Roboterrasenmäher überfahren, Schuldfrage
Mir ist vorgestern was ganz exotisches passiert:
Ich fahre gegen 23:30 Uhr nähe Waldshut (D) auf einer Landstrasse (70kmh) als ich nur kurz vor mir was aufblinken sehe und es in dem Moment schon kracht.
Nach dem Anhalten habe ich festgestellt dass ich einen Roboterrasenmäher überfahren habe der vom rechten Grundstück auf die Strasse gefahren ist (Böschung herunter).
Für den Rasenmäher kam jede Hilfe zu spät, aber der Auris ist auch arg mitgenommen, laut Werkstatt Reifen, Felge, Kotflügel, alle 4 Kühler, Stossstange und Scheinwerfer defekt. Schaden ca. 5000EUR oder 18.000CHF je nach dem wo repariert wird.
Die alarmierte Polizei konnte den Besitzer ermitteln, war ja auch nicht schwer, da steht nur ein Haus. Der Besitzer sagte er habe das Gerät erst am gleichen Tag gekauft und kann sich das nicht erklären. Ansonsten war er sehr unkooperativ und wollte vor Ort die 1300EUR für das Teil haben, das Ganze endete damit dass die Polizei ihn überzeugen musste sich zu beruhigen. Er sieht die Schuld bei mir.
Die Polizei sieht das anders. Sie wird auch wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr ermitteln. Ich wurde von jeder Mitschuld freigestellt da ich keine Chance hatte das Ding zu sehen, zumal es dunkelgrün und ohne jegliche Reflektoren ist.
Ich habe von der Polizei die Daten und die Versicherungsgesellschaft der Privathaftpflicht des Gerätebesitzers.
Die Versicherung hat mir heute per Mail mitgeteilt dass diese Geräte nicht versicherbar seien, man daher nicht hafte und ich meinen Schaden selbst zahlen müsse oder das Geld vom Geräteeigentümer eintreiben muss. Man bräuchte für die Geräte eine eigene Versicherung. (Welche?)
Meine CH-Vollkasko will zahlen und mich danach als Dank 10 Stufen hoch stufen (statt CHF 882/Jahr dann 4933). Ansonsten veweist man mich darauf mir das Geld selbst zu holen.
Irgendwo sehe ich das aber nicht ein.
Wie sieht ihr die Sache? Wie ist so was versichert?
Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:
Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung. Dauert zwar einige Wochen, aber es wirkt, ich habe so was schon mal gemacht.
Beste Antwort im Thema
Da wollte wohl der Rasenmäher die Raser mähen.
89 Antworten
Wie ich das lese, ist das in Deutschland passiert und somit zählt deutsches Recht.
Nach meiner Auffassung trägt der Rasenmäherbesitzer die volle Schuld.
Der Te sollte sich einen fachkundigen deutschen Anwalt nehmen.
Wenn der Rasenmähermann kein Einsehen hat, hilft nur eine privatrechtliche Klage.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Produkthaftungsgesetze decken keine Benutzungsfehler der Anwender ab.
Müsste aber erstmal geklärt sein, ob das wirklich ein Benutzungsfehler war.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Müsste aber erstmal geklärt sein, ob das wirklich ein Benutzungsfehler war.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Produkthaftungsgesetze decken keine Benutzungsfehler der Anwender ab.
Bleibt mal sachlich! Das ist nicht das Problem des Te. Das kann dann der Rasenmäherbesitzer später mit dem Hersteller auskaspern.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Müsste aber erstmal geklärt sein, ob das wirklich ein Benutzungsfehler war.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Produkthaftungsgesetze decken keine Benutzungsfehler der Anwender ab.
Richtig, es kann ja auch Vorsatz gewesen sein. Aber das ist alles reine Spekulation.
Ich würde das zunächst alles mit einem Anwalt durchgehen. Für den Laien sieht es schon recht eindeutig aus, vergleichbar mit einem Haus- oder Nutztier, das vom Grundstück aus auf die Fahrbahn läuft.
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Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Richtig, es kann ja auch Vorsatz gewesen sein.
jop!
z.b. können den irgendwelche nachbarskinder aus der garage auf die straße gelegt haben...
Zitat:
....vergleichbar mit einem Haus- oder Nutztier, das vom Grundstück aus auf die Fahrbahn läuft.
soen rasenmäher sprintet aber nicht so schnell wie ein windhund auf die straße... 😁
...womit wir dann bei den folgenden 3 fragen angekommen sind:
1. in welcher entfernung zum straßenrand hat der te den rasenmäher erwischt?
2. wielange hat der rasenmäher gebraucht um dorthin zu kommen?
...und wenn diese zwei fragen geklärt sind, sind kommen wir dann zur dritten frage:
3. hätte der te - bei einhaltung des sichtfahrgebotes sowie der zhg - noch rechtzeitig anhalten können?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bevor du hier großartig auf den tisch haust - solltest du erstmal (anwaltlich) prüfen lassen, ob der besitzer des rasenmähers dir nicht das (zumindest in .de geltende) sog. "sichtfahrgebot" um die ohren hauen kann!Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wie sieht ihr die Sache?
Das "Sichtfahrgebot" greift aber hier nur, wenn der Robot-Mäher STVZO-gemäß beleuchtet ist und die Zulassung hat, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das "Sichtfahrgebot" greift aber hier nur, wenn der Robot-Mäher STVZO-gemäß beleuchtet ist und die Zulassung hat, am Straßenverkehr teilzunehmen.
warum greift das nur, wenn er stvzo gemäß beleuchtet ist?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wie das in der Schweiz läuft weiß ich zwar nicht, zumindest hier in Deutschland bestimmt ganz sicher nicht die Polizei wer schuld an einem Vorfall hat.
Bevor ich (das ist natürlich nur meine persönliche Meinung) nun versuche irgendwelche Kosten bei dem von dem ich annehme dass er die Kosten tragen sollte vollstrecken zu lassen wäre es möglicherweise sinnvoll, zunächst einmal feststellen zu lassen, ob dem Hauseigentümer überhaupt irgendein Verschulden an dem Unfall nachzuweisen ist.
Allein die Tatsache dass er Eigentümer des Rasenmähers ist wird für sich alleine kaum ausreichen, um ihn zum Schadenersatzpflichtigen ernennen zu lassen.
Wie gesagt, das mag in der Schweiz anders sein.
Wahrscheinlich hat der Filius des Hauseigentümers mit einer Fernbedienung im Fenster gelegen und sich in die Kontaktschleife der Robot-Mähers eingehackt. Dan hat er mit dem Mäher ein paar heiße Runden auf der Straße gedreht.
In so einem Fall ist es natürlich schwer, irgendwelche Ansprüche zu stellen.
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Nach meiner Auffassung trägt der Rasenmäherbesitzer die volle Schuld.
Faszinierend!
Das und alle für diese Feststellung nötigen Details kannst Du anhand von
Zitat:
Nach dem Anhalten habe ich festgestellt dass ich einen Roboterrasenmäher überfahren habe der vom rechten Grundstück auf die Strasse gefahren ist (Böschung herunter).
erkennen?
RESPEKT!😰
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Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Bleibt mal sachlich! Das ist nicht das Problem des Te. Das kann dann der Rasenmäherbesitzer später mit dem Hersteller auskaspern.
Aber klar ist das das Problem des TE, wessen denn sonst?.
Will er Kohle sehen muss ER dem Eigentümer / Benutzer nachweisen dass dieser durch schuldhaftes Handeln den Unfall verursacht hat.
Kann er das nicht kriegt er nichts.
Eigentlich einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das "Sichtfahrgebot" greift aber hier nur, wenn der Robot-Mäher STVZO-gemäß beleuchtet ist und die Zulassung hat, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Das wäre ein die Böschung heruntergepurzeltes Kind auf seinem Dreirad auch nicht.
Ich würde mich soweit aus dem Fenster lehnen zu behaupten, dass Du im Falle einer Kollision mit deiner Argumentationskette in Erklärungsnot geraten könntest.
stimmt, aber die frage nach dem sichtfahrgebot stellt sich mir im allgemeinen schon. kann man damit alle fahrlässigen aktionen rechtfertigen ? muß man immer und mit allem rechnen ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
stimmt, aber die frage nach dem sichtfahrgebot stellt sich mir im allgemeinen schon. kann man damit alle fahrlässigen aktionen rechtfertigen ? muß man immer und mit allem rechnen ?
Nein, muss man nicht... Es gibt Hindernisse, mit denen nicht gerechnet werden muss...
Dazu zählt wohl z.B. auch ein Kind, dass unvermittelt zwischen zwei Autos vortritt. OLG Thüringen (- 4 U 155/08 -)
Und ein Rasenmäherroboter der auf die Straße fährt, würde ich auch mal darunter zählen!
Im Prinzip ja.
Kann ja auch eine Europalette flach daliegen.
Natürlich trifft einen nicht die volle Schuld, aber zumindest eine Teilschuld.
Edit: Ich habe Scoundrels Einwurf jetzt gesehen, interessant. Man lernt immer dazu. 😉
Wenn das Teil natürlich aus der Seite geschossen kommt wie Haarwild, Kind auf Fahrrad oder sowas - das ist dann was anderes. Wenn ein Idealfahrer das nicht hätte verhindern können. Aber wenn das Teil schon mitten auf der Straße stand, wird man wohl um eine Teilschuld nicht herumkommen. Aber hierzu ist - fast wie Phrasenbingo hier 😁 - der Gang zum Anwalt die beste Lösung, gerade auch weil die Fronten ziemlich deutlich sind.
Wobei ich das schon für eine Sauerei halte. Wahrscheinlich wurde der einfach ohne elektronischen Zaun (meist im Lieferumfang) losgelassen... moralisch hat also der Rasenmähermann die Schuld (für mich).
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Das wäre ein die Böschung heruntergepurzeltes Kind auf seinem Dreirad auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das "Sichtfahrgebot" greift aber hier nur, wenn der Robot-Mäher STVZO-gemäß beleuchtet ist und die Zulassung hat, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich würde mich soweit aus dem Fenster lehnen zu behaupten, dass Du im Falle einer Kollision mit deiner Argumentationskette in Erklärungsnot geraten könntest.
Endlich sind wir wieder mal beim Kind.
Es war aber in diesem Fall kein Kind, sondern ein flacher Mähroboter!
Auch Phrasenbingo: "Denkt denn keiner an die Kinder?" 😁
cheerio