Roboterrasenmäher überfahren, Schuldfrage
Mir ist vorgestern was ganz exotisches passiert:
Ich fahre gegen 23:30 Uhr nähe Waldshut (D) auf einer Landstrasse (70kmh) als ich nur kurz vor mir was aufblinken sehe und es in dem Moment schon kracht.
Nach dem Anhalten habe ich festgestellt dass ich einen Roboterrasenmäher überfahren habe der vom rechten Grundstück auf die Strasse gefahren ist (Böschung herunter).
Für den Rasenmäher kam jede Hilfe zu spät, aber der Auris ist auch arg mitgenommen, laut Werkstatt Reifen, Felge, Kotflügel, alle 4 Kühler, Stossstange und Scheinwerfer defekt. Schaden ca. 5000EUR oder 18.000CHF je nach dem wo repariert wird.
Die alarmierte Polizei konnte den Besitzer ermitteln, war ja auch nicht schwer, da steht nur ein Haus. Der Besitzer sagte er habe das Gerät erst am gleichen Tag gekauft und kann sich das nicht erklären. Ansonsten war er sehr unkooperativ und wollte vor Ort die 1300EUR für das Teil haben, das Ganze endete damit dass die Polizei ihn überzeugen musste sich zu beruhigen. Er sieht die Schuld bei mir.
Die Polizei sieht das anders. Sie wird auch wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr ermitteln. Ich wurde von jeder Mitschuld freigestellt da ich keine Chance hatte das Ding zu sehen, zumal es dunkelgrün und ohne jegliche Reflektoren ist.
Ich habe von der Polizei die Daten und die Versicherungsgesellschaft der Privathaftpflicht des Gerätebesitzers.
Die Versicherung hat mir heute per Mail mitgeteilt dass diese Geräte nicht versicherbar seien, man daher nicht hafte und ich meinen Schaden selbst zahlen müsse oder das Geld vom Geräteeigentümer eintreiben muss. Man bräuchte für die Geräte eine eigene Versicherung. (Welche?)
Meine CH-Vollkasko will zahlen und mich danach als Dank 10 Stufen hoch stufen (statt CHF 882/Jahr dann 4933). Ansonsten veweist man mich darauf mir das Geld selbst zu holen.
Irgendwo sehe ich das aber nicht ein.
Wie sieht ihr die Sache? Wie ist so was versichert?
Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:
Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung. Dauert zwar einige Wochen, aber es wirkt, ich habe so was schon mal gemacht.
Beste Antwort im Thema
Da wollte wohl der Rasenmäher die Raser mähen.
89 Antworten
Das wäre zumindest eine mögliche Erklärung.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
[...] Die Versicherung hat mir heute per Mail mitgeteilt dass diese Geräte nicht versicherbar seien, man daher nicht hafte und ich meinen Schaden selbst zahlen müsse oder das Geld vom Geräteeigentümer eintreiben muss. Man bräuchte für die Geräte eine eigene Versicherung. (Welche?) [...]
Die Versicherung muss doch bestimmt eine Grundlage für ihre Entscheidung angegeben haben. Irgendeine Klausel muss es doch dafür geben?
Hier noch etwas, zwar ganz anderes Thema, aber doch irgendwie relevant:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...ch-Rasenmaeher-nicht-__f103952.html
Wenn der Eigentümer angibt, er habe den Draht richtig verlegt, dass er also nichts dafür kann, dass ihm das Ding ausgebüxt ist, dann hätte sich die Sache wohl auch erledigt, frei interpretiert und ohne Gewähr.
Sieht schon irgendwie schlecht aus, aber so ist das wohl mit unserem Recht und den Verischerungsklauseln.
Irgendwie ist das dann aber schon auch richtig - Lebensrisiko.
Er ist seinen Rasenmäher los und du hast den Schaden am Fahrzeug. 😠
So, Neuigkeiten nachdem mein Anwalt mit dem Anwalt der Gegenseite gesprochen hat.
1. Um 9Uhr heute morgen hat mich der gegnerische Anwalt angerufen und wollte unter Androhung von Zwangsmassnahmen (was auch immer) dass ich eine Haftungsfreistellung für den Gerätebesitzer unterschreibe sonst würde man mir meinen Führerschein abnehmen da ich zu schnell gewesen sei und deshalb nicht habe anhalten können.
2. Natürlich hat mein Anwalt da jetzt was dagegen und hat Strafanzeige gegen den Rasenmäherbetreiber eingereicht (Nötigung, Verkehrsgefährdung, Sachbeschädigung).
3. Der Betreiber hat das Gerät wohl definitiv falsch bedient, er wusste nichts von einem Draht oder irgendwas das montiert werden muss.
4. Die Gegenseite will nichts bezahlen und stellt Schadensersatzforderungen für den Mäher und den Leistungsausfall
5. Wäre ich dem Ding ausgewichen und mir wäre etwas passiert, wäre ich alleine schuld. Alles was kleiner als eine Kuh/Pferd ist und nicht menschlich "muss" überfahren werden wenn nicht gefahrlos angehalten werden kann.
6. Der Hersteller vermutet auch Fehlbedienung, zudem verweist der Hersteller darauf das in der Anleitung steht dass das Gerät nicht ohne Aufsicht und auf abgegrenzten Grundstücken betrieben werden darf, was je definitiv nicht der Fall war.
Ich habe mal bei einigen Versicherungen nachgehört, es ist wohl tatsächlich so dass niemand das Ding versichert, weder Haftpflicht noch Hausrat noch Gebäudeversicherung. Einen Rasentraktor ist in der Haftpflicht versichert, aber ein selbstfahrender Roboter nicht, dazu müsse man eine gesonderte Police mit Prämienaufschlag machen. Offenbar passiert wohl öfter was mit diesen Dingern wenn die "weglaufen".
Im übrigen zahlt auch keine Rechtsschutz in diesem Fall (laut 2 Gesellschaften).
Zur Situation:
Es ist eine Landstrasse am Ortsausgang, das Haus steht auf einer Böschung (ca. 5m hoch), der Garten geht hinten bis zur Böschung, es hat keinen Zaun nur ein paar Sträucher mit Abstand dazwischen. Ich habe den Rasenroboter mit dem rechten Vorderrad wohl mittig erwischt, also ganz knapp hinter der weissen Linie.
Es war dunkel und feucht und das Ding ist olivgrün/schwarz und ca. 15cm hoch mit einem Durchmesser von ca. 40cm, da bestand keine Chance das rechtzeitig zu sehen. Ich war am beschleunigen auf ca. 70kmh.
Laut Polizei bin ich unschuldig, ich hätte keine Chance gehabt das Ding zu sehen. Selbst die Polizei musste sehr gut mit der Taschenlampe leuchten um alle Plastikteile zu sehen die über die halbe Strasse verteilt waren.
Pfändung:
Selbst wenn er jetzt sein Haus überschreiben würde könnte ein Richter dies für nichtig erklären da das Vermögen ja verschoben wurde nachdem die Forderung bekannt war. Das geht, so bin ich an mein Haus in D gekommen, war auch ein CH-Kunde der "ein paar" Schulden bei mir in D hatte. Der dachte auch er verkauft die Bude, der Richter hat das anders gesehen. Binnen 3 Monaten war das geklärt.
Wenn der Kredit läuft macht mir das gar nichts, ich bin nicht so schlecht dran das mich das ruinieren würde, die Kosten werde ich mir auf jeden Fall zurück holen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
So, Neuigkeiten nachdem mein Anwalt mit dem Anwalt der Gegenseite gesprochen hat.1. Um 9Uhr heute morgen hat mich der gegnerische Anwalt angerufen und wollte unter Androhung von Zwangsmassnahmen (was auch immer) dass ich eine Haftungsfreistellung für den Gerätebesitzer unterschreibe sonst würde man mir meinen Führerschein abnehmen da ich zu schnell gewesen sei und deshalb nicht habe anhalten können.
....
Den gegnerischen Anwalt
a) bei der Kammer anzeigen (wenn du einen Anwalt hast, darf der dich der gegnerische Anwalt nicht direkt anrufen, erst recht nicht, um dich zu bedrohen)
b) bei der Staatsanwaltschaft wegen (versuchter) Nötigung / Erpressung anzeigen
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@TE: Der gegnerische Anwalt ist ja niedlich. Hast du ihn mal gefragt, auf welcher juristischen Grundlage da der Führerschein entzogen werden sollte?
Wie schnell das heutzutage alles mit den Anwälten und Versicherungen geht. Ich dachte immer solche Rechtsstreite laufen über Monate und Jahre. 😕😕😕
Hier ist nach 2 Tagen schon so viel Leben in dem Vorgang, unglaublich.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wie schnell das heutzutage alles mit den Anwälten und Versicherungen geht. Ich dachte immer solche Rechtsstreite laufen über Monate und Jahre. 😕😕😕Hier ist nach 2 Tagen schon so viel Leben in dem Vorgang, unglaublich.
Die Beteiligten scheinen ihre Anwälte und ihre Rechte sehr wohl zu kennen und Versicherungen sind eigentlich ganz flott, wenn man da anruft und wenn es darum geht unberechtigte Forderungen abzuwehren sowieso.
Bis wann dann aber ein Richter drüberschaut, das wird dauern.
PS:
Bei meinen Ausführungen ging ich davon aus, dass so ein Roboter allein auch in der Nacht mähen darf, wenn man ihn richtig einzäunt. Wenn der Hersteller natürlich eine Nutzung nur unter Beaufsichtigung zulässt (ist doch ein Witz) und der Nutzer zudem keine Einzäunung vorgenommen hat (wie hat sich der das gedacht wie so ein Ding funtkioniert?), dann hat sich das erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier ist nach 2 Tagen schon so viel Leben in dem Vorgang, unglaublich.
In der Tat!
Herstellergutachten, Recherche bei Haftpflicht- und Rechtschutzversicherern, gegenseitige Anwaltskorrespondenz, Kostenvoranschläge.
Dazu ein Geschädigter / Schädiger der offen zugibt das ganze komplett falsch in Betrieb genommen zu haben.
Das alles in nichtmal 48 Stunden zwischen Mittwoch Nacht und Freitag früh.
Pfändungsbeschlüsse die halt "ein paar Wochen" dauern.
Und da sagen wir Deutschen immer, die Schweizer seien so langsam....
Dem TE passieren ja scheinbar öfter so komische Sachen.
Fast hätte ich mich schon beim Gedanken erwischt, uns wolle hier jemand auf den Arm nehmen aber neee...glaub ich nicht!
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
1. Um 9Uhr heute morgen hat mich der gegnerische Anwalt angerufen und wollte unter Androhung von Zwangsmassnahmen (was auch immer) dass ich eine Haftungsfreistellung für den Gerätebesitzer unterschreibe sonst würde man mir meinen Führerschein abnehmen da ich zu schnell gewesen sei und deshalb nicht habe anhalten können.
Der gegnerische Anwalt scheint sehr verzweifelt zu sein, wenn er zu solchen Bauernfängermethoden greift 😉 Ich frage mich, was dein Anwalt dazu meint. Das sind schon sehr ungewöhnliche Methoden.
Wie er allerdings ohne hellseherische Fähigkeiten herausgefunden haben will, wie schnell du gefahren bist, ist mir doch ein Rätsel 😁
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Es ist eine Landstrasse am Ortsausgang, das Haus steht auf einer Böschung (ca. 5m hoch), der Garten geht hinten bis zur Böschung, es hat keinen Zaun nur ein paar Sträucher mit Abstand dazwischen. Ich habe den Rasenroboter mit dem rechten Vorderrad wohl mittig erwischt, also ganz knapp hinter der weissen Linie.
Es war dunkel und feucht und das Ding ist olivgrün/schwarz und ca. 15cm hoch mit einem Durchmesser von ca. 40cm, da bestand keine Chance das rechtzeitig zu sehen. Ich war am beschleunigen [...]
Das erklärt natürlich einiges. Im dunkeln einen "getarnten" Roboter mit den Maßen zu sehen, ist wohl eher unmöglich. Die konkrete Geschwindigkeitsangabe würde ich an deiner Stelle hier herausnehmen, da du das nur grob aus dem Gedächtnis geschätzt oder dich vertippt hast 😉
Wie gesagt - im Endeffekt klärt das ein Gericht.
Allerdings - schon wieder ein "Einzellfall" vom TE, beim dem sofort der Gegner des Anwalts aus(f)fällig wird... . Hm.
Amen
Hatte die Tage ne Spammail von einem angebliche RA im Postfach. Auch sehr aggressiv. Name Anschrift und Trallalla in der angehängten Zip Datei. 🙁 🙁
Eltern haften für ihre Rasenmäherroboter.
Zitat:
<span style="line-height: 1.6em; display: inline !important;">Wenn der Hersteller natürlich eine Nutzung nur unter Beaufsichtigung zulässt (ist doch ein Witz)</span>
Naja, auf die Art und Weise vermeidet der Hersteller die Haftung.
Natürlich beaufsichtigt niemand die Kiste - dann könnte man ja auch selbst mähen - aber wenn was passiert, kann sich der Hersteller zurücklegen: "Wie, sie haben den nicht beaufsichtigt, so wie es im Handbuch steht? Tja, dann sind wir ja wohl auch nicht schuld."
DasZitat:
Original geschrieben von nurleser
Wenn der Hersteller natürlich eine Nutzung nur unter Beaufsichtigung zulässt (ist doch ein Witz)
dürfte vermutlich in der Anleitung eines jeden solchen Gerätes stehen. Ich meine, laut Anleitung dürfte ich nicht einmal unsere Spül- oder Waschmaschine ohne Aufsicht einschalten...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...Warum sollte es mit so einem Rasenmäherroboter anders aussehen ?
Weil der keinen Schwanz zum Wedeln hat. 😁