Rettungsgasse

Im folgenden Video von der Motorradstaffel Sachsen-Anhalt wird eindrucksvoll gezeigt wie wichtig eine Rettungsgasse ist, ich finde das Video besonders lehrreich und hoffe das es eine sehr weite Verbreitung findet damit sich möglichst viele damit auseinandersetzen.

https://www.youtube.com/watch?v=UPmlu2qq6zU

Beste Antwort im Thema

Im folgenden Video von der Motorradstaffel Sachsen-Anhalt wird eindrucksvoll gezeigt wie wichtig eine Rettungsgasse ist, ich finde das Video besonders lehrreich und hoffe das es eine sehr weite Verbreitung findet damit sich möglichst viele damit auseinandersetzen.

https://www.youtube.com/watch?v=UPmlu2qq6zU

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Zitat:

@Geisslein [url=http://www.motor-talk.de/.../rettungsgasse-t5916519.html#post49154497]schrieb am 15. Januar 2017 um 10:50:40
Was haben all die LKW's auf der linken Spur verloren ?!

Schau dir die Kennzeichen an 😉

In dem Moment in dem ich auf Grund der Verkehrssituation die Rettungsgasse bilde interessiert mich NUR die Rettungsgasse.
"Ich halte verkehrsbedingt wenn möglich mit der 1/2 Breite meines Fahrzeugs auf dem Pannenstreifen".
Auf Grund der Situation bitte nur vom Gedanken her "gerechtfertigter Notstand"

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. Januar 2017 um 10:51:39 Uhr:


Das Video zeigt doch eindeutig, warum in Deutschland - im Gegensatz zu Österreich - die Rettungsgasse nie funktionieren kann:

1. In D darf der Seitenstreifen nicht befahren werden.

Das ist aber nur zur Hälfte richtig! Bei Staubildung und Stau darf der Seitenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse benutzt werden!

Das wurde mir schon 99 in der Fahrschule so beigebracht.

Zwischen Köln und Dormagen gibt es öfters Stau aufgrund der Behelfsbrücke zwischen Dormagen und Neuss-Süd. Die ersten vier Male habe ich den Seitenstreifen als einziger befahren und wurde bzw. es wurde versucht dann auf der rechten Fahrspur an mir vorbeizufahren.
Hallo?!!! Was geht denn in den Hohlköpfen einiger Pendler vor? Strohballen oder Vakuum oder beides?

Noch ein Fall von diesem Wochenende, mit Video:

http://www.nordbayern.de/.../...a9-rettungsgasse-fehlanzeige-1.5748260

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Die linke Spur ist heute schon tabu für Lkw mit zGG über 3,5 t:

§ 7 StVO: (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 12:55:26 Uhr:


Das ist aber nur zur Hälfte richtig! Bei Staubildung und Stau darf der Seitenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse benutzt werden!

Das wurde mir schon 99 in der Fahrschule so beigebracht.

Das zeigt, dass schon Fahrlehrer 1999 keine Ahnung hatten.

In Deutschland ist der Seitenstreifen nicht bestandteil der Fahrbahn. Er darf auch nicht zur Bildung der Rettungsgasse verwendet werden.

Zwar plädieren immer mehr Hilfsorganisationen dafür, den Seitenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse zu nutzen, aber laut StVO ist es verboten.

Weil die deutsche Politik zu dämlich ist, richtig zu kopieren. In Österreich ist es nämlich erlaubt.

Weißt du wie egal mir das ist was du Paragraphenreiter dazu sagst? Wenn ich mit dem LKW unterwegs bin, nutze ich für die Gasse den Seitenstreifen und glaube mir, ich werde dafür nie eine Anzeige erhalten!

btw ist es in Österreich genauso wenig gesetzlich erlaubt!

Naja, zum Thema "Rettungsgasse und Standstreifen":
http://svog-blens.de/2017/01/die-rettungsgasse-und-der-standstreifen/

Wie man sieht: manche sagen so, manche sehen es anders 😛
Je nach Einzelfall können beide Recht haben. Es gibt hier mal wieder nicht nur schwarz oder weiss.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 13:43:49 Uhr:


Weißt du wie egal mir das ist was du Paragraphenreiter dazu sagst? Wenn ich mit dem LKW unterwegs bin, nutze ich für die Gasse den Seitenstreifen und glaube mir, ich werde dafür nie eine Anzeige erhalten!

Allein diese Antwort zeigt, wie dumm du bist.

Du hast nicht ein Wort davon kapiert, was ich geschrieben habe.

Aber so ist das wohl, wenn man geundsätzlich auf Konfrontation aus ist.

Schönen Tag noch.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 13:43:49 Uhr:


Weißt du wie egal mir das ist was du Paragraphenreiter dazu sagst? Wenn ich mit dem LKW unterwegs bin, nutze ich für die Gasse den Seitenstreifen und glaube mir, ich werde dafür nie eine Anzeige erhalten!

btw ist es in Österreich genauso wenig gesetzlich erlaubt!

Dann betrachte mal das Video.

http://www.asfinag.at/rettungsgasse

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 13:43:49 Uhr:


… btw ist es in Österreich genauso wenig gesetzlich erlaubt!

Dann schau mal die

Asfinag

vorgibt:

Zitat:

Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf der rechten Spur ordnen sich so weit wie möglich rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Dasselbe Prinzip gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.

Eben drum hab ich heute schon (für D) vom "gerechtfertigten Notstand" im Zusammenhang von Rettungsgasse und "Teilbenutzung" des Pannenstreifens geschrieben.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Januar 2017 um 14:42:13 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 13:43:49 Uhr:


… btw ist es in Österreich genauso wenig gesetzlich erlaubt!

Dann schau mal die Asfinag vorgibt:

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Januar 2017 um 14:42:13 Uhr:



Zitat:

Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf der rechten Spur ordnen sich so weit wie möglich rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Dasselbe Prinzip gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.

Die Asfinag empfiehlt, ist aber wohl nicht Gesetzgeber in Österreich.

Zitat:

Gemäß § 46 Abs. 4, lit. d der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist es auf der Autobahn verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht und des Pannendienstes.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. Januar 2017 um 13:50:55 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 13:43:49 Uhr:


Weißt du wie egal mir das ist was du Paragraphenreiter dazu sagst? Wenn ich mit dem LKW unterwegs bin, nutze ich für die Gasse den Seitenstreifen und glaube mir, ich werde dafür nie eine Anzeige erhalten!

Allein diese Antwort zeigt, wie dumm du bist.

Du hast nicht ein Wort davon kapiert, was ich geschrieben habe.

Aber so ist das wohl, wenn man geundsätzlich auf Konfrontation aus ist.

Schönen Tag noch.

Du bist und bleibst ein beleidigender Klugscheißer, nicht mehr und nicht weniger.

Steck dir deinen schönen Tag sonstwo hin.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 15:07:31 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Januar 2017 um 14:42:13 Uhr:


Dann schau mal die Asfinag vorgibt:

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 15:07:31 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Januar 2017 um 14:42:13 Uhr:

Die Asfinag empfiehlt, ist aber wohl nicht Gesetzgeber in Österreich.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 15. Januar 2017 um 15:07:31 Uhr:



Zitat:

Gemäß § 46 Abs. 4, lit. d der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist es auf der Autobahn verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht und des Pannendienstes.

Da steht zu lesen

Die Rettungsgasse ist

auf Richtungsfahrbahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte zwischen diesen Fahrstreifen,
auf Richtungsfahrbahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich und alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer so weit nach rechts wie notwendig fahren müssen. Sofern ein Pannenstreifen vorhanden ist, darf dieser beim Ausweichen nach rechts mitbenützt werden, wenn die Bildung der Rettungsgasse dies erfordert.
https://www.help.gv.at/.../Seite.065000.html

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