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Roller anhänger selber bauen (Bitte um rat)

Themenstarteram 30. April 2015 um 9:20

Moin mit MotorTalker

Wie schon oben beschrieben wollte ich mir einen anhänger für meinen 50ccm roller basteln.

Mein thema bezieht sich eher auf tipps wie:

-Was für material benutzen?

-Wieviel gewicht sollte der hänger maximal haben?

-Welche maße sollte der hänger haben? usw...

Was mein knowhow mit Schweißen und schloßern betrifft,habe ich damit schon erfahrung.

Habe schon paar hänger für fahrräder gamacht (Hobbymäßig)

Aber wenn es von einem motor gezogen wird habe ich schon etwas mehr respekt vor den maßen und standarts.

Jedenfals sollte es ein Einradhänger werden,sprich beiwagen.

Lebe nicht in Deutschland,kenn mich also nicht so richtig mit den genauen namen aus.

Was auch das betrifft muss ich mir auch keine sorgen wegen TüV usw. sorgen machen.

Was die "zugmaschiene" betrift ist es ein 50ccm roller der marke Tin Mateo,wohl eher bekannt als Baotian.

Der roller wird nicht gedrosselt und schaft 65 km/h spitze auf gerader strecke.

Was auch die nutzung des hängers betrift werden es kaum mehr als 50kg last sein.

Eher für ausflüge, sack 2/3 kilo sack kohle,einen kleinen grill und sonst so sachen die nicht unter den sitz oder den gepäckträger passen.

Das währe es im algemeinen. Hoffe das Ich mich korrekt ausgedrückt habe und freue mich schon auf eure profitips

Beste Antwort im Thema

Moin,

zu dem Thema hat sich ein Moderator mal viel mühe gemacht.

Zitat:

So für die Leute die es Interessiert hier die Auskunft der DEKRA: Zitat.....

 

Voraussetzung für das Ziehen von Anhängern durch Kraft- oder Leichtkraft-

räder ist natürlich eine zulässige Anhängelast. Diese können Sie sich

sicherlich vom Rollerhersteller bestätigen lassen. Evtl. kann dieser auch

Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der

Zugkrafteinleitung in den Rahmen/Karosserie machen.

Die Anhängekupplung und auch die Zugkupplung am Anhänger müssen eine

Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO besitzen und für einander geeignet sein.

 

Sollte der Fahrzeughersteller sich bezüglich Anhängelasten bedeckt halten

muss ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle

für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese im Einzelverfahren prüfen,

festlegen und dann auch eintragen lassen. Dieser Sachverständige kann

i.d.R. auch Gutachten zur Erlangung einer Einzelbauartgenehmigung für

Anhänge- und Zugkugelkupplungen erstellen.

Und er ist auch der Sachverständige der einen Eigenbauanhänger für

Motorräder hinsichtlich einer Einzelbetriebserlaubnis begutachten und

abnehmen kann.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache

mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich

die Abnahme durchführen wird.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-

ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA

beauftragt.

Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen,

Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum

des jeweiligen Sachverständigen.

Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzu-

führen und individuell zu bewerten.

Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt

wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen.

Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der

jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob

über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den

Bauteilen zu erwarten ist.

 

Grundsätzlich ist es möglich Anhänger hinter Krafträdern oder Klein- bzw.

Leichtkrafträdern mitzuführen, jedoch ist dazu einiges zu beachten.

Anhänger hinter Krafträdern oder Kleinkrafträdern unterliegen nicht der

Zulassungspflicht. Jedoch benötigen diese eine Betriebserlaubnis, wenn der

Anhänger nach 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist oder neu gebaut

wird.

Die Zulassungsfreiheit ist übrigens ähnlich wie z. B. bei einem

Kleinkraftrad.

Hinter Leichtkraftrad oder -Roller, Kraftrad oder -Roller ist das amtlichen

Kennzeichens (ohne amtlichen Stempel) an der

Anh.-Rückseite zu wiederholen.

Eine eigene Versicherung ist

übrigens nicht erforderlich.

 

Die Abmaße eines "Moped-Anhängers" sind nicht gesondert reglementiert.

Allgemein gelten als Höchstmaße für Kraftfahrzeuge und Anhänger die

Abmessungen lt. §32 StVZO.

Ein Fahrradanhänger kann die Forderungen u.U. erfüllen.

Anhängekupplungen, auch die an Mokicks oder Motorrollern, gehören zu

den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen.

Ihr Anbau muss geprüft werden. Falls für das Teil ein Prüfzeugnis gem.

§19(3) StVZO vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und

ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in

jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Sollten Sie keinen Nachweis für die Kupplung haben, muss ein amtlich

anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den

Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese Änderung als Begutachtung nach §21 StVZO

und ggf. §13 FzTV durchführen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-

ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA

beauftragt.

 

Zum Betreiben eines selbst- bzw. umgebauten Anhängers benötigen Sie ein

Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, das von einem

amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den

Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erstellt werden muss.

Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 67 der Straßen-

verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein

anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Der Anhänger muss natürlich auch den Vorschriften entsprechen. Dazu zählen

unter Anderem auch die Fahrtrichtungsanzeiger.

Alle rückwärtigen vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind

symmetrisch links und rechts erforderlich.

 

Allgemein gilt:

Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher

Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,

behindert oder belästigt.

Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr

mehr als unvermeidbar gefährden

 

Zur Anhängelast:

Gebremst:

Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für

zulässig erklärter Wert.

Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt:

Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz

Ungebremste 1-achsige Anh.:

Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz

demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über

diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge-

bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg

noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll

beladen nicht mehr wiegen.

Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die

nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf.

Fachhandel).

Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk.

gekommen sind, gilt:

Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz

müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)

 

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Qelle: http://www.50er-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=3917

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Themenstarteram 22. November 2015 um 20:04

Hallo

Breite kann ich ja verstehen. Aber die 12m länge und 4m höhe finde ich trotzdem extrem.

Besonders für einen roller.

Nichts desto trotz danke ich auch dir für deine antwort. Man lernt immer wieder was neues.

Was meinen anhänger angeht konnte ich ihn gestern voll ausnutzen.

Habe sackweise gemüse gemüse gekauft und noch andere sachen. Bin knapp auf 60 kg gekommen. Bin überaus zufrieden was fahrstabilität und fassungsvermögen angeht. Leider hat es geschneit. Komme morgen nicht zur p?üfstelle um aus mit einem reinen gewissen fahren zu können.

Mfg

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