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Reservekanister, wieviel L?

Themenstarteram 13. Oktober 2007 um 18:38

Wieviel Liter darf ich im privat-PKW eigendlich mitführen? War die höchstgrenze von 20L richtig?

Beste Antwort im Thema
am 21. Oktober 2007 um 8:40

Eben nicht.

Komplett aus dem ADR bist du bis 60 Liter.

Darüber, bis eben deine 1000 Punkte erreicht sind, sind nur viele Vorschriften des ADR nicht anzuwenden.

Diese Punkteregelung gilt auch NUR für den Transport in Versandstücken! (IBCs etc.)

 

1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährliche Güter unter verschiedene Kategorien fallen) nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:

* Kapitel 5.3;

* Abschnitt 5.4.3;

* Kapitel 7.2 mit Ausnahme des Abschnitts 7.2.3 und der Sondervorschriften V5, V7 und V8 des Abschnitts 7.2.4

* Sondenvorschrift CV1 des Abschnitts 7.5.11

* Teil 8 mit Ausnahme von

o Unterabschnitt 8.1.2.1 a) und c)

o Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5

o Abschnitt 8.2.3

o Abschnitt 8.3.4

o Kapitel 8.4

o Sondervorschrift S1 (3) und (6)

o Sondervorschrift S2 (1)

o Sondervorschrift S4 und

o Sondervorschriften S14 bis S21 des Kapitels 8.5

* Teil 9.

Kurzform:

60 Liter sind frei. Bis 1500 Liter darf man im mit dem Motor verbundenen Tanks "mitführen".

Sind sie in ortsbeweglichen Tanks auf der Ladefläche, dann muss es Betriebsstoff für am Fahrzeug fest angebrachte oder transportierte, zu handwerklichen Zwecken mitgeführte Arbeitsgeräte sein.

Transportiert man also 200 Liter Benzin in seinem Pkw zu privaten Zwecken von der Tankstelle nach Hause, um dort z.B. einen Vorrat anzulegen oder was weiß ich, dann fällt man unter die Reglungen des ADR, wenn auch nicht komplett.

D.h.: Ladungssicherung:

Die Ladung muss TOP gesichert sein. Das ist nämlich voraussetzung u.a. für die Inanspruchnahme einer dieser Freistellungen. Ladung nicht gesichert, dann passiert folgendes:

Man kann keine Freistellung Inanspruch nehmen. Also ist man komplett im ADR, incl. Tafeln, Zetteln, ADR-Schein usw.

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20 Liter als Reserve fuer das fahrende Fahrzeug.

 

An der Grenze auch maximal 1 Kanister a 20 Liter.

2x 10 Liter ist nicht zulaessig.

Als Transportgut darfst entweder 60 oder 333 Liter Benzin mitfuehren.

(z.B. um dein Sportboot zu betanken)

am 13. Oktober 2007 um 20:49

Achtung: Ausnahmen für Fahrt ins Ausland beachten, in manchen Ländern darf überhaupt kein Sprit im Kanister mitgeführt werden!

mfg. Matt

am 13. Oktober 2007 um 23:22

http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

Einen Reservekanister führe ich grundsätzlich nicht mit.

Mann kommt doch sehr schnell dahinter wann man wieder tanken muß.

Mit "neuem" altem Auto einfach volltanken und etwas eher an die Tanke fahren.

Die meisten Autos dürften allerdings längst im Bordcomputer anzeigen für wie viele km der Sprit noch reicht.

P.S.:

Vollgetankt habe ich 160 Liter an Bord.

Da brauche ich wirklich keinen Reservekanister. :D

am 15. Oktober 2007 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

20 Liter als Reserve fuer das fahrende Fahrzeug.

 

An der Grenze auch maximal 1 Kanister a 20 Liter.

2x 10 Liter ist nicht zulaessig.

Als Transportgut darfst entweder 60 oder 333 Liter Benzin mitfuehren.

(z.B. um dein Sportboot zu betanken)

60 Liter in Kanistern, egal welcher Kombination ist in D erlaubt.

In fest verbundenen Tanks bis zu 1500 Liter am Zugfahrzeug und 500 am Anhänger.

Muss aber dann mit dem MOtor verbunden sein.

Mehr darf man auch, dann unterliegt man aber dem ADR (Gefahrgutrecht).

Da kommt auch die Zahl 333 bei Benzin her. Bei Diesel sinds z.B. 1000 Liter.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

P.S.:

Vollgetankt habe ich 160 Liter an Bord.

Da brauche ich wirklich keinen Reservekanister. :D

 

160L?!

hast dir nen 100L Gastank einbauen lassen, oder wie? :D

 

das einzige auto was ich kenne mit so einem (regulären) tankvolumen war mein alter Toyota Landcruiser in Australien. der hatte einen sogenannten "Long-Distance-Tank" mit 150L.

am 16. Oktober 2007 um 7:57

Mein Vater hatte mal so einen grossen Chevrolet Pickup Fleetside mit 5,7l-V8-Diesel-Maschine. Der hatte serienmässig 2 x 80l (umschaltbar) an Bord.

Zitat:

Original geschrieben von Eniac

Mein Vater hatte mal so einen grossen Chevrolet Pickup Fleetside mit 5,7l-V8-Diesel-Maschine. Der hatte serienmässig 2 x 80l (umschaltbar) an Bord.

Konnte man da ausser umschalten auch von einem in den anderen pumpen, zwecks Fahrzeug Trimmung ? ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

160L?!

hast dir nen 100L Gastank einbauen lassen, oder wie? :D

Bingo. :D

am 20. Oktober 2007 um 12:04

Wayne interessierts?

Zipfelklatscher, gib doch mal bitte deine Quelle an. Irgendwie scheinen mir 60 Liter in Kanistern eher unglaubwürdig.

am 20. Oktober 2007 um 12:50

Gern!

1.1.3.3 des ADR.

Analog dazu dann die RSE.

Das ADR spricht allerdings von "Reserve", jedoch nicht von Pkw oder Lkw, sondern von Beförderungseinheiten.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Kraftstoff gewerblich oder privat oder sonstwie befördert wird.

Man darf, wie gesagt, natürlich auch mehr transportieren.

Nur sind dann die Vorschriften des Gefahrgutrechtes (ADR) zu bechten.

Und nein: Ich verwechsle hier nichts.

StVO sagt dazu nichts.

am 20. Oktober 2007 um 13:58

Dann frage ich mich, wie der ADAC auf die 20 Liter kommt. Ebenso könnte ich dann auch aus dem Ausland 60 Liter Kraftstoff ohne Probleme mit führen. Oder gibts für den Fall des Einführens irgendwelche Zollvorschriften die dann noch beachtet werden müssen?

am 20. Oktober 2007 um 14:24

Das weiß ich nicht.

Der ADAC vertritt halt auch die landläufige Meinung (ist ja auch nicht falsch), dass bei einem Pkw die Reservemange halt 20 Liter sind. Beim Lkw dann 60 Liter.

Aber das Gesetz sagt eben ganz klar, dass 60 erlaubt sind. (rein rechtstheoretisch)

am 20. Oktober 2007 um 22:03

Ohne Kennzeichnungspflicht sind es wie gesagt, bei Benzin 333l und bei Diesel 1000l. Bei Grenzüberschreitenden Verkehr gelten andere Bestimmungen. Wenn der Kraftstoff in Tank ist, gilt er als Betriebsmittel, für diese gibt es keine Grenzen, der kann so groß sein wie er will.

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