Restwert

Hallo ich brauche Hilfe. Ich hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall. Bekomme heute post von der Versicherung wo drinsteht das mein Auto einen Rest wert von 0 Euro hatte und sie einen Händler haben der noch eine gewisse Summe zahlt und ich soll mich mit den Händler einen Termin zur Abholung meines Wagens machen . Und das sie mir schon eine gewisse Summe überwiesen haben. Was bedeutet das wollen die mein Auto. Ich brauche dringend Hilfe Bitte .

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Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:01:13 Uhr:


Sorry,meine Frage war kann die Versicherung mein Auto verkaufen . Oder mich zum Verkauf zwingen?

Nein, kann sie natürlich nicht, ist doch Dein Auto.

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du schilderst nur.
was ist deine frage?

Ohne dass du weitere Details nennst kann ich nur folgendes Vermuten:

Der Gutachter hat bei deinem Wagen einen Restwert von 0€ errechnet, die Versicherung hat jetzt aber doch jemand gefunden welcher einen Betrag von mehr als 0€ zahlt.

Ohne weitere Details zu kennen schätze ich, hat die Versicherung das Recht dir diesen Betrag von dem Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Es bedeutet aber nicht dass du den Wagen verkaufen musst. Der Abzug bleibt dann aber trotzdem.

Grüße
Steini

Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Würde sie den Wagen behalten, gilt der Restwert aus dem Gutachten.

Sorry,meine Frage war kann die Versicherung mein Auto verkaufen . Oder mich zum Verkauf zwingen?

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Ich hab Probleme mit den ganzen Paragraphen und Gesetze die sich ständig verändern. Meine Versicherung schreibt mir das ich das Auto an einen Händler übergeben soll und das sie mir eine gewisse Summe Überweisen. Ich frag mich jetzt muss ich mein Auto abgeben wenn ich diese Summe annehme.

Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:01:13 Uhr:


Sorry,meine Frage war kann die Versicherung mein Auto verkaufen . Oder mich zum Verkauf zwingen?

Nein, kann sie natürlich nicht, ist doch Dein Auto.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. November 2015 um 23:08:35 Uhr:



Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:01:13 Uhr:


Sorry,meine Frage war kann die Versicherung mein Auto verkaufen . Oder mich zum Verkauf zwingen?
Nein, kann sie natürlich nicht, ist doch Dein Auto.

Richtig. Die Versicherung kann Dich nicht zwingen.

Wenn Du Dein Auto nicht verkaufst, wird der Restwert von der Schadensumme abgezogen, die Du ausgezahlt bekommst.

Also z.Bsp. 1000 Euro minus 0 Euro = 1000 Euro.

Da wahrscheinlich niemand in der Unfallwagenbörse mit geboten hat, bleibts bei 0 Euro. Ist doch gut für Dich. Hast Du keine Abzüge.

Viele Leute sind überfordert, ein Unfallfahrzeug auf einem Stellplatz zu lagern und zu veräußern. Darum bieten sich oft solche Händler an. Man kann auch selbst mit einigen Händler oder Fahrzeugverwerter Kontakt aufnehmen und das Fahrzeug anbieten. Kann man manchmal noch paar Euro rausschlagen. Wenn das Auto noch komplett verkehrstüchtig ist oder ggf nur ein Rücklicht gewechselt werden muss, kann man es natürlich auch weiter fahren.

Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:08:17 Uhr:


Ich hab Probleme mit den ganzen Paragraphen und Gesetze die sich ständig verändern. Meine Versicherung schreibt mir das ich das Auto an einen Händler übergeben soll und das sie mir eine gewisse Summe Überweisen. Ich frag mich jetzt muss ich mein Auto abgeben wenn ich diese Summe annehme.

Es hat sich seit Jahren nichts geändert.

Kann es sein, dass du jetzt im Schadensfall plötzlich überfordert bist und die tolle Direktversicherung nun doch nicht mehr so toll ist 😉

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 8. November 2015 um 03:38:41 Uhr:



Kann es sein, dass du jetzt im Schadensfall plötzlich überfordert bist und die tolle Direktversicherung nun doch nicht mehr so toll ist 😉

Kann sein muss aber nicht. Andere Versicherungen verschicken auch Briefe. ;-)

Gruß Frank,
der auch immer mal wieder Post von seiner Versicherung bekommt. ;-)

Bei anderen Versicherungen habe ich dann aber einen Ansprechpartner, der mir die seit Jahren gängige Abrechnung erklären kann.

Mir ist noch nicht ganz klar, welche Rolle die Versicherung des TE bei einem unverschuldeten Auffahrunfall spielt.

Eins allerdings bestätigt sich offensichtlich mal wieder:
Fiktive Abrechnung im Bereich des (wirtschaftlichen) Totalschadens ohne Anwalt selbst versucht, geht eigentlich immer irgendwie schief 🙁

Warum?

Was ist schief gelaufen?

Hallo,

Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:01:13 Uhr:


Sorry,meine Frage war kann die Versicherung mein Auto verkaufen . Oder mich zum Verkauf zwingen?

nein.

Zitat:

@Guendel schrieb am 7. November 2015 um 23:08:17 Uhr:


Meine Versicherung schreibt mir das ich das Auto an einen Händler übergeben soll und das sie mir eine gewisse Summe Überweisen. Ich frag mich jetzt muss ich mein Auto abgeben wenn ich diese Summe annehme.

Wie oder was jetzt? Deine Versicherung oder die des Unfallgegners? Ist es ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden über den wie reden?

Die Gegenfrage bestimmt die Antwort.

*** weiter unter Annahme eines Haftpflichtschadens!
Ansonsten musst Du Dir keine höheren Restwertangebote anrechnen lassen, wenn sie nicht regional ermittelt wurden.
Restwertaufkäufer 10km von Dir: --> Anrechnung des Restwertangebots
Restwertaufkäufer aus Timbukto: --> Restwert gemäß Gutachten
http://www.motor-talk.de/.../...-nun-weiter-vorgehen-t5395035.html?...

Ansonsten würde ich mich darauf einstellen, dass die Versicherung einen Restwert von 0€ kritisch hinterfragt, wenn Dein Auto nicht aussieht, wie ein Würfel. Sie hat im Prinzip auch mit höheren RW-Angenboten implizit den Nachweis erbracht, dass das Auto noch verkehrsfähig ist, also einen Marktwert besitzt.

Gruß

Zitat:

@ChristianHa. [url=http://www.motor-talk.de/forum/restwert-t5490689.html#post45289950]schrieb
Was ist schief gelaufen?

Der Anspruchsteller ist massiv verunsichert und weiß nicht mehr weiter.

Die Versicherung stellt die Werte aus dem Gutachten in Frage (ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt; hierzuorts gibt es eigentlich immer noch mindestens 100 Euro für fast jeden Fahrzeugzustand).

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