Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt
Hallo.
Ich habe am vergangenen Samstag meinen Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt.
Ich wohne neben einer Tankstelle (50m) und bin fix rüber gefahren (ca. 11:30), um die Reifen aufzupumpen.
Versichert wurde der Roller aber erst um 14 Uhr.
Zu dem Zeitpunkt war es also noch nicht versichert und ich hatte das alte Kennzeichen drauf.
Bei meinem Glück hat in dem Moment die Polizei dort getankt und somit das als Straftat aufgenommen.
Meine Frage wäre, ob jemand ca. sagen könnte was für eine Strafe auf mich zukommt. Laut Polizei entscheidet das nämlich die Staatsanwaltschaft und deshalb konnten die mir gar nichts sagen. Vielleicht kann ja hier jemand ungefähr was nennen.
Natürlich ist es blöd gelaufen, aber wollte wie gesagt nur die Reifen aufpumpen..
Mit freundlichen Grüßen
123 Antworten
Warum hast du das Teil nicht einfach geschoben?
... 50m? Hölle ... dafür hätte ich den Hobel nichtmal angeschmissen - schon gar nicht ohne gültiges Kennzeichen ... und auf den paar Meter noch die Polizei übersehen ... es gibt Dinge, Murphys Law, die müssen bestraft werden.
Und, nein, wenn die Polizei erst gekommen ist als Du am Luftprüfer warst wird sie nichts machen solange der Roller nicht läuft und auf öffentlichen Grund fährt.
Zitat:
@Twinni schrieb am 21. März 2024 um 19:56:13 Uhr:
Warum hast du das Teil nicht einfach geschoben?
Das hat er doch schon erklärt.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 21. März 2024 um 19:59:21 Uhr:
... 50m?
Nein, 70 Meter. Lest ihr die Beiträge nicht?
Es ist doch unerheblich, warum er den Roller nicht geschoben, getragen oder was auch immer hat. Wobei fraglich ist, ob man einen nicht zugelassenen Roller überhaupt auf der Straße schieben darf.
Ich täte in einer solchen Situation Gebrauch von meiner Rechtsschutzversicherung machen.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 21. März 2024 um 20:07:52 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 21. März 2024 um 19:59:21 Uhr:
... 50m?Nein, 70 Meter. Lest ihr die Beiträge nicht?
gehe zurück nach LOS, ziehe keine 4000 Mark ein.
Gehe über die Schillerstraße zu Beitrag von 18:56:56 Uhr.
@Berk17
Wenn du mit einem Strafbefehl unter 90 Tagessätzen davonkommst, halte ich es für kostengünstig, ihn zu akzeptieren.
Ein Anwalt holt da nur marginal was raus und kostet wahrscheinlich mehr als die Ersparnis.
Bei 90 Tagessätzen und mehr gehe ganz schnell (Widerspruchsfristen beachten, Anwälte haben oft Wartezeiten) zu einem Anwalt, denn diese Höhe würde bedeuten, dass du fortan vorbestraft wärst.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 21. März 2024 um 20:11:18 Uhr:
Wobei fraglich ist, ob man einen nicht zugelassenen Roller überhaupt auf der Straße schieben darf.
Auf der Straße nicht aber sehr wohl auf dem Gehweg!
Zitat:
@Sportsgolfy schrieb am 21. März 2024 um 20:41:06 Uhr:
Auf der Straße nicht aber sehr wohl auf dem Gehweg!
Der Gehweg gehört zur Straße, aber auch wenn du die Fahrbahn meinst, warum soll es dort verboten sein? Unter Umständen ist man sogar verpflichtet die Fahrbahn zu benutzen:
"Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."
(§ 25 Abs. 2 StVO)
Männer bitte, dass ich einen Fehler gemacht habe ist mir selbst auch bewusst.
Ich habe ganz normal gefragt ob einer damit schonmal Erfahrung gemacht hat oder nicht..
Ich danke jedem, der was hilfreiches dazu beigetragen hat!
LG