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Roller abholen???

Themenstarteram 21. April 2007 um 8:38

Hallo zusammen,

WICHTIG! Wir holen dann (15.00 Uhr) einen Roller ab, ich habe nur eine Mofa Prüfbescheinigung, aber der Roller hat keine Mofadrossel. Ich muss aber damit von Soest nach Remscheid fahren und der läuft natürlich 45 km. Ich habe Angst das mich auf der Strecke die Polizei anhält, was ist denn dann? Ist das erlaubt, den Roller für die Strecke auch so zu fahren. In Remscheid kommt er dann in die Garage und gut ist, bis die Drossel eingebaut wird, weil wir die erst noch kaufen müssen. Wenn mich die Polizei anhält, was soll ich denn dann sagen?

Bitte helft mir schnell!

 

MfG catana

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13 Antworten

Das ist der Polzei ziehmlich egal was du denen sagst! Wenn der Roller 45 läuft aber du darfst nur 25 fahren ist das: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug usw. das kann also richtig teuer werden wenn du einen unfall verursachst oder nur in einem verwickelt wirst. Auch wenn die Polizei dich so anhält kann es schon teuer werden und du musst auf jedenfall sozialstunden machen! Also! Wie ich auch schon in dem anderen Theard dir geschrieben hatte! Hol den Roller mit einem Transporter ab!

gruß D!gg4

am 21. April 2007 um 9:32

Re: Roller abholen???

 

Zitat:

Original geschrieben von catana

Hallo zusammen,

WICHTIG! Wir holen dann (15.00 Uhr) einen Roller ab, ich habe nur eine Mofa Prüfbescheinigung, aber der Roller hat keine Mofadrossel. Ich muss aber damit von Soest nach Remscheid fahren und der läuft natürlich 45 km. Ich habe Angst das mich auf der Strecke die Polizei anhält, was ist denn dann? Ist das erlaubt, den Roller für die Strecke auch so zu fahren. In Remscheid kommt er dann in die Garage und gut ist, bis die Drossel eingebaut wird, weil wir die erst noch kaufen müssen. Wenn mich die Polizei anhält, was soll ich denn dann sagen?

Bitte helft mir schnell!

 

MfG catana

was soll mann dazu noch sagen.manchmal frage ich mich wo hier der gesunde menschenverstand ist ???

Themenstarteram 21. April 2007 um 9:58

@d!gga,

danke!

@ briefträger 120,

hast du gesoffen? Ein Forum ist da, um das man sich gegenseitig hilft. Ich bin nun auch noch nicht der Experte und habe noch nicht so viel Wissen...Also solche besch... Beiträge kannst du dir echt sparen.

Sorry, aber da bekomm ich echt zu viel!

catana

am 21. April 2007 um 10:13

moin

wieso greifst du den briefträger so an? in meinen augen hat er nicht wirklich doof geantwortet.

laut deiner fragestelung liegt die antwort doch auf der hand. du darfst den roller nicht fahren und willst ihn trozdem überführen. ob du dich strafbar machst oder nicht ist dir wohl völlig egal? denk doch mal daran was passieren kann und denk an die folgen.

die miete für einen anhänger oder transporter als geeignetes transportmittel (vor allem wenn man sich nicht strafbar machen will) ist um längen billiger, als wenn was passiert...

entscheiden musst du für dich selber, aber den (halbwegs) gesunden menschenverstand sollte man schon nutzen

am 21. April 2007 um 11:19

eben, die Art der Frage bestimmt die Art der Antwort ...

ehrlich gesagt wollte ich schon das gleiche posten wie der Briefträger, habe mir dann aber gedacht das eine solche Frage keine Antwort verdient ... :rolleyes:

Kleiner Tipp an den TE:

Google mal nach Rollertuning, da findest du ein Forum das ein R ein T und ein P im Namen trägt, der dortige Ton und die dortigen User dürften dir eher zusagen so wie du dich hier gebärdest.

zur Antwort von D!gg4 ist aber noch hinzuzufügen das es in diesem Fall "nur" fahren ohne Fahrerlaubnis währe da der Roller ja wohl ggf. korrekt versichert und zugelassen ist.

Übrigens ist in diesem Fall Versicherungsbetrug nicht der richtige Tatbestand sondern Verstoß gegen die Versicherungspflicht. Eine Versicherung die du nicht hast (da der Schutz ja erloschen ist) kannst du auch nicht betrügen ...

am 21. April 2007 um 16:17

mann mann hier ist immer was los ,was hast du erwartet das wir sagen ja du darfst .ist doch klar das ,das nicht geht und die polizei wird kein auge zudrücken.also was bleibt anderes als jemanden zu fragen der sowas fahren darf oder einen transporter zu holen .

deswegen war die frage für mich unlogisch ,oder?

und gesoffen hab ich nicht ,uberlege dir mal was du sagst denn ich könnte dein vater sein (vom alter her)!

Zitat:

zur Antwort von D!gg4 ist aber noch hinzuzufügen das es in diesem Fall "nur" fahren ohne Fahrerlaubnis währe da der Roller ja wohl ggf. korrekt versichert und zugelassen ist.

:mad:

Man kann sich auch anstellen! :mad:

Roller abholen

 

Hallo, den Roller abholen mit einem Anhänger ist auf alle Fälle billiger als eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wer das nicht begreift oder begreifen will, der muss Lehrgeld bezahlen.

MfG

Güni.

Themenstarteram 21. April 2007 um 17:57

Wie gesagt, ich bin noch kein Experte und ich dachte, dass es eine Sonderegelung für Überführungen gibt. Wer weiss?, darum habe ich auch normal gefragt. Natürlich wollte ich nicht hören: Kannst du ruhig machen! Aber die Reaktion von Briefträger fand ich doch recht eigenartig und provokant zugleich. Ein einfaches: Nein das darfst du nicht, weil... hätte ja gereicht. Tut mir Leid, aber da könnte ich ausrasten. Aus anderen Foren bin ich es nicht gewohnt so mit einander zu kommunizieren, da man sich schon einen gewissen Respekt gegenüber bringen sollte. Ich hoffe mal der ein oder andere kann mich verstehen.

Ich möchte auch garnicht weiter darüber diskutieren, die Sache ist jetzt gegessen, ich möchte natürlich in nächster Zeit auch noch Beiträge posten und kein Stress mit Usern haben.

Wir haben den Roller (Aprilia SR 50 Street) nun in Soest mit einem Transporter abgeholt,d a die Sache doch echt riskant und gefährlich zugleich ist. In den kommenden Tagen wird eine Drossel eingebaut und dann geht alles klar. Den Roller haben wir vorhin schon ein wenig geputzt, dabei ist uns aufgefallen das ein paar Kleinteile kaputt sind, was man nicht sofort gesehen hat. Beispielsweise ist auf einer Seite der Gummistutzen des Spiegels (an der Verschraubung) eingerissen und ich würde diesen gerne nachkaufen. Gibt es einen günstigen Onlineshop der diverse Kleinteile für den SR 50 Street verkauft?

MfG catana

am 21. April 2007 um 18:00

solche Kleinteile kriegst du mit viel Glück bei eBay ... die Versender haben sowas i.d.R. nicht im Programm, da wird dir sicher nur der Gang zum Apriliadealer bleiben ...

Themenstarteram 21. April 2007 um 18:04

Aha okay, danke für die flotte Antwort (-:

am 22. April 2007 um 9:04

Tut mir Leid, aber da könnte ich ausrasten. Aus anderen Foren bin ich es nicht gewohnt so mit einander zu kommunizieren, da man sich schon einen gewissen Respekt gegenüber bringen sollte. Ich hoffe mal der ein oder andere kann mich verstehen.

 

 

ach so? "breifträger120 hast du gesoffen" zu "wo bleibt der gesunde menschenverstand" sind schon 2 welten oder?

ich geb dir mal nen ganz heissen tipp catana

du musst vor der fahrt einen brief schreiben, wo drin steht, dass du hoch und heilig versprichst den roller nur bis nach hause zu fahren und auch nur auf dem direkten weg.....dann muss noch drin stehen, dass dir bewusst ist, dass es eigentlich eine straftat ist, da du es aber bewusst tust und versprichst besonders vorsichtig nach hause zu fahren es trotzdem machen wirst....

sooooo und dann gehst du mit dem brief zum notar und lässt es beglaubigen, und dann gehst du mit der beglaubigung zum rathaus und lässt es vom bürgermeister unterschreiben, danach gehst du zum strassenverkehrsamt und lässt dir das überführungdatum eintragen und damit direkt zum polizeipräsidenten, der kennt nämlich alle bulle in eurem revier und wird die anweisen am überführungstag ein auge zuzudrücken. wenn er dann auch noch unterschreibt hast du gewonnen.

du musst dann an dem tag wo du den roller abholst nur gut frühstücken und den roller nach hause schieben.

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