Restwert-Problem mit Versicherung
Guten Abend.
Als allererstes einmal: Schöne Weihnachten an alle!
Nun zum Thema:
Meine Freundin hatte am 26.11. einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Schuldfrage ist zweifelsfrei und da gabs auch keinerlei Mißverständnisse.
Sie hat dataufhin einen Gutachter bestellt, der das Fahrzeug begutachtet hat. Das Gutachten wirde am 02.12. erstellt und am 05.12. direkt vom Gutachter an die Versicherung weitergeleitet.
Es handeltet sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Am 17.12. kam ein Brief der Versicherung (Allianz) mit Datum vom 15.12.. Das Gutachten würde akzeptiert, jedoch sei der Restwert zu niedrig eingestuft. Es wurde eine Adresse eines Berliner Autohändlers mitgeteilt, der angeblich das doppelte des Restwertes zahlen würde.
Das Problem ist aber, daß die Eltern meiner Freundin das Auto am 17.12. zum Restwertprreis verkauft haben, da am gleichen Tag die neue A-Klasse beim Händler parat stand und sie auch das kaputte Auto nicht länger vor der Tür stehen haben wollten.
Ist die Reaktion der Versicherung rechtens? Wie gesagt, der Brief kam nach Verkauf des beschädigten Autos.
Bei dem Gutachter handelte es sich um einen Schwacke-Expert Gutachter, sprich um einen anscheinend Seriösen. Das nur zur Info.
Kann ich nicht normalerweise davon ausgehen, daß ich mich auf den im Gutachten veranschlagten Restwert verlassen kann? Es geht hier insgesamt um 800 Euro.
Wie sieht das eigentlich mit Verdienstausfall etc aus? Sie konnte fast einen ganzen Tag nicht arbeiten gehen, da sich der Schaden 100km von ihrem Arbeitsplatz ereignete. Sie ist freiberuflich als Architektin tätig.
Vielen Dank und einen schönen Gruß,
26 Antworten
Na gut, ist zwar echt mist aber ich muss wohl damit leben.
Ich finde es nur wirklich mies, da ich am ende der Dumme bin.
Gut, wenn ich den Wagen für die € 380,- verkaufen würde und die € 1120 von der Vers. kassieren würde, würde ich besser dastehen als wenn ich nur den Betrag der Vers. kassiere, aber ich will den Wagen ja weiter fahren und stehe so schlechter da.
Und das nur wegen so einer Göre die sich auf schneeglatter Fahrbahn während der Fahr anschnallen will und die Kontrolle über das Auto verliert.
Einziger Trost ist, dass die verursacherin nicht ungeschadet davon gekommen ist. Ihr Auto ist auch Platt (Totalschaden).
Zusätzlich hat Sie ein nettes Feilchen und einen gebrochenen Finger. Hinzu kommt die Fahrerflucht und das es der zweite UNfall in Folge bei Lappen auf Probe ist. Also Lappen erstmal weg und Nachschulung wie es aussieht.
Den körperlichen Schaden gönne ich ihr natürlich nicht, aber ich bin erstmal bedient.
Gruss
Ken
Gehe zu einem RA und lasse Dich beraten.
Grundsätzlich kannst Du einen gebrauchten Wagen bis zu max. 130 Prozent des Zeitwerts wieder in Stand setzen lassen und bekommst dann bis zu dieser Höhe die nachgewiesenen Reparaturkosten erstattet.
Der Wagen muss dann "fachgerecht" in Stand gesetzt worden sein.
Googel Stichwort BGH integritätsinteresse,
z.B. http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo92982.htm
Hi madcruiser,
naja, die Rep Kosten wurden auf über € 3600,- geschätzt.
Das ich es billiger machen kann, da mein Nachbar Karosseriebauer bei VW ist und mir beim Ausbeulen hilft, ist der Vers. gegenüber auch nicht gerade hilfreich, was die Summe angeht.
Mit den 130% haut es bei mir eh nicht hin, da der Wiederbeschaffungswert auf € 1500,- gesetzt wurde. Damit liege ich bei über 200% und die 130% Klausel kommt nicht mehr zum tragen, leider.
Gruss
Ken
Pardon. Meinen hier plazierten Beitrag habe ich gelöscht weil er zu einem anderen Thread gehört.
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Wieso die 130 % Regel hier nicht zur Anwendung kommen soll entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn ich in der Lage bin den Wagen bin für 1.950 EUR so herzurichten wie normale Menschen das nur in einer Fachwerkstatt für 3.600 EUR können, dann kann ich die 1.950 EUR auch kassieren.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wieso die 130 % Regel hier nicht zur Anwendung kommen soll entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn ich in der Lage bin den Wagen bin für 1.950 EUR so herzurichten wie normale Menschen das nur in einer Fachwerkstatt für 3.600 EUR können, dann kann ich die 1.950 EUR auch kassieren.
Die 130% Reglung setzt eine vollständige, sach- und fachgerechte Reparatur voraus und
Zitat:
Original geschrieben von kensmith
...mir beim Ausbeulen hilft...
klingt nicht unbedingt danach.
Hast mich falsch verstanden.
Mein Nachbar macht die Rep mit mir zusammen. Ich selber habe vom Ausbeulen keine sonderliche Ahnung, mein Nachbar aber schon.
Wir wollen erstmal versuchen alles auszubeulen. Wenn möglich ohne ein Reparaturblech einschweissen zu müssen.
Was dabei rauskommt, weis ich nicht, aber er ist schon gut und hat mir bei anderen Reps viel geholfen.
Gruss
Ken
Genau das meine ich.
Der Weg der sach- und fachgerechten Reparatur ist im Gutachten beschrieben. Und ich glaube kaum, dass im Gutachten das ausbeulen der beschädigten Teile zu finden ist.
Deswegen sagte ich ja, dass die 130% Regel auf diesen Fall nciht anzuwenden ist.
Ausnahme wäre natürlich, wenn sich herausstellt, dass wir nicht ausbeulen können und ein Reparaturteil einschweissen müssten, was ich aber nicht wirklich hoffe.
Gruss
Ken
Da ich in Wolfsburg gearbeitet habe ist mir bekannt was dort möglich ist.
Wenn mir jemand erzählt, das die Reperatur in Eigenregie erfolgt und die Ersatzteile vergünstig zu beziehen sind, dann ist es keine kühne Prognose ein Kostenersparnis von über 50 Prozent zu erreichen.
Bedeutet hier:
Sach- und fachgerechte Reparatur mit Rechnungsnachweis für unter 1.800 EUR.
Etwas Spachteln und Ausbeulen kostet keine 500 EUR.
Dann unterhalten wir uns um einen nicht optimalen Profit aus einem Schaden.
Den Erreichen zu wollen ist legitim, verursacht aber kein Mitleid. 😁
Hatte genau das gleiche Problem vor einem Jahr, allerdings mit VK. Dort gibts meines Wissens die 130% Regelung nicht.
Nach dem ich mit dem Sachbearbeiter der Versicherung gesprochen hatte, durfte ich das Fahrzeug wieder reparieren lassen, die Versicherung hat deutlich mehr als 130% bezahlt - Kulanz.
Als Nachweis hat die Rechnung des FOH gereicht, der die Reparatur mit gebrauchten Teilen, die ich ihm bei eBay organisiert hatte, fachgerecht durchgeführt hatte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Rede mit der Versicherung, die sind nicht immer böse und manchmal auch an guten Kunden interessiert.
Ich hatte das damals gepostet, vielleicht finde ich es nochmal.
Gruß
Softi