Rießen Schreck nach Autokauf!! Hilfe !!!

Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft. Anscheinend hatte das Auto einen gröberen Unfall auf der rechten Seite. Im Kaufvertrag stand nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallauto".
Gesagt hat er mir auch nicht dass das Auto einen Unfall hatte.

Ich wollte neue Lautsprecher in die Türen einbauen. Also Innenverkleidung runter. Bei der Fahrerseite alles Normal bis auf einen Nicht Original Lautsprecher. Bei der Beifahrerseite kam das Entsetzen. Innen war die Tür ROT also nicht die Originale dar das Auto blau ist.
Also habe ich bei der hinteren Tür die Innenverkleidung abgenommen, und siehe da, diese ist auch Rot.

Also bin ich zu einem Mechaniker gefahren und der hat sich das Ganze mal genauer angesehen. Er hat festgestellt dass nicht nur die Türen ausgetauscht worden sind sondern auch der hintere Kotflügel neu eingeschweißt wurde. Also Schweißarbeiten an der Karosserie. Davon wurde mir beim Autokauf nichts gesagt. Es ist die GANZE Rechte Seite vom Auto nicht mehr Original und die Spaltmaße passen überhaupt nicht zusammen und die Tür lässt sich nicht leicht schließen

Jetzt würde Ich gerne wissen ob ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann ?
Anscheinend wusste der Vorbesitzer was von den Unfallschäden weil er Neue Lautsprecher eingebaut hat und somit auch die innere Rote Seite der Türen gesehen haben muss. Mir wurde nichts davon gesagt.

Im Kaufvertrag steht nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallwagen". Hat der Verkäufer nicht die Pflicht dem Käufer zu sagen ob es sich um einen Unfallwagen handelt ?
Hab ich Chancen um den Kaufvertrag rückgängig zu machen ?

Vielen Dank für die Antwort im Vorraus

Beste Antwort im Thema

😛 ...immer wieder lustig, das Thema, die Erwartungen und die Reaktionen.

Guter Mann, was willst Du? Das ist ein 500 bis vielleicht 1500 Euro Karren... die sind selten im Neuzustand und wenn die ganze Gschichte ansonsten passt, korrekt gemacht wurde und der Wagen fährt usw. usf... wayne? Fährst ohne Türverkleidung (wegen der roten Farbe 😁 ), passt die Spur nicht mehr oder ist dies das erste 13 Jahre alte Gefährt, dessen Türen nicht mehr ein sattes Plllooohopp beim Schließen von sich geben (mal eine Einstellung versucht?)? Wertverlust beim Wiederverkauf aus 3.ter Hand ist jedenfalls nicht zu befürchten 😁 😉
Ferner... was steht jetzt genau im Vertrag? Bin immer wieder fasziniert, was so manche ohne das zu kennen schon alles zu raten müssen glauben. Was hat der Karrn gekostet usw. usf. - warum alles aus der Nase ziehen lassen?

Geh halt zum Anwalt, verplemper eine Menge Zeit, fahr am besten derweil noch mit dem Hobel rum (das wird dann abgezogen), leg Geld aus und am Ende... gibts einen Vergleich und Du beisst dich in den Allerwertesten.
Alternativ würde jeder normale Mensch vermutlich einfach mal den Verkäufer anrufen und ganz ruhig und sachlich die Lage schildern.. fragen, was da Sache war, wer es ggf. repariert hat und warum das ggf. nicht gesagt wurde... und wenn der Preis in der Tat deftig gewesen sein sollte (dann frag ich mich eh, weil real gibts ganze Wagenladungen dieser Möhre in klasse Zustand für ein Butterbrot und wenn man schon relativ viel zahlt... schaut man doch auch genauer hin?), dann versucht man sich ggf. auf einen schnellen Hunni Nachlass zu einigen und hat damit im Endeffekt mehr in der Hand, als ein mords Fass öffnen jemals bringen kann. Am Ende war die Seite einfach verrostet oder ein Bagatellschaden an sich... und einer hat eben auch gleich die hintere Seitenwand aus einem Schlachter etwas großzügiger rausgeschnitten und verwendet. Und dann? *schmunzel*
Hat der Karren eh nur 500 oder so gekostet... wird doch die ganze Gschicht schon absurd?

Ich muss mich immer wieder wundern, dass es überhaupt noch Leute gibt, die einem anderen die Möglichkeit bieten, einen billigen und fahrbaren Untersatz (mehr ist das nunmal nicht mehr) kaufen zu können - sollte es aufgrund all dieser überzogenen Erwartungen und deartigen Aktionen irgendwann praktisch nur noch Gebrauchte ab 6 Mille aufwärts geben... hör ich schon das nächste Geheul? *lach*
Ne, is mir auch schon lange zu blöd, ich halts wie Magirus - und wenn ein Kübel in diesen Preisregionen noch wie eine Eins mit Stern, auf neuen Reifen von mir aus auch noch, dasteht ... geht er konsequent nach Afrika oder in die Schrottpresse (weil mit Teilen ja das Geschiss auch nicht anders läuft)! Wie oft wurde ich seitdem schon halb angebettelt, das ach so tolle Auto büüüütte doch an den Billigsucher zu verkaufen - never ever, siehe all die diesbezüglich ähnlichen Freds allein schon hier.

62 weitere Antworten
62 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba


Wenn ich da von dem anderen Thread ausgehe, den du erstellt hast, reden wir hier von einem 15-20 Jahre halten Honda Prelude.
...und den dann auch noch gekauft oder auf so grundlegende Dinge zu achten wie "schließen die Türen sauber" oder "sind die Spaltmasse OK"

Nix für ungut, aber spätestens wenn die Karre jetzt noch 5-10 Vorbesitzer hat, wird es ne recht interessante Aufgabe werden, da jetzt irgendwem irgendwas zu beweisen.
Als privater Verkäufer würde da auch erstmal den Standpunkt vertreten "wie, was, ne ich weis da von nix, ich versteh nix von Autos" 😉

Es handelt sich nicht um einen Honda Prelude.

Es handelt sich um einen Mazda 323F BA. Der ist 13 Jahre alt und hat 2 Vorbesitzer.
Ich gebe zu ich habe nicht sehr genau auf die Spaltmaße geachtet.
Aber es geht drum ob der Verkäufer mir nicht sagen hätte müssen dass das Auto in einen Unfall verwickelt war.

Wenn er selbst nichts davon wusste, kann er dir darüber auch nichts mitteilen.
Daher steht in vielen Standardverträgen so was wie "nach bestem Wissen" oder "in meinem Besitz keine Schäden..." oder oder oder

Gekauft wie gesehen ist da wohl leider bei Privatverkauf erst mal anzunehmen.
Eine vorherige genauere Überprüfung wäre dir gewiss möglich gewesen.
Ansonsten musst du dem VK erst mal arglistige Täuschung nachweisen.

Der Vorbesitzer hat das 100%ig gewusst dar er vorne andere Lautsprecher eingebaut hat und die Kabel der hinteren Lautsprecher abgeklemmt und weiter nach hinten verlängert hat. Und dazu muss man die Innenverkleidung herunternehmen und man sieht sofort die Roten Türen.

Bringt es was wenn ich zb. Ein Telefongespräch aufzeichne?
Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Etti1


Der Vorbesitzer hat das 100%ig gewusst dar er vorne andere Lautsprecher eingebaut hat und die Kabel der hinteren Lautsprecher abgeklemmt und weiter nach hinten verlängert hat. Und dazu muss man die Innenverkleidung herunternehmen und man sieht sofort die Roten Türen.

Bringt es was wenn ich zb. Ein Telefongespräch aufzeichne?
Mfg

Ja. Wenn du ihn nicht vorher darauf hinweist, das das Gespräch aufgezeichnet wird, oder jemand mithört, bringt es Ärger.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Etti1


Der Vorbesitzer hat das 100%ig gewusst dar er vorne andere Lautsprecher eingebaut hat und die Kabel der hinteren Lautsprecher abgeklemmt und weiter nach hinten verlängert hat. Und dazu muss man die Innenverkleidung herunternehmen und man sieht sofort die Roten Türen.

Bringt es was wenn ich zb. Ein Telefongespräch aufzeichne?
Mfg

Und woher weist du das es nicht der erste Besitzer war der diese "arbeiten" vornahm?

Zitat:

Original geschrieben von Etti1



Aber es geht drum ob der Verkäufer mir nicht sagen hätte müssen dass das Auto in einen Unfall verwickelt war.

In den gängigen Kaufverträgen gibt es eine Zeile, in der Aussagen zu evtl. Unfällen vorgesehen sind.

Wurde dieser Teil des Vertrages nicht ausgefüllt oder wurde ein selbst zusammengestricktes Verkaufsformular verwendet, in dem die Frage der Unfallfreiheit bewusst ausgeklammert wurde?

O.

Zitat:

Original geschrieben von Etti1


Und dazu muss man die Innenverkleidung herunternehmen und man sieht sofort die Roten Türen.

und?! 😕

es gibt leute, die sehen in ihrem cockpit ein dauerhaft leuchtendes rotes lämpchen

- inform einer ölkanne -

und fahren trotzdem unvermindert weiter ohne sich dabei was zu denken...

Zitat:

Aber es geht drum ob der Verkäufer mir nicht sagen hätte müssen dass das Auto in einen Unfall verwickelt war.

nur weil du die roten türen auf anhieb siehst, heißt das nicht gleichsam, das der andere sie auch gesehen hat bzw. daraus direkt auf einen unfall schließt und bei demjenigen wo er die karre gekauft hat nachforscht...zum anderen musst du dem verkäufer zweifelsfrei nachweisen, das ihm der unfall bekannt war...wenn da der erstbesitzer nichtmehr ermittelbar ist - sind deine chancen dazu in unermessliche gesunken...

aber malwieder ein schönes beispiel dafür, warum ich meine altfahrzeuge ausnahmeslos abgemeldet und gegen bares in den export gebe - da laufe ich wenigstens nicht gefahr, das der käufer nen tag später an der türe klopft und sich beschwert, das die 13jahre alte rostkarre bei der der tacho schon dreimal rund gelaufen ist, keinen neuwagenzustand hat und irgenwo irgendwas klappert... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


....
aber malwieder ein schönes beispiel dafür, warum ich meine altfahrzeuge ausnahmeslos abgemeldet und gegen bares in den export gebe - da laufe ich wenigstens nicht gefahr, das der käufer nen tag später an der türe klopft und sich beschwert, das die 13jahre alte rostkarre bei der der tacho schon dreimal rund gelaufen ist, keinen neuwagenzustand hat und irgenwo irgendwas klappert... 🙄

Sehe das ähnlich.

Bei mir gehts sogar noch soweit, dass ich meine bisherigen Wagen immer nur beim Händler kaufe und dem auch meinen alten Wagen in Zahlung gebe. Mache zwar so den ein- oder anderen Tausender Verlust, das ist mir schon klar, hab aber wirklich keinen Bock drauf, mich mit irgendwelchen Leute rumzuärgern, nein, wirklich nicht.

Wenn ich einen 13Jahre alten Wagen kaufe, würde mir in erster Linie wichtig erscheinen, dass das Ding verkehrssicher ist. Ob da irgendwelche Türen ersetzt wurden, oder nicht, wäre mir erstmal egal. Kaufe ja ein altes Auto und die Welt kann es auch nicht gekostet haben, von daher kann (vielleicht sogar sollte man) mit sowas rechnen. Wenn das Teil ansonsten in Ordnung ist und noch über den nächsten TÜV kommt...... wo ist das Problem?

Wenn ich einen Jahreswagen von Privat kaufen würde, wäre das natürlich ganz etwas anderes. Aber den würde ich ohnehin nur beim Fachhändler holen und wenn es doch von Privat sein soll, - nur dann - wenn ich den Wagen vorher auf eine Bühne gestellt hätte und der Wagen vom Fachmann untersucht worden wäre.

Und ich gehe noch weiter und kaufe deswegen nur Neufahrzeuge 😎

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und ich gehe noch weiter und kaufe deswegen nur Neufahrzeuge 😎

Du bist der Held vom Erdbeerfeld. 😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


von daher kann (vielleicht sogar sollte man) mit sowas rechnen.

ich geh mal davon aus, dass das auto sone typische fahranfänger-tier-breiter-lauter bastelbude ist... ^^

aber wir warten ja immernoch auf antwort des te, was den kaufvertrag angeht...

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Wenn er selbst nichts davon wusste, kann er dir darüber auch nichts mitteilen.
Daher steht in vielen Standardverträgen so was wie "nach bestem Wissen" oder "in meinem Besitz keine Schäden..." oder oder oder

Gekauft wie gesehen ist da wohl leider bei Privatverkauf erst mal anzunehmen.
Eine vorherige genauere Überprüfung wäre dir gewiss möglich gewesen.
Ansonsten musst du dem VK erst mal arglistige Täuschung nachweisen.

Das ist so nicht richtig. Selbst wenn der VK nichts von einem Unfall wusste, nachweisbar aber ein Unfallschaden vorhanden ist, muss er zurücknehmen und kann sich dann seinerseits beim Vorbesitzer schadlos halten und der wieder bei seinem usw. In der Theorie. In der Praxis, hat z.B. Vorbesitzer 2 100.000km geschrubbt und dann weiterverkauft. VB1 hatte nen Unfall verschwiegen. Nun kann Besitzer 3 den Wagen an VB2 zurückgeben und der könnte gegen Wertersatz den Wagen bei VB1 zurückgeben. VB2 hat dann also einfach nur Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Wenn er selbst nichts davon wusste, kann er dir darüber auch nichts mitteilen.
Daher steht in vielen Standardverträgen so was wie "nach bestem Wissen" oder "in meinem Besitz keine Schäden..." oder oder oder

Gekauft wie gesehen ist da wohl leider bei Privatverkauf erst mal anzunehmen.
Eine vorherige genauere Überprüfung wäre dir gewiss möglich gewesen.
Ansonsten musst du dem VK erst mal arglistige Täuschung nachweisen.

Das ist so nicht richtig. Selbst wenn der VK nichts von einem Unfall wusste, nachweisbar aber ein Unfallschaden vorhanden ist, muss er zurücknehmen und kann sich dann seinerseits beim Vorbesitzer schadlos halten und der wieder bei seinem usw. In der Theorie. In der Praxis, hat z.B. Vorbesitzer 2 100.000km geschrubbt und dann weiterverkauft. VB1 hatte nen Unfall verschwiegen. Nun kann Besitzer 3 den Wagen an VB2 zurückgeben und der könnte gegen Wertersatz den Wagen bei VB1 zurückgeben. VB2 hat dann also einfach nur Pech gehabt.

Das ist ja mal eine interessante

These

. Nur leider wirst du dazu keine seriöse Quelle oder einen entsprechenden Beleg vorlegen können, hm?

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker



Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Das ist so nicht richtig. Selbst wenn der VK nichts von einem Unfall wusste, nachweisbar aber ein Unfallschaden vorhanden ist, muss er zurücknehmen und kann sich dann seinerseits beim Vorbesitzer schadlos halten und der wieder bei seinem usw. In der Theorie. In der Praxis, hat z.B. Vorbesitzer 2 100.000km geschrubbt und dann weiterverkauft. VB1 hatte nen Unfall verschwiegen. Nun kann Besitzer 3 den Wagen an VB2 zurückgeben und der könnte gegen Wertersatz den Wagen bei VB1 zurückgeben. VB2 hat dann also einfach nur Pech gehabt.

Das ist ja mal eine interessante These. Nur leider wirst du dazu keine seriöse Quelle oder einen entsprechenden Beleg vorlegen können, hm?
http://www.gutefrage.net/frage/auto-gekauft-unwissentlich-unfallwagen

gleich die erste Antwort (nach 5sek. bei google lesen)

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Das ist ja mal eine interessante These. Nur leider wirst du dazu keine seriöse Quelle oder einen entsprechenden Beleg vorlegen können, hm?

http://www.gutefrage.net/frage/auto-gekauft-unwissentlich-unfallwagen

gleich die erste Antwort (nach 5sek. bei google lesen)

Führt zu einer Seite die es nicht gibt 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen