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Restwert des Gutachters oder RW der Versicherung??

Hallo zusammen,

ich hatte vor 4 Wochen einen Unfall (unverschuldet)
Laut Gutachten:
WBW 1800,-
RW 330,-
Reparaturkosten knapp 900,- netto

Vor einer Woche kam das Angebot der Versicherung mein Auto für 1500,- zu verkaufen. Was ich auf keinen Fall möchte. Habe abgelehnt und auf Gutachtenbasis regeln lassen. Jetzt kam ein Brief in dem stand dass mir nur 300 Euro überwiesen werden. Also WBW-RW der Versicherung statt des Gutachters. Ist das zulässig??

Vielen Dank für eure Hilfe

PS: Ich lese hier schon seit einigen Stunden und werde immer verwirrter :S

Beste Antwort im Thema

Schade, dass ich hier keine weitere Benachrichtigung bekommen habe, sonst hätte ich auf diesen geistischen Dünnschiss von Relaxolator schon viel früher reagiert.

@TE

wenn du das Auto behalten willst, ist der von deinem Sachverständigen ermittelte Restwert maßgeblich. Die Versicherung kann sich dann an den Sachverständigen direkt wenden und das mit Ihm klären. Du bist da außen vor. Das trifft aber nur zu, wenn du das Auto wirklich behalten möchtest. Willst du es verkaufen musst du das Angebot der Versicherung annehmen. 

@
Relaxolator

Große Klappe gepaart mit Viertelwissen reicht hier im Versicherungsgsforum nicht aus. Du hast vom Thema soviel Ahnung wie die Bordeaux Dogge meines Nachbarn. 

Schreibst du weiterhin hier so ein dämliches Zeug, dann schreibe ich dir richtig was in Stammbuch ....😠

Sowas kann ich ja ab.  

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*Update*

Die Versicherung hat die Reparaturkosten nun voll bezahlt 😁
Hab denen einen Brief geschrieben mit Hinweis dass ich dass Auto weiternutzen möchte (über 6 Monate hinaus), zwei Urteile dazu gepackt und gesagt dass das eine Frechheit ist wie die Versicherungen mit den Leuten umspringen. Siehe da... "Reparaturkosten werden Ihnen ausnahmsweise überwiesen"

Ich danke allen hier!

LG
Anna

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