Roboterrasenmäher überfahren, Schuldfrage
Mir ist vorgestern was ganz exotisches passiert:
Ich fahre gegen 23:30 Uhr nähe Waldshut (D) auf einer Landstrasse (70kmh) als ich nur kurz vor mir was aufblinken sehe und es in dem Moment schon kracht.
Nach dem Anhalten habe ich festgestellt dass ich einen Roboterrasenmäher überfahren habe der vom rechten Grundstück auf die Strasse gefahren ist (Böschung herunter).
Für den Rasenmäher kam jede Hilfe zu spät, aber der Auris ist auch arg mitgenommen, laut Werkstatt Reifen, Felge, Kotflügel, alle 4 Kühler, Stossstange und Scheinwerfer defekt. Schaden ca. 5000EUR oder 18.000CHF je nach dem wo repariert wird.
Die alarmierte Polizei konnte den Besitzer ermitteln, war ja auch nicht schwer, da steht nur ein Haus. Der Besitzer sagte er habe das Gerät erst am gleichen Tag gekauft und kann sich das nicht erklären. Ansonsten war er sehr unkooperativ und wollte vor Ort die 1300EUR für das Teil haben, das Ganze endete damit dass die Polizei ihn überzeugen musste sich zu beruhigen. Er sieht die Schuld bei mir.
Die Polizei sieht das anders. Sie wird auch wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr ermitteln. Ich wurde von jeder Mitschuld freigestellt da ich keine Chance hatte das Ding zu sehen, zumal es dunkelgrün und ohne jegliche Reflektoren ist.
Ich habe von der Polizei die Daten und die Versicherungsgesellschaft der Privathaftpflicht des Gerätebesitzers.
Die Versicherung hat mir heute per Mail mitgeteilt dass diese Geräte nicht versicherbar seien, man daher nicht hafte und ich meinen Schaden selbst zahlen müsse oder das Geld vom Geräteeigentümer eintreiben muss. Man bräuchte für die Geräte eine eigene Versicherung. (Welche?)
Meine CH-Vollkasko will zahlen und mich danach als Dank 10 Stufen hoch stufen (statt CHF 882/Jahr dann 4933). Ansonsten veweist man mich darauf mir das Geld selbst zu holen.
Irgendwo sehe ich das aber nicht ein.
Wie sieht ihr die Sache? Wie ist so was versichert?
Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:
Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung. Dauert zwar einige Wochen, aber es wirkt, ich habe so was schon mal gemacht.
Beste Antwort im Thema
Da wollte wohl der Rasenmäher die Raser mähen.
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Endlich sind wir wieder mal beim Kind.
Es war aber in diesem Fall kein Kind, sondern ein flacher Mähroboter!
Was nichts daran ändert, dass die Aussage, das Sichtfahrgebot gelte nur für nach STVZO korrekt ausgerüstete Objekte Unsinn ist.
Aber so ernst hat das Schraubermeister Tom wohl gar nicht gemeint.
Wir waren ja nicht dabei, aber wenn der Roboter z.B. am Straßenrand aus höherem Gras rausfährt, sieht man den so spät, da muss er auch nicht auf die Straße flitzen... so ein flaches Teil wird schnell übersehen...
Wünsch dem TE viel Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Wir waren ja nicht dabei, aber wenn der Roboter z.B. am Straßenrand aus höherem Gras rausfährt, sieht man den so spät, da muss er auch nicht auf die Straße flitzen... so ein flaches Teil wird schnell übersehen...Wünsch dem TE viel Erfolg.
Richtig, flach, dunkelgrün, keine Reflektoren und kommt von einer Böschung runter. Da kann der auch ein wenig Schmackes draufkriegen. Wenn er dann in dem Moment auf die Straße fährt, wo die Augen schon "weiter" sind, da eher ans Ende des Lichtkegels der Scheinwerfer orientiert.....
Aber das wäre wieder Spekulatius.
Ich gehe davon aus, dass es keine volle Schuld des TE sein wird, sondern maximal Teilschuld. Erst recht, wenn sich rausstellen sollte, dass das Mähareal nicht korrekt abgesteckt wurde.
Und das nächste Mal statt so eines Mähufos eine kleine Schafherde nehmen. Die sind sehr effektiv (kein Witz), weithin sichtbar und büxen wohl weniger schnell aus als so ein flaches Ding.
cheerio
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Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Und das nächste Mal statt so eines Mähufos eine kleine Schafherde nehmen. Die sind sehr effektiv (kein Witz), weithin sichtbar und büxen wohl weniger schnell aus als so ein flaches Ding.cheerio
Der Rasenmäher kackt dir aber nicht den Garten zu 😉
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Original geschrieben von MatschesZitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das "Sichtfahrgebot" greift aber hier nur, wenn der Robot-Mäher STVZO-gemäß beleuchtet ist und die Zulassung hat, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Das wäre ein die Böschung heruntergepurzeltes Kind auf seinem Dreirad auch nicht.
Um 23.30Uhr eher unwahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ich würde mich soweit aus dem Fenster lehnen zu behaupten, dass Du im Falle einer Kollision mit deiner Argumentationskette in Erklärungsnot geraten könntest.
War auch nur eine zynische Antwort auf die typischen Forenkommentare der Gutmenschen wie :
- die Schuld stellt nicht die Polizei fest
oder
- Sichtfahrgebot (Klassiker)
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Der Rasenmäher kackt dir aber nicht den Garten zu 😉Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Und das nächste Mal statt so eines Mähufos eine kleine Schafherde nehmen. Die sind sehr effektiv (kein Witz), weithin sichtbar und büxen wohl weniger schnell aus als so ein flaches Ding.cheerio
Das ist kein "kackt", das ist Dünger. 😁
Wilfried
Wobei das Sichtfahrgebot auf sich alles bezieht, was sich in meinem Lichtkegel VOR mir befindet oder bewegt.
Das Sichtfahrgebot gilt aber nicht für Sachen oder Personen, die sich von der Seite her in den Lichtkegel hereinbewegen.
Von daher hat der TE schon recht gute Chancen, den Eigentümer/Betreiber dieses Mähroboters zum Schadenersatz heranzuziehen.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Der Rasenmäher kackt dir aber nicht den Garten zu 😉
Wieso? Das hat doch damals auf dem Standortübungsplatz den Spaß am In-Stellung-Gehen, Gleiten und Robben erst richtig perfekt gemacht...
Zum Thema:
Entscheidend dürfte sein, ob der Rasenmäher quasi schon da war, als der TE angefahren kam oder ihm "vors Auto gesprungen ist", ohne eine Chance zur Reaktion.
Zum Thema Polizei:
Natürlich entscheidet die Polizei nicht über die Schuldfrage. Sie gibt dem ganzen aber eine gewisse Richtung, indem sie die Unfallbeteiligten entweder als Beschuldigten vernimmt oder als Zeugen bzw. Geschädigten (mit den daraus resultierenden unterschiedlichen Rechten).
Der Rasenmaeher kam von rechts! Ganz klare Sache 😁😁😁
Ich glaube nicht das hier der TE irgendwie mit belangt wird. Hier ist klar der Eigentuemer des Rasenmaehers in der Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Wobei das Sichtfahrgebot auf sich alles bezieht, was sich in meinem Lichtkegel VOR mir befindet oder bewegt.
Das Sichtfahrgebot gilt aber nicht für Sachen oder Personen, die sich von der Seite her in den Lichtkegel hereinbewegen. ....MFG Thomas
...und schon gar nicht für Rasenmäherroboter, auch nicht wenn er ordendlich auf der Straße, Richtungs- und Fahrspurkonform, unterwegs ist.
Ich bin ja persönlich ein Anhänger des Sichtfahrgebots, egal wo, aber es hat auch seine Grenzen.
Wenn ich einen Hund hätte, mit ihm spazieren gehe, er reist sich los, springt auf der Straße rum, wird angefahren...kann ich mir nicht vorstellen das ich den VT zur Kasse bitten kann, ich bin für den Hund verantwortlich, nur ich.
Warum sollte es mit so einem Rasenmäherroboter anders aussehen ?
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Das ist kein "kackt", das ist Dünger. 😁Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Der Rasenmäher kackt dir aber nicht den Garten zu 😉
Wilfried
Vor allem ist es ja kein Dünnpfiff, den man nicht sehen und nicht relativ einfach aufnehmen kann.
Bei einem Rasenmäher muss man schließlich hinterher auch mit einem Rechen durchgehen, um Grasbüschel aufzunehmen, sonst kriegt der Rasen kein Licht ab. Aber gut... das ist was für die Gartenfreunde statt MT. 😉 Ich muss selbst gerade ein wenig über meine gedachte Schafherde schmunzeln.
cheerio
Ganz klar: Der Roboterrasenmäher ist schuld. Der war zu weit vom Herd Rasen weg. 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
....
Wenn ich einen Hund hätte, mit ihm spazieren gehe, er reist sich los, springt auf der Straße rum, wird angefahren...kann ich mir nicht vorstellen das ich den VT zur Kasse bitten kann, ich bin für den Hund verantwortlich, nur ich.Warum sollte es mit so einem Rasenmäherroboter anders aussehen ?
Weil du ihn nicht angeleint hast... 😁
Wilfried
Wenn ein Komet eingeschlagen wäre...
MEINE GÜTE; WAS SOLL DIESE DOOFE "ES HÄTTE AUCH DAS-UND-DAS PASSIEREN KÖNNEN"-ARGUMENTSTION EIGENTLICH?
Das ist so abwegig, daß man es kaum in Worte fassen kann. Keinen Menschen interessiert, was hätte sein können, sondern nur, was war.
Und der dämlche Mähroboter hat auf der Straße nix verloren*. Scheiß egal, ob da auch das hier so berühmt-berüchtigte Kind hätte bewußtlos auf der Straße liegen können.
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* die Dinger werden eigens mit Drähten zur Begrenzung ihres abzufahrenden Territoriums ausgeliefert. Der Eigentümer hat es verbockt, er war zu doof, das ist alles.