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Roller diebstahl und Originalpapiere weg.

Themenstarteram 19. November 2012 um 11:33

Folgendes Problem.

Mortorroller Piaggio NRG Power 1,3 Jahre alt wurde bei mir am Tage unter dem Carport trotz verriegeltem Lenkradschloß gestohlen.

NP 2450€ - gekauft mit 350 km für 1700.-

Natürlich polizeilich aufgenommen und zur Fahndung ausgeschrieben.

Alle Dokumente wie auch alle Schlüssel bekam inzwischen die Versicherung (DEVK)

Leider existiert von den Fahrzeugpapieren nur noch eine Kopie.

Auch die bekam die Versicherung. ( ich selber habe auch noch eine Kopie)

Nun will die Versicherung nicht regulieren weil die Originalpapiere fehlen.

Aber genau mit der Kopie, welche die Versicherung nun hat wurde der Versicherungsvertrag bei dieser Versicherung abgeschlossen.

Jetzt im Schadensfall will man die Kopie aber nicht mehr anerkennen.

Klare Aussage der Versicherung - Ohne Original werde man nicht regulieren!

Woher bekomme ich ein neues Original? Wer trägt die Kosten dafür?

Darf die Versicherung die Regulieung aus diesem Grund verweigern?

Danke

Gruß

Hobaum

Beste Antwort im Thema

Neue Papiere bekommst du entweder von deinem Piaggio Händler im Ort oder erkundige dich bei Piaggio-Deutschland.

PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH

Marie-Curie-Str. 8

50170 Kerpen

Telefon (02273) 6046 0

Telefax (02273) 6046 49

Die kosten gehen natürlich zu deinen Lasten, die Versicherung kann nichts dafür dass du die Papiere nicht mehr hast.

Das die Versicherung die Papiere in Original möchte ist klar, da sie ein Schaden ersetzen muss wo du sowieso kein Roller mehr hast und du die Papiere daher nicht mehr benötigst. Die Versicherung vermeidet so dass jemand unbewusst einen Roller im Guten Glauben kauft der als Gestohlen gemeldet ist, weil ja noch die Original Papiere mit dabei sind.

Was anderes wäre wenn im Nachhinein der Roller wieder auftaucht und nur Schäden reguliert werden müssen. Wie in meinem Fall vor einigen Jahren wo über Nacht mein Roller gestohlen wurde und die Polizei am nächsten Morgen den Roller total demoliert in einem nahe gelegen Park wieder auf fand. Hier bezahlte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert(wegen Totalschaden) abzüglich den Restwert des Rollers.

Normal hätte die Versicherung bei Vandalismus nichts geregelt, aber bei Diebstahl ist es was anderes.

€dit.. wenn die Papiere mit gestohlen wurden musst du den Betrag erstmals vor strecken und reichst diese Rechnung dann deiner Versicherung mit ein. Bei der Anzeige muss aber hier vorkommen dass die Papiere mit entwendet worden. Die Anzeige von der Polizei das die Papiere nicht mehr vorhanden sind benötigst du sowieso, sonst bekommst du keine neuen Papiere ausgestellt.

Ist der Versicherung auch bekannt das die Papiere mit gestohlen wurden? Polizeianzeige usw.??

Tipp für die Zukunft, nimm nie die Original Papiere mit, führe immer nur eine Kopie der Papiere mit. In einer Polizeikontrolle wird man meistens damit keine Probleme haben und wenn ein Beamter sich wirklich mal dagegen sträubt musst man nur das Original nach zeigen. In der Regel wird hier kein Bußgeld verhängt und wenn nur 10 Euro die immer noch günstiger ausfallen als wenn man neue Papiere benötigt.

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Hi,

wäre schön wenn du uns über den verlauf auf dem laufenden hälst ;)

 

Am Ende wird es darauf hinauslaufen ob das fehlen der ABE eine Pflichtverletzung deinerseits darstellt und die Versicherung somit nicht Leistungspflichtig ist.

Eine neue ABE kannst du nicht bekommen da das fahrzeug dazu beim Tüv vorgeführt werden muß,was ja logischerweise nicht mehr geht.

Gruß Tobias

P.S. ist jetzt egal da der Roller weg ist,aber es stimmt das du den Roller ohne original Papiere nicht mehr legal im Straßnverkehr bewegen darfst.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Eine neue ABE kannst du nicht bekommen da das fahrzeug dazu beim Tüv vorgeführt werden muß,was ja logischerweise nicht mehr geht.

Den Tüv benötigt man nur wenn es sich um ein Roller handelt wo man vom Händler keine Original ABE mehr bekommt, also wo die Zulassungsstelle mit der Tüv Bescheinigung eine neue ABE ausstellt.

Bei Markenfahrzeuge wie z.B. Piaggio kann man aber eine neue ABE mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei bekommen ohne dass man zum TÜV muss, da die Fahrgenstellnummer bei denen gespeichert ist. Ist aber trotzdem ein teuerer Spaß der zwischen 150-200 Euro kostet und hilft dem TE auch nicht weiter da der Roller gestohlen wurde.

Hi,

die neue ABE muß die Zulassungsstelle ausstellen. Dazu braucht man die Unbedienklichkeitsbescheinigung,das Datenblatt des Herstellers und, zumindest war das bei mir vor einigen Jahren der Fall, eine Tüv Abnahme das der Roller auch dem Datenblatt entspricht.

Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren ja was geändert.

Ich mußte jedenfalls trotz Herstellerbescheinigung zum tüv,kann mich noch so gut dran erinneren weil es auch für den Tüv Prüfer extrem umgewöhnlich war das er mal nen 50er Roller zu sehen kriegt ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. November 2012 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wäre schön wenn du uns über den verlauf auf dem laufenden hälst ;)

 

Am Ende wird es darauf hinauslaufen ob das fehlen der ABE eine Pflichtverletzung deinerseits darstellt und die Versicherung somit nicht Leistungspflichtig ist.

Eine neue ABE kannst du nicht bekommen da das fahrzeug dazu beim Tüv vorgeführt werden muß,was ja logischerweise nicht mehr geht.

Gruß Tobias

P.S. ist jetzt egal da der Roller weg ist,aber es stimmt das du den Roller ohne original Papiere nicht mehr legal im Straßnverkehr bewegen darfst.

Ich werde Euch auf dem laufenden halten.

Beim meinem Rechtsanwalt habe ich kurzfristig einen Termin bekommen.

dann wird es sicherlich etwas dauern, da ja Fristen gewahrt werden müssen.

Ich informiere Euch aber gerne über das Ergebnis.

Eine Plichtverletzung meinerseits kann ich mir nicht vorstellen, da die Betriebserlaubnis im Original mitzuführen ist.

Wenn sie dann mit dem Roller gestohlen wird ist das sch... ,aber sicherlich keine Pflichtverletzung

Analog zum Auto - beim Dienbstahl des KFZ entbindet der mitgestohlene Kfz Schein die Versicherung auch nicht aus der Leistungpflicht.

Gruß

Hobaum

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Ich habe mal bei Piaggio angerufen.

Die ganz klare Aussage von dort:

Es gibt keinerlei Ersatzpapiere wenn ein Roller als gestohlen gemeldet wurde.

Das wissen die Versicherungen auch .

Im Zweifelsfalle darf die Versicherung auch gerne bei Piaggio nachfragen.

Ich glaube, dein Irrtum ist es anzunehmen die Versicherung würde irgendwelche nachträglich ausgestellten Papiere (die du wie du richtig sagst nicht bekommen wirst) verlangen.

Mit NACH dem Diebstahl erstellten Ersatzpapieren kann und will eine Versicherung natürlich nichts anfangen.

P.S: Ich kaufte vor Jahren mal einen Hercules 50er Roller ohne Papiere.

Die Neuausstellung war kein Problem es musste jedoch ein polizeilicher Nachweis erbracht werden, daß der Roller nicht als gestohlen gemeldet war.

Ansonsten könnte wie gesagt jeder Dieb einen geklauten Roller nachträlich legalisieren.

Hi,

wenn der Fahrzeugbrief im Auto liegt und mitgestohlen wird dann könnte das schon eine Pflichtverletzung nach Versicherungsrichtlinien sein.

Du sollst die ABE zwar mitführen aber nicht im parkenden Roller lassen,sowas gehört genau wie Personalausweis und Führerschein in den Geldbeutel oder ein Dokumentenmäppchen.

Wobei es wie in meinen Fall wirklich ein heide aufwand ist wenn der Geldbeutel dann verloren geht oder gestohlen wird.

Dasselbe gillt übrigens für den Fahrzeugschein,der sollte nicht im Auto liegen sondern nur vom Fahrer mitgeführt werden.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Eine neue ABE kannst du nicht bekommen da das fahrzeug dazu beim Tüv vorgeführt werden muß,was ja logischerweise nicht mehr geht.

Nein, das ist (sofern es hier um einen 50er geht) natürlich Quatsch.

Die neue Betriebserlaubnis stellt einzig und allein der Hersteller bzw. Importeur, bei alten DDR - Rollern auch das KBA aus.

Vorgeführt muß der Roller dazu nirgends werden.

Auch die Zulassungsstelle hat damit nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

 

Eine Plichtverletzung meinerseits kann ich mir nicht vorstellen, da die Betriebserlaubnis im Original mitzuführen ist.

Klar ist die mitzuführen.

Aber eben halt nicht am/im Roller liegen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Eine neue ABE kannst du nicht bekommen da das fahrzeug dazu beim Tüv vorgeführt werden muß,was ja logischerweise nicht mehr geht.

Nein, das ist (sofern es hier um einen 50er geht) natürlich Quatsch.

Die neue Betriebserlaubnis stellt einzig und allein der Hersteller bzw. Importeur, bei alten DDR - Rollern auch das KBA aus.

Vorgeführt muß der Roller dazu nirgends werden.

Auch die Zulassungsstelle hat damit nichts zu tun.

Wie gesagt ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen, es handelte sich damals um einen Itteco Roller (vertrieb durch ATU) weiß ich auch nur noch weil es damals so ein Akt war :D

Beim Tüv war ich auf jeden Fall und soweit ich mich erinnere hat die Zulassungsstelle dann die neue ABE ausgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Beim Tüv war ich auf jeden Fall und soweit ich mich erinnere hat die Zulassungsstelle dann die neue ABE ausgestellt.

Das ist seltsam, wo doch 50er Roller gar nicht zulassungspflichtig sind.;)

Hi,

ist mir auch klar,tüv pflichtig ja auch net das ist ja mit ein grund warum ich mich so gut dran erinnere weil der Tüv Prüfer auch erst mal blöd geschaut hat als ich da mit dem Ding aufgetaucht bin :D

Wußte auch erst net so recht was damit anzufangen.

Normalerweise ist das nur dann notwendig wenn es sich um ein Roller handelt von dem man Original keine ABE bekommt, hier wird dann aber ein Datenblatt benötigt. Beispiel bei diesen Billig China Roller.

Ansonsten ist es schon richtig dass man zum Tüv muss, auch wenn ein Roller nicht zulassungspflichtig ist, da nur mit deren Technischen Bescheinigung die Zulassungsstelle eine neue ABE ausstellen kann.

Bei einem Markenroller wo die ABE beim Hersteller in einer Niederlassung in Deutschland gelistet ist bekommt man sie im Normalfall ohne Tüv direkt. Aber da jeder Fall anderweitig sein kann, möchte ich mich hier auch nicht drauf fest beißen, in so einem Fall am besten immer den Hersteller kontaktieren.

Zumindest ist es so dass es bei solch einem Roller es sehr aufwendig und teuer ist eine neue ABE zu bekommen, das kann man mit dem Verlust eines Fahrzeugscheines nicht vergleichen. Hin zu kommt noch dass der Verschleiß solch einer ABE sehr hoch ist wenn man sie ständig mit hat. Bei meinem Roller der fast 15 Jahre alt war konnte man hierdurch fast nicht mehr erkennen, da die Schrift schon sehr verwaschen war.

Tja Hobaum100, da hast du wohl die Popokarte gezogen.

Zitat:

Wir reden nicht vom Kaufvertrag der liegt vor sondern von der Zulassung / ABE / also dem Blatt in dem die technische Daten drinstehen.

 

Die waren warscheinlich im Roller.

Ohne diese Papiere keine Regulierung, ich habe gerade mit einem Sachbearbeiter der DEVK gesprochen (der sitzt neben mir und ist mein Sohn.) Komisch ist auch, dass du nicht mal weisst, wo die ABE ist, siehe " Die waren warscheinlich im Roller."

Naja, das Ganze wird ja dein Anwalt regeln, und wenn er nur "Geld macht" (für sein Konto).

Zitat:

Original geschrieben von cube01

...ich habe gerade mit einem Sachbearbeiter der DEVK gesprochen (der sitzt neben mir und ist mein Sohn.)

Bist Du naiv. Der hat natürlich genauso wenig Ahnung davon wie die Sachbearbeiterin des TE.

Da muss schon ein Polizist oder Anwalt (die beide im Zweifel verdammt wenig mit Versicherungsrecht zu tun haben) daher kommen, und den Laien bei der Versicherung mal ordentlich die Welt erklären :D

 

Naja, mal sehen, wie das hier weiter geht. Man darf gespannt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

 

Beim meinem Rechtsanwalt habe ich kurzfristig einen Termin bekommen.

dann wird es sicherlich etwas dauern, da ja Fristen gewahrt werden müssen.

Ich informiere Euch aber gerne über das Ergebnis.

Wenn "dein" Rechtsanwalt

a. Ahnung vom Versicherungsrecht hat und es

b. Ehrlich mit dir meint (und nicht nur seine Anwaltsgebühren im Hinterkopf hat), dann wird er dir

 

1. Sagen, dass du keinerlei Chancen hast, hier auch nur einen Cent von der Versicherung zu bekommen (aus den bereits mehrfach genannten Gründen) und hierfür

2. Eine Beratungsgebühr abrechnen, nachdem er dich mit der Info zu Punkt 1. wieder nach Hause geschickt hat.

 

Das ist natürlich nur eine ausgesprochen laienhafte Meinung meinerseits.

 

Sind wir mal gespannt, es wurde ja versprochen, dass man hier auf dem Laufenden gehalten wird.

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