Rettungsdienst - Ordnungswidrigkeit nachweisbar?

Hallo!
 
Ich habe mal eine Frage, vorrangig an Fahrer der Rettungsdienste, am liebsten RTW/Notarzt ;-)
Und zwar geraten wir hier im Kreis Rettungsfahrzeuge immer häufiger in Radarkontrollen. Wir haben den Verdacht, dass die Fahrer außerhalb der Einsatzfahrten und ohne dass, wie § 35 Va StVO es fordert, höchste Eile geboten ist, ihre Sonderrechte (die sie in genannten Fällen dann ja eigentlich gar nicht haben) missbräuchlich ausnutzen.
Meiner Meinung nach tragen diese Fahrer enorm dazu bei, dass, wie auch aus anderen Beiträgen und Foren hervorgeht, Rettungsdienstfahrer allgemein einen sehr schlechten Ruf (rücksichtlos usw.) haben und dann den Fahrern, die sich wirklich auf einer Einsatzfahrt befinden, immer seltener auf Verständnis entgegengebracht wird.
Deshalb suchen wir nach einer Möglichkeit, diese Missbräuche zu ahnden. Wie können wir unterscheiden zwischen Einsatzfahrten und Missbrauch? An die Einsatzbefehle kommen wir nicht heran :-( Wir suchen auf jeden Fall nach einer Möglichkeit, diesen sich häufenden Missbrauch von Sonderrechten einzuschränken.
 
Hat jemand hierzu Erfahrungen, Anregungen, Ideen?
 
Über baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!
(Ich bin nämlich gerade in der Ausbildung und soll nun die entsprechende Stellungnahme zu dem Thema vorbereiten ;-) )
 
Gruß Monika

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.

Aha, mal wieder ein Beitrag der von Fachkunde nur so strotzt 😁 🙄.

Was ist mit der 80-Jährigen, die mit V. a. Herzinfarkt, heftigen Schmerzen und extremer Stressreaktion ins Krankenhaus befördert wird, wobei sich jeder zusätzliche Stressfaktor (das laute Martinshorn gehört auch dazu) negativ auswirken kann? Warum fahren manche RTWen nicht dauerhaft mit Martinshorn, obwohl sie es theoretisch machen müssen? Warum fährt der RTW mit einem Patienten mit Osteogenesis imperfecta trotz SoSi nur Schritttempo? Richtig, allein zum Wohle des Patienten.

Das Problem ist immer, wenn außenstehende "Experten" meinen die Arbeit anderer sowie deren Ausführung (überwiegend Polizei, Feuerwehr und RD) beurteilen zu müssen ohne das sie wissen, worum es eigentlich geht...

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@Ping pong paul
Deinen Einwand kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Hier geht es doch wohl um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und nicht um irgendwelche Arten von Neid oder Langeweile.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


 
So wie ich das sehe, habt Ihr von der Kreisverwaltung keine Handhabe, an Einsatzunterlagen heranzukommen (Datenschutz).
 

Aber an die Info ob es ein dringender Einsatz im Sinne der STVO war oder nur die Pizza warm bleiben sollte ohne Datenschutzverletzung möglich sein.Es geht ja in erster Linie darum ob überhaupt ein Verkehrsverstoß begangen wurde,wenn geklärt ist das es ein dringender Einsatz war wird das Verfahren eh in die Rundablage P verschoben und wenn es keine dringende Einsatzfahrt war gibts keinen rechtlich triftigen Grund den Namen nicht zu nennen,dann sind auch Fahrer von Rettungsfahrzeugen stinknormale Verkehrsteilnehmer.

 Alternativ dürfte diese Frage spätestens dann geklärt werden wenn der Richter das wissen will.

Aber so wie es sich beim Threatersteller anhört will man über die Schiene Datenschutz sämtliche Verkehrsverstöße ins Leere laufen lassen und wenn das um sich greift könnte das auch mal negative Folgen für wirkliche Einsatzfahrten haben.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Muahahaha, Deutschlands Buerger und ihre Langeweile/Neid......

Das kommt dabei raus wenn man den Thread nicht verstanden hat. Man man man, ich freu mich schon wieder auf ein Ende der Schulferien. 🙂

@Sir Donald
Das meine ich aber auch. Es muss doch möglich sein, dass man die Einsatzbefehle OHNE Namen oder Verletzungen einsehen kann. Denn dann sollte auch noch ein Abwägung möglich sein, ob die Fahrt über die rote Ampel sinnvoll oder vielleicht nur ein Späßchen unter den Kumpels war. Denn die Art der Erkrankung spielt ja erstmal keine Rolle, sobald ein KrKw (BW-Abkürzung für Krankenkraftwagen 😉 ) zu einem Einsatz muss, muss er halt auch die Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aber so wie es sich beim Threatersteller anhört will man über die Schiene Datenschutz sämtliche Verkehrsverstöße ins Leere laufen lassen...

Eine solche Vorgehensweise wäre natürlich durch den Datenschutz nicht abgedeckt und es dürfte sich auch kein Richter finden, der diese Methode durchgehen läßt, wenn es hart auf hart kommt.

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Also mal ganz ehrlich, Datenschutz hin oder her... Auch hier spielt die gute alte Verhältnismäßigkeit ne Rolle.
 
Meiner Ansicht nach ist es eben keine Datenschutzverletzung und durchaus verhältnismäßig, wenn die Einsatzberichte bzw. -befehle offengelegt werden sofern man die Patientendaten anonymisiert, z.B. anhand von Codierungen.
 
Wenn ich mir überlege, was mittlerweile datenschutzrechtlich alles zulässig ist, dann ist dieses Thema worum sich dieser Thread hier rankt ein absoluter Witz! Freilich geht es die Bußgeldstellen und Co. nix an, ob der Patient nen Penisbruch oder ne Gabel im Auge hatte bzw. WER dieser Patient genau war. Aber der Rest ist meiner Meinung nach nicht gesondert datenschutzrechtlich schützenswert. Wieso auch?
 
Was ist so "geheimhaltungswürdig" an der Einsatzzeit, Einsatzort, gefahrene Route, dem Grad der Eilbedürftigkeit usw.????
 
Gruß
Börny

Mal meine Überlegungen zu diesem Thema und die fragen die sich bei mir aufgeworfen haben:

Welche Kreisverwaltung stellt in einem öffentlichen Forum solch eine Frage? Wieso hier und nicht bei der eigenen Rechtsabteilung die auf solche ein Problem fundierte Antworten geben kann?

Ich vermute hinter dieser Anfrage eher einen angehenden Zivi der sich im Vorraus mal schlaumachen möchte wie es so läuft wenn er mal zum Mc fährt und dabei des Blaulicht einschaltet. Gegen diese These spricht das doch ein wenig Fachwissen dahinter steckt, allerdings kann ich das nicht fundiert beurteilen. Ich weiß nicht wann die Rettungsdienste privatisiert wurden, Cravan16v, vielleicht kannst du mir da weiterhelfen?

Vielleicht könnt ihr sagen ob ich was vergessen oder übersehen habe in meinen Überlegung.

Einen schönen Abend noch

Stefan

Versucht doch, den Weg über die zuständige Leitstelle zu gehen. Schickt denen ein freundliches Schreiben mit Erklärung der Situation und Eures Dilemmas und ob sie Euch sagen können, ob der "Rotkreuz Hintertupfing 71/1" (Funkrufname wäre von Vorteil) am 01.08. um 12:00 auf einem Einsatz war, der die Anspruchnahme der Sondersignalanlage gerechtfertigt hat. Da gibts dann als Antwort "Ja" oder "Nein", und die Patientendaten (die ja auch irgendwo der Schweigepflicht unterliegen), bleiben gewahrt. Wenn die mitmachen, habt Ihr gewonnen.

Alternativ versuchen, über den Richter die (entsprechend zensierten) Daten der Einsätze zu bekommen, da anscheinend eine OWi/Straftat vertuscht wird, mit dem Kommentar "war nötig". Es kann ja IMHO nicht sein, dass ein privater Rettungsdienst meint, jede Zusammenarbeit verweigern zu müssen, ohne einen Beweis liefern zu können.

Ich denke mal, man könnte auch eine Stufe höher gehen und mit dem zuständigem Leiter Rettungsdienst (oder wie der in anderen Bundesländern heisst) mal die Problematik näher bringen. Der wird auch ein Interesse daran haben, dass sein Laden sauber bleibt.

/edit:

Zitat:

Ich weiß nicht wann die Rettungsdienste privatisiert wurden

In München z. B. fahren auch private Anbieter (z. B. die Firma MKT ist hier sehr stark vertreten) und sind auch voll in das Rettungssystem eingebunden

@dragon46:
Das die privaten fahren ist mir klar, nur seit wann würde mich interessieren...

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Freilich geht es die Bußgeldstellen und Co. nix an, ob der Patient nen Penisbruch oder ne Gabel im Auge hatte bzw. WER dieser Patient genau war. Aber der Rest ist meiner Meinung nach nicht gesondert datenschutzrechtlich schützenswert. Wieso auch?

was soll die bußgeldstelle mit den patientendaten? damit kann sie doch eh nix anfangen, oder wie soll der beamte, der normalerweise nur blitzerfotos auswertet anhand einer patientenakte entscheiden ob sondersignale gerechtfertigt waren oder nicht? das kann wohl bei vielen fällen nur jemand mit einer entsprechenden ausbildung selbst wenn man wegen einer lapalie ausgerückt ist - wer weiß was der anrufer in der panik erzählt hat und die nutzung der sondersignale zwar nicht nötig war, in dem fall aber getätigt wurde.

der bußgeldstelle reicht es doch aus zu wissen, ob das fahrzeug beim blitzen im dienst war oder nicht - und das ließe sich wohl anhand der einsatzprotokolle auch ohne hintergrundwissen warum der einsatz gefahren wurde klären.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aber an die Info ob es ein dringender Einsatz im Sinne der STVO war oder nur die Pizza warm bleiben sollte ohne Datenschutzverletzung möglich sein.

Ich spiele das jetzt mal nach...

Zitat:

RTW: Leitstelle für 4/83/1
LS: kommen Sie 4/83/1
RTW: zur Information: wir fahren unsere Pizza nach Hause und müssen Sonderrechte in Anspruch nehmen damit sie nicht kalt wird
LS: Verstanden 4/83/1, ist protokolliert. Essen Sie die Pizza aber schnell, wir haben einen Folgeeinsatz für Sie
RTW: verstanden, wir melden uns wenn wir die Pizza gegessen haben und einsatzklar sind

Glaubst Du, daß das so abläuft? Ich nicht 😉

Die Dringlichkeit eines Transportes ist der Leitstelle (diese ist die protokollierende Instanz) in den seltensten Fällen wirklich bekannt. Jeder Patiententransport ist eine dynamische Situation die von der einen auf die andere Sekunde umschlagen kann. Ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten zum Zeitpunkt „x“ noch nicht gegeben, kann dies zum Zeitpunkt „x+10 Sekunden“ ganz anders aussehen.

Den echten Hergang und die Dringlichkeit des Transportes kann man abschließend NUR von der jeweiligen Besatzung (und deren Protokollierung des Patientenverlaufs) erfahren und nicht von irgendwelchen Leitstellendisponenten die u. U. 50 Kilometer entfernt am PC sitzen und in den Sessel furzen 😉

Zitat:

Original geschrieben von morf


Denn dann sollte auch noch ein Abwägung möglich sein, ob die Fahrt über die rote Ampel sinnvoll oder vielleicht nur ein Späßchen unter den Kumpels war.

Sprechen wir hier von Dingen die alltäglich vorkommen (und bei denen es sich lohnt, das weiterzu verfolgen) oder sprechen wir hier von Mutprobelm und Späßen die einmal in 10 Jahren passieren? So bekloppt sind die Sanis dann doch wieder nicht, daß die das einfach mal zum Spaß machen! Dafür ist der Beruf zu ernst 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Was ist so "geheimhaltungswürdig" an der Einsatzzeit, Einsatzort, gefahrene Route, dem Grad der Eilbedürftigkeit usw.????

Der Grad der „Eilbedürftigkeit“ ist so extrem dehnbar (und nur von der Besatzung selbst einzuschätzen), daß dieser in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung des Fahrers führen wird. Daher sind die Daten wie Einsatzort oder Route auch absolut uninteressant für die hier diskutierte Sache – denn sie tun nix zur Sache.

Ich merke, daß hier zum großen Teile Leute mitdiskutieren, die von der Sache selbst wirklich nicht den Hauch einer Ahnung haben (was jetzt kein persönlicher Angriff sein soll). Und wenn Ahnungslose mitdiskutieren, wird’s in aller Regel ziemlich wirr 😉

Ciao

@ Caravan: Mit dem das die meisten nicht vom Fach sind hast du recht, ich bin auch (noch) nicht vom Fach. Allerdings macht es mich immer noch stutzig das man hier be MT nachfragt und nicht bei der eigenen Rechtsabteilung (die für sowas unter anderem bezahlt wird). Gibt es dieses Problem bei euch auch, mit den in rauhen Mengen eintreffenden Blitzerbescheiden?

Kleiner Tip,lies dir mal die ersten Beiträge des Threateröffners nochmals durch.Es geht darum das die RTW zunehmend durch Verkehrsverstöße auffallen und sich der Betreiber hinter Formbriefen versteckt.Es spricht niemand den Rettungsfahrern ab bei Einsatzfahrten ihre Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.Es geht darum das anscheinend Verstöße bei denen kein dringender Einsatz im Spiel war ebenso per Formbrief und ohne Nachweis eines Einsatzes ins Leere laufen lassen.Das kann ja kaum im Interesse aller fahrer sein die im Ernstfall Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.
Das eine Fahrt zur Pizzeria mit Sicherheit nirgens in einem Protokoll auftaucht dürfte logisch sein,deswegen sollte es ja auch nachweisbar sein wenn Sonderrechte misbraucht werden.Bei uns in der Kreisstadt sind zu früheren Zeiten schon öfters RTW aufgefallen die Lautstark in bestimmte Richtungen gefahren sind um dann kurze Zeit  später ebenso lautstark wieder einzutrudeln,mit Fressalien im Gepäck.Als das allerdings gewisse Personen in der Leitung mitbekommen haben sind ein paar Köpfe ins rollen gekommen,inclusive einem in der Leitstelle.Seither hat die Zahl der Einsatzfahrten mit Blaulicht und Sirene abgenommen.Vor allem sieht man kein RTW mehr mit Blaulicht vor bestimmten Lokalen.Komischerweise kommt seither eher mal der Pizzadienst um die Sanis zu beliefern.
 
Bei privaten Diensten könnte aber noch dazukommen das zu schnelles fahren nötig ist um mehr Einsätze fahren zu können,zb normale Krankentransporte die eigentlich nicht so dringend sind.Aber wenn man davon täglich pro Fahrzeug einen mehr durchführen kann gibt das auch mehr Kohle in die Kasse,ein Motiv um Verkehrsverstöße zu dulden ist das mit Sicherheit,vor allem wenn die Kreisbehörde so dämlich ist und Formbriefe aus Textbausteinen akzeptiert.Aber die einfachste Lösung wäre wohl konsequent die Verfahren durchzuziehen,irgendwann wird auch dem Rettungsdienst zu blöd seinen fahrern ständig Rückendeckung zu geben.
Einem Kollegen der als Zivi Behinderte kutschierte wurde noch vor der ersten Fahrt klargemacht das der Fuhrparkleiter jeden Verstoß der nicht durch eine Fahrt mit Sonderrechten abgedeckt war an den verantwortichen Fahrer weiterleitet.Er hat anscheinend schon erheblichen Ärger wegen undiziplinierten Fahrern gehabt und ist nicht mehr bereit dafür seine Rübe hinzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Gibt es dieses Problem bei euch auch, mit den in rauhen Mengen eintreffenden Blitzerbescheiden?

Überhaupt nicht. Und WENN ein Blitzbescheid kommt, dann bekommt ihn der Fahrer des Einsatzfahrzeuges in sein Fach gelegt damit er ihn bezahlt. Wenns nicht grad ne dringende Einsatzfahrt war, dann ist bei uns auch jeder Manns genug, um sein Fehlverhalten zu bezahlen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Kleiner Tip,lies dir mal die ersten Beiträge des Threateröffners nochmals durch.Es geht darum das die RTW zunehmend durch Verkehrsverstöße auffallen und sich der Betreiber hinter Formbriefen versteckt.Es spricht niemand den Rettungsfahrern ab bei Einsatzfahrten ihre Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.Es geht darum das anscheinend Verstöße bei denen kein dringender Einsatz im Spiel war ebenso per Formbrief und ohne Nachweis eines Einsatzes ins Leere laufen lassen.Das kann ja kaum im Interesse aller fahrer sein die im Ernstfall Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.

Es ist nunmal so, daß man anhand der Leitstellendaten so gut wie NIE ein zweifelsfreies Bild von der wahren Situation bekommt. Einzige Ausnahme: Wenn der RTW den Verstoß während seiner „einsatzfreien Zeit“ (also OHNE Einsatzbefehl) begangen hat, könnte ein solcher Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch geahndet werden. Hier würde die Antwort der Leitstelle dann „ja, war im Einsatz“ oder “nein, war nicht im Einsatz“ lauten. Auf die DRINGLICHKEIT eines Einsatzes abzuzielen kann man aber getrost vergessen. Das ist nunmal so.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Bei privaten Diensten könnte aber noch dazukommen das zu schnelles fahren nötig ist um mehr Einsätze fahren zu können,zb normale Krankentransporte die eigentlich nicht so dringend sind.Aber wenn man davon täglich pro Fahrzeug einen mehr durchführen kann gibt das auch mehr Kohle in die Kasse,ein Motiv um Verkehrsverstöße zu dulden ist das mit Sicherheit,vor allem wenn die Kreisbehörde so dämlich ist und Formbriefe aus Textbausteinen akzeptiert.Aber die einfachste Lösung wäre wohl konsequent die Verfahren durchzuziehen,irgendwann wird auch dem Rettungsdienst zu blöd seinen fahrern ständig Rückendeckung zu geben.

Diese Aussagen haben einen gewissen Wahrheitsgehalt. Bei uns gabs bis vor einigen Monaten auch so einen privaten Anbieter der dies höchstwahrscheinlich so praktiziert hat. Aber wie gesagt: Es GAB ihn 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Einem Kollegen der als Zivi Behinderte kutschierte wurde noch vor der ersten Fahrt klargemacht das der Fuhrparkleiter jeden Verstoß der nicht durch eine Fahrt mit Sonderrechten abgedeckt war an den verantwortichen Fahrer weiterleitet.Er hat anscheinend schon erheblichen Ärger wegen undiziplinierten Fahrern gehabt und ist nicht mehr bereit dafür seine Rübe hinzuhalten.

Der Behindertenfahrdienst hat sowieso keine Sonderrechte. Diese gelten nur für den Rettungsdienst (und natürlich Pol, FW, THW, ...).

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Es ist nunmal so, daß man anhand der Leitstellendaten so gut wie NIE ein zweifelsfreies Bild von der wahren Situation bekommt. Einzige Ausnahme: Wenn der RTW den Verstoß während seiner „einsatzfreien Zeit“ (also OHNE Einsatzbefehl) begangen hat, könnte ein solcher Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch geahndet werden. Hier würde die Antwort der Leitstelle dann „ja, war im Einsatz“ oder “nein, war nicht im Einsatz“ lauten. Auf die DRINGLICHKEIT eines Einsatzes abzuzielen kann man aber getrost vergessen. Das ist nunmal so.

Das reicht ja schon! So wie ich den TE verstanden habe, wird gar nicht erst zwischen Einsatz und einsatzfreien Zeit unterschieben sondern direkt der Wisch "bla bla, Sonder- und Wegrechte nach §123, bla bla" verschickt. Und da die Kreisverwaltung nicht an die "Einsatzliste" (kA wie das genau heißt) kommt, kann diese nicht nachprüfen ob es wirklich ein Einsatz war oder doch der berühmte Weg zur Pizzeria.

Hallo,

angenommen folgende Situation:
Ich fahre auf eine rotwerdende Ampel zu, hinter mir kommt ein Einsatzwagen mit Blaulicht angerast. Würde ich anhalten hätte er keine Möglichkeit vorbei zu kommen, also muss ich irgendwie versuchen Platz zu machen. Ich fahre ein Stück über die Linie, werde dann aber von der Blitzanlage der Kreuzung fotografiert.
Wie kann ich beweisen das ich wegen dem Einsatzfahrzeug Platz gemacht habe, wenn es gar keinen protokollierten Einsatzbefehl gab ?
Dann stehe ich warscheinlich ganz dumm da oder ?

MfG Stefan

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