Restwert des Gutachters oder RW der Versicherung??
Hallo zusammen,
ich hatte vor 4 Wochen einen Unfall (unverschuldet)
Laut Gutachten:
WBW 1800,-
RW 330,-
Reparaturkosten knapp 900,- netto
Vor einer Woche kam das Angebot der Versicherung mein Auto für 1500,- zu verkaufen. Was ich auf keinen Fall möchte. Habe abgelehnt und auf Gutachtenbasis regeln lassen. Jetzt kam ein Brief in dem stand dass mir nur 300 Euro überwiesen werden. Also WBW-RW der Versicherung statt des Gutachters. Ist das zulässig??
Vielen Dank für eure Hilfe
PS: Ich lese hier schon seit einigen Stunden und werde immer verwirrter :S
Beste Antwort im Thema
Schade, dass ich hier keine weitere Benachrichtigung bekommen habe, sonst hätte ich auf diesen geistischen Dünnschiss von Relaxolator schon viel früher reagiert.
@TE
wenn du das Auto behalten willst, ist der von deinem Sachverständigen ermittelte Restwert maßgeblich. Die Versicherung kann sich dann an den Sachverständigen direkt wenden und das mit Ihm klären. Du bist da außen vor. Das trifft aber nur zu, wenn du das Auto wirklich behalten möchtest. Willst du es verkaufen musst du das Angebot der Versicherung annehmen.
@
Relaxolator
Große Klappe gepaart mit Viertelwissen reicht hier im Versicherungsgsforum nicht aus. Du hast vom Thema soviel Ahnung wie die Bordeaux Dogge meines Nachbarn.
Schreibst du weiterhin hier so ein dämliches Zeug, dann schreibe ich dir richtig was in Stammbuch ....😠
Sowas kann ich ja ab.
30 Antworten
http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../restwertZitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Einen schönen guten Abend!Wenn dein Gutachter zu faul ist den Restwert ordentlich zu ermitteln, wird sich die Versicherung das nicht vorhalten lassen müssen.
Sie darf selbstverständlich auch selber prüfen, ob sie einen höheren Restwert ermitteln kann.
Auch wenn es in aller Köpfe ist, so besteht ein gesetzliches Bereicherungsverbot, und wenn die Versicherung
jemanden hat, der ein verbindliches Angebot macht, dass Fahrzeug für 1500 EUR zu kaufen, dann besteht folgende Situation:Dein Fahrzeug hatte einen MATERIELLEN Wert von 1500 EUR, den die Versicherung nun halt auch anrechnen darf.
Wenn du das Auto behälst, hast du somit in Form des beschädigten Fahrzeugs noch einen Wert von 1500 EUR.
Wenn der Wiederbeschaffungswert eines derartigen Fahrzeugs ohne Schaden noch 1800 EUR sind, dann bleiben bei
Abrechnung nach Gutachten tatsächlich noch 300 EUR über - mehr ist da nicht zu holen.Die Versicherung handelt hier absolut rechtens.
Da Relaxolator
Hallo,
maßgebend ist in der Regel der vom Sachverständigen ermittelte Restwert beim regionalen und seriösen Autoverwerter/Fahrzeugaufkäufer und nicht die Restwertgebote, die die Versicherungen am Sondermarkt mittels Restwertbörsen im überregionalen Bereich ermitteln.
Wenn das Restwertgebot der Versicherung das fünfache beträgt als der vom Sachverständigen ermittelte Restwert, ist das für mich utopisch.
Die Versicherung kann dir natürlich ein höheres Gebot anbieten sofern Du den Wagen noch nicht zu dem im Gutachten angegebenen Restwert veräußert hast, allerdings sollte man dann auch genau überprüfen wie solche hohen Restwertangebote durch die Versicherungen hier zustande kommen.
Auch Versicherungen tricksen hier.
Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob ich 1.500,00 € oder 300,00 € von der Versicherung ausbezahlt bekomme.
Gruß
fordfuchs
Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Restwert für 300 oder 1500 EUR ermittelt wird,
allerdings wird jede halbwegs seriöse Versicherung einen Restwert nicht selber einfach aus dem Himmel ziehen,
sondern einen Sachverständigen beauftragen, dass Fahrzeug in eine Restwertbörse zu stellen.
Grundlage des Restwertangebots ist dann, dass der Restwertaufkäufer sich verbindlich dazu bereit erklärt, das Fahrzeug am Standort kostenfrei abzuholen und den Restwertbetrag in Bar bezahlt, von daher kann es dem Geschädigten in erster Linie schnurzpiep sein, ob der von München nach Flensburg kommt oder von Kiel.
Ich würd mich bei einer derartig großen Differenz im Regelfall fragen, was ich mir da für einen Gutachter ausgesucht habe.....
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Restwert für 300 oder 1500 EUR ermittelt wird,
allerdings wird jede halbwegs seriöse Versicherung einen Restwert nicht selber einfach aus dem Himmel ziehen,
sondern einen Sachverständigen beauftragen, dass Fahrzeug in eine Restwertbörse zu stellen.Grundlage des Restwertangebots ist dann, dass der Restwertaufkäufer sich verbindlich dazu bereit erklärt, das Fahrzeug am Standort kostenfrei abzuholen und den Restwertbetrag in Bar bezahlt, von daher kann es dem Geschädigten in erster Linie schnurzpiep sein, ob der von München nach Flensburg kommt oder von Kiel.
Ich würd mich bei einer derartig großen Differenz im Regelfall fragen, was ich mir da für einen Gutachter ausgesucht habe.....
Und ich frag mich wer Dir den ganzen Blödsinn beigebracht hat.
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Schade, dass ich hier keine weitere Benachrichtigung bekommen habe, sonst hätte ich auf diesen geistischen Dünnschiss von Relaxolator schon viel früher reagiert.
@TE
wenn du das Auto behalten willst, ist der von deinem Sachverständigen ermittelte Restwert maßgeblich. Die Versicherung kann sich dann an den Sachverständigen direkt wenden und das mit Ihm klären. Du bist da außen vor. Das trifft aber nur zu, wenn du das Auto wirklich behalten möchtest. Willst du es verkaufen musst du das Angebot der Versicherung annehmen.
@
Relaxolator
Große Klappe gepaart mit Viertelwissen reicht hier im Versicherungsgsforum nicht aus. Du hast vom Thema soviel Ahnung wie die Bordeaux Dogge meines Nachbarn.
Schreibst du weiterhin hier so ein dämliches Zeug, dann schreibe ich dir richtig was in Stammbuch ....😠
Sowas kann ich ja ab.
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Ich würd mich bei einer derartig großen Differenz im Regelfall fragen, was ich mir da für einen Gutachter ausgesucht habe.....
Offensichtlich einen Gutachter, der weis was wie man einen Restwert richtig ermittelt und nicht Haftpflicht- und Kaskogesichtspunkte durcheinander wirft.
Da fällt mir ja nichts mehr ein.
Dann sind die freien Gutachter wieder schuld, sind eh schon zu teuer und dann ermitteln sie den Restwert auch noch falsch.
Mehr habe ich hierzu nicht mehr zu sagen.
Und im übrigen, sollten Bilder meines Gutachtens ohne meines Wissen für Restwertbörsen verwendet werden, dann würde ich denjenigen eins gewaltig auf die Finger klatschen.
Ciao
fordfuchs
Danke Dellenzaehler, fordfuchs und allen anderen!!
Ich habe in der Zwischenzeit mit einem befreundeten Anwalt gesprochen und er meinte die Chancen vor Gericht stehen 50-50 die Reparaturkosten ausbezahlt zu bekommen... Morgen telefonier ich mal mit der Versicherung und hake nochmal nach wegen dem Restwert. Ein Freund wollte mir den Wagen reparieren und wenn das die Versicherung nur mit Rechnung und MwSt will, dann mach ich es halt über eine Werkstatt und hab meinen Frieden 🙂
Freundliche Grüße
Anna
Das ist ein sehr komischer Weg an die Sache heranzugehen.
Ich persönlich würde mich zuerst an den Gutachter wenden, unabhängige Gutachter können Dir da schon sagen was da zu machen ist.
PS: Der befreundete "50:50" Anwalt hat mit Verkehrsrecht nicht viel am Hut - kann das sein?
Den Gutachter habe ich selber direkt nach dem Unfall aufgesucht. Er meint die Versicherung muss zahlen und ich soll am Ball bleiben.
Tja, und der Anwalt ist sogar Fachanwalt für Verkehrsrecht und ziemlich bekannt. Er hat mir abgeraten gerichtlich gegen die Versicherung vorzugehen.
Versteht Ihr jetzt meine Verwirrung?! :S
Hallo,
@Annabella2012
Die Versicherungen wollen viel wenn es ums Zahlen geht.
Fakt ist aber, dass sie dir nicht vorschreiben können was Du mit deinen Auto machst.
Ob Du reparierst oder nicht, dir von dem Geld (wieder) mal ein paar neue Schuhe kaufst usw., all das ist alleine deine Entscheidung.
Ich gehe mal davon aus dass der Restwert richtig ermittelt wurde.
Dann muss die Versicherung auch entweder die Reparaturkosten Netto bezahlen bzw. den Wiederbeschaffungsaufwand = Differenzbetrag aus Wiederbeschaffungswert - Restwert solange keine Reparatur vorgenommen wurde.
Ich empfehle dir dich unbedingt mit deinen Sachverständigen in Verbindung zu setzen.
Er wird sich die Sache ansehen und gegebenenfalls eine Stellungnahme schreiben.
Dein Anwalt scheint mit Verkehrsrecht nicht wirklich gut bedient zu sein, denn die Aussage mit 50 zu 50 ist in diesem Fall alles andere als zufriedenstellend.
Gruß
fordfuchs
@fordfuchs
hier kommt es doch darauf an wessen Mandate dieser Anwalt am liebsten annimmt 😉
Ich kenne keinen ordentlich arbeitenden Anwalt der bei einem Streitwert von gut 1.200 Euro abrät. Es soll sie aber geben, die Anwälte die anderweitig besser bedient werden! 😉
@ fordfuchs
hahaha das mit den Schuhen musste ja kommen ;-)
Ich war auch ziemlich enttäuscht von der Aussage des Anwalts. Er sagte noch Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Naja, ich werde mich morgen nochmal mit dem Sachverständigen zusammensetzen.
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
@fordfuchshier kommt es doch darauf an wessen Mandate dieser Anwalt am liebsten annimmt 😉
Ich kenne keinen ordentlich arbeitenden Anwalt der bei einem Streitwert von gut 1.200 Euro abrät. Es soll sie aber geben, die Anwälte die anderweitig besser bedient werden! 😉
Ach ja, Anwal
d, Mischwald, Regenwald, Urwald... mir fällt nicht mehr ein.
Aber Du hast schon recht, es ist traurig aber wahr.
@Annabella2012
ich habe noch keine Frau gesehen, die sich nicht zur rechten Zeit neue Schuhe gönnt.
Wichtig ist nur, dass ihr diese auch selber bezahlt.😁
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Annabella2012
@ fordfuchs
hahaha das mit den Schuhen musste ja kommen ;-)
Ich war auch ziemlich enttäuscht von der Aussage des Anwalts. Er sagte noch Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Naja, ich werde mich morgen nochmal mit dem Sachverständigen zusammensetzen.
Ein richtiger Brief vom Anwalt würde ausreichen und du würdest dein Geld bekommen. Ganz ohne Klage.
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Das ist ein sehr komischer Weg an die Sache heranzugehen.
Ich persönlich würde mich zuerst an den Gutachter wenden, unabhängige Gutachter können Dir da schon sagen was da zu machen ist.
PS: Der befreundete "50:50" Anwalt hat mit Verkehrsrecht nicht viel am Hut - kann das sein?
wohl war......🙁