Reservekanister, wieviel L?
Wieviel Liter darf ich im privat-PKW eigendlich mitführen? War die höchstgrenze von 20L richtig?
Beste Antwort im Thema
Eben nicht.
Komplett aus dem ADR bist du bis 60 Liter.
Darüber, bis eben deine 1000 Punkte erreicht sind, sind nur viele Vorschriften des ADR nicht anzuwenden.
Diese Punkteregelung gilt auch NUR für den Transport in Versandstücken! (IBCs etc.)
1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährliche Güter unter verschiedene Kategorien fallen) nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:
* Kapitel 5.3;
* Abschnitt 5.4.3;
* Kapitel 7.2 mit Ausnahme des Abschnitts 7.2.3 und der Sondervorschriften V5, V7 und V8 des Abschnitts 7.2.4
* Sondenvorschrift CV1 des Abschnitts 7.5.11
* Teil 8 mit Ausnahme von
o Unterabschnitt 8.1.2.1 a) und c)
o Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5
o Abschnitt 8.2.3
o Abschnitt 8.3.4
o Kapitel 8.4
o Sondervorschrift S1 (3) und (6)
o Sondervorschrift S2 (1)
o Sondervorschrift S4 und
o Sondervorschriften S14 bis S21 des Kapitels 8.5
* Teil 9.
Kurzform:
60 Liter sind frei. Bis 1500 Liter darf man im mit dem Motor verbundenen Tanks "mitführen".
Sind sie in ortsbeweglichen Tanks auf der Ladefläche, dann muss es Betriebsstoff für am Fahrzeug fest angebrachte oder transportierte, zu handwerklichen Zwecken mitgeführte Arbeitsgeräte sein.
Transportiert man also 200 Liter Benzin in seinem Pkw zu privaten Zwecken von der Tankstelle nach Hause, um dort z.B. einen Vorrat anzulegen oder was weiß ich, dann fällt man unter die Reglungen des ADR, wenn auch nicht komplett.
D.h.: Ladungssicherung:
Die Ladung muss TOP gesichert sein. Das ist nämlich voraussetzung u.a. für die Inanspruchnahme einer dieser Freistellungen. Ladung nicht gesichert, dann passiert folgendes:
Man kann keine Freistellung Inanspruch nehmen. Also ist man komplett im ADR, incl. Tafeln, Zetteln, ADR-Schein usw.
39 Antworten
Darum gehts ja garnicht.
Bis 60 Liter: Alles Ok.
60 bis 333 Liter: Vorschriften des ADR sind zu beachten. > 333 Liter (bei Benzin, bei DIesel 1000) Flaggen! Da Ausnahme bzw.Freistellung nach 1.1.3.6 ADR.
Das gilt nur für Mitgeführten Treibstoff.
Befindet sich der Treibstoff in mit dem Motor durch Leitungen fest verbundenen Tanks, dann dürfen 1500 Liter resp. 500 im Anhänger drin sein.
Ich verstehe nicht was Du meinst. Die besagten Mengen kann von jedem ohne ADR Schein gefahren werden und müssen nicht gekennzeichnet werden. Das war doch die Frage: Wie viel kann man ohne Extras transportieren in einem PKW. Bringe ich beispielsweise dem Traktor auf dem Feld 900l so sind die nicht zu Kennzeichnen und ich fahre auch nicht unter dem Segel des ADR. Das kein Mensch solche Mengen als Reserve im PKW unterbringen kann versteht sich von selber. Dachte ich.
Eben nicht.
Komplett aus dem ADR bist du bis 60 Liter.
Darüber, bis eben deine 1000 Punkte erreicht sind, sind nur viele Vorschriften des ADR nicht anzuwenden.
Diese Punkteregelung gilt auch NUR für den Transport in Versandstücken! (IBCs etc.)
1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährliche Güter unter verschiedene Kategorien fallen) nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:
* Kapitel 5.3;
* Abschnitt 5.4.3;
* Kapitel 7.2 mit Ausnahme des Abschnitts 7.2.3 und der Sondervorschriften V5, V7 und V8 des Abschnitts 7.2.4
* Sondenvorschrift CV1 des Abschnitts 7.5.11
* Teil 8 mit Ausnahme von
o Unterabschnitt 8.1.2.1 a) und c)
o Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5
o Abschnitt 8.2.3
o Abschnitt 8.3.4
o Kapitel 8.4
o Sondervorschrift S1 (3) und (6)
o Sondervorschrift S2 (1)
o Sondervorschrift S4 und
o Sondervorschriften S14 bis S21 des Kapitels 8.5
* Teil 9.
Kurzform:
60 Liter sind frei. Bis 1500 Liter darf man im mit dem Motor verbundenen Tanks "mitführen".
Sind sie in ortsbeweglichen Tanks auf der Ladefläche, dann muss es Betriebsstoff für am Fahrzeug fest angebrachte oder transportierte, zu handwerklichen Zwecken mitgeführte Arbeitsgeräte sein.
Transportiert man also 200 Liter Benzin in seinem Pkw zu privaten Zwecken von der Tankstelle nach Hause, um dort z.B. einen Vorrat anzulegen oder was weiß ich, dann fällt man unter die Reglungen des ADR, wenn auch nicht komplett.
D.h.: Ladungssicherung:
Die Ladung muss TOP gesichert sein. Das ist nämlich voraussetzung u.a. für die Inanspruchnahme einer dieser Freistellungen. Ladung nicht gesichert, dann passiert folgendes:
Man kann keine Freistellung Inanspruch nehmen. Also ist man komplett im ADR, incl. Tafeln, Zetteln, ADR-Schein usw.
Ich bin der Meinung das Du nicht richtig liegst. Will mich aber nicht streiten. Sind es eben nur 60l und gut ist.
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Richtig liegen oder nicht ist ja nicht die Frage.
Gesetze sind im allgemeinen keine Auslegungssache.
Maximal 60 Liter als Reserve sind frei.
Das entsprechende Gesetz ist hier noch nicht zur Sprache gekommen. Wie ich schon sagte ich will mich nicht streiten. Du hast Recht mit den 60l und gut ist.
Mal eine Frage zum Transport von Gasflaschen.
Wieviele Gasflachen darf ich in einem als PKW Kombi zugelassenen Kleinbus <2,8t befördern. Wenn ich schon 60L Benzin in Reservekanistern dabei habe?
Es geht um Propangas in 11Kg Flaschen Transport nur innerhalb Deutschlands, Strecke beträgt ca 200Km
Wir fahren immer zu Rock am Ring, da wir mittlerweile ein geschlossenes Zelt haben. Benötigen wir das Gas zum Heizen, und das Benzin fürs Stromagregat. Wir fahren immer mit zwei Kleintransportern Sprinter 2,8t und einem Nissan Urvan.
Wir benötigen übers verlängerte Wochenende ca 100-120l Benzin und je nach Wetter 2-8 Gasflaschen. Das ganze wird auf beide Fahrzeuge verteilt. Die Kanister und Flaschen sind natürlich feste Verzurrt. Die Flaschen lagern im Fahrzeug und werden dann rausgeholt wenn sie benötigt werden.
Den Gesetzestext zu der Transportthematik gibt´s hier:
http://www.bmvbs.de/.../Gefahrgut-Recht-Vorschriften-S.htm
National die GGVSE bzw. die europaweiten Übereinkünfte nach ADR. Jeder Transport der über die Reservemenge von 60l hinausgeht fällt unter diese Regelungen! Lediglich einige wie der Gefahrgutschein und die Fahrzeugkennzeichnung entfallen bei den genannten "Kleinmengen". Nicht aber Vorschriften wie Ladungssicherung, Kennzeichnung der Transportbehälter (Kanister, Karton, Gasflasche,...). Die Befreiung gilt aber je nach Stoffklasse nicht für Tanktransporte oder Transporte in loser Schüttung. Ebenso gilt Mitführpflicht für Feuerlöscher, ein 2kg-Löscher z.B. bei Fahrzeugen unter 3,5t.
Daneben gibt es für private Transporte noch die Befreiung für "einzelhandelsgerechte Verpackungen". Man braucht daher keinen Feuerlöscher oder ADR-Schein nur weil man bei Aldi ein Deospray gekauft hat. Campinggasflaschen (nicht angeschlossen, gesichert und mit Abdeckkappe auf dem Ventil) fallen typischerweise darunter, ebenso wie eben Deospray, Farben aus dem Baumarkt usw. Inwieweit Reservekanister noch darunter fallen könnten keine Ahnung. Die werden ja nicht gefüllt gekauft, ob das noch einzelhandelsgerecht ist? 😕
Die 20l in einem Kanister sind Zollvorschriften. Man darf auch mehr Reservesprit über die Grenze nehmen, muss dann aber alles was diese 20l überschreitet nachversteuern.
Gruß Meik
Zitat:
Die 20l in einem Kanister sind Zollvorschriften. Man darf auch mehr Reservesprit über die Grenze nehmen, muss dann aber alles was diese 20l überschreitet nachversteuern.
Da würde ich jetzt liebendgerne mal die Zollvorschriften durchpflügen. Kann man drei mal fahren und importieren und so dei 20 L erreichen? Dann könnte man evtl auch jedesmal ne Stange Zigaretten mit nehmen.😁
Zitat:
Original geschrieben von Waldorfmicro
Mal eine Frage zum Transport von Gasflaschen.
Wieviele Gasflachen darf ich in einem als PKW Kombi zugelassenen Kleinbus <2,8t befördern. Wenn ich schon 60L Benzin in Reservekanistern dabei habe?
Bin hier ja noch eine Antwort schuldig geblieben.
Wenn du die Flaschen zu privaten Zwecken transportierst und peinlichst genau auf die Ladungssicherung achtest, darfst du soviele Flaschen transportieren, wie du willst.
11Kg Flaschen sind Einzelhandelsüblich.