Ricö pleite ??

hallo ..

kann das jemand bestätigen das Ricö insolvenz beantragt hat und die LKW ab heute 24 Uhr nicht mehr fahren dürfen ??
sollen ja 2000 LKW sein ..

Beste Antwort im Thema

Die meisten Super-Trucker sollten sich an die Birne fassen, ihr sagt "Polaken" und andere Ausländer ballern die Toiletten voll ? Ich komme aus der Speditionsbranche und habe viel erlebt war 10 Jahre mit Vater auf dem Bock unterwegs und arbeite nun im Büro wenn bei uns Morgens Fahrer reinkommen und zwar Deutsche Fahrer sehen die Toiletten genauso Scheiße aus als wenn ein Ausländer reinkommt, macht mir hier ja nicht unterschiede, ich kenne nur gute Fahrer und schlechte Fahrer und leider haben wir in Deutschland zuviel Besserwisser die meinen weil sie einen Bock fahren haben sie Gott und die Welt gegrüsst.
Auf Autohöfen und in Foren wird geschnackt bis der Arzt kommt aber wenn das Telefon klingelt sind sie alle klein mit Hut.
Ich finde es eine bodenlose Frechheit wie hier gesabbelt wird, 30% der beiträge sind sinnvoll die anderen 70% sind nur Stuß und Mist !
Hier geht es um Existenzen und Familien die auf ihre Väter warten und hier knallen einige Halbwilde Parolen rein da fällt dir nichts mehr zu ein ! Man man wenn das eine Eu-Nachbar ließt der denkt was sind die Deutschen für Knaller ! Ihr spricht hier auch für das Deutsche Volk und nicht nur für euch !
Nur weil Ricö durch irgendwelche Machenschaften so groß geworden sind können die Fahrer nichts dafür, ich möchte mal einen von den Super-Truckern sehen die hier am labern sind wie sie irgendwo in Europa stehen ohne Essen und Geld ? Was macht ihr dann ?
Die Machenschaften von Ricö sind nicht okay gewesen, das wissen mittlerwile alle User hier aber immer den Hammer auf das Thema kloppen ist dumm und total daneben.
Ich hoffe nur für die Fahrer das sie ihr Geld bekommen und schnell zu ihren Familien können, Gott segne sie !
Und ich hoffe für einige Super-Trucker das sie nicht so auf die Schnauze fliegen wie die Ricö Kutscher.

Schreibt lieber zum Thema als die Fahrer zu beschimpfen und Ricö zu lünchen denn eine Pleite will man selbst nicht am Körper erleben.

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Ja, das in Schopsdorf ist schon was ...

Was dort an LKWs, Trailern, Anhänger oder Kippern rumsteht ( was für ne Menge Gelder da nur doof da stehen ... ).

Wahrscheinlich werden jetzt einige über mich herfallen wie die Hyänen,
aber habt ihr euch mal ein kleines bischen mit dem Insolvenzrecht oder dergleichen
beschäfttigt????
Einige laufen hier total blind durch die Gegend!!
Der Inso.Verwalter prüft nun was an Gesamtmasse von der Fa.überbleibt.
Zb.: werden dann alle Leasingfahrzeuge, Pachtgrundtsücke aus der Masse rausgenommen,
damit die Leasingfirmen und eigentliche Eigentümer wieder über Ihr " Eigentum" verfügen können.
Und wenn das alles wegfällt kann ich mir nicht vorstellen das die Fa. ihre 330.Millionen € Aussenstände noch
gegenüberstellen kann.

Und das ist jawohl nach mehreren Presseberichten zufolge die eigentliche ausstehende Summe !!!!
Also ich bin der Meinung : Jungs wacht auf!!!!!!!! Nehmt die Beine in die Hand und sucht euch einen Job !!!!

Harzblick
du hast teilweise Recht. dadurch das wir hier nicht uber eine Firma mit 20 Angestellten sprechen, lauft das hier etwas anders ab. Neben den Fruhren Geschaftsfuhrern lauft auch der Insolvenzverwalter auf "rohen Eiern".

Momentan ist die consolidation, was wird liquidiert, was kann Verkauft oder Weitergefuhrt werden.

Die Nutzfahrzeughersteller -Truck und Trailer- wollen nicht diese Masse an gebrauchten Fahrzeugen im Gebrauchtwagen Markt, weil dadurch der Gebrauchtwagen Markt einen Schaden nimmt. - der wurde durch billig Preise zusammenbrechen-.
Die Miet / Leasing Firmen wollen diese Autos auch nicht, weil sie gebraucht sind, und durch die schwemme der gebrauchtren Fahrzeuge die REGE Nachfrage nicht mehr vorhanden sein wurde.

Die Politiker wollen diese Pleite auch nicht, weil das nicht gut im Wahlbezirkt ausieht.

Die Pflicht des Insolvenzverwalter, ist nicht die Firma zu Liquidieren, es ist seine Plicht, quoten fur die Glaubiger, Kreditverlangerungen oder eine Stundung zu erreiche. Hier ist der Punkt wo der insolventzverwalter extrem Aufpassen muss. -Werte mussen erhalten bleiben, nicht den billigen Jacob machen, Kasse und weg!-

Dieses wird mit den Mitarbeitern der Insolventen Firma, den Mitarbeitern des Insolventverwalter, den Mitarbeitern der Creditoren und Debitoren erreicht.

hier ist ein Forum uber Insolvenzrechtliche Fragen.

http://www.insolvenzrecht.de/.../?...

http://www.juraforum.de/lexikon/Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter

1normen

§§ 21 Abs. 2 ff., 27 Abs. 2, 56 ff., 80 InsO

InsVV

2info

Bevollmächtigter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens.
Allgemein

Der Insolvenzverwalter ist zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens. Das Amt des Insolvenzverwalters kann nur eine neutrale natürliche Person ausüben, die jedoch geschäftskundig sein muss, d.h. Kenntnisse im juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen kann.
Bestellung

Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch den Richter in dem das Insolvenzverfahren eröffnenden Beschluss (§ 27 InsO). Gemäß § 56 InsO ist eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person zu bestellen.

Lehnen die Gläubiger den Insolvenzverwalter ab, können sie auf der ersten Gläubigerversammlung einen anderen Insolvenzverwalter wählen. Dieser ist vom Insolvenzgericht zu bestätigen, wenn es sich um eine geeignete Person handelt. Verweigert der zuständige Richter die Bestätigung, kann die Entscheidung von jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (§§ 6, 57 InsO).

Lange Zeit war die Frage ungelöst, ob gegen die Nichtberücksichtigung eines Insolvenzverwalters Rechtsschutz eingelegt werden kann. Dazu musste zunächst die geklärt werden, welche Rechtsnatur die Bestellung hat:

Bezüglich der Frage, ob die Bestellung des Insolvenzverwalters ein Justizverwaltungsakt ist, bestand zwischen den Oberlandesgerichten Celle und Koblenz Uneinigkeit:

*

Das OLG Koblenz vertritt in dem Beschluss OLG Koblenz 12.05.2005 - 12 VA 1/04 die Ansicht, dass die Auswahl und die Ernennung ein Justizverwaltungsakt i.S.v. § 23 EGGVG ist.

Ein abgelehnter Bewerber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine proportionale Beteiligung an der Gesamtheit der Bestellungsakte eines Insolvenzgerichts.
*

Nach dem Beschluss des OLG Celle 01.06.2005 16 VA 3/05 gehört die Ernennung des Insolvenzverwalters zur rechtsprechenden Tätigkeit und ist kein Justizverwaltungsakt.

Die Streitfrage wurde mit der Entscheidung BVerfG 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 gelöst: Danach handelt es sich bei der Bestellung nicht um einen Rechtsprechungsakt.

Nach der Entscheidung der Richter kann ein übergangener Bewerber nur dann ein Rechtsmittel einlegen, wenn das Insolvenzgericht bei der Bestellung des Insolvenzverwalters sein Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Bei der Auswahl hat der Richter den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten. Im Übrigen ist die Versagung des weitergehenden Rechtsschutzes mit dem grundgesetzlichen Gebot der Rechtsweggarantie vereinbar.

Hat der Richter sein Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt, so kann der übergangene Bewerber einen Antrag auf nachträgliche Feststellung der Insolvenzverwalterbestellung gemäß §§ 23, 28 EGGVG stellen sowie einen Amtshaftungsanspruch geltend machen.

Da jedoch die Auswahl des Insolvenzverwalters nicht zu begründen ist, dürfte die tatsächliche substantiierte Geltendmachung dieses Rechtsschutzes in der Praxis schwierig sein.

Auch nach der zum 01.07.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 56 InsO wurden bei der Auswahl zu beachtende Grundsätze nicht normiert. Es wurde lediglich festgestellt, dass der Insolvenzverwalter aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist, d.h. die Verwendung geschlossener Listen durch die Gerichte ist unzulässig.

Bereits mit der Entscheidung BVerfG 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es sich bei dem Vorauswahlverfahren für die Bestellung zum Insolvenzverwalter nicht um einen Rechtsprechungsakt handelt. Zudem hat es gefordert, dass die Ausarbeitung von Berufsrichtlinien notwendig ist. Da es sich bei der Tätigkeit des Insolvenzverwalters um einen eigenständigen Beruf handele, müssten die Kriterien des Zugangs zu diesem Beruf durch ein Vorauswahlverfahren objektiviert werden.
Aufsicht

Der zuständige Richter des Insolvenzgerichts ist berechtigt, die Arbeit des Insolvenzverwalters zu überprüfen. Es handelt sich dabei um eine Rechtsaufsicht.
Aufgaben

Nach der Bestellung muss der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen in Besitz nehmen.

Seine Hauptaufgabe ist es, schuldnerfremde Gegenständen aus der Insolvenzmasse auszusondern, die Masse um zum Vermögen gehörende Gegenstände zu ergänzen und die Insolvenzmasse anschließend gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger zu verteilen.

Der Übersichtlichkeit wegen ist er verpflichtet, sowohl ein Verzeichnis über die Massegegenstände als auch über die beteiligten Gläubiger (Insolvenzgläubiger, Massegläubiger) zu erstellen.

Ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, wird auf der Grundlage des Verzeichnisses ein Massegutachten erstellt, mit dem die Wirtschaftlichkeit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens überprüft werden soll.

Im Übrigen ist der Aufgabenbereich nicht enumerativ aufgezählt, die Regelungen sind in der gesamten Insolvenzordnung zu finden.
Prozessführungsbefugnis

Der Insolvenzverwalter ist Partei kraft Amtes (herrschende Amtstheorie der Rechtsprechung), er handelt in Prozessstandschaft für den Schuldner und führt somit Prozesse im eigenen Namen. Er allein ist über das Insolvenzvermögen verwaltungs- und verfügungsbefugt und im Rubrum aufzuführen.

Besteht die Insolvenzmasse auch aus einem noch der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass, so ist nach der Entscheidung BGH 11.05.2006 - IX ZR 42/05 auch eine Klage gegen den Erben wegen des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Insolvenzverwalter zu richten.
Haftung

Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters führt gemäß §§ 60 ff. InsO zu seiner persönlichen Haftung. Die Haftung setzt ein Verschulden voraus, Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters.

Soweit der Insolvenzverwalter im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten Mitarbeiter einsetzt, haftet er für eine von seinen Mitarbeitern begangenen Pflichtverletzungen nicht nach den Vorgaben der Erfüllungsgehilfenhaftung, es sein denn der Mitarbeiter war erkennbar ungeeignet. Die Pflicht des Insolvenzverwalters reduziert sich auf die Überwachung der Mitarbeiter sowie auf Entscheidungen von besonderer Bedeutung.

Gesondert in § 61 InsO geregelt ist die Haftung für die Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet wurden. Der Insolvenzverwalter ist dem Massegläubiger zu Schadensersatz verpflichtet.

Die Verjährung der Haftung richtet sich gemäß § 62 InsO nach den Verjährungsvorschriften des BGB, sie endet spätestens drei Jahre nach der Aufhebung des Verfahrens.
Vergütung

Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters wird gemäß §§ 64, 65 InsO vergütet, die Auslagen werden erstattet. Die Höhe der Vergütung wird vom Insolvenzgericht gemäß den Vorschriften der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung festgesetzt und bestimmt sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens.

Erforderte die Tätigkeit einen höheren Arbeitsaufwand oder war sie mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, kann ein höherer Satz gezahlt werden.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stellung

Von der Stellung des Insolvenzantrages bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens können einige Wochen vergehen. In dieser Zeit hat das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 1 InsO alle Maßnahmen zu treffen, die bis zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, um eine (weitere) Verschlechterung der Vermögenslage zu vermeiden.

Eine der gemäß § 21 Abs. 2 InsO möglichen Maßnahmen ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Seine Befugnisse sind in § 22 InsO geregelt. Danach geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn über. Insbesondere hat er

*

das Vermögen zu sichern und zu erhalten,
*

ein Unternehmen fortzuführen,
*

zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird.

In der Praxis wird der vorläufige Insolvenzverwalter mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den meisten Fällen auch als (endgültiger) Insolvenzverwalter bestellt.
Vergütung

Rechtsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist § 11 InsVV, nach dem sich die Vergütung wie folgt bestimmt:

1.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält nach § 2 Abs. 1 InsVV 25% der Vergütung auf der Grundlage des Vermögens, auf dass sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung bzw. der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
2.

Gegenstände, an denen Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen nur dann hinzugerechnet, wenn der vorläufige Vermögensverwalter sich in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.

Dies entspricht dem Inhalt der Entscheidung BGH 13.07.2006 - IX ZB 104/05.
3.

Wird die Festsetzung der Vergütung beantragt und sind bei der Wertermittlung Gegenstände berücksichtigt, die danach veräußert wurden, so ist der der Vergütungsfestsetzung zugrunde gelegte Wert zu korrigeren, wenn sich eine Wertdifferenz in Höhe von 20% bezogen auf die Gesamtheit der Gegenstände ergibt. Das Gericht ist insoweit zu informieren.
4.

Daneben sind bei der Festsetzung der Vergütung die Art, der Umfang und die Dauer der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die von dem BGH in der Entscheidung BGH 14.12.2005 - IX ZB 256/04 aufgestellten Vorgaben zur Vergütung sind z.T. ebenfalls in § 11 InsVV eingearbeitet. Es wurden folgende Grundsätze festgelegt:

*

Bei der Berechnung des Wertes der Insolvenzmasse sind teilweise uneinbringliche, wertlose oder nicht durchsetzbare Forderungen nicht mit ihrem Nominalwert, sondern mit ihrem voraussichtlichen Realisierungswert in die Berechnungsgrundlage einzustellen.
*

Umstände, die sich nach der Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben, sind für die Bemessung der Vergütung außer Acht zu lassen.
*

Grundsätzlich ist die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten für die Vergütung nur relevant, wenn ihn diese Aufgabe über das gewöhnliche Maß hinaus beansprucht hat.

Moin Rudiger,

Tatsache ist, dass bei uns der Gebrauchtfahrzeugmarkt leergefegt ist. Jeder Lkw- oder Trailerhersteller ist dankbar, wenn er statt 900 Einheiten an einen Großkunden je einen an 900 Kunden liefern darf. Die 900 warten nämlich alle schon und zahlen gern Einzelhandelspreise.
Wenn ich mich nicht irre, hat die Firma nicht 330 Mille Außenstände, sondern Schulden. Macht bei 2.500 Zügen 132.000 pro Einheit. Jetzt müsste man ihre Forderungen aus Transportverträgen dagegenrechnen, von denen aber keiner weiß, wie hoch sie sind. Wir wissen auch nicht Umsatz und Rendite je Einheit. Wenn Du aber Schulden hast, die den Zeitwert Deines Betriebskapitals überschreiten, bist Du pleite. Selbst wenn ich 110 Mille Forderungen rechne, stehen pro Lastzug immer noch 88.000 Euro zu Buch. Es sei denn, den Schulden steht nennenswertes Eigenkapital gegenüber. Davon zu erzählen, man habe eine "feindliche Übernahme" abwehren müssen ... Mit was denn? Der Feind könnte locker die notleidenden Kredite der Banken kaufen und dann hätte er den Laden. Aber: macht nichts: jetzt haben wir hier auch unsere "subprime-crisis", nicht mit Immobilien, sondern mit Fahrzeugfinanzierungen an wenig bis gar nicht solvente Kunden. Kann jedem Banker mal passieren. Das ist in den Zinsraten der seriösen Kunden schon einkalkuliert.

gruß f

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Zitat:

Original geschrieben von trailerman


Kann jedem Banker mal passieren. Das ist in den Zinsraten der seriösen Kunden schon einkalkuliert.

gruß f

Das ist wie im wahren Leben 🙂

Hast du 100.000€ Schulden, hast du ein Problem.

Hast du 10.000.000€ Schulden, hat die Bank ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Trucker-Mike



Zitat:

Original geschrieben von benno_klein


ihr sandkastentrucker!!!!
komme aus D und arbeite in A.das ist das eine.
um die RICÖfahrer reißen sich andere speditionen???
um gottes willen.nur wenige können deutsch und sie fahren weit unterm lohn.
zudem hat eine polnische niederlassungsleiterin von RICÖ sich mit viel,sehr viel kohle im ausland abgesetzt.
wenn ich an RICÖ´fahren schon denke.das sind die größten schweine.scheißen die parkplätze voll.
mit dem hungerlohn ist es aber auch kein wunder.50cent für´s scheißhaus hat eben nicht jeder.
gruß benno_klein
Du kannst Deutschland ruig ausschreiben oder schämst Du Dich? 1.Deine schult wenn Du Dich neben ausländer(höflich ausgetrückt)stellst. 2.Hast Du schon einen persönlich gesehen der den parkplatz voll scheißt? 3.Es gibt sped. da ferdient man noch weniger.Wenn Du nicht betroffen bist dann halt Dich lieber rauß.Auf der anderen seite:mit Deiner scheiße im kopf würdest Du ein parkplatz voll bekommen.

du bist ja der richtige,oder??

1.ja ich schäme mich das ich deutscher bin. 2.ja ich habe schon öfter welche gesehen bzw. das endprodukt vor augen gehabt. 3. mit dem verdienst: solche speditionen fahren weit unterm preis. d.h.sie sparen am lohn der fahrer.

ach ja noch zu 2. wenn die jungs einige tage in z.b. in steyer stehen wegen ladung, nicht nur einer sondern bis zu 8 fahrzeugen und nicht nur einen tag sondern locker mal vier tage. ist es nur logisch, das sie ihre mienen auslegen.meinst du nicht auch??

gruß benno klein

@Benno Klein: Das ist nicht Frage der Firma sondern der eigene Erziehung.🙄
Aber jetzt mal was anderes: Wer im Westen lebt oder in die Richtig ziehen möchte gibt es hier etwas.

Spedition Wessig

Frau Wessig
Hampoel 8
41334 Nettetal
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon: +49 2157 811656

Wir Bieten

Tätigkeit

Arbeitsplatz:  Berufskraftfahrer/in; ein offenes von ursprünglich einem gemeldeten Angebot; Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Stellenbeschreibung

Gesucht wird Fahrer/in für Fernverkehr, Gefahrgut & Stückgut. Weitere Punkte sind Fahrerkarte und Wochenende ist man zu Hause.

Ausübungsort

Hampoel 8, 41334 Nettetal, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Rahmenkonditionen

Unbefristet; Arbeitszeiten: Vollzeit; 40,0 Wochenstunden; Vergütungsangebot: 2.150,-Euro

Nettetal liegt an der A 61 ca. 10 km vor Venlo.

Zitat:

Original geschrieben von trailerman


Moin Rudiger,

Tatsache ist, dass bei uns der Gebrauchtfahrzeugmarkt leergefegt ist. Jeder Lkw- oder Trailerhersteller ist dankbar, wenn er statt 900 Einheiten an einen Großkunden je einen an 900 Kunden liefern darf. Die 900 warten nämlich alle schon und zahlen gern Einzelhandelspreise.
Wenn ich mich nicht irre, hat die Firma nicht 330 Mille Außenstände, sondern Schulden. Macht bei 2.500 Zügen 132.000 pro Einheit. Jetzt müsste man ihre Forderungen aus Transportverträgen dagegenrechnen, von denen aber keiner weiß, wie hoch sie sind. Wir wissen auch nicht Umsatz und Rendite je Einheit. Wenn Du aber Schulden hast, die den Zeitwert Deines Betriebskapitals überschreiten, bist Du pleite. Selbst wenn ich 110 Mille Forderungen rechne, stehen pro Lastzug immer noch 88.000 Euro zu Buch. Es sei denn, den Schulden steht nennenswertes Eigenkapital gegenüber. Davon zu erzählen, man habe eine "feindliche Übernahme" abwehren müssen ... Mit was denn? Der Feind könnte locker die notleidenden Kredite der Banken kaufen und dann hätte er den Laden. Aber: macht nichts: jetzt haben wir hier auch unsere "subprime-crisis", nicht mit Immobilien, sondern mit Fahrzeugfinanzierungen an wenig bis gar nicht solvente Kunden. Kann jedem Banker mal passieren. Das ist in den Zinsraten der seriösen Kunden schon einkalkuliert.

gruß f

Sorry,

sollte eigentlich auch Verbindlichkeitenheißen, nicht Aussenstände !!

Das mit den Fahrzeugen meinte ich doch, die gehören, jawohl zum größten Teil, nicht in die Insolvenzmasse,

also was bleibt dann an Eigenkapital ???

Die Neueigkeit ist jetzt auch in USA

Rudiger

http://www.amerikawoche.com/...le_Lage_von_Gro%DFspediteur_RiC%F6.html

Insolvenzverwalter prüft finanzielle Lage von Großspediteur RiCö

Das Amtsgericht Osterode hat den Rechtsanwalt Torsten Gutmann aus Lehrte zum vorläufigen Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Großspediteurs RiCö bestellt. Die Prüfung der finanziellen Lage des niedersächsischen Unternehmens habe begonnen, erklärte ein Kanzleisprecher Gutmanns am Freitag. Für eine Bewertung sei es noch zu früh. Zudem gebe es Gespräche mit Banken und Gläubigern. Betroffen von der Insolvenz der RiCö-Muttergesellschaft seien in Deutschland rund 1000 Mitarbeiter an mehreren Standorten. Zur Lage der osteuropäischen RiCö-Tochterfirmen könne er noch keine Angaben machen, sagte der Sprecher.

12:07 06-03-2008

Zitat:

Original geschrieben von ellerforever


@Benno Klein: Das ist nicht Frage der Firma sondern der eigene Erziehung.🙄
Aber jetzt mal was anderes: Wer im Westen lebt oder in die Richtig ziehen möchte gibt es hier etwas.

Spedition Wessig

Frau Wessig
Hampoel 8
41334 Nettetal
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon: +49 2157 811656

Wir Bieten

Tätigkeit

Arbeitsplatz:  Berufskraftfahrer/in; ein offenes von ursprünglich einem gemeldeten Angebot; Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Stellenbeschreibung

Gesucht wird Fahrer/in für Fernverkehr, Gefahrgut & Stückgut. Weitere Punkte sind Fahrerkarte und Wochenende ist man zu Hause.

Ausübungsort

Hampoel 8, 41334 Nettetal, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Rahmenkonditionen

Unbefristet; Arbeitszeiten: Vollzeit; 40,0 Wochenstunden; Vergütungsangebot: 2.150,-Euro

Nettetal liegt an der A 61 ca. 10 km vor Venlo.

2150€ und dann noch spesen? das ist etwa 2150€netto, oder?

nicht schlecht für eine deutsche firma, aber ich bin eine teure schlampe.habe bei einem schlechten monat 2500€ und bei einem sehr sehr gutem monat 4400€. netto mit spesen.

wer es nicht glaubt kann sich bei mir melden. zeige gerne meinen lohnzettel.

gruß benno_klein

Benno,
wenn du schon im Ausland Arbeitest, dann solltest du aber auch da Arbeiten wo es sich LOHNT.
Unser Fahrer Verdienten vergangenes Jahr, war ein SCHLECHTES Jahr, zwischen $80.000,-- (fast jeden Tag zuhause) und $120.000,-- (OTR) kannst ungefahr 20% abziehen fur Einkommensteuer, plus ~$10.000,-- bis $15.000,-- an Spesen.
Walmart zahlt $80.000,-- plus Spesen im ersten Jahr.

Hast mal wieder deine Hausaufgaben nicht gemacht, und dich als Schlampe unter Preis Verkauft???

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von benno_klein

2150€ und dann noch spesen? das ist etwa 2150€netto, oder?

nicht schlecht für eine deutsche firma, aber ich bin eine teure schlampe.habe bei einem schlechten monat 2500€ und bei einem sehr sehr gutem monat 4400€. netto mit spesen.

wer es nicht glaubt kann sich bei mir melden. zeige gerne meinen lohnzettel.

gruß benno_klein

Insolvenzverwalter Gutmann

http://www.lueders-warneboldt-gutmann.de/frameset_inso_ri_de.html

Doc zu Lieferanten
http://...ders-warneboldt-gutmann.de/.../...ion%20an%20Lieferanten.pdf

Doc zu Kunden
http://...ders-warneboldt-gutmann.de/.../Information%20an%20Kunden.pdf

Am 5. März 2008 hat die Geschäftsführung der RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH mit Sitz in Osterode am Harz beim dortigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom selben Tag wurde Rechtsanwalt/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Partner der Kanzlei Lüders Warneboldt Gutmann aus Lehrte, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen derGesellschaft ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Torsten Gutmann übergegangen; dieser handelt als so genannter starker Insolvenzverwalter.

Die RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH ist auf Güterferntransporte in den osteuropäischen Raum spezialisiert. Die Gesellschaft wurde 1991 in Osterode am Harz, ihrem heutigen Verwaltungssitz, gegründet. Das Zentrallager für Deutschland befindet sich in Schopsdorf/Sachsen-Anhalt. Die gesamte RiCö-Gruppe hat nach Unternehmensangaben ca. 2000 eigene Zugmaschinen und LKW im Einsatz.

Rechtsanwalt/Dipl.-Kfm. Gutmann und sein Team haben sich unmittelbar nach Zustellung des Bestellungsbeschlusses zu den deutschen Standorten der Insolvenzschuldnerin begeben, um Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens, insbesondere des Fahrzeugbestandes, zu ergreifen und eine erste Bestandsaufnahme vorzunehmen.

Gemäß dem richterlichen Beschluss wird Rechtsanwalt/Dipl-.Kfm. Gutmann das Unternehmen zunächst fortführen. In den kommenden Tagen wird er die dazu erforderlichen Gespräche mit Kunden, Lieferanten und Banken führen.

Über den weiteren Gang des Verfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter unter seiner Internetpräsenz www.gutmann-insolvenzverwaltung.de laufend informieren.

Lehrte, 5. März 2008

Kontakt, Presse und Medien: Rechtsanwalt Martin Kropp, Lüders Warneboldt Gutmann, Tel. 05132/8268-25, m.kropp@luederslaw.de

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Benno,
wenn du schon im Ausland Arbeitest, dann solltest du aber auch da Arbeiten wo es sich LOHNT.
Unser Fahrer Verdienten vergangenes Jahr, war ein SCHLECHTES Jahr, zwischen $80.000,-- (fast jeden Taglich zuhause) und $120.000,-- (OTR) Kannst ungefahr 20% abziehen fur Einkommensteuer Steuern, plus ~$10.000,-- bis $15.000,-- an Spesen.
Walmart zahlt $80.000,-- plus Spesen im ersten Jahr.

Hast mal wieder deine Hausaufgaben nicht gemacht, und dich als Schlampe unter preis verkauft???

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger



Zitat:

Original geschrieben von benno_klein

2150€ und dann noch spesen? das ist etwa 2150€netto, oder?
nicht schlecht für eine deutsche firma, aber ich bin eine teure schlampe.habe bei einem schlechten monat 2500€ und bei einem sehr sehr gutem monat 4400€. netto mit spesen.
wer es nicht glaubt kann sich bei mir melden. zeige gerne meinen lohnzettel.
gruß benno_klein
[/quote

Guten morgen Rüdiger. Ich sehe benno_klein jetzt richtig vor mir. Dunkelroter Kopf ,die Haare stehen zu Berge und er kocht vor Wut. Super, gefällt mir 😁

Zitat:

Original geschrieben von benno_klein



d.h.sie sparen am lohn der fahrer.

gruß benno klein

RiCö hat mehr Lohn gezahlt, als es andere Speditionen mit weniger Fahrern gemacht haben.

Sowohl bei den deutschen Fahrern, als auch bei den "ausländischen" Fahrern ( wobei deren Löhne natürlich dem Herkunftsland und den Gehältern dort angepasst waren ).

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Insolvenzverwalter Gutmann

http://www.lueders-warneboldt-gutmann.de/frameset_inso_ri_de.html

Doc zu Lieferanten
http://...ders-warneboldt-gutmann.de/.../...ion%20an%20Lieferanten.pdf

Doc zu Kunden
http://...ders-warneboldt-gutmann.de/.../Information%20an%20Kunden.pdf

Am 5. März 2008 hat die Geschäftsführung der RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH mit Sitz in Osterode am Harz beim dortigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom selben Tag wurde Rechtsanwalt/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Partner der Kanzlei Lüders Warneboldt Gutmann aus Lehrte, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen derGesellschaft ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Torsten Gutmann übergegangen; dieser handelt als so genannter starker Insolvenzverwalter.

Die RiCö Internationale Transporte und Logistik GmbH ist auf Güterferntransporte in den osteuropäischen Raum spezialisiert. Die Gesellschaft wurde 1991 in Osterode am Harz, ihrem heutigen Verwaltungssitz, gegründet. Das Zentrallager für Deutschland befindet sich in Schopsdorf/Sachsen-Anhalt. Die gesamte RiCö-Gruppe hat nach Unternehmensangaben ca. 2000 eigene Zugmaschinen und LKW im Einsatz.

Rechtsanwalt/Dipl.-Kfm. Gutmann und sein Team haben sich unmittelbar nach Zustellung des Bestellungsbeschlusses zu den deutschen Standorten der Insolvenzschuldnerin begeben, um Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens, insbesondere des Fahrzeugbestandes, zu ergreifen und eine erste Bestandsaufnahme vorzunehmen.

Gemäß dem richterlichen Beschluss wird Rechtsanwalt/Dipl-.Kfm. Gutmann das Unternehmen zunächst fortführen. In den kommenden Tagen wird er die dazu erforderlichen Gespräche mit Kunden, Lieferanten und Banken führen.

Über den weiteren Gang des Verfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter unter seiner Internetpräsenz www.gutmann-insolvenzverwaltung.de laufend informieren.

Lehrte, 5. März 2008

Kontakt, Presse und Medien: Rechtsanwalt Martin Kropp, Lüders Warneboldt Gutmann, Tel. 05132/8268-25, m.kropp@luederslaw.de

Hallo,

endlich ein hilfreicher und informativer Hinweis zur Situation.

Bravo Rüdiger und vielen Dank für diesen Beitrag!

Das sind mal echte Fakten für die wirklich Interessierten!

Besonders die Hinweise und Informationen auf der angegebenen Internetseite des Insolvenzverwalters zum Insolvenzgeld sollte jeder Betroffene ganz genau lesen und entsprechendes veranlassen.

----------------------

Btw.: Man sieht: Alle Spekulationen, Mutmaßungen, Sensationsberichte und Prophezeiungen nutzen zu diesem Zeitpunkt und in der jetzigen Situationen NIEMANDEM und bringen die Sache nicht voran!

RiCö hat Insolvenz angemeldet und in der Folge sind (hoffentlich) Fachleute am Werk, die mit Ihrer Arbeit dem Wohl ALLER Beteiligten verpflichtet sind. Diese werden im eigenen Interesse bemüht sein, das angeschlagene Unternehmen bestmöglich aus der Schieflage zu bringen und zur Aufklärung offener Fragen beizutragen.

Dass viele hier im Forum ungeduldig sind, ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sind einige hier gepostete nicht bewiesene Unterstellungen und weitergehende Äußerungen G I F T für die Bemühungen, die jetzt in Folge der Insolvenz erorderlich sind.

Wer ernsthaft Interesse an diesem Thema hat und der Sache dienlich sein will, sollte um Sachlichkeit und auch um Wahrheit bemüht sein und sich außerdem darüber im Klaren sein, dass hier Leute aus allen Bereichen und Interessenlagen mitlesen und denen wird unnötigerweise mit manchen Beiträgen ein äußerst negativer Eindruck vermittelt.

PS.: Auf Beiträge z. B. von B.K. geht man besser garnicht erst ein und z. B. Vorschläge zum Verkauf von Ersatzrädern etc. schaden mehr als sie nützen. Dann kann der Betroffene seine ausstehenden Forderungen wirklich in den Kamin schreiben. Feuer löscht man nicht mit Benzin!

In diesem Sinn nochmals DANKE an Rüdiger und DURCHHALTEN UND BEI DER STANGE BLEIBEN für die RiCö-Trucker und alle anderen Betroffenen!

mfg
gusch

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