Rießen Schreck nach Autokauf!! Hilfe !!!

Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft. Anscheinend hatte das Auto einen gröberen Unfall auf der rechten Seite. Im Kaufvertrag stand nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallauto".
Gesagt hat er mir auch nicht dass das Auto einen Unfall hatte.

Ich wollte neue Lautsprecher in die Türen einbauen. Also Innenverkleidung runter. Bei der Fahrerseite alles Normal bis auf einen Nicht Original Lautsprecher. Bei der Beifahrerseite kam das Entsetzen. Innen war die Tür ROT also nicht die Originale dar das Auto blau ist.
Also habe ich bei der hinteren Tür die Innenverkleidung abgenommen, und siehe da, diese ist auch Rot.

Also bin ich zu einem Mechaniker gefahren und der hat sich das Ganze mal genauer angesehen. Er hat festgestellt dass nicht nur die Türen ausgetauscht worden sind sondern auch der hintere Kotflügel neu eingeschweißt wurde. Also Schweißarbeiten an der Karosserie. Davon wurde mir beim Autokauf nichts gesagt. Es ist die GANZE Rechte Seite vom Auto nicht mehr Original und die Spaltmaße passen überhaupt nicht zusammen und die Tür lässt sich nicht leicht schließen

Jetzt würde Ich gerne wissen ob ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann ?
Anscheinend wusste der Vorbesitzer was von den Unfallschäden weil er Neue Lautsprecher eingebaut hat und somit auch die innere Rote Seite der Türen gesehen haben muss. Mir wurde nichts davon gesagt.

Im Kaufvertrag steht nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallwagen". Hat der Verkäufer nicht die Pflicht dem Käufer zu sagen ob es sich um einen Unfallwagen handelt ?
Hab ich Chancen um den Kaufvertrag rückgängig zu machen ?

Vielen Dank für die Antwort im Vorraus

Beste Antwort im Thema

😛 ...immer wieder lustig, das Thema, die Erwartungen und die Reaktionen.

Guter Mann, was willst Du? Das ist ein 500 bis vielleicht 1500 Euro Karren... die sind selten im Neuzustand und wenn die ganze Gschichte ansonsten passt, korrekt gemacht wurde und der Wagen fährt usw. usf... wayne? Fährst ohne Türverkleidung (wegen der roten Farbe 😁 ), passt die Spur nicht mehr oder ist dies das erste 13 Jahre alte Gefährt, dessen Türen nicht mehr ein sattes Plllooohopp beim Schließen von sich geben (mal eine Einstellung versucht?)? Wertverlust beim Wiederverkauf aus 3.ter Hand ist jedenfalls nicht zu befürchten 😁 😉
Ferner... was steht jetzt genau im Vertrag? Bin immer wieder fasziniert, was so manche ohne das zu kennen schon alles zu raten müssen glauben. Was hat der Karrn gekostet usw. usf. - warum alles aus der Nase ziehen lassen?

Geh halt zum Anwalt, verplemper eine Menge Zeit, fahr am besten derweil noch mit dem Hobel rum (das wird dann abgezogen), leg Geld aus und am Ende... gibts einen Vergleich und Du beisst dich in den Allerwertesten.
Alternativ würde jeder normale Mensch vermutlich einfach mal den Verkäufer anrufen und ganz ruhig und sachlich die Lage schildern.. fragen, was da Sache war, wer es ggf. repariert hat und warum das ggf. nicht gesagt wurde... und wenn der Preis in der Tat deftig gewesen sein sollte (dann frag ich mich eh, weil real gibts ganze Wagenladungen dieser Möhre in klasse Zustand für ein Butterbrot und wenn man schon relativ viel zahlt... schaut man doch auch genauer hin?), dann versucht man sich ggf. auf einen schnellen Hunni Nachlass zu einigen und hat damit im Endeffekt mehr in der Hand, als ein mords Fass öffnen jemals bringen kann. Am Ende war die Seite einfach verrostet oder ein Bagatellschaden an sich... und einer hat eben auch gleich die hintere Seitenwand aus einem Schlachter etwas großzügiger rausgeschnitten und verwendet. Und dann? *schmunzel*
Hat der Karren eh nur 500 oder so gekostet... wird doch die ganze Gschicht schon absurd?

Ich muss mich immer wieder wundern, dass es überhaupt noch Leute gibt, die einem anderen die Möglichkeit bieten, einen billigen und fahrbaren Untersatz (mehr ist das nunmal nicht mehr) kaufen zu können - sollte es aufgrund all dieser überzogenen Erwartungen und deartigen Aktionen irgendwann praktisch nur noch Gebrauchte ab 6 Mille aufwärts geben... hör ich schon das nächste Geheul? *lach*
Ne, is mir auch schon lange zu blöd, ich halts wie Magirus - und wenn ein Kübel in diesen Preisregionen noch wie eine Eins mit Stern, auf neuen Reifen von mir aus auch noch, dasteht ... geht er konsequent nach Afrika oder in die Schrottpresse (weil mit Teilen ja das Geschiss auch nicht anders läuft)! Wie oft wurde ich seitdem schon halb angebettelt, das ach so tolle Auto büüüütte doch an den Billigsucher zu verkaufen - never ever, siehe all die diesbezüglich ähnlichen Freds allein schon hier.

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Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


http://www.gutefrage.net/frage/auto-gekauft-unwissentlich-unfallwagen

gleich die erste Antwort (nach 5sek. bei google lesen)

Führt zu einer Seite die es nicht gibt 😉

Bei mir funktioniert der Link.

Hier mal das Zitat aus dem Post:

Nach 2 Jahren wird es schwierig. Für mein Auto erhielt ich vor Gericht eine Minderungsbetrag. Und mein Schwager musste das Auto zurücknehmen obwohl er gar nicht wusste, dass der Vorbesitzer einen Unfall hatte. Also auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

Aber, wenn Du meinst, hast Du halt recht. Fertig.

😛 ...immer wieder lustig, das Thema, die Erwartungen und die Reaktionen.

Guter Mann, was willst Du? Das ist ein 500 bis vielleicht 1500 Euro Karren... die sind selten im Neuzustand und wenn die ganze Gschichte ansonsten passt, korrekt gemacht wurde und der Wagen fährt usw. usf... wayne? Fährst ohne Türverkleidung (wegen der roten Farbe 😁 ), passt die Spur nicht mehr oder ist dies das erste 13 Jahre alte Gefährt, dessen Türen nicht mehr ein sattes Plllooohopp beim Schließen von sich geben (mal eine Einstellung versucht?)? Wertverlust beim Wiederverkauf aus 3.ter Hand ist jedenfalls nicht zu befürchten 😁 😉
Ferner... was steht jetzt genau im Vertrag? Bin immer wieder fasziniert, was so manche ohne das zu kennen schon alles zu raten müssen glauben. Was hat der Karrn gekostet usw. usf. - warum alles aus der Nase ziehen lassen?

Geh halt zum Anwalt, verplemper eine Menge Zeit, fahr am besten derweil noch mit dem Hobel rum (das wird dann abgezogen), leg Geld aus und am Ende... gibts einen Vergleich und Du beisst dich in den Allerwertesten.
Alternativ würde jeder normale Mensch vermutlich einfach mal den Verkäufer anrufen und ganz ruhig und sachlich die Lage schildern.. fragen, was da Sache war, wer es ggf. repariert hat und warum das ggf. nicht gesagt wurde... und wenn der Preis in der Tat deftig gewesen sein sollte (dann frag ich mich eh, weil real gibts ganze Wagenladungen dieser Möhre in klasse Zustand für ein Butterbrot und wenn man schon relativ viel zahlt... schaut man doch auch genauer hin?), dann versucht man sich ggf. auf einen schnellen Hunni Nachlass zu einigen und hat damit im Endeffekt mehr in der Hand, als ein mords Fass öffnen jemals bringen kann. Am Ende war die Seite einfach verrostet oder ein Bagatellschaden an sich... und einer hat eben auch gleich die hintere Seitenwand aus einem Schlachter etwas großzügiger rausgeschnitten und verwendet. Und dann? *schmunzel*
Hat der Karren eh nur 500 oder so gekostet... wird doch die ganze Gschicht schon absurd?

Ich muss mich immer wieder wundern, dass es überhaupt noch Leute gibt, die einem anderen die Möglichkeit bieten, einen billigen und fahrbaren Untersatz (mehr ist das nunmal nicht mehr) kaufen zu können - sollte es aufgrund all dieser überzogenen Erwartungen und deartigen Aktionen irgendwann praktisch nur noch Gebrauchte ab 6 Mille aufwärts geben... hör ich schon das nächste Geheul? *lach*
Ne, is mir auch schon lange zu blöd, ich halts wie Magirus - und wenn ein Kübel in diesen Preisregionen noch wie eine Eins mit Stern, auf neuen Reifen von mir aus auch noch, dasteht ... geht er konsequent nach Afrika oder in die Schrottpresse (weil mit Teilen ja das Geschiss auch nicht anders läuft)! Wie oft wurde ich seitdem schon halb angebettelt, das ach so tolle Auto büüüütte doch an den Billigsucher zu verkaufen - never ever, siehe all die diesbezüglich ähnlichen Freds allein schon hier.

Schöner Link... und wenn man weiterliest - es war ein Autohaus (andere Sorgfaltspflichten und unterstelltes Fachwissen, Gewährleistung nicht ausschließbar usw. usf etc.), es wird für eine arglistige Täuschung immer ein Beweis gefordert werden (Kaufvertrag mit dem 1.ten Besitzer z.B.) usw. usf.
Den besagten Vertrag wird der Verkäuer ggf. kaum rausrücken, bleibt ein Gutachten (selber auslegen) und das am Ende bei einer 1Kiloeuro Möhre... man beachte auch einmal hier die Pflichten zur Verhältnismäßigkeit 😉
Sonst... wird da nix draus werden, so einfach ist das. 🙂

Wahnsinn, können denn kaum noch welche einfach miteinander reden? 🙄
Kaufen jetzt viele Dank Anwalt und vermeintlicher Lifetime-Neuwagengarantie auch alte Zwiebeln nur noch blind?
Den Typi ruf ich an oder fahr hin und kläre die Sache da normal und ohne Messer zwischen den Zähnen mit ihm. Wo soll denn da das Problem sein? Wenn die Karre soweit passt und der Preis eh schon unten ist, gibts einen Anstandskasten Schneider und wenn der Preis dafür zu hoch war.. mei, dann red mer halt über eine für beide Seiten unter dem Strich faire Summe.
Wenn Muttis Essen Bauchweh macht... brauchen sicher auch bald die ersten Newager einen Anwalt?

Also kontaktiere den Verkäufer, frag erstmal ganz sachlich nach... und wenn er dir saudumm kommt, kannst ihm immer noch klar machen, dass der theoretisch mögliche jur. Weg auch für ihn keine so wirklich lohnende Idee wäre... dann kommt man sich auf halben Weg entgegen und ab ist der Lack. 😉

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...

Also kontaktiere den Verkäufer, frag erstmal ganz sachlich nach... und wenn er dir saudumm kommt, kannst ihm immer noch klar machen, dass der theoretisch mögliche jur. Weg auch für ihn keine so wirklich lohnende Idee wäre... dann kommt man sich auf halben Weg entgegen und ab ist der Lack. 😉

Wenn das wirklich so eine "tiefer-lauter-assiger-Bastelbude" ist, wie von einigen hier vermutet, wittert der TE vielleicht eine reale Bedrohung, wenn der zu dem nochmal hingeht und dem an die Backe heftet, dass er ihm wissentlich ne Unfalljule untergejubelt hat. 😉

Bei solchen Leuten würd ich dann vermutlich aber erst gar nix kaufen...

...wobei: den gleichen "Fehler" hab ich heute auch schon gemacht: meinen Liebling zu einem Autopfleger mit "bestem Leumund" gefahren. Der war aber sowas von knurrig und ähhh uneloquent 😉, dass ich mich schon riesig drauf "freue", mich mit dem rumzuhandeln, wenn ich meine Karre verkreilert und mit 150km mehr auf dem Tacho wiederkriege...🙁

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Ach, viel Lärm um Nichts - das ist doch nicht nur bei den "tiefer-lauter-Disco-Bastelbuden" die Regel... sondern bei den gaaaanz gefährlichen "Was guggst Du so, magst Fresse?" Typen so 😉

Gibts hier vielleicht mal nen geschwärzten Vertrag oder was?

Zitat:

Original geschrieben von blödesdach



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Beratung ist nur kostenlos, wenn RA anschliessend beauftragt wird.
Ansonsten maximal 190 € plus MWST plus Auslagen.

O.

na dann such dir mal einen anwalt :-)
eine erstberatung muss kostenlos sein.
da gibt es bei den rechtsanwälten so schöne vorschriften, die sind bindent.........
und wie du selber sagst, max. , nicht min. :-)

aber wer vorher fragt.... zahlt halt nix

Jetzt bringt go-4-golf eine glasklare Aussage und sofort antwortet der Stammtisch.

Eine Erstberatung

kann

kostenlos sein, sie

muss

es aber definitiv nicht.

Kannst Du mal die "schönen Vorschriften" zitieren oder verlinken ?

Danke

cal

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und ich gehe noch weiter und kaufe deswegen nur Neufahrzeuge 😎

Auch die fallen manchmal vom Transporter... 😁

Da im Kaufvertrag angeblich nichts von "unfallfrei" steht, ist dies keine zugesicherte Eigenschaft und kann demzufolge auch nicht eingeklagt werden. Pech für den TE.

Zitat:

Da im Kaufvertrag angeblich nichts von "unfallfrei" steht, ist dies keine zugesicherte Eigenschaft und kann demzufolge auch nicht eingeklagt werden. Pech für den TE.

Du hast ja wohl mal überhaupt keinen Plan. Zugesicherte (spezielle) Eigenschaften sind sowas wie "wasserdicht".

Steht im Vertrag nichts, gilt der Wagen als (nach bester Kenntnis) unfallfrei. Jegliche Beschädigung ist zu nennen. Ein Unfall ist dem Verkäufer nachzuweisen. Wenn ich von einem 80 jährigen Opa einen Unfallwagen kaufe, ist die Chance vor Gericht gleich 0. Es kann nur Vorsatz bestraft werden und nicht Fahrlässigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...

Also kontaktiere den Verkäufer, frag erstmal ganz sachlich nach... und wenn er dir saudumm kommt, kannst ihm immer noch klar machen, dass der theoretisch mögliche jur. Weg auch für ihn keine so wirklich lohnende Idee wäre... dann kommt man sich auf halben Weg entgegen und ab ist der Lack. 😉

Wenn das wirklich so eine "tiefer-lauter-assiger-Bastelbude" ist, wie von einigen hier vermutet, wittert der TE vielleicht eine reale Bedrohung, wenn der zu dem nochmal hingeht und dem an die Backe heftet, dass er ihm wissentlich ne Unfalljule untergejubelt hat. 😉
Bei solchen Leuten würd ich dann vermutlich aber erst gar nix kaufen...
...wobei: den gleichen "Fehler" hab ich heute auch schon gemacht: meinen Liebling zu einem Autopfleger mit "bestem Leumund" gefahren. Der war aber sowas von knurrig und ähhh uneloquent 😉, dass ich mich schon riesig drauf "freue", mich mit dem rumzuhandeln, wenn ich meine Karre verkreilert und mit 150km mehr auf dem Tacho wiederkriege...🙁

????? Was willst Du uns mitteilen ?

Das jemand 150 km fährt, weil das so eine geile Karre ist oder wie ?

Übrigens,es heisst "noneloquent". 🙂

Und was bedeutet " verkreilert "?

cal

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Steht im Vertrag nichts, gilt der Wagen als (nach bester Kenntnis) unfallfrei. Jegliche Beschädigung ist zu nennen. Ein Unfall ist dem Verkäufer nachzuweisen. Wenn ich von einem 80 jährigen Opa einen Unfallwagen kaufe, ist die Chance vor Gericht gleich 0. Es kann nur Vorsatz bestraft werden und nicht Fahrlässigkeit.

Der Wagen ist aktuell nicht beschädigt, und bei einem 13 Jahre alten Auto dürfte es schwierig werden, alle je erlittenen Beschädigungen aufzuzählen. Zumal die augetauschten Türen zwar ein Indiz für einen Unfallschaden sind, aber kein Beweis. Vielleicht waren die Türen und der Radlauf nur verrostet, weswegen sie ausgetauscht worden bzw. eine neue Seitenwand eingeschweißt wurde.

Nochmal in ganz einfachem Deutsch. Ein Unfall-Wagen-Verkauf ist nur dann Betrug, wenn der Vorbesitzer davon wußte, bzw. ihm der Unfall hätte auffallen müssen. Wer die Karre tatsächlich beschädigt hat (Neukäufer, 1. Vorbesitzer), spielt absolut keine Rolle.
Ich kann die größte Schrottkarre verkaufen, solang ich vor Gericht glaubhaft mache, daß ich davon nichts gewußt habe.
Es müssen alle Beschädigungen genannt werden, die nicht oberflächlich erkennbar sind. Das schließt Dellen bei einem 13 Jahr alten Mazda aus.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Das ist ja mal eine interessante These. Nur leider wirst du dazu keine seriöse Quelle oder einen entsprechenden Beleg vorlegen können, hm?

http://www.gutefrage.net/frage/auto-gekauft-unwissentlich-unfallwagen

gleich die erste Antwort (nach 5sek. bei google lesen)

Das ist für dich eine seriöse Quelle?

Hier geht einiges durcheinander. Es geht um (zivilrechtliche) Ansprüche aus einem Kaufvertrag, nicht um strafrechtliche Tatbestände.

Ich bin ab jetzt solange raus, bis der TE den Vertrag einstellt.

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