Roller parken in Zone " Einwohner frei"
Hallo zusammen,
meine Frage: Darf ich meinen Roller (50ccm) in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken, auch wenn ich kein direkter Anwohner bin? Ich wohne zwar um die Ecke, aber ich bin kein direkter Anwohner..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Speedfight II
... in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken...
Natürlich, Du bist Einwohner, also darfst Du es.
LG
27 Antworten
"Jeglicher Art" wäre ja nur ein rundes Schild mit rotem Rand. Abgebildet sind ja aber Motorrad und Auto. Ich als Rollerfahrer zähle ja eigentlich zu keinem der beiden, oder?
nein-
KFZ JEGLICHER ART
das "nur" runde ohne fahrzeuge, da darfst du auch nicht mit dem fahrrad rein.
Edit:
hab dir nochmal das schild unten angehängt
Zitat:
Original geschrieben von torgo
nein-
...
das "nur" runde ohne fahrzeuge, da darfst du auch nicht mit dem fahrrad rein.
...
Richtig - selbst Fahrräder müssten dann geschoben werden.
Die Definition aus Wiki zu "Anlieger ":
(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
Meistens soll auf diese Weise ja nur der Schleichverkehr aus Wohngebieten herausgehalten werden.
Da gibt es hier auch ein interessantes Gerichtsurteil.
Zitat:
Original geschrieben von MicSan
Da gibt es hier auch ein interessantes Gerichtsurteil.
DAS ist ´n geiles urteil !
dann schiebe dein moped dahin, und gut is 😁
drucke dir zur absicherung das gerichtsurteil aus, und wenn jemand meckert...................
ABER SCHIEBEN !
(das sollte man mal mit´nem sattelzug machen😰)
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das wäre natürlich eine Lösung. Die verlangt aber ein gewisses Maß an Selbstdiziplin...😉
😉
keine nussnougatcreme, sondern ´n anständiges stück schinken zum frühstück
😎
😁
😛
uuuuund ´n paar gute freunde...........
Hallo zusammen,
die Dsikussion über Mopeds schieben und auch das Urteil sind sehr lustig, helfen dem "Betroffenen" aber nicht wirklich weiter.
Tatsächlich ist beim beschriebenen Verbotsschild allen motorisierten Fahrzeugen die Einfahrt verboten. Das heißt alle "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" sowie "Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas". Soweit zur Richtlinie.
Ob du dein Moped da reinschieben und abstellen darfst, bestimmt der Eigentümer des Parkplatzes. Hierzu ist es zu unterscheiden, ob es sich um Parkstände oder Stellplätze handelt.
Gibt es Parkverbotszeichen? Anliegerparken? Wem gehört der Parkplatz?
Aber letztendlich stellt sich dann doch die Frage, ob man sich den Stress dann wirklich antun möchte, mit diesem Urteil zu kommen oder ob man sich nicht einen weniger aufwendigen Stellplatz sucht. 😉
MfG
Resbecks
P.S.: NEIN! Man darf mit dem Roller auch nicht vom Parkplatz fahren. Im gesamten Gebiet ist das fahren mitels Motor nur den Anliegern gestattet.
Befindet sich eigentlich ein Zigarettenautomat, ein Kiosk, ein Briefkasten oder ...... im Bereich hinter dem Schild? Und schon habe ich ein Anliegen und darf diesen Bereich befahren und kann dort auch parken. Es gibt keine rechtliche Vorschrift dass ich diesen Bereich wenn ich da nicht wohne wieder verlassen muss. Gut wäre auch ein Freund, den man besuchen könnte und so weiter.
@ Frank
Dem ist leider nicht so.
1. Es wird sich in so einem Bereich keines der von dir genannten Dinge befinden.
2. Geht es als Anlieger nicht um ein Anliegen, also einen "Wunsch, der an jemanden gerichtet ist"; sondern um eine Liegenschaft an diesem Gebiet, dass du besitzen oder bewohnen musst. Ausnahmen sind der Besuch von Freunden oder Verwandten und Arztbesuche etc. (Kein Zigarettenautomat 😉)
Das Zusatzschild "Anwohner frei" wird amtlich übrigens exakt genauso behandelt.
Gruß
Resbecks
LOL- ich hätte auch mal ´n anliegen
die harley hat gewaltige fehlzündungen, und nachbars sohn (der da sogar wohnt) wollte mal beim einstellen zusehen.......
und da der parkplatz da so schön frei ist, und man beim kiosk ´ne schöne kühle blonde trinken kann.......
oh-das sind ja sogar 3 anliegen 😛
und da ich nun was getrunken habe, darf ich da nichtmal wieder weg
lg