauf wie beim Auto z.B. gibt und Gas geben sofort losfahren bedeutet.

Allerdings sind wir dann immer noch im Bereich der groben Fahrlässigkeit, und ob die private Haftpflicht da leistungspflichtig ist oder nicht ist eine Frage des Versicherungsumfangs, den wir alle nicht kennen.

Ein Anwalt sollte übrigens mit dem Androhen von Strafanzeigen vorsichtig sein, das kann als Nötigung ausgelegt werden.

Letztlich hat der kbW recht, wirklich sinnvoll ist hier nur die Einigung mit dem Kumpel, denn wenn die Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung aufruft (was in 90 % der Fälle so sein wird), dann bleibt von dem zu erwartenden Betrag schlicht nichts mehr übrig. Im Übrigen ist eine Vollstreckung gegen Minderjährige kaum möglich. Selbst wenn man gewinnt, darf man lange darauf warten, bis man seine Kohle bekommt.

Also der dringende Rat: einigt Euch unter Kumpels. Und wenn der Kumpel nicht zahlen mag, dann ist er die längste Zeit der Kumpel gewesen.

am 18. März 2016 um 13:17

Dein Bruder sollte sich neue Freunde holen. ;)

Ich könnte mir vorstellen, daß die Sache mittlerweile durch ist, nachdem der Thread hier exakt ein Jahr lang geschlummert hat... ;)

Tatsächlich. Dass das aus dem Jahr 2015 stammt ist zumindest mir überhaupt nicht aufgefallen, ich habe nur auf den Tag geguckt...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. März 2016 um 17:24:14 Uhr:

Ich könnte mir vorstellen, daß die Sache mittlerweile durch ist, nachdem der Thread hier exakt ein Jahr lang geschlummert hat... ;)

Schade dass so selten jemand berichtet wie das Ganze nun ausgegangen ist !! :(

kbw ;)

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