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Road King 2012: Stellmotor und Auspuffklappe

Harley-Davidson FLH Road King Classic
Themenstarteram 21. November 2014 um 11:42

Nachdem stundenlanges Suchen ergebnislos blieb frage ich mal:

Ich möchte bzw. muß bei meiner Import-RK (2012) zur Abnahme beim TÜV den Stellmotor für die Auspuffklappe (EU-Krümmer mit Klappe und natürlich EU-ESD habe ich schon) nachrüsten (der TÜV, der die Abnahme machen wird, besteht darauf). Leider weiß ich nicht, wo der Motor genau montiert ist bzw. wird. Vielleicht kann mir einer von euch eine idiotensichere Beschreibung, optimal wäre ein aussagekräftiges Fotos, geben, wo dieser Motor verbaut ist.

Nach der Abnahme möchte ich den Motor mit einem versteckten Schalter bedienen können, d.h. im Falle einer Kontrolle oder bei der HU die Klappe schließen, ansonsten soll sie offen bleiben. Der Motor hat entgegen meiner ursprgl. Annahme aber nicht nur zwei sondern mehr Anschlüsse. Vielleicht könnt ihr mir erklären, wie der Motor angesteuert wird, also wo und wie ich was und den Schalter anzuschließen habe. Die pure Seilzuglösung finde ich nicht gut; wenn ich schon den Aufwand betreibe, daß optisch alles "regelgerecht" ist, dann möchte ich auch die elegante Verstellösung mit einem versteckten Schalter.

Beste Antwort im Thema

Peter V. stellt aber bestimmt nicht solche Fragen.

Abgesehen davon hat er, trotz allem, was man möglicherweise kritisieren könnte, jede Menge Konstruktives beigetragen.

 

Gruß

D.Mon

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Zitat:

Höre ich da einen Rechtsanwalt und echtes "Sparbrötchen" heraus?

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Hr."Dr." mit mir diesbezüglich schon telefoniert.....und sich als "Sparbrötchen" herausgestellt.

Zudem hat er noch bezweifelt, dass unser Gutachten ohne Klappensteuerung gültig ist.... TÜV Abnahme hat sich für mich erübrigt.....gibt nur Probleme.

Zitat:

@Dr.Ja schrieb am 6. Januar 2015 um 01:54:37 Uhr:

Zitat:

Die Ausdrucksweise und die Rechthaberei erinnert mich stark an Peter V. :eek::cool::rolleyes:

Es ehrt mich daher, mit ihm in einen Topf geworfen zu werden.

Es sei dir gegönnt, daß du auf ihn abfährst! :D

am 6. Januar 2015 um 17:50

Zitat:

Zudem hat er noch bezweifelt, dass unser Gutachten ohne Klappensteuerung gültig ist.... TÜV Abnahme hat sich für mich erübrigt.....gibt nur Probleme.

Dank Deines Pseudonyms weiß ich leider nicht, wer Du bist und was Du anzubieten hast.

"unser Gutachten ohne Klappensteuerung gültig" interpretiere ich so, daß Du damit eine bestimmte Programmierung des ECM meinst, die vom TÜV "abgenommen" ist, also sozusagen eine BE besitzt, und ohne Auspuffklappensteuerung auskommt bzw. die Auspuffklappe im offenen Zustand beläßt? So daß man für die Abnahme nicht mehr auf die u.U. nur schwer zu beschaffende originale EU-Programmierung der ECM und eine entsprechende Bestätigung eines lizenzierten HD-dealers angewiesen ist UND mit offener Klappe fahren kann?

Du gestattestet, daß ich da ein großes Fragezeichen ranmale.

Die Auspuffklappe dient nur der Geräuschreduzierung während der Messungen bzw. in dem Betriebszustand, in dem die Geräuschmessungen vorgenommen werden. Bei im übrigen serienmäßiger Ausstattung, also mit dem serienmäßigen Klappenkrümmer und dazu serienmäßigen ESD, wäre das Mopped ohne bzw. mit daueroffener Klappe während der Messung zu laut. Da beißt die Maus keinen Faden ab und daher schreiben die vom TÜV der Abnahme zugrundegelegten Datenblätter auch vor, daß die gesamte Auspuffanlage einschließlich Klappenkrümmer und ECM-Programmierung der EU-Serienaussattung entsprechend muß.

Auf welche besondere Weise willst Du den Motor zur Geräuschreduzierung ansteuern - und nichts anderes macht Deine ECM-Programmierung anscheinend, denn sie steuert ja gerade nicht die Auspuffklappe - daß dies verhindert wird? Ob der Motor fetter oder magerer läuft, ob er besser das Gas annimt oder gar mehr Leistung bringt, ist für die Reduzierung des Auspuffgeräuschs ohne Bedeutung. Die einzige darüber mögliche Maßnahme wäre den Motor auszuschalten, was aber nicht wirklich zielführend ist.

Wenn das so einfach wäre, allein mit einer wie auch immer geänderten Motorsteuerung im Betriebszustand der Messungen auch die EU-Geräuschgrenzwerte einzuhalten, dann hätte dies die Company selbst getan - und nicht diese aufwändige Auspuffklappe eingeführt (was natürlich auch für alle anderen PKW- und Moppedhersteller gilt, die zur Einhaltung der Geräuschgrenzwerte eine Auspuffklappe einbauen).

Eine Lösung wäre natürlich, für die Abnahme andere ESD oder einen anderen Krümmer anzubauen, die von sich aus die EU-Lärmgrenzwerte einhalten, also entsprechend zugestopft sind (war das nicht vor der Einführung der Klappentechnik so, daß die ESD der hier in Europa verkauften HD total zugestopft waren?), und dafür eine ESM-Programmierung zu stricken, die mit diesen alten ESD die EU-Abgasgrenzwerte einhalten, und dies in dieser Kombination vom TÜV als zulässigen Umbau abnehmen zu lassen. Vielleicht paßt ja die Kombination des "aktuellen" US-Krümmers mit alten, zugestopften Serien-ESD der Vor-Klappe-Zeit sowohl lärmmäßig als auch bei passender Motorsteuerung mit dem Abgas. Das könnte durchaus eine günstigere Hardwarelösung sein als den derzeitigen Serienzustand mit Krümmer, ESD und Klappensteuerung (und EU-Software) herzustellen. Oder halt das gleiche mit einer permanent geschlossenen und stillgelegten Klappe, das dürfte von dem Einhalten der Grenzwerte her auf dasselbe hinauslaufen.

Und dann? Dann hast Du zwar eine Abnahme ohne bei einem HD-dealer um die EU-Software betteln zu müssen, aber der Auspuff ist zu. Und zwar dauerhaft zu wie es bei der Klappensteuerung nur während des Meß-Betriebszustands ist. Nicht wirklich die gesuchte Lösung.

Natürlich kannst Du dann nach der so möglicherweise günstig erlangten Abnahme wieder die aktuellen oder "freie" ESD draufmachen (oder die ESD "aufbohren") bzw. die Klappe in offener Position arretieren und eine andere Version der ESM-Programmierung aufspielen, mit der der Motor dann gut läuft und die möglicherweise bei der HU/ASU auch nicht negativ auffällt. Damit hätte man aber bei jeder Kontrolle das Risiko, auf und die Nase zu fallen. Denn der Zustand entspricht so nicht nur nicht dem abgenommen Zustand. Man kann ihn auch nicht durch eine fakultativ zu schließende Klappe bzw zu aktvierende Klappensteuerung tarnen. Darauf, auf den späteren Betriebszustand, bezogen ist das nicht wirkliche eine begeisternde Lösung.

Hättste mal die Zeit, die de gebraucht hast den Text zu tippen für einen Mandantenbrief verwendet, hättste dir bei einem Stundenlohn von 150,- bis 300,- € locker die ganze Abnahmeprozedur von nem Profi machen lassen können. Hättste mehrere Briefe getippt, dann sogar hier in D Harley direkt in den Rachen geschmissen. :o

Und denk dran im Forum abmelden (Milwaukee) und mit neuem nic anmelden, wird meistens flott aufgedeckt, kann man seine persönliche Art doch so schlecht verstekken.

am 6. Januar 2015 um 18:24

Dr.ja

 

Seh ich auch so, glaub ich:):rolleyes:

Zitat:

@Dr.Ja schrieb am 6. Januar 2015 um 18:50:54 Uhr:

...

interpretiere ich so, daß Du damit eine bestimmte Programmierung des ECM meinst, die vom TÜV "abgenommen" ist, also sozusagen eine BE besitzt,

...

Dass der TÜV eine Betriebserlaubnis erteilen kann / darf, wäre mir neu.

Es ist außerdem ein Irrglaube, dass ein Fahrzeug, das vom TÜV abgenommen wurde, automatisch eine Betriebserlaubins hat. Der TÜV muss nicht alle Fahrzeugteile prüfen, ob diese eine ABE haben oder nicht (und macht das i. d. R. auch nicht).

Gruß

D.Mon

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