Rettungsdienst - Ordnungswidrigkeit nachweisbar?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage, vorrangig an Fahrer der Rettungsdienste, am liebsten RTW/Notarzt ;-)
Und zwar geraten wir hier im Kreis Rettungsfahrzeuge immer häufiger in Radarkontrollen. Wir haben den Verdacht, dass die Fahrer außerhalb der Einsatzfahrten und ohne dass, wie § 35 Va StVO es fordert, höchste Eile geboten ist, ihre Sonderrechte (die sie in genannten Fällen dann ja eigentlich gar nicht haben) missbräuchlich ausnutzen.
Meiner Meinung nach tragen diese Fahrer enorm dazu bei, dass, wie auch aus anderen Beiträgen und Foren hervorgeht, Rettungsdienstfahrer allgemein einen sehr schlechten Ruf (rücksichtlos usw.) haben und dann den Fahrern, die sich wirklich auf einer Einsatzfahrt befinden, immer seltener auf Verständnis entgegengebracht wird.
Deshalb suchen wir nach einer Möglichkeit, diese Missbräuche zu ahnden. Wie können wir unterscheiden zwischen Einsatzfahrten und Missbrauch? An die Einsatzbefehle kommen wir nicht heran :-( Wir suchen auf jeden Fall nach einer Möglichkeit, diesen sich häufenden Missbrauch von Sonderrechten einzuschränken.
Hat jemand hierzu Erfahrungen, Anregungen, Ideen?
Über baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!
(Ich bin nämlich gerade in der Ausbildung und soll nun die entsprechende Stellungnahme zu dem Thema vorbereiten ;-) )
Gruß Monika
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.
Aha, mal wieder ein Beitrag der von Fachkunde nur so strotzt 😁 🙄.
Was ist mit der 80-Jährigen, die mit V. a. Herzinfarkt, heftigen Schmerzen und extremer Stressreaktion ins Krankenhaus befördert wird, wobei sich jeder zusätzliche Stressfaktor (das laute Martinshorn gehört auch dazu) negativ auswirken kann? Warum fahren manche RTWen nicht dauerhaft mit Martinshorn, obwohl sie es theoretisch machen müssen? Warum fährt der RTW mit einem Patienten mit Osteogenesis imperfecta trotz SoSi nur Schritttempo? Richtig, allein zum Wohle des Patienten.
Das Problem ist immer, wenn außenstehende "Experten" meinen die Arbeit anderer sowie deren Ausführung (überwiegend Polizei, Feuerwehr und RD) beurteilen zu müssen ohne das sie wissen, worum es eigentlich geht...
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan7777
Wie kann ich beweisen das ich wegen dem Einsatzfahrzeug Platz gemacht habe,
das du dann einen blitzbescheid bekommst, ist relativ unwarscheinlich, da das einsatzfahrzeug wohl ein bis zwei fotos später auch zu sehen sein wird, wenns dann bei rot über die ampel fährt...
Jetzt muss der Beamte nur noch 1 und 1 zusammen zählen und fertig. Aber ob das passiert? Ich weiß ja nicht!
Man hat dadurch wahrscheinlich wieder viel Rennerei und Schreibarbeit.
Bin zwar aus Ö, aber bei uns siehts folgend aus:
Jede Übertretung wird dem Zulassungsinhaber (Kennzeichen ist ja ersichtlich) geschickt.
Ist in meinem Falle der Landesverband, der dann weiter auf die entsprechende Bezirksstelle weiterschickt.
Diese kontrolliert dann anhand der Uhrzeit usw. ob das Fahrzeug einen Einsatz gefahren ist oder ob es normal unterwegs ist.
Wenn es ein Einsatz war ist es dann eh ok, sonst ist es eben zum zahlen.
Ein reines schreiben war im einsatz reicht nicht, es muss eine Kopie des Transport/Einsatzberichtes mitgeschickt werden, um nachzuweisen, das es ein Einsatz war.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von morf
Das reicht ja schon! So wie ich den TE verstanden habe, wird gar nicht erst zwischen Einsatz und einsatzfreien Zeit unterschieben sondern direkt der Wisch "bla bla, Sonder- und Wegrechte nach §123, bla bla" verschickt. Und da die Kreisverwaltung nicht an die "Einsatzliste" (kA wie das genau heißt) kommt, kann diese nicht nachprüfen ob es wirklich ein Einsatz war oder doch der berühmte Weg zur Pizzeria.Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Es ist nunmal so, daß man anhand der Leitstellendaten so gut wie NIE ein zweifelsfreies Bild von der wahren Situation bekommt. Einzige Ausnahme: Wenn der RTW den Verstoß während seiner „einsatzfreien Zeit“ (also OHNE Einsatzbefehl) begangen hat, könnte ein solcher Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch geahndet werden. Hier würde die Antwort der Leitstelle dann „ja, war im Einsatz“ oder “nein, war nicht im Einsatz“ lauten. Auf die DRINGLICHKEIT eines Einsatzes abzuzielen kann man aber getrost vergessen. Das ist nunmal so.
OK. Das pauschale abschmettern von Strafzetteln ist natürlich nicht so schön. Da begibt sich der Dienstherr aber auch auf dünnes Eis würde ich sagen. Wobei ich mir echt nicht vorstellen kann, daß dies so gehäuft vorkommt wie es hier dargelegt wird. Aber gut – ich kenne ja nur einen kleinen Ausschnitt des deutschen Rettungsdienstes 😉
Ciao
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Zitat:
Original geschrieben von Stefan7777
angenommen folgende Situation:
Ich fahre auf eine rotwerdende Ampel zu, hinter mir kommt ein Einsatzwagen mit Blaulicht angerast. Würde ich anhalten hätte er keine Möglichkeit vorbei zu kommen, also muss ich irgendwie versuchen Platz zu machen. Ich fahre ein Stück über die Linie, werde dann aber von der Blitzanlage der Kreuzung fotografiert.
Wie kann ich beweisen das ich wegen dem Einsatzfahrzeug Platz gemacht habe, wenn es gar keinen protokollierten Einsatzbefehl gab ?
Dann stehe ich warscheinlich ganz dumm da oder ?
Erstens wird der RTW ja auch ganz kurze Zeit später geblitzt. Zweitens kannst Du auf den Anhörungsbogen die Gegebenheiten schildern. Und drittens macht jeder Ampelblitzer immer zwei Fotos auf dem dann zu sehen ist, ob Du die Kreuzung komplett überfahren hast oder ob Du drei Meter hinter der Haltelinie stehen geblieben bist.
Mir ist noch kein Fall bekannt geworden in dem ein solches Verhalten tatsächlich bestraft wurde.
ciao
Ich weiss ja nicht, geht es jetzt darum, denen mal einen Riegel vorzuschieben, die anscheinend STÄNDIG zu schnell sind...oder ist das ein lokales Problem mit einem privatem Anbieter (was es mir persönlich eher erscheint...).
Ohne jetzt zu viel zu verraten, aber bei uns gibt die Leitstelle die Anfahrt mit oder ohne WEGErechte (ich betone nochmals: WEGErechte) vor, das ist aus der Alarmmeldung eindeutig ersichtlich ("als Notfall", "Notfalleinsatz für...", "Notarzteinsatz ##/##"😉... das kenn ich jetzt so auch aus den anderen Nachbarlandkreisen und anhand der Auftragsnummer ist JEDER Einsatz eindeutig zuzuordnen...
Weiterhin gibt BEI UNS ein geblitztes Einsatzfahrzeug (und das sieht der Fahrer/Beifahrer ja auch...) direkt Meldung an die Leitstelle, dass man geblitzt wurde...die LS leitet das entsprechend weiter und da kam dann anschliessend NIE ein Bescheid...andererseits kenne ich es ehrlich gesagt auch ÜBERHAUPT NICHT, dass bei uns die inzwischen mehrmals zitierte Pizzeria angefahren wird mit SoRe, das würde bei uns auch sofort auffallen (anhand Fahrtenbücher und der Alarmierungswege)...
Von daher...ich weiss im Moment nicht genau, worum es der TE geht, aber ich kann eigentlich mit nahezu 100% Sicherheit sagen, dass es das beschriebene Vorgehen bei UNS nicht gibt...dazu ist das Risiko auch ehrlich gesagt viel zu hoch, seinen Job wegen sowas zu riskieren...ob das bei privaten Anbietern eher der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen, aber auch da kann ich es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen...
Gruß Tecci
Liebe Leute,
ich bin erst jetzt auf diesen Threat gestoßen - was teilweise hier geschrieben wird, ist kaum zu glauben. Wenn man sich denn mit einem ungesunden Halbwissen hier tummeln möchte, dann versuche ich jetzt 'mal, auch diesen Menschen etwas mit auf den Weg zu geben.
Zunächst muss man erstmal zwischen Sonder- und Wegerechten entscheiden.
SONDERRECHTE sind niedergeschrieben in § 35 StVO. Diese haben u.a. auch Fahrzeuge der Stadtreinigung. Darin wird bestimmten Institutionen erlaubt, sich über verkehrsrechtliche Bestimmungen hinwegzusetzen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Streifenwagen der Polizei im Halteverbot parkt, um einen Einbruch in ein Wohnhaus aufzunehmen. Oder dann, wenn der Streifenwagen (ich beziehe mich jetzt mal auf diesen, weil ich seit fast 25 Jahren dieser Zunft angehöre) mit 80 statt 50 km/h fährt, um einen "nicht allzu wichtigen Einsatz" abzuarbeiten.
Den Sonderrechten stehen die Wegerechte als Ergänzung zu.
Wegerechte sind detailliert in § 38 StVO geregelt. Da steht auch explizit drin, was Wegerechte sind und unter welchen Vorraussetzungen sie möglich sind. Und Wegerechte gelten nur unter Inanspruchnahme von BLAULICHT UND MARTINSHORN.
In diesen beiden Paragrafen sind also die obigen Bestimmungen für jeden nachvollziehbar niedergeschrieben.
Und glaubt mir: Sofern gegen irgendeinen Mitarbeiter einer Institution, welcher Sonder- und/oder Wegerechte zustehen, eine Anzeige wegen eines Verstosses gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen gefertigt wird, so hat dieser zu belegen, dass er durch die obigen Bestimmungen "gerechtfertigt" war; denn diese Bestimmungen sind Rechtfertigungsgründe.
Datenschutzrechtlich gibt es keinerlei Bedenken. Jeder Einsatz - egal ob für Polizei, Zoll, Rettungsdienst, u.ä. wird dokumentiert. Und für den Nachweis der Rechtfertigung können stigmatisierten Daten anonymisiert werden. Denn die Bußgeldstelle interessiert nicht, wer einen Herzinfarkt hatte, sonder DASS jemand einen hatte.
Und noch etwas: gerade der Rettungsdienst hat JEDEN Einsatz dokumentiert. Denn dabei geht es um richtig Eunos!!!
Und wer seine Rechtfertigung nicht nachweisen kann, der ist fällig.
In diesem Sinne!!!
Lustiger Thread muss ich sagen 😁
Allerdings würd ich mich persönlich voll dagegen wehren einer Kreisverwaltung auch nur die geringste Info zu geben. Und ich ziele hier auf die von Ludwigshafen und Kreis Ludwigshafen. Und wohl die meisten in Deutschland.Dieses Raubrittertum was die betreiben stinkt schon zum Himmel. Propagieren in jeder Presse sie blitzen nur an Unfallschwerpunkten....muahaha...guter Witz.
Ich kenne im dortigen Gebiet JEDEN Unfallschwerpunkt schon aus Berufs Gründen. Und da steht kein Blitzer. Kindergarten, innerorts 30, Altenheim????? Fehlanzeige. Kein Blitzer. Ausfallstrasse, Stadtautobahn, Hochstrassen.....oja da stehn se rund um die Uhr. Ein Glück gehör ich zur fliegenden Einheit, aber wenns der Kreisverwaltung nach ginge würde sie noch feste Wetterballons im Himmel installieren um unsere Helis zu Blitzen 🙂😁
Hallo Monika,
ich bin selbst Rettungsassistent im Rhein-Neckar-Kreis. Werden bei uns Fahrzeuge bei Radarkontrollen geblitzt dann erfolgt an unseren Fuhrparkleiter eine Anfrage ob diese Fahrt eine Einsatzfahrt war oder nicht, dies wird dann über die Leitstelle nachvollzogen. Es werden hier ja keine Patienten relevante Daten weitergegeben sondern nur ob diese Fahrt mit Sonderrecht und Wegerecht stattgefunden hat oder nicht. Ist der Fall klar, dann muss der Fahrer eben die Strafe für sein vergehen zahlen. Ist es eine Einsatzfahrt gewesen dann ist dies vermerkt. Man kann zwar im System der Leitstelle Änderungen vornehmen aber selbst dies wird als "durch Handquittung geändert" auf dem Protokoll des Rechners mit Uhrzeit vermerkt, so dass man im Endeffekt auch hier nachvollziehen kann ob hier nachträglich gemauschelt wurde oder nicht.
Hoffe ein bissel geholfen zu haben, denn auch ich bin sauer über solche aktionen welche unseren Ruf schaden. Missbrauch von Sonderrechten stellt halt leider nur eine Ordnungswiedrigkeit da. Man müsste das höher bestrafen wenn man bedenkt was alles passieren kann und wie manche mit dem Leben anderer und dem ihrigen spielen
Grüsse Alex
Nur gut, daß die Klamotte schon 2 Jahre niemanden mehr juckt. Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen 😮
Nur blöd das bei einem Unfall in Paderborn zwischen einem Taxi und einem RTW 4 Menschen sterben mussten, weil beide Fahrzeuge zu schnell waren lt. Gutachter...
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nur gut, daß die Klamotte schon 2 Jahre niemanden mehr juckt.
Das Thema hat aber IMHO nichts an seiner Aktualität verloren.