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Roller diebstahl und Originalpapiere weg.

Themenstarteram 19. November 2012 um 11:33

Folgendes Problem.

Mortorroller Piaggio NRG Power 1,3 Jahre alt wurde bei mir am Tage unter dem Carport trotz verriegeltem Lenkradschloß gestohlen.

NP 2450€ - gekauft mit 350 km für 1700.-

Natürlich polizeilich aufgenommen und zur Fahndung ausgeschrieben.

Alle Dokumente wie auch alle Schlüssel bekam inzwischen die Versicherung (DEVK)

Leider existiert von den Fahrzeugpapieren nur noch eine Kopie.

Auch die bekam die Versicherung. ( ich selber habe auch noch eine Kopie)

Nun will die Versicherung nicht regulieren weil die Originalpapiere fehlen.

Aber genau mit der Kopie, welche die Versicherung nun hat wurde der Versicherungsvertrag bei dieser Versicherung abgeschlossen.

Jetzt im Schadensfall will man die Kopie aber nicht mehr anerkennen.

Klare Aussage der Versicherung - Ohne Original werde man nicht regulieren!

Woher bekomme ich ein neues Original? Wer trägt die Kosten dafür?

Darf die Versicherung die Regulieung aus diesem Grund verweigern?

Danke

Gruß

Hobaum

Beste Antwort im Thema

Neue Papiere bekommst du entweder von deinem Piaggio Händler im Ort oder erkundige dich bei Piaggio-Deutschland.

PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH

Marie-Curie-Str. 8

50170 Kerpen

Telefon (02273) 6046 0

Telefax (02273) 6046 49

Die kosten gehen natürlich zu deinen Lasten, die Versicherung kann nichts dafür dass du die Papiere nicht mehr hast.

Das die Versicherung die Papiere in Original möchte ist klar, da sie ein Schaden ersetzen muss wo du sowieso kein Roller mehr hast und du die Papiere daher nicht mehr benötigst. Die Versicherung vermeidet so dass jemand unbewusst einen Roller im Guten Glauben kauft der als Gestohlen gemeldet ist, weil ja noch die Original Papiere mit dabei sind.

Was anderes wäre wenn im Nachhinein der Roller wieder auftaucht und nur Schäden reguliert werden müssen. Wie in meinem Fall vor einigen Jahren wo über Nacht mein Roller gestohlen wurde und die Polizei am nächsten Morgen den Roller total demoliert in einem nahe gelegen Park wieder auf fand. Hier bezahlte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert(wegen Totalschaden) abzüglich den Restwert des Rollers.

Normal hätte die Versicherung bei Vandalismus nichts geregelt, aber bei Diebstahl ist es was anderes.

€dit.. wenn die Papiere mit gestohlen wurden musst du den Betrag erstmals vor strecken und reichst diese Rechnung dann deiner Versicherung mit ein. Bei der Anzeige muss aber hier vorkommen dass die Papiere mit entwendet worden. Die Anzeige von der Polizei das die Papiere nicht mehr vorhanden sind benötigst du sowieso, sonst bekommst du keine neuen Papiere ausgestellt.

Ist der Versicherung auch bekannt das die Papiere mit gestohlen wurden? Polizeianzeige usw.??

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

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Die Kosten für neue Papiere trägst im Zweifelsfall du, wer sonst?! Der Kaufvertrag war für den Abschluss der Versicherung auch nicht wirklich von Relevanz. Man legt ja auch keinen Autokaufvertrag bei der Versicherung vor, wenn man seinen PKW versichert.

Ich würde mal flink die Papiere suchen ;)

Themenstarteram 19. November 2012 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von capri one

Die Kosten für neue Papiere trägst im Zweifelsfall du, wer sonst?! Der Kaufvertrag war für den Abschluss der Versicherung auch nicht wirklich von Relevanz. Man legt ja auch keinen Autokaufvertrag bei der Versicherung vor, wenn man seinen PKW versichert.

Ich würde mal flink die Papiere suchen ;)

Wir reden nicht vom Kaufvertrag der liegt vor sondern von der Zulassung / ABE / also dem Blatt in dem die technische Daten drinstehen.

Die waren warscheinlich im Roller.

Sind demnach mit gestohlen worden.

Also warum muss ich die Kosten dafür tragen? Die kommen doch dann zum Gesamtschaden hinzu.

Alle Anderen Papiere sind ja auch vorhanden bzw. inzwischen bei der Versicherung.

Der Versicherungsvertrag wurde ja auch nicht mit dem Kaufvertrag des Rolers, sondern mit der Kopie des Datenblattes der Zulassung geschlossen. Genau das, was die Versicherung nun als Original haben will.

Gruß

Hobaum

Neue Papiere bekommst du entweder von deinem Piaggio Händler im Ort oder erkundige dich bei Piaggio-Deutschland.

PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH

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Telefon (02273) 6046 0

Telefax (02273) 6046 49

Die kosten gehen natürlich zu deinen Lasten, die Versicherung kann nichts dafür dass du die Papiere nicht mehr hast.

Das die Versicherung die Papiere in Original möchte ist klar, da sie ein Schaden ersetzen muss wo du sowieso kein Roller mehr hast und du die Papiere daher nicht mehr benötigst. Die Versicherung vermeidet so dass jemand unbewusst einen Roller im Guten Glauben kauft der als Gestohlen gemeldet ist, weil ja noch die Original Papiere mit dabei sind.

Was anderes wäre wenn im Nachhinein der Roller wieder auftaucht und nur Schäden reguliert werden müssen. Wie in meinem Fall vor einigen Jahren wo über Nacht mein Roller gestohlen wurde und die Polizei am nächsten Morgen den Roller total demoliert in einem nahe gelegen Park wieder auf fand. Hier bezahlte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert(wegen Totalschaden) abzüglich den Restwert des Rollers.

Normal hätte die Versicherung bei Vandalismus nichts geregelt, aber bei Diebstahl ist es was anderes.

€dit.. wenn die Papiere mit gestohlen wurden musst du den Betrag erstmals vor strecken und reichst diese Rechnung dann deiner Versicherung mit ein. Bei der Anzeige muss aber hier vorkommen dass die Papiere mit entwendet worden. Die Anzeige von der Polizei das die Papiere nicht mehr vorhanden sind benötigst du sowieso, sonst bekommst du keine neuen Papiere ausgestellt.

Ist der Versicherung auch bekannt das die Papiere mit gestohlen wurden? Polizeianzeige usw.??

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

Themenstarteram 19. November 2012 um 13:59

Danke,

dann kümmere ich mich erst mal bei der Polizei darum und dann bei meinem Freundlichen.

Gruß

Hobaum

Zitat:

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

Tach,

Schaut mal hier

oder hier

Ich habe meinen Teil1 im Original in der Brieftasche und nicht im Fahrzeug.

Salve,

remarque

Themenstarteram 20. November 2012 um 9:51

Ich war gestern noch einmal bei meiner Polizeidienstelle vorbeigefahren.

Dort sagte mir der Beamte - ( Zitat) Die Sachbearbeiterin der Versicherung hat einfach nur keine Ahnung.

Die Betriebserlaubnis ist absolut kein Eigentumsnachweis sondern einzig das Dokument welches die Zulassung gemäß StvZO für den Strassenverkehr bescheinigt.

( Vergleichbar einer ABE für Alufelgen)

Nirgends auf der Betreibserlaubnis wird der Eigentümer eingetragen. Auch die Zulassungstelle ist aussen vor da ein Roller ja gar nicht dort zugelassen wird. Es gibt ja auchkeinen Fahrzeugbrief oderSchein ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II )

Der einzige Eigentumsnachweis eines Motorrollers ist der Kaufvertrag.

Gruß

Hobaum

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

Tach,

Schaut mal hier

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Ich habe meinen Teil1 im Original in der Brieftasche und nicht im Fahrzeug.

Salve,

remarque

Ja und?

Schrieb ich auch das es darauf ankommt an wen man gerät, da man normal die Papiere in Original mit führen muss. Allerdings glaube ich nicht das du dein Fahrzeugbrief mit führst, sondern den Fahrzeugschein den man einfacher neu ausgestellt bekommt als eine ABE von einem Motorroller (49ccm).

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

 

Tach,

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Ich habe meinen Teil1 im Original in der Brieftasche und nicht im Fahrzeug.

Salve,

remarque

Ja und?

Schrieb ich auch das es darauf ankommt an wen man gerät, da man normal die Papiere in Original mit führen muss. Allerdings glaube ich nicht das du dein Fahrzeugbrief mit führst, sondern den Fahrzeugschein den man einfacher neu ausgestellt bekommt als eine ABE von einem Motorroller (49ccm).

Das Du immer so gereizt reagiertst, wenn Du zitiert wirst:confused:

Du schreibst in keinem Deiner Posts, dass das Original mitgeführt werden muss, sondern Du empfiehlst, eine Kopie mitzuführen und wenn man an den "Falschen" gerät, das Original nachreichen muss.

Wenn ich meine Links richtig verstehe, ist das Fahren ohne Originale Papiere eine Ordnungswiedrigkeit. Die 10€ Strafe kann man sich also sparen.

Tatsächlich habe ich den Brief nicht dabei - das steht auch nirgendwo - sondern den Schein (Teil1). Der Brief ist Teil2.

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Ich war gestern noch einmal bei meiner Polizeidienstelle vorbeigefahren.

Dort sagte mir der Beamte - ( Zitat) Die Sachbearbeiterin der Versicherung hat einfach nur keine Ahnung.

Die Betriebserlaubnis ist absolut kein Eigentumsnachweis sondern einzig das Dokument welches die Zulassung gemäß StvZO für den Strassenverkehr bescheinigt.

( Vergleichbar einer ABE für Alufelgen)

Nirgends auf der Betreibserlaubnis wird der Eigentümer eingetragen. Auch die Zulassungstelle ist aussen vor da ein Roller ja gar nicht dort zugelassen wird. Es gibt ja auchkeinen Fahrzeugbrief oderSchein ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II )

Der einzige Eigentumsnachweis eines Motorrollers ist der Kaufvertrag.

Gruß

Hobaum

Der aktelle Eigentümer kann in die Rollerpapiere manuell eingetragen werden,so habe ich das jedenfalls bei meinem ehemaligen Roller gehalten und die Vorbesitzer auch.

Mir wurden da auch mal die Papiere gestohlen,den Roller hatte ich aber noch. War eine riesen Aktion da neue Papiere zu bekommen. War allerdings auch ein billig Teil aus Fernost.

Die Schlüssel sind auch keine Eigentumsnachweis und dennoch fordert die Versicherung diese ein. Müßte eigentlich im Kleingedruckten deines Versicherungsvertrags stehen was die alles haben wollen,und wenn da die Fahrzeugpapiere aufgeführt sind mußt du die eben beibringen auch wenn sie kein finaler Eigentumsnachweis sind.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

 

Ja und?

Schrieb ich auch das es darauf ankommt an wen man gerät, da man normal die Papiere in Original mit führen muss. Allerdings glaube ich nicht das du dein Fahrzeugbrief mit führst, sondern den Fahrzeugschein den man einfacher neu ausgestellt bekommt als eine ABE von einem Motorroller (49ccm).

Das Du immer so gereizt reagiertst, wenn Du zitiert wirst:confused:

Du schreibst in keinem Deiner Posts, dass das Original mitgeführt werden muss, sondern Du empfiehlst, eine Kopie mitzuführen und wenn man an den "Falschen" gerät, das Original nachreichen muss.

Wenn ich meine Links richtig verstehe, ist das Fahren ohne Originale Papiere eine Ordnungswiedrigkeit. Die 10€ Strafe kann man sich also sparen.

Tatsächlich habe ich den Brief nicht dabei - das steht auch nirgendwo - sondern den Schein (Teil1). Der Brief ist Teil2.

Zum einem war meine Antwort nicht böse gemeint, auch wenn es vielleicht den Anschein hatte.

Zum anderem schrieb ich in meinem Beitrag dass man ggf. nochmals bei der Wache vorbei fahren muss um das Original vorzuzeigen und ich schrieb hier auch dass man schlimmsten Falls 10 Euro zahlen müsste. Und wenn man hier 1+1 zusammen zählt müsste jedem klar sein dass hiermit das nicht mit führen der Original Papiere gemeint war.;)

Wie es aussieht ist dir gar nicht bekannt was es für ein Aufwand und Geld kostet, wenn man bei einem Motorroller eine neue ABE haben muss, da sind die 10 Euro die man vielleicht in einer Kontrolle innerhalb von 3 Jahren im Schlimmsten Fall zahlen muss nur das geringste.

Die meisten Beamten sind aber sehr einsichtig und kommen einen entgegen, in manchen Fällen auch ohne Ordnungsgeld in dem man nur die ABE auf der Wache nachreicht.

Eine ABE von einem Roller versucht man ein Leben lang zu halten und dementsprechend sieht sie auch Jahre danach auch aus, vorallem wenn man sie ständig in der Brieftasche mit dabei hat.

Beim Verlust des Fahrzeugscheins muss ich nur eine Verlustanzeige bei der Polizei machen und bekomme von der Zulassungsstelle eine neue ausgestellt. Ist mit wenig Aufwand und wenig Geld in sehr kurzer Zeit erledigt. Das sieht bei der Original ABE eines Rollers anders aus.

Ich habe auch nur eine Kopie meiner EG_Übereinstimmungsbescheinigung meines Wagens dabei, da ein neuer an die 80 Euro kostet und so auch nicht so günstig ausfällt.

Aber egal, das ist jetzt auch nicht das Thema hier gewesen, so dass ich hierzu nichts mehr dazu sagen werde, ist auch jedem selber überlassen wie man es handhaben möchte.

Nachträglich wieder an eine ABE zu kommen stelle ich mir schwierig vor. Ich denke die machen eine Abfrage bei der Polizei (sonst könnte der Dieb ja auf diesem Weg ebenso leicht an ein Original kommen). Nur wenn nichts vorliegt wird es etwas neues geben.

Ich würde zuerst nochmal mit der Versicherung sprechen und die sollen dir schriftlich mitteilen auf welcher gesetzlichen und/oder vertraglichen Grundlage die Zahlung verweigert wird.

Es kann auch durchaus sein dass die Versicherung sogar die nachträglich organisierten Papiere nicht anerkennt (Datum der Ausstellung)

Ich befürchte dass das nicht so einfach wird :(

Grüße

Steini

Themenstarteram 20. November 2012 um 15:01

Ich habe mal bei Piaggio angerufen.

Die ganz klare Aussage von dort:

Es gibt keinerlei Ersatzpapiere wenn ein Roller als gestohlen gemeldet wurde.

Das wissen die Versicherungen auch .

Im Zweifelsfalle darf die Versicherung auch gerne bei Piaggio nachfragen.

Da meine versicherung dennoch beratungsresistent ist und auf ein neues Original besteht klärt nun Unser Rechtsanwalt den Sachverhalt.

Schade drum. Das hätte nicht sein müssen.

Gruß

hobaum

Schade nur, das der Rechtsanwalt nicht von der Kaskoversicherung übernommen wird.

Themenstarteram 21. November 2012 um 6:55

aber vom Rechtschutz.....

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