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Roller Beschlagnahmt, MUSS POLIZEI ZAHLEN WENN ALLES LAGAL WAR

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 22:59

Hallo,

wer kan mit zum folgenden Sachverhalt weiterhelfen.

Also wenn die Polizei ein Roller verdächtigt, und ihn dann abschleppen lässt, hat man ja für einige Tage kein

Roller , dann müsste doch die Polizei einen ersatz Roller bezahlen WENN MIT DEM ROLLER ALLES IN ORDNUNG WAR und nichts daran geändert worden ist oder?

WEil das kann nicht sein, dass man unschuldige Leute einfach sein Fahrzeug wegnimmt.

 

Beste Antwort im Thema

wenn an dem roller wirklich nix drann ist, hast du prinzipiell ein recht auf kostenerstattung....

da sich allerdings der "nutzungsausfall" eines rollers schlecht beziffern lässt und ein roller auch überlicherweise kein fz ist, mit dem man tagtäglich 100km zur arbeit und und wieder zurückfährt, beläuft sich diese kostenerstattung darauf, das man dir im ideallfall die kosten für busfahrkarten erstattet die du zum täglichen weg zur arbeit/schule genutzt hast (und das auch nur gegen vorlage der gelösten fahrkarten).....

Zitat:

Original geschrieben von thomas1991

WEil das kann nicht sein, dass man unschuldige Leute einfach sein Fahrzeug wegnimmt.

warst du nicht der, der vorgestern in diesem thread noch rumgesülzt hat, das der roller ohne drossel weniger sprit säuft? oder der hier gefragt hat wie man den roller entdrosselt? seltsam seltsam...

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Zitat:

Original geschrieben von southquark

Zitat:

Original geschrieben von olle77

also was lernen wir daraus. die polizei darf alles machen,wie sie wollen.

Schön das es solche Menschen gibt, den wenn alle Menschen ihre Rechte kennen würden, müsste die Polizei ja ordentlich arbeiten!!!!!

Wenn sich alle Menschen an ihre Pflichen und die Vorschriften halten würden, ehrlich wären und fair - dann bräuchten wir keine Polizei!

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