Roller parken

Liebe Experten,

so, ich muss einmal unbedingt erfragen, ob man einen 50er Roller auf dem Gehweg parken darf.

In der Nähe gibt es einen Bürgersteig mit ab und zu Bäumen. zwischen diesen Bäumen stehen allerhand Fahrräder und eben auch Motoroller. Ansonsten ist es ein ganz normaler Bürgersteig, innerorts.
Bei uns vor dem Haus ist ein herkömmlicher Bürgersteig, ohne irgendeine Unterbrechung. Darf ich da meinen Roller parken? Dies würde die Bürgersteigbreite um ca. die Hälfte reduzieren.
Darf ich ansonsten meinen Roller dauerhaft auf einer gekennzeichneten Kfz-Parkfläche am Straßenrand parken? Damit würde ich natürlich auch einen Kfz-Parkplatz dauerhaft besetzen.

Danke für Eure Antworten.
Gruß

Alex.

45 Antworten

Zitat:

@alexa70 schrieb am 14. Januar 2017 um 23:20:16 Uhr:


Liebe Experten,

so, ich muss einmal unbedingt erfragen, ob man einen 50er Roller auf dem Gehweg parken darf.

In der Nähe gibt es einen Bürgersteig mit ab und zu Bäumen. zwischen diesen Bäumen stehen allerhand Fahrräder und eben auch Motoroller. Ansonsten ist es ein ganz normaler Bürgersteig, innerorts.
Bei uns vor dem Haus ist ein herkömmlicher Bürgersteig, ohne irgendeine Unterbrechung. Darf ich da meinen Roller parken? Dies würde die Bürgersteigbreite um ca. die Hälfte reduzieren.
Darf ich ansonsten meinen Roller dauerhaft auf einer gekennzeichneten Kfz-Parkfläche am Straßenrand parken? Damit würde ich natürlich auch einen Kfz-Parkplatz dauerhaft besetzen.

Danke für Eure Antworten.
Gruß

Alex.

Bei uns hier in Italien , haben wir das Problem nicht 🙂 hier gibt's keine Buergersteige im Dorf 😁 ab mit dem Esel auf die Strasse und gut ist 😁 😁

Bei uns hier in Italien , haben wir das Problem nicht 🙂 hier gibt's keine Buergersteige im Dorf 😁 ab mit dem Esel auf die Strasse und gut ist 😁 😁

Hast du schon mal nachgeschaut,vielleicht sind sie auch nur hochgeklappt.😛😁

Zitat:

@janniszervas schrieb am 17. Januar 2017 um 12:14:40 Uhr:


Auch dürfen Fahrräder noch bei roter Fußgängerampel über die strasse, solange die kreuzenden Autos noch rot haben, dafür dürfen sie erst radfahrend über die grüne ampel, wenn die Autos in gleicher Richtung Rollen. Ist seit diesem Jahr neu

Mit dem Fahrrad schiebst Du hoffentlich da rüber wenn es eine FUßGÄNGERAMPEL" ist. Auf Fußgängerüberwegen haben Fahrräder eigentlich nicht zu fahren und bei rot schon gar nicht, völlig egal was die Autos gerade für Farben haben. Auch auf Zebrastreifen haben Fahrräder nicht zu fahren ohne Radweg

Bei uns in Stuttgart wird es geduldet, vorausgesetzt, dass 1,50 m Platz übrig bleibt, wir parken fast immer vor dem Haus, alle unsere Nachbarn ebenso und es gab noch nie Probleme...

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Also ich habe die Auffassung das du dein Roller / Motorrad auf dem Gehweg abstellen darfst, solange Fußgänger und welche mit Kinderwagen / Rohrstühle durchkommen und diese nicht den Weg versperrst

Dieser Auffassung widerspricht StVO §2 (1) und §12.
Dass es von manch "faulen" Politessen oftmals übersehen wird, erlaubt es noch lange nicht.
Duldung ist keine Erlaubnis.
Hier in Ludwigshafen gab es vor geraumer Zeit neue Dienstanweisungen für die Politessen und schon wird zumindest in den geänderten Punkten wieder Recht und Ordnung hergestellt.
(Ich gehe das Risiko aber auch ein. Die besagte Dienstanweisung bezog sich auf etwas anderes.)

Zitat:

@tomS schrieb am 11. November 2018 um 08:49:23 Uhr:


Dieser Auffassung widerspricht StVO §2 (1) und §12.
Dass es von manch "faulen" Politessen oftmals übersehen wird, erlaubt es noch lange nicht.
Duldung ist keine Erlaubnis.
Hier in Ludwigshafen gab es vor geraumer Zeit neue Dienstanweisungen für die Politessen und schon wird zumindest in den geänderten Punkten wieder Recht und Ordnung hergestellt.
(Ich gehe das Risiko aber auch ein. Die besagte Dienstanweisung bezog sich auf etwas anderes.)

Kommt doch immer darauf an wo man gerade ist,hat wirklich was mit dem Umfeld zu tun ob geduldet oder nicht.
In Holland haben schon Städte angefangen falsch parkende 2 Räder einzusammeln die dann in einer Sammelstelle durch zahlen ausgelöst werden können,nicht zahlen werden sie nach einer gewissen Zeit versteigert. Holland ist nicht Deutschland,aber interessant wie sich alles wenden kann.
Spannend anzusehen wenn die Transporter anrücken und sogar angekettete mit Bolzenschneider oder Flex entfernen.

Zitat:

@kranenburger schrieb am 11. Nov. 2018 um 10:10:44 Uhr:


In Holland haben schon Städte angefangen falsch parkende 2 Räder einzusammeln die dann in einer Sammelstelle durch zahlen ausgelöst werden können,nicht zahlen werden sie nach einer gewissen Zeit versteigert. Holland ist nicht Deutschland,aber interessant wie sich alles wenden kann.
Spannend anzusehen wenn die Transporter anrücken und sogar angekettete mit Bolzenschneider oder Flex entfernen.

Bei Fahrrädern ist das in Köln schon gang und gebe. Die Stadt geht zu den Fahrradständern an der Uni, Bahnhof, Bahnhaltestellen etc. und macht große gelbe Schilder an den Rahmen. Nach 6 Wochen werden alle Räder die den Zettel noch haben entfernt, werden eine gewisse Zeit gelagert und dann verschrottet oder versteigert.

Also bei uns im Dorf am Rhein (Landeshauptstadt NRW) ist es sogar ausdrücklich von der Stadt "gewünscht", daß Roller und auch Motorräder nicht auf Pkw-Stellplätzen stehen. Natürlich nur, solange die Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Wir haben nämlich definitiv viel zu wenige Parkplätze und das würde die Not für die Autofahrer nur noch verschlimmern.
Inwieweit das rechtlich sauber ist, weiß ich nicht. Zumindest "darf" (könnte, sollte, müsste....) man auch auf Pkw-Plätzen mit dem Roller parken.

Aber einige haben das auch inzwischen als Trick für sich entdeckt.

Die haben dann einen 50er Roller, vornehmlich nur, um einen Parkplatz tagsüber zu blockieren und schieben den abends kurzerhand auf den Bürgersteig und parken ihren Pkw dann dort.
Sehr zum Ärger der anderen Anwohner. Bin mal gespannt, wie lange das noch so gut geht!?

Sehe das immer öfter (genau gegenüber meinem Büro wohnen so ein paar Oberschlaue) und war schon in der lokalen Zeitung beschrieben.

Manche greifen dann zur Selbsthilfe und heben das Rollerchen dann einfach zur Seite.

Habe ich auch schon so gemacht - jo, war nicht ganz im Rahmen der Gesetze, aber ... wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich hatte einen regulären Parkplatz. :-)

Greetz

Solange nicht der "umgehobene" Rollerbesitzer kommt und dir die gebrochene Verkleidung in Rechnung stellt. Egal ob du die jetzt kaputt gemacht hast oder nicht. Du hast widerrechtlich das Fahrzeug angefasst und das ist immer Käse. Würdest du bei deinem Kfz sicher auch nicht wollen, egal ob dabei was kaputt geht oder nicht.

Jo - das Risiko besteht! Ich weiß, daß das nicht völlig legal war. Aber ich kenn auch die Besitzer vom sehen ... (vermutlich Rentner) und das sind keine sauteueren Vespa LS mit Sonderausstattung - das sind abgemergelte Baumarkt-Dinger die nicht gefahren werden und nur dem beschriebenen Zweck dienen.

Ich mach mich mal schlau beim nächsten Mal (kenne auch die zuständigen Leutz vom Ordnugnsamt) was da Sache ist.
So gehts ja auch nicht, wenn jeder das täte hätten wir gar keine Plätze mehr für die Autos. Zudem wir dort leider keine Anwohnerzone haben (dann hätte er nämlich Schwierigkeiten das Zettelchen am Roller anzubringen - zudem nur jede Familie eine Erlaubnis bekommt und diese Kennzeichengebunden ist).

Wenn das rechtlich sauber ist, was die Jungs machen, dann haben die mit nem Fuffi für'n Schrottroller und nem weiteren Fuffi für das Versicherungskennzeichen die Handhabe, tagein, tagaus einen Parkplatz für sich persönlich zur reservieren.

Mal sehen - informiere nochmals, sobald ich neue Erkenntnisse habe.

Greetz

Zitat:

@niceguy42 schrieb am 11. November 2018 um 16:13:47 Uhr:


So gehts ja auch nicht, wenn jeder das täte hätten wir gar keine Plätze mehr für die Autos.

Na und? In manchen Städten ist es sogar Politik, keinen Platz für Autos zu haben.

Schließlich gibt es für Autos kein Grundrecht auf einen freien Parkplatz.

Und genau bei den Baumarktrollern wäre ich vorsichtig. Die bröseln doch schon teilweise beim scharfen Angucken auseinander. Wenn die ein bisschen älter sind, haben die doch sowieso überall Macken. Nicht das dir das dann womöglich angelastet wird, egal wie gut du die Besitzer kennst.

@TomS Problem nicht verstanden? Darum geht's nicht. Finde den Fehler in deiner Argumentation!

Kenne eigentlich gerade Dich als sachlichen Argumentierer / Poster. Oder sollte das Sarkastisch gemeint sein?

Greetz

Mit dem Roller tagsüber einen Parkplatz "reservieren" geht bei uns seit etlicher Zeit sowieso nicht mehr: Wir haben das sogenannte"Parkmanagement" , was bedeutet, man muss einen Parkberechtigungsschein für sein Fahrzeug haben, alleine unser Stadtteil ist in 5 Zonen aufgeteilt, und man darf nur in seiner Zone kostenlos parken. Aber es gibt pro Person nur einen Parkschein für ein Fahrzeug, aber man darf weder einen Stellplatz noch eine Garage haben. "Fremdparken" ist natürlich möglich, aber eben auch ziemlich teuer. Vorteil des Systems bei uns ist, dass bei uns nicht dauernd PKW's abgestellt werden deren Fahrer zur Arbeit kommen oder sogar ihr Auto über den Urlaub abstellen... Vorher wurden sogar LKW-Anhänger oft einfach abgestellt...
und zwar tagelang.

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