Roller parken in Zone " Einwohner frei"

Hallo zusammen,

meine Frage: Darf ich meinen Roller (50ccm) in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken, auch wenn ich kein direkter Anwohner bin? Ich wohne zwar um die Ecke, aber ich bin kein direkter Anwohner..

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Zitat:

Original geschrieben von Speedfight II


... in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken...

Natürlich, Du bist Einwohner, also darfst Du es.

LG

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Zitat:

Original geschrieben von Speedfight II


... in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken...

Natürlich, Du bist Einwohner, also darfst Du es.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Speedfight II


meine Frage: Darf ich meinen Roller (50ccm) in einem Gebiet "Einwohner frei" auf einem Autoparkplatz parken, auch wenn ich kein direkter Anwohner bin?

Steht auf dem Schild wirklich "

Ein

wohner frei" oder doch eher "

An

wohner frei"?

Rein rechtlich nein, warum parkst du ihn nicht vor der Hautür?😁
Oder am Fahrradständer, oder irgendwo, wo er niemanden behindert?

Ob es rechtlich zulässig ist, können wir erst beurteilen, wenn wir wissen, was wirklich auf dem Schild steht.

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Ich habe nicht genau nachgesehen, aber ich glaube ich habe mich verschrieben und da steht tatsächlich " Anwohner frei"
Das Problem ist, dass ich vor miener eigenen Haustüre nicht parken will und kann, da die Straße erstens gut befahren ist ( habe Angst vor Diebstahl) und zweitens dort keine Fahrradparkplätze vorhanden sind...

Diebstahl erfolgt eher in abgelegenen und weniger an vielbefahrenen Straßen.

Dann schließ den Roller an einen Baum oder Pfeiler, mach ich auch immer so

Den Roller kann ich aber schon auf normale Autoparkplätze stellen oder?
Ist ja auch ein motorisierter Verkehrsteilnehmer.
Weil mit Fahrradparkplätzen sieht es eher schlecht auf bei mir..

KLar, das darfst du.

Danke euch

zumal das parken, direkt vor der haustür, und in den fahrradstellplätzen meisst schon durch den vermieter untersagt ist.
(vor der haustür-fluchtweg/brandgefahr, fahrradstellplatz, sagt ja schon das wort selber)

lg torsten

Hallo,

das Verkehrszeichen "Anlieger frei" ist mit der Registrationsnummer 1020-30ein Zusatzzeichen und darf nur in Kombination mit einem vorrangigen Schild benutzt werden.
Was steht den drüber? Einfahren verboten oder Parken verboten?

Anders ist die Situation, wenn es sich um ein privates Grundstück halndelt. Da greifen die amtlichen Schilder nicht und der Eigentümer darf hier sein Hausrecht durchsetzen und dir das abstellen verbieten. Auch auf Pkw-Stellplätzen (wohlgemerkt nur auf Stellplätzen; nicht auf Parkständen).
Hier gelten Ausnahmen, wenn die STVO ausgeschildert ist.

MfG
Resbecks

Hallo Resbecks,

über dem "Anlieger frei"-Schild (so heißt es in Wirklichkeit!) ist ein rundes Verkehrszeichen mit rotem Kreis drumrum. Auf dem Schild ist ein Motorrad(-fahrer) und ein PKW abgebildet.
Zusätzlich ist die Straße ein Verkehrsberuhigter Bereich.

"einfahrt verboten für kfz jeglicher art"
"anlieger frei"  .......(nur an-lieger/wohner erlaubt)
dann darfst du da nicht einmal reinfahren.....

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