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Roller diebstahl und Originalpapiere weg.

Folgendes Problem.
Mortorroller Piaggio NRG Power 1,3 Jahre alt wurde bei mir am Tage unter dem Carport trotz verriegeltem Lenkradschloß gestohlen.
NP 2450€ - gekauft mit 350 km für 1700.-

Natürlich polizeilich aufgenommen und zur Fahndung ausgeschrieben.
Alle Dokumente wie auch alle Schlüssel bekam inzwischen die Versicherung (DEVK)
Leider existiert von den Fahrzeugpapieren nur noch eine Kopie.
Auch die bekam die Versicherung. ( ich selber habe auch noch eine Kopie)
Nun will die Versicherung nicht regulieren weil die Originalpapiere fehlen.
Aber genau mit der Kopie, welche die Versicherung nun hat wurde der Versicherungsvertrag bei dieser Versicherung abgeschlossen.
Jetzt im Schadensfall will man die Kopie aber nicht mehr anerkennen.

Klare Aussage der Versicherung - Ohne Original werde man nicht regulieren!

Woher bekomme ich ein neues Original? Wer trägt die Kosten dafür?
Darf die Versicherung die Regulieung aus diesem Grund verweigern?

Danke
Gruß
Hobaum

Beste Antwort im Thema

Neue Papiere bekommst du entweder von deinem Piaggio Händler im Ort oder erkundige dich bei Piaggio-Deutschland.
PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH
Marie-Curie-Str. 8
50170 Kerpen
Telefon (02273) 6046 0
Telefax (02273) 6046 49

Die kosten gehen natürlich zu deinen Lasten, die Versicherung kann nichts dafür dass du die Papiere nicht mehr hast.
Das die Versicherung die Papiere in Original möchte ist klar, da sie ein Schaden ersetzen muss wo du sowieso kein Roller mehr hast und du die Papiere daher nicht mehr benötigst. Die Versicherung vermeidet so dass jemand unbewusst einen Roller im Guten Glauben kauft der als Gestohlen gemeldet ist, weil ja noch die Original Papiere mit dabei sind.

Was anderes wäre wenn im Nachhinein der Roller wieder auftaucht und nur Schäden reguliert werden müssen. Wie in meinem Fall vor einigen Jahren wo über Nacht mein Roller gestohlen wurde und die Polizei am nächsten Morgen den Roller total demoliert in einem nahe gelegen Park wieder auf fand. Hier bezahlte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert(wegen Totalschaden) abzüglich den Restwert des Rollers.

Normal hätte die Versicherung bei Vandalismus nichts geregelt, aber bei Diebstahl ist es was anderes.

€dit.. wenn die Papiere mit gestohlen wurden musst du den Betrag erstmals vor strecken und reichst diese Rechnung dann deiner Versicherung mit ein. Bei der Anzeige muss aber hier vorkommen dass die Papiere mit entwendet worden. Die Anzeige von der Polizei das die Papiere nicht mehr vorhanden sind benötigst du sowieso, sonst bekommst du keine neuen Papiere ausgestellt.

Ist der Versicherung auch bekannt das die Papiere mit gestohlen wurden? Polizeianzeige usw.??

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

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Ich hatte ja versprochen Euch über den Stand zu Informiere....

Der Rechtsanwalt hatte natürlich erst einmal die Versicherung angeschrieben unter Fristsetzung den Schaden zu begleichen.
Der Grund die Ablehnung der Versicherung lag bisher nur telefonisch vor. Solange die Versicherung das nicht schriftlich bekundet oder durch Nichtantworten bestätigt liegt ja noch kein Fall vor.
Die Frist ist ohne Antwort seitens der Versicherung verstrichen.
Dennoch wurde der Versicherung eine weitere ,14 tägige Frist eingeräumt, da sich der Sachverhalt zwischenzeitich änderte, Es liegt die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft vor. Diese ging mit erneuter Fristsetzung an die Versicherung.

Nach verstreichen dieser Frist ohne zufriedenstellende Reaktion seitens der Versicherung erfolgt die Klageeinreichung.
Gruß
Hobaum

So wie versprochen das Ergebnis:
Die Versicherung hat nun doch kurz vor Klageeinreichung den Betrag wie auch die Anwaltskosten über das Anwaltskono überwiesen.

Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

Danke Euch für die Tipps
Gruß
Hobaum

Hi,

danke für die Rückmeldung!! Da könnte sich man ein TE ein Beispiel nehmen.

Schön das es noch gut für dich ausgegangen ist!

Gruß Tobias

Das Abrechnungsschreiben hätte ich gerne (von mir aus geschwärzt) gesehen, in dem fremde Rechtsanwaltskosten im Kaskoschadenfall gezahlt werden 😉

Ich wollte nun nur nochmal die Rückmeldung geben und das Endergebins mitteilenb.
Nachdem unser Rechtanwalt tätig wurde, beglich die Versicherung den Zeitwert gemäß unseres Gutachtens zuzüglich der Anwaltskosten.
Gerichtskosten fielen nicht an da die Versicherung im letzten Moment noch einlenkte.
Der mitentwendete Helm aus dem Helmfach ging allerdings zu meinen Lasten.

Danke an Euch für die Tipps und Anregungen.

Gruß
Hobaum

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