Reservekanister, wieviel L?

Wieviel Liter darf ich im privat-PKW eigendlich mitführen? War die höchstgrenze von 20L richtig?

Beste Antwort im Thema

Eben nicht.

Komplett aus dem ADR bist du bis 60 Liter.

Darüber, bis eben deine 1000 Punkte erreicht sind, sind nur viele Vorschriften des ADR nicht anzuwenden.

Diese Punkteregelung gilt auch NUR für den Transport in Versandstücken! (IBCs etc.)

1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährliche Güter unter verschiedene Kategorien fallen) nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:

* Kapitel 5.3;
* Abschnitt 5.4.3;
* Kapitel 7.2 mit Ausnahme des Abschnitts 7.2.3 und der Sondervorschriften V5, V7 und V8 des Abschnitts 7.2.4
* Sondenvorschrift CV1 des Abschnitts 7.5.11
* Teil 8 mit Ausnahme von
o Unterabschnitt 8.1.2.1 a) und c)
o Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5
o Abschnitt 8.2.3
o Abschnitt 8.3.4
o Kapitel 8.4
o Sondervorschrift S1 (3) und (6)
o Sondervorschrift S2 (1)
o Sondervorschrift S4 und
o Sondervorschriften S14 bis S21 des Kapitels 8.5
* Teil 9.

Kurzform:

60 Liter sind frei. Bis 1500 Liter darf man im mit dem Motor verbundenen Tanks "mitführen".

Sind sie in ortsbeweglichen Tanks auf der Ladefläche, dann muss es Betriebsstoff für am Fahrzeug fest angebrachte oder transportierte, zu handwerklichen Zwecken mitgeführte Arbeitsgeräte sein.

Transportiert man also 200 Liter Benzin in seinem Pkw zu privaten Zwecken von der Tankstelle nach Hause, um dort z.B. einen Vorrat anzulegen oder was weiß ich, dann fällt man unter die Reglungen des ADR, wenn auch nicht komplett.
D.h.: Ladungssicherung:
Die Ladung muss TOP gesichert sein. Das ist nämlich voraussetzung u.a. für die Inanspruchnahme einer dieser Freistellungen. Ladung nicht gesichert, dann passiert folgendes:

Man kann keine Freistellung Inanspruch nehmen. Also ist man komplett im ADR, incl. Tafeln, Zetteln, ADR-Schein usw.

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Danke für die Info

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Dann frage ich mich, wie der ADAC auf die 20 Liter kommt. Ebenso könnte ich dann auch aus dem Ausland 60 Liter Kraftstoff ohne Probleme mit führen. Oder gibts für den Fall des Einführens irgendwelche Zollvorschriften die dann noch beachtet werden müssen?

Ich glaube hier findest du richtige Antwort.

http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/tanktourismus/tipps.xml

Auch zubeachten ist das Kunststoffkanister nicht älter als 5 Jahre sein dürfen!

Beheiztes Zelt für RIP? Man ist diese Jugend verweichlicht..🙄 😁

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Tja, eigentlich ging es doch darum, wieviel Sprit ich nun ungestraft mitnehmen darf. Bei all den schönen Auszügen aus den einschlägigen Gesetzen sollte man die wichtigsten Ausnahmen nicht vergessen. Beim Tanktourismus sind ja nur 20 Liter in Reservekanistern zulässig. Da am Grenzübergang aber wegen geltender EU-Abkommen nicht kontrolliert werden darf, kann man beruhigt auf dei 1000 Punkte-Regel zurückgreifen. Also 1 Liter Benzin = 3 Punkte und 1 Liter Diesel = 1 Punkt. Um von den Gefahrgutbestimmungen ausgenommen zu werden, muß der beförderte Sprit für Sportzwecke gedacht sein. Sportmotorboote mit einem Tankinhalt von über 100 Liter könnten ja sonst nicht betankt werden. Auch für Rallys, Rasenmäherrennen u. dergl. ist ein Spritvorrat erforderlich. Hier hat der Gesetzgeber ein Lücke geschaffen. Wichtig ist, daß ihr bei der Kontrolle keine Einfuhr angebt, den sportlichen Verwendungszweck betont und eure Tankbelege nicht im Geldbeutel mitführt. Im Grenzgebiet ist eine Durchsuchung zulässig. Somit ist im Inland auch der Transport von mehr als 20 Liter Reservebenzin legal !

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Die 20l in einem Kanister sind Zollvorschriften. Man darf auch mehr Reservesprit über die Grenze nehmen, muss dann aber alles was diese 20l überschreitet nachversteuern.

Da würde ich jetzt liebendgerne mal die Zollvorschriften durchpflügen. Kann man drei mal fahren und importieren und so dei 20 L erreichen? Dann könnte man evtl auch jedesmal ne Stange Zigaretten mit nehmen.😁

Warum nicht???? Ich habe an der niederländischen Grenze gewohnt (Aachen-Vaals). Also sage ich mal keine 5km von der Zapfsäule bis zuhause. Und der Diesel ist da um einiges günstiger als bei uns. Habe ich immer gemacht. Bei sehr großen Unterschieden, so ca. 15 cent pro Liter Diesel bin ich am Tag 5 oder 6 mal hin und hergefahren und immer wieder einen 20l Kanister geholt, manchmal sogar 40l. Und juckt doch keinem. So kurz hinter der Grenze. Der Tankwart freut es da er ja mehr Umsatz hat und dank des freien EU gibt es auch keinen auf dt. Seite dem es intressiert. Und dem es intressieren würde (Finanzminister) bekommt gar nicht die Nase dran und die Ölmultis können nix dagegen machen. Da habe ich einige DM bzw. € gespart weil ich dann noch Kaffee, zigis usw. mitgebracht habe. Man muss nur wissen wie 😁

Zitat:

Original geschrieben von staatsschutz


Tja, eigentlich ging es doch darum, wieviel Sprit ich nun ungestraft mitnehmen darf. Bei all den schönen Auszügen aus den einschlägigen Gesetzen sollte man die wichtigsten Ausnahmen nicht vergessen. Beim Tanktourismus sind ja nur 20 Liter in Reservekanistern zulässig. Da am Grenzübergang aber wegen geltender EU-Abkommen nicht kontrolliert werden darf, kann man beruhigt auf dei 1000 Punkte-Regel zurückgreifen. Also 1 Liter Benzin = 3 Punkte und 1 Liter Diesel = 1 Punkt. Um von den Gefahrgutbestimmungen ausgenommen zu werden, muß der beförderte Sprit für Sportzwecke gedacht sein. Sportmotorboote mit einem Tankinhalt von über 100 Liter könnten ja sonst nicht betankt werden. Auch für Rallys, Rasenmäherrennen u. dergl. ist ein Spritvorrat erforderlich. Hier hat der Gesetzgeber ein Lücke geschaffen. Wichtig ist, daß ihr bei der Kontrolle keine Einfuhr angebt, den sportlichen Verwendungszweck betont und eure Tankbelege nicht im Geldbeutel mitführt. Im Grenzgebiet ist eine Durchsuchung zulässig. Somit ist im Inland auch der Transport von mehr als 20 Liter Reservebenzin legal !

Aber es darf nur kontrolliert werden wenn man von einem EU-Land in ein nicht EU-Land fährt. Fährt man aber von einem EU-Land in ein anderes EU-Land wie ich es immer getan habe zb. Deutschland-Niederlande oder Belgien wird im Grenzgebiet auch keine Durchsuchung stattfinden.

Zitat:

Original geschrieben von dirk73f


Aber es darf nur kontrolliert werden wenn man von einem EU-Land in ein nicht EU-Land fährt. Fährt man aber von einem EU-Land in ein anderes EU-Land wie ich es immer getan habe zb. Deutschland-Niederlande oder Belgien wird im Grenzgebiet auch keine Durchsuchung stattfinden.

Hier irrst du ein wenig 😉 Natürlich werden Kontrollen durchgeführt, nur nicht mehr an festgelegten Punkten(Grenze) wie früher. Der Zollgrenzbezirk wurde erweitert und in diesem Bereich werden auch die mobilen Kontrollen durchgeführt.

Grüße
Steini (exLuxemburgpendler 😉)

So sieht es aus. Meines Wissens nach ein 30km-Gürtel links und rechts der Grenze, aber theoretisch können Sie Dich überall anhalten, wird zumindest bei uns auf der A4 in Sachsen immer gern beim Durchreiseverkehr gemacht......

Und hier bei uns im Erzgebirge (Marienberg/Zschopau/Annaberg) sind die Kontrollis auch gut unterwegs....

Zwar ist die Chance, erwicht zu werden, gering (fahre jetzt ein Jahr lang regelmäßig mind. 1xwöchentlich nach Tschechien, nie kontrolliert), aber man weiß ja nie....

PS: Gern stehen sie am alten Grenzpunkt, gerade weil da keiner mehr damit rechnet😉

Meine darüber auch etwas in einem TV-Beitrag zur polnischen EU-Erweiterung gesehen zu haben.

Da bei mir die Grenze um einige km weiter weg ist, bezog sich meine Frage auch eher darauf, dass man jedesmal mit der legalen Menge die Grenze quert und alles mit einmal nach Berlin karrt. Das würde aber bedeuten, dass man am Ende womöglich mit 8 Stangen Zigaretten erwischt wird.

Übrigens kann man sich im Inet sehr schnell sehr schlau machen. Drei Sekunden auf der Zollseite reichen, um entsprechende Artikel zu finden.

Aufgaben des Zoll:
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/index.html

MKG des Zoll:
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/d0_mkg/index.html

Und hier nocheinmal die Reisefreigrenzen:

Innerhalb EU:
http://www.zoll.de/.../z3_reisefreimengen_innerhalb_eu.pdf

Ausserhalb EU:
http://www.zoll.de/.../z4_reisefreimengen_ausserhalb_eu.pdf

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