Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt
Hallo.
Ich habe am vergangenen Samstag meinen Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt.
Ich wohne neben einer Tankstelle (50m) und bin fix rüber gefahren (ca. 11:30), um die Reifen aufzupumpen.
Versichert wurde der Roller aber erst um 14 Uhr.
Zu dem Zeitpunkt war es also noch nicht versichert und ich hatte das alte Kennzeichen drauf.
Bei meinem Glück hat in dem Moment die Polizei dort getankt und somit das als Straftat aufgenommen.
Meine Frage wäre, ob jemand ca. sagen könnte was für eine Strafe auf mich zukommt. Laut Polizei entscheidet das nämlich die Staatsanwaltschaft und deshalb konnten die mir gar nichts sagen. Vielleicht kann ja hier jemand ungefähr was nennen.
Natürlich ist es blöd gelaufen, aber wollte wie gesagt nur die Reifen aufpumpen..
Mit freundlichen Grüßen
123 Antworten
Und mit sowas vergeuden unsere Behörden Zeit und Steuergelder anstatt mit etwas Fingerspitzengefühl (und einem erhobenem solchen) mal "Böse, böse, böse!" zu sagen und sich lieber um die dicken Fische zu kümmern...
Ich drücke Dir die Daumen @Berk17
Zitat:
@Diablito schrieb am 25. April 2024 um 12:42:20 Uhr:
Ich drücke Dir die Daumen @Berk17
Wozu? Der Drops ist gelutscht. Hättest Du den Thread gelesen, wüsstest Du das auch.
Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 21. März 2024 um 19:00:41 Uhr:
Letztendlich kannst du hier fragen so viel du willst das ist wie Glaskugellesen.Passiert öfters hier im Forum nach einem "Erwischten Verstoß" bzw Polizeikontakt.
Es gibt anschließend mit Sicherheit auch hier wieder Diskussionen ohne Ende.
Aber letztendlich musst du warten bis der Brief kommt.
Zum Alter hast du noch gar nichts gesagt.Und übrigens der Anwalt kostet auch Geld wenn du keinen Rechtsschutz hast.
Deinen Gunsten gehe ich von Fahrlässigkeit aus.
Fahrlässige was??
Als Schöffe an einem Landgericht kann ich dir sagen, dass hier Vorsatz vorliegt. Du hast es bewusst, mit Absicht gemacht...zwar nur um die Reifen augzupumpen und die Fußgänger nicht zu behindern, aber da ändert nichts daran, dass hier ein Vorsatz vorliegt. Vorsatz wird generell härter bestraft als Affekthandlungen.
Du solltest den Tipp, dir einen Anwalt zu nehmen sehr beherzigen und auch auf keinen Fall irgendeine Aussage vor der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft machen. Nur vollständiger Name, Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort. Das sind Pflichtangaben. Alles andere könnte dich selbst belasten und daher hast du ein Aussageverweigerungsrecht.
Zum Sachverhalt selbst, nach den vorliegenden Infos...Tat mit Vorsatz in minder schwerem Fall...gibt ne 3 bis 4-stellige Geldstrafe bei Ersttätern, die sonst noch nicht aufgefallen sind.
Weise nach, dass dein Gefährt eigentlich 3 Stunden später regulär angemeldet gewesen wäre. Das sollte strafmildernd sein. Vermeide zu sagen, dass du "nur" die Reifen aufpumpen wolltest. Damit belastet du dich selbst, da es den Vorsatz beweist. Du hast eine Regel gebrochen. Hättest ja auch noch bis 14 Uhr warten können...dann gäbe es das Problem nicht.
Das Thema ist durch!