Richtiger Reifenluftdruck bei 20 Zoll

Mercedes E-Klasse W211

Servus,

Sufu hat nix gebracht. Homepage von Goodyear auch net.

Kann mir jemand den richtigen Reifenluftdruck nennen?

Ich habe mir Goodyear Eagle F1 Asymmetric in
VA 245/30
HA 285/25

gekauft. Fahre einen E350 Mopf als Limo.

Thanks.🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo



285-30-20 ist nicht erlaubt da Abrollumfang und Tacho nicht srimmt............aber das habe ich schon desöfteren hier reingeschrieben..............aber anscheins lesen sich manche Mitglieder hier die Beiträge nicht richtig durch.

KANNST DU LESEN????? WAS FÜR EINEN MÜLL DU SCHREIBST!!!!

DUMMGESCHWÄTZ!!!

www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechnen.htm

Aktuelle / Standard Bereifung:  245-45-17
Neue Wunsch Bereifung:            285-25-20

EINFACH MAL DEN RECHNER AUSFÜLLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

WER LESEN UND RECHNEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!!!

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ich könnte dir die Telefonnummern von Hankook, Pirelli, Goodyear/Dunlp geben. Da haste dann den direkten Ansprechpartner für die Freigaben.

Von den oben genannten Herstellern sind mir diese Luftdrücke empfohlen worden.
VA 3,0
HA 3,2

@robertpetr: mach Dir keinen Kopf darum, dass Dir der Reifenhersteller keine Freigabe für seine Reifen auf Deinen Felgen gibt. Das hat absolut keine rechtliche Relevanz und sagt auch erstmal nichts über die Sicherheit aus.

Auf meinem vorherigen Auto hatte ich 9x20" Felgen drunter mit Dunlop SportMaxx (Dunlop gehört zu Goodyear) in 235/30R20. Die Räder wurden von einem professionellen Tuning-Betrieb zusammengestellt und montiert, vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Daher rechtlich einwandfrei und man kann davon ausgehen, dass die Sicherheit nicht gefährdet ist. Dennoch hat der Reifenhersteller die Freigabe für diese Felgen in Verbindung mit dem entsprechenden Fahrzeug verweigert.

Muss mich/Dich aber nicht weiter interessieren. Wenn es der TÜV abnimmt, ist es zulässig und sicher. Auch, wenn es dem Reifenhersteller so vielleicht nicht gefällt.

Gruß,
Christian

@wirthensohn

Danke. Da hast Du mir aber eine Sorge abgenommen. Das Problem mit Reifenfreigabe kenne ich gar nicht. Ich habe schon viele Fahrzeuge mit Rad-Reifenkombis ausgestattet und nie wurde ich nach einer Reifenfreigabe gefragt.
So hätte ich mir die Reifen ja auch umsonst gekauft und müßte evtl. nach Ersatz suchen.

Na dann bis zur nächsten Anprobe mit Distanzen. Dann gibt es Fotos falls interesse besteht natürlich. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von wirthensohn


@robertpetr: mach Dir keinen Kopf darum, dass Dir der Reifenhersteller keine Freigabe für seine Reifen auf Deinen Felgen gibt. Das hat absolut keine rechtliche Relevanz und sagt auch erstmal nichts über die Sicherheit aus.

Auf meinem vorherigen Auto hatte ich 9x20" Felgen drunter mit Dunlop SportMaxx (Dunlop gehört zu Goodyear) in 235/30R20. Die Räder wurden von einem professionellen Tuning-Betrieb zusammengestellt und montiert, vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Daher rechtlich einwandfrei und man kann davon ausgehen, dass die Sicherheit nicht gefährdet ist. Dennoch hat der Reifenhersteller die Freigabe für diese Felgen in Verbindung mit dem entsprechenden Fahrzeug verweigert.

Muss mich/Dich aber nicht weiter interessieren. Wenn es der TÜV abnimmt, ist es zulässig und sicher. Auch, wenn es dem Reifenhersteller so vielleicht nicht gefällt.

Gruß,
Christian

So ziemlich das dämlichste was ich hier gelesen habe,

der Reifenhersteller gibt dir keine Freigabe und das soll nicht rechtlich sein???????????????????

Aus Sicherheitsgründen sind auf der 9,5" Felge keine 275/25 ODER 285/25er Reifen zugelassen. 30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.

Und nochmals für alle:

DER TÜV NIMMT DIE KOMBINATION 9,5" MIT 285/25 OHNE EINE MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG NICHT AB. ALSO NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, DA DU VOM REIFENHERSTELLER SO EINE BESCHEINIGUNG NICHT BEKOMMST.

In Deutschland gibt es Gesetze an die man sich zu halten hat.....................aber macht doch einfach was ihr wollt...............man will eigentlich nur helfen und ihr VERA....... euch selber.

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Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo



9,5" Felge keine 275/25 oder 285/25er 30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.

Willst du meinen FZ-Schein sehen????

285-30-19 auf 9,5" AMG eingetragen!!!!!!!!und ohne Karosseriearbeiten, Tachojustieren od. ähnlichem!!!!!

Eingetragen beim TÜV ohne Nachhilfe od. 100Euro-Schein in den Papieren!!!!!!!!!

Dscf0937

Zitat:

So ziemlich das dämlichste was ich hier gelesen habe,
der Reifenhersteller gibt dir keine Freigabe und das soll nicht rechtlich sein???????????????????
Aus Sicherheitsgründen sind auf der 9,5" Felge keine 275/25 ODER 285/25er Reifen zugelassen. 30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.
Und nochmals für alle:
DER TÜV NIMMT DIE KOMBINATION 9,5" MIT 285/25 OHNE EINE MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG NICHT AB. ALSO NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, DA DU VOM REIFENHERSTELLER SO EINE BESCHEINIGUNG NICHT BEKOMMST.

In Deutschland gibt es Gesetze an die man sich zu halten hat.....................aber macht doch einfach was ihr wollt...............man will eigentlich nur helfen und ihr VERA....... euch selber.

dein verhalten ist auch nicht gerade rühmlich

seit wann existiert so ein schreiben, welches dem tüv untersagt, besagt kombination einzutragen? und von wem ist diesen schreiben?

ich habe obige rad-reifen-kombination 2005 problemlos eingetragen bekommen, mit gutachten von carlsson, welches auch nur genau diese kombination zulässt und ohne irgendeine reifenfreigabe eines reifenherstellers

gruss ausm hohen norden

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1



Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo



9,5" Felge keine 275/25 oder 285/25er 30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.
Willst du meinen FZ-Schein sehen????

285-30-19 auf 9,5" AMG eingetragen!!!!!!!!und ohne Karosseriearbeiten, Tachojustieren od. ähnlichem!!!!!

Eingetragen beim TÜV ohne Nachhilfe od. 100Euro-Schein in den Papieren!!!!!!!!!

wir reden hier von 9,5x20 felgen und nicht von 19"Felgen...............und ausserdem habe ich doch geschrieben dass 30er querschnitt kein Problem ist

Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo


Und nochmals für alle:
DER TÜV NIMMT DIE KOMBINATION 9,5" MIT 285/25 OHNE EINE MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG NICHT AB. ALSO NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, DA DU VOM REIFENHERSTELLER SO EINE BESCHEINIGUNG NICHT BEKOMMST.

In Deutschland gibt es Gesetze an die man sich zu halten hat.....................aber macht doch einfach was ihr wollt...............man will eigentlich nur helfen und ihr VERA....... euch selber.

*DAS* ist das dämlichste, das ich hier jemals gelesen habe.

Bei mir hat in 18 Jahren noch *KEIN* Auto die Originalbereifung behalten, ich habe grob hochgerechnet drei Dutzend Rad-/Reifenkombinationen von TÜV und DEKRA in diesen Jahren abnehmen lassen und noch *NIE* hat irgendjemand eine Freigabe vom Reifenhersteller verlangt. Ist auch nicht vorgeschrieben und interessiert keinen Menschen, zumal nur wenige Reifenhersteller sich überhaupt die Mühe machen, solche Freigaben zu erstellen.

Ich unterstelle Dir einfach mal, dass Du hier die "Reifenfreigabe vom Reifenhersteller" mit Dingen wie ABE oder Teilegutachten von Felgen verwechselst. Alleine diese Unterlagen sind für die Rechtmäßigkeit einer Rad-/Reifenkombination und für eine Abnahme relevant.

Diese Verwechslung von Reifenfreigabe und Gutachten lasse ich mal als Versehen durchgehen. Ansonsten hättest Du Dich hier gerade vollends lächerlich gemacht....

Gruß,
Christian

Zitat:

Original geschrieben von BigBugs



Zitat:

So ziemlich das dämlichste was ich hier gelesen habe,
der Reifenhersteller gibt dir keine Freigabe und das soll nicht rechtlich sein???????????????????
Aus Sicherheitsgründen sind auf der 9,5" Felge keine 275/25 ODER 285/25er Reifen zugelassen. 30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.
Und nochmals für alle:
DER TÜV NIMMT DIE KOMBINATION 9,5" MIT 285/25 OHNE EINE MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG NICHT AB. ALSO NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, DA DU VOM REIFENHERSTELLER SO EINE BESCHEINIGUNG NICHT BEKOMMST.

In Deutschland gibt es Gesetze an die man sich zu halten hat.....................aber macht doch einfach was ihr wollt...............man will eigentlich nur helfen und ihr VERA....... euch selber.

dein verhalten ist auch nicht gerade rühmlich

seit wann existiert so ein schreiben, welches dem tüv untersagt, besagt kombination einzutragen? und von wem ist diesen schreiben?

ich habe obige rad-reifen-kombination 2005 problemlos eingetragen bekommen, mit gutachten von carlsson, welches auch nur genau diese kombination zulässt und ohne irgendeine reifenfreigabe eines reifenherstellers

gruss ausm hohen norden

dann stell doch bitte eine Kopie hier rein und ich kann mir ebenfalls meine Wunschkombination aufziehen lassen,

und ausserdem frag mal den Threatersteller was bei ihm im Gutachten steht?!

Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo



30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.

Deine Worte!!!!

Und wenn das stimmen würde, würde der TÜV die nicht eintragen!!!!!ohne Tachojustierung!!!

Noch Fragen Kinzle😉

PS: rechne selber

Zitat:

Original geschrieben von wirthensohn



Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo


Und nochmals für alle:
DER TÜV NIMMT DIE KOMBINATION 9,5" MIT 285/25 OHNE EINE MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG NICHT AB. ALSO NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, DA DU VOM REIFENHERSTELLER SO EINE BESCHEINIGUNG NICHT BEKOMMST.

In Deutschland gibt es Gesetze an die man sich zu halten hat.....................aber macht doch einfach was ihr wollt...............man will eigentlich nur helfen und ihr VERA....... euch selber.

*DAS* ist das dämlichste, das ich hier jemals gelesen habe.

Bei mir hat in 18 Jahren noch *KEIN* Auto die Originalbereifung behalten, ich habe grob hochgerechnet drei Dutzend Rad-/Reifenkombinationen von TÜV und DEKRA in diesen Jahren abnehmen lassen und noch *NIE* hat irgendjemand eine Freigabe vom Reifenhersteller verlangt. Ist auch nicht vorgeschrieben und interessiert keinen Menschen, zumal nur wenige Reifenhersteller sich überhaupt die Mühe machen, solche Freigaben zu erstellen.

Ich unterstelle Dir einfach mal, dass Du hier die "Reifenfreigabe vom Reifenhersteller" mit Dingen wie ABE oder Teilegutachten von Felgen verwechselst. Alleine diese Unterlagen sind für die Rechtmäßigkeit einer Rad-/Reifenkombination und für eine Abnahme relevant.

Diese Verwechslung von Reifenfreigabe und Gutachten lasse ich mal als Versehen durchgehen. Ansonsten hättest Du Dich hier gerade vollends lächerlich gemacht....

Gruß,
Christian

also ich drücke mich mal so aus.....so das es auch niemend in den falschen Hals bekommt.................

ich habe mir felgen der größe 8,5x20 und 9,5x20 gekauft und wollte mir 245-30-20 und 285-25-20 draufziehen lassen...............bin damit zum Tüv.................inzwoschen zu vier vverschiedenen..............alle haben im Computer nachgeschaut und mir mitgeteilt ,dass die Felge für die größe 285-25-20 oder 275-25-20 zu klein wäre...........das ginge erst ab 10".
Aber wenn man eine MONTIERBARKEITSBESCHEINIGUNG vom Reifenhersteller bekommt (was sie aber nicht glauben) dann ok.
Habe dann Hankook, Pirelli, Dunlop/Goodyear angerufen und alle haben das selbe gesagt................NICHT ERLAUBT..............
Jetzt sagt mir was habe ich falsch gemacht um meine Informationen bestätigt zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1



Zitat:

Original geschrieben von Hotzippo



30er Querschnitt wäre kein Problem aber dann passt der ABrollumfang und der Tacho nicht.
Deine Worte!!!!

Und wenn das stimmen würde, würde der TÜV die nicht eintragen!!!!!ohne Tachojustierung!!!

Noch Fragen Kinzle😉

PS: rechne selber

nochmals für dich.................da du mich ja nicht verstehen möchtest.....................30er Querschnitt geht auf eine 9,5"Felge drauf...............aber nicht auf eine E oder CLS-Klasse.........................ABER PASSEN TUT DER REIFEN.................brauchst dich nicht immer auf den schlips getreten fühlen.

Ich fasse es nicht...

Wenn ich mir solche Räder und Reifen kaufe, dann habe ich dafür in der Regel ein Teilegutachten dabei. In diesem Teilegutachten steht mein Fahrzeugmodell drin und die in Verbindung mit meinen Felgen zugelassenen (und im Zuge der Erstellung des Teilegutachtens auch geprüften) Reifengrößen.

NICHTS anderes benötigt ein TÜV-Prüfer. Das MUSS ihm genügen. Punkt, aus. Würde mir ein Prüfer ankommen und mehr Unterlagen verlangen, würde ich ihn gerne mal auf §19(3) StVZO verweisen, wo drin steht, wie er seinen Job zu machen hat.

Ich treibe das Spielchen seit 18 Jahren regelmäßig bis zum Exzess, sogar bis hin zu riesigen Rädern im Mercedes-Lochkreis auf einem Japaner mit TÜV-Einzelabnahme nach "§19(2) StVZO erheblich". Aber eine Freigabe vom Reifenhersteller hat noch keiner sehen wollen. Sowas Albernes höre ich hier gerade zum Ersten mal.

Gruß,
Christian

245-20-20 ist nicht zulässig!!!

Du brauchst 245-30-20 auf der VA und 285-25-20 auf der HA

Felge VA 8,5" x 20" und HA 9,5" x 20" und das wird eingetragen!!!!

Zu einem anderen TÜV fahren die Ahnung haben!!!

Mag ja sein, dass es einzelne TÜV-Prüfer gibt, die mal einen schlechten Tag haben und völlig wirr im Kopf sind. Aber man sollte nicht jeden Unsinn, den so ein Prüfer einem Laien erzählt ohne dies zu hinterfragen glauben und dann auch noch weiter verbreiten....

Gruß,
Christian

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