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Rettungswagen Geisterfahrer

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 18:03

Hallo

 

Vorgestern Morgen fuhr ich aus dem Ort raus auf die Bundesstraße.

Die Gegenspur war stark befahren bzw. stillstand durch die Ampeln.

Ungefähr auf halber Strecke, sehe ich einen Rettungswagen mit

Blaulicht und Martinshorn auf mich zufahren.

Konnte gerade noch rechts ausweichen, die Fahrzeuge hinter mir,

wurden auch ganz weiß im Gesicht als der Rettungswagen entgegen

kam und auf der rechten Spur fuhr keiner nach rechts.

Darf der Rettungswagen unter solchen Bedienungen die

Gegenfahr befahren?

Danke!

 

Gruß

Harald

Beste Antwort im Thema

Nein, ich wühle jetzt keine Gestzestexte, aber sei versicher, mit lalülala und Blinkedingens an dürfen die so ziemlich alles.

Genau deswegen seh ich zu, das Platz ist, wenn ich eines davon wahrnehme, egal WO es herkommt.

Wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass er sich in meine Richtung bewegen könnte, versuch ich doch zu vermeiden, dass er plötzlich vor/hinter/neben mir STEHT.:rolleyes:

Aber das ist doch wieder typisch, ich mein, wir machen alle Fehler, aber bevor man die sich eingesteht, wird erstmal gebrüllt: „Dürfen die das? Das dürfen die doch nicht!!“ :mad:

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Nein, natürlich nicht....... er muss sich erst bei dir 3 Tage im voraus die Genehmigung holen........ :rolleyes:

 

Anders ausgedrückt: Die fahren Menschenleben retten und keine Pizza holen, die müssen dabei nun mal die Grätsche zwischen Wichtigkeit des Einsatzes und Gefahr für andere Beteiligte hin bekommen. Für eine weitere Bewertung müsste ich mal den Streckenverlauf sehen.

Grüße

Steini

am 7. Mai 2011 um 18:20

Hab das schon auf der BAB gesehen. Ob die das duerfen ka. aber ich glaube fuer die gelten auch Verkehrsregeln.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Hab das schon auf der BAB gesehen. Ob die das duerfen ka. aber ich glaube fuer die gelten auch Verkehrsregeln.

Eben nicht, deswegen ja das Blaulicht und die Sirene! Nur dürfen die keinen anderen Schaden zufügen.

Grüße

Steini

am 7. Mai 2011 um 18:26

Natürlich gelten für die auch die Regeln....

Aber sie dürfen sie übertretten!

Und wenn du mal da liegst und nach Luft japst

Weißt du auch was eine Mintute warten bedeutet!

Und jetzt zurück zu deiner Frage:

Wenn man mal berücksichtigt dass

Einsatzfahrzeuge

bei Rot über die Ampel dürfen

die Geschwindigkeitsbeschänkungen missachten dürfen

verkehrt in einbahnstraßen fahren dürfen

Dürfen sie dann wahrscheinlich auch entgegen der Fahrtrichtung fahren!

Alex

Die Passenden Regeln nennen sich dann Sonderrechte und Wegerechte

Grüße

Steini

Nein, ich wühle jetzt keine Gestzestexte, aber sei versicher, mit lalülala und Blinkedingens an dürfen die so ziemlich alles.

Genau deswegen seh ich zu, das Platz ist, wenn ich eines davon wahrnehme, egal WO es herkommt.

Wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass er sich in meine Richtung bewegen könnte, versuch ich doch zu vermeiden, dass er plötzlich vor/hinter/neben mir STEHT.:rolleyes:

Aber das ist doch wieder typisch, ich mein, wir machen alle Fehler, aber bevor man die sich eingesteht, wird erstmal gebrüllt: „Dürfen die das? Das dürfen die doch nicht!!“ :mad:

am 7. Mai 2011 um 18:39

Das was nicht im Gesetz steht ist die "Verhältnismäßigkeit" bzw die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung".

Dies bedeutet soviel, dass die Warnpflicht, Überprüfungspflicht und die Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Die Verwaltungsvorschrift zum 35StVO besagt, dass Blaulicht zu Sonderrechten schon einzuschalten ist und nicht erst bei Wegerechten. Dies ist Teil der Warnpflicht. Ist keiner von euch konkret gefährdet worden, oder gar geschädigt ist auch der Überprüfungspflicht zu genüge getan. Bei der Verhältnismäßigkeit seh ich zu einem geretteten Leben jetzt nichts was dagegen sprechen würde.

Somit ist die Inanspruchnahme gerechtfertigt. Die restlichen Punkte stehen im Gesetz und sind einfach zu subsumieren.

Fehlen noch paar Punkte, aber ist ja nur ein kleiner Exkurs falls sich wer damit noch nicht so beschäftigt hat :)

ja natürlich dürfen sie das!! Es wird sich kein Rettungswagen welches sich im Einsatz befindet in den Stau stellen! Wenn es die Straßenbedinungen zulassen und die Strecke übersichtlich ist dann kann es schon mal passieren, dass dir ein Einsatzfahrzeug entegegenkommt!

Bei uns in Esterreich gilt,

wenn der Einsatzort nicht, oder nicht in der gegebenen Zeit erreicht werden kann,

darf man auch gegen die Fahrtrichtung fahren.

Natürlich nur mit erhöhter Vorsicht, und natürlich mit Blaulicht + Folgetonhorn.

 

Viktor

am 7. Mai 2011 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

Nein, ich wühle jetzt keine Gestzestexte, aber sei versicher, mit lalülala und Blinkedingens an dürfen die so ziemlich alles.

Nur um das zu korrigieren:

Sonder- und Wegerechte (§§ 35&38) können auch _ohne_ Blaulicht und/oder Martinshorn in Anspruch genommen werden. Andererseits kann das Blaulicht auch zur Absicherung von Gefahrenstellen eingesetzt werden.

Einzig §1 bleibt auch mit Sonder- und Wegerechten aktiv. Das bedeutet auch, dass ein Fahrzeugführer besondere Vorsicht anwenden muss, wenn er diese Rechte in Anspruch nimmt, vor allem dann, wenn Blaulicht und Horn nicht benutzt werden.

Ciao,

Sven

Zitat:

Original geschrieben von incase

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

Nein, ich wühle jetzt keine Gestzestexte, aber sei versicher, mit lalülala und Blinkedingens an dürfen die so ziemlich alles.

Nur um das zu korrigieren:

Sonder- und Wegerechte (§§ 35&38) können auch _ohne_ Blaulicht und/oder Martinshorn in Anspruch genommen werden. Andererseits kann das Blaulicht auch zur Absicherung von Gefahrenstellen eingesetzt werden.

Einzig §1 bleibt auch mit Sonder- und Wegerechten aktiv. Das bedeutet auch, dass ein Fahrzeugführer besondere Vorsicht anwenden muss, wenn er diese Rechte in Anspruch nimmt, vor allem dann, wenn Blaulicht und Horn nicht benutzt werden.

Ciao,

Sven

Hab ja auch nicht geschrieben, dass sie es NUR dann dürfen. ;)

Wobei, dass sie auch ohne dürfen, war mir jetzt gar nicht mehr so bewusst.

Wollte hauptsächlich ausdrücken, dass bei entsprechenden Warnsignalen mit allem zu rechnen ist und die Frage „Dürfen die das?” noch unberechtigter ist als sonst im Strassenverkehr und man sich lieber schleunigst mit der Frage beschäftigen sollte „Wo kann ich im Zweifelsfall hin, um ihnen nicht im Weg zu stehen?”

Gruß

MS

wen ich die ganzen vollidioten anschaue die auf autobahn/roter ampel/sonstigem einfach nur hilflos dastehen und den rettungsdienst behindern dann würde ich vor jeden blaulichtwagen einen rambock alá madmax schnallen. und jeder depp der da n kratzer reinmacht weil sein oller karren daran zerschellt müsste die lackierung bezahlen.

ich hab jeden respekt vor jeden blaulichtfahrer. da müsst ich glaub öfters mal aussteigen und fragen ob ich net besser der karren aus dem weg fahren soll...

bei uns gabs wirklich mal eine bürgerinitiative von anwohnern des lokalen grossen krankenhauses gegen fluglärm des rettungshelis. :rolleyes:

am 7. Mai 2011 um 21:00

Hallo zusammen,

bin selber im Rettungsdienst tätig und somit jemand, der da mit Tatütata durch die Gegend braust. Zur Erklärung:

Der Rettungsdienst ist gemäß §35 StVO von selbiger befreit (also nicht mehr an die StVO gebunden), wenn er unterwegs ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (so stehts im Gesetz).

Die Befreiung (Sonderrechte) hat der Rettungsdienst auch ohne Blaulicht und Martinshorn. Sprich: Nachts, wenn die Straße mal leer ist, müssen wir die blauen Lampen und das Horn nicht anmachen und dürfen dennoch die StVO "mißachten". Sofern wir aber anderen Verkehrsteilnehmern anordnen wollen, dass diese uns Platz machen sollen, ist Blaulicht und Martinshorn zwingend erforderlich (§38 StVO = Wegerecht).

Da wir in diesen Notfällen von der StVO befreit sind, dürfen wir dann z.B. über rote Ampeln fahren oder verkehrtherum durch Einbahnstraßen sowie natürlich zu schnell fahren etc.

Dennoch gilt für uns aber quasi der §1 der StVO, der besagt, dass man so zu fahren hat, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird.

Sprich: Blaulicht und Martinshorn sind kein Freibrief. Wenn wir z.B. über rote Ampeln fahren, dann im Schritttempo und nur nach reiflichem Gucken - falls ich mit 100Km/h über ne rote Ampel brause und nen Unfall baue, dann würde jeder Richter dieser Welt mir die Schuld daran geben.

Somit kommt es also auch auf den Einzelfall und die Rahmenbedingungen an - pauschal lässt sich also nicht beantworten, ob die "Geisterfahrt" so in Ordnung war. Falls der Rettungsdienst so gefahren sein sollte, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, dann wäre das so nicht OK...

Normalerweise fährt man aber auch so, dass es nicht zu haarig wird. Immerhin will man auch ankommen und nicht umkommen. Außerdem ist dem Patienten auch nicht damit geholfen, wenn wir vorm Baum kleben und nicht kommen - dann lieber nicht Kamikaze fahren und 10 Sekunden später ankommen...

Grüße

am 7. Mai 2011 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen ich die ganzen vollidioten anschaue die auf autobahn/roter ampel/sonstigem einfach nur hilflos dastehen und den rettungsdienst behindern dann würde ich vor jeden blaulichtwagen einen rambock alá madmax schnallen. und jeder depp der da n kratzer reinmacht weil sein oller karren daran zerschellt müsste die lackierung bezahlen.

ich hab jeden respekt vor jeden blaulichtfahrer. da müsst ich glaub öfters mal aussteigen und fragen ob ich net besser der karren aus dem weg fahren soll...

bei uns gabs wirklich mal eine bürgerinitiative von anwohnern des lokalen grossen krankenhauses gegen fluglärm des rettungshelis. :rolleyes:

Tja, damals (als ich noch im Rettungsdienst aktiv war) wurden wir aufgefordert wegen Beschwerden der Anwohner nicht mit Blaulicht und Horn vom Hof zu fahren. Einziges Problem dabei: Wir waren nur 10m von der nächsten (Ampel-)Kreuzung weg. Und da kam es häufiger mal vor, dass unsere Einfahrt (trotz Beschilderung und versetzter Haltelinie, später auch Vorampel) zugestellt war von Leuten die partout nicht über Rot fahren wollten, um uns raus zu lassen.

Und den Rammbock samt offizieller Legitimation hätte ich mir auch manches mal gewünscht. Andererseits ist es selbst mir schon passiert (vor 2 Wochen etwa), dass ich einen Rettungswagen mehr behindert habe als nötig. Einfach, weil ich nicht schnell genug und richtig geschaltet habe: Ich hätte in eine Grundstückszufahrt ausweichen können an einer ziemlich engen Stelle, statt dessen bin ich nur rechts ran gefahren. Passte auch, aber hat den RTW sicher ein paar (möglicherweise sehr wichtige) Sekunden gekostet.

Niemand ist unfehlbar, aber manche Leute sind einfach nur dämlich:

1) Parken direkt vor einem Hydranten (Die Feuerwehr hat ganz im Stile mancher Filme den Schlauch durch das Auto gelegt - Kosten der neuen Seitenscheiben musste der Halter laut Amtsgericht selbst tragen. Ging dann weiter vors LG, aber mit welchem Ergebnis weiss ich nicht).

2) Einfach stehen bleiben vor roten Ampeln, statt ein wenig darüber und an den Rand zu fahren.

3) Extrem beliebt: Bei Rushhour unbedingt noch in der Ampelphase mit rüber wollen, obwohl dadurch die Kreuzung blockiert wird, ohne Ausweichmöglichkeiten.

4) An Rettungsfahrzeuge in der Rettungsgasse oder einer freigemachten Spur "anhängen" - Erstens verboten und zweitens dämlich: Oft kommt man so genau bis zur Unfallstelle, blockiert dort aber dann den Weg für weitere Rettungsfahrzeuge oder den Abschleppwagen.

Naja, genug aufgeregt. Manchmal wünschte ich mir, es würde reichen, wenn die STVO nur §1 hätte und alle VTs mal ordentlich mitdenken würden, statt nur an den eigenen Vorteil zu denken.

Zurück zum Thema des Thread:

Ich hoffe mal, dass der Fahrer des Rettungswagens ordentlich aufgepasst hat, als er (oder sie) über die Gegenfahrspur gefahren ist. Das ist halt schon eine erhebliche Gefährdung der anderen VTs, also muss man bei solchen Aktionen extrem aufpassen.

Nicht umsonst hat ein Einsatzfahrzeug ein rund siebenfach erhöhtes Unfallrisiko gegenüber normalen Autos.

Ciao,

Sven, der nur mal einen Rangierunfall mit einem Krankenwagen produziert hat (musste mir denn auch der Blumenkübel in die kurveninnere Seite springen? ;-) )

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