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Reparechnung erheblich billiger- Kollobaration Werkstatt mit Gegn. Versicherung ???!

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 20:29

Hi,

ich hatte Ende letzten Jahres den Fall eines Freundes von mir geschildert, bei dem nach einem Auffahrunfall (Unfallgegener natürlich schuld) im wesentlichen die Stoßstange hinten (mit Lackierung) und der Querträger für zusammen lt. Gutachter vom TÜV ca 1850 EUR getauscht werden sollte.

Die Besichtigung find in der Markenwerkstatt von Mercedes im Beisein des Meister statt.

Nun kommt die Rechnung, die nur bei 1390 EUR liegt, als knapp 470 EUR unter dem Gutachten.

(=-25%)

Grund: abgerechneter Lohn -28 % gegenüber Gutachten, Lackierung Stoßfänger ca 38 % (!!!!) günstiger als im Gutachten, Kürzung Materialkosten (jeweils ausgewiesen - 7 %) und die Verbringungskosten in Höhe von brutto ca 120 EUR brutto tauchen gar nicht erst auf ???!!

Wurde hier minderwertige Arbeit von Hilfskräften abgeliefert und/oder teilt man sich den Gewinn mit der gegnerischen Versicherung???!! Das Ganze hat doch mehr als ein Geschmäckle, zumal die Reparaturrechnung abgetreten wurde.

Mein Freund hätte besser auf Gutachtenbasisnetto abrechnen sollen, in der Werkstatt für die reduzierte Summe reparieren lassen sollen, um dann im nachhinein die Umsatzsteuer nachzufordern.

Insgesamt so ca 396 EUR Verlust nun für ihn, der in Gedanken zum merkantilen Minderwert dazugeschlagen werden könnte und den Verkauf nach 5 bis 6 Jahren Haltedauer mit einem geringeren Verlust hätte ermöglichen können, wäre wie eben beschrieben abgerechnet worden.

Ich habe ihm geraten, am Montag dort anzurufen, den Geschäftsführer sprechen zu wollen, und

die Abtretung rückgängig zu machen, denn er kann doch auf Gutachtenbasis abrechnen.

Was meine Experten wie Dellenzähler, Haifi etc zu diesem Sachverhalt.

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten !!

Beste Antwort im Thema

Also nochmal die Zusammenfassung, um die Absurdität der Diskussion zu verdeutlichen. Danach bin ich dann aber wieder raus hier, weil mir das echt zu schräg ist:

Ein SV kalkuliert (nach bestem Wissen und Gewissen, hoffentlich) die voraussichtlichen Kosten für eine Instandsetzung. Das macht er unter Beachtung der Vorschriften des Herstellers für eine sach- und fachgerechte Reparatur.

Die Werkstatt setzt den Schaden instand. Das macht sie (hoffentlich) ebenfalls sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Herstellers.

Am Ende gewinnt immer die Realität. Will heißen: Es gibt drei Möglichkeiten.

Erstens: Der SV und die Werkstatt haben einen guten Job gemacht. Dann liegen die Werte alle dicht beieinander und alle sind glücklich.

Zweitens: Die Reparatur wird teurer. Dann stimmen sich alle Beteiligten, also Werkstatt, SV und Auftraggeber oder eben Versicherung ab. Es wird eine Nachkalkulation gemacht. Der SV bestätigt die Weiterung des Schadens (oder eben nicht) und wieder sind alle glücklich.

Oder -und das ist hier offenbar der Fall- der SV lag bei seiner Schätzung daneben (warum auch immer) und die Werkstatt ist günstiger.

Dann hat die Werkstatt alles richtig gemacht, wenn die Arbeit fachgerecht ist.

Der Geschädigte hat seinen Schaden ersetzt bekommen und alle sind glücklich.

Pervers ist, wenn wie hier, ein Geschädigter zwar seinen Schaden vollständig ersetzt bekommen hat, aber es zu billig findet.

Nota bene: Es wird hier nicht die Qualität der Arbeit oder ähnliches bemängelt, sondern nur, dass der Schädiger (bzw. seine Versicherung) nicht so viel zahlen muss, wie der SV vorab geschätzt hat.

Wem nicht auffällt, dass bei dieser Perspektive etwas ganz erheblich schief läuft, dem ist nicht zu helfen.

Just my 2 cents.

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warum hat dein Bekannter Verlust gemacht?

Er wollte doch nur dass sein Auto repariert wird.

Wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde, kann es ihm doch sch.. egal sein wie hoch die Reparaturrechnung ist und die Versichertengemeinschaft - also auch du - hat 470€ gespart.

Ich bin erschüttert!!! Die Verbringungskosten tauchen doch tatsächlich nicht auf? Warum nicht? Vielleicht weil sie nicht angefallen sind? Hat die Werkstatt eine eigene Lackiererei oder bietet die Lackiererei den Hol- und Bringservice vielleicht an? Wurde der neue Stoßfänger gar im abgebauten Zustand lackiert? Das macht die Lackierung schon um einiges preiswerter.

Wie ist die Arbeit denn? Siehst Du irgendwelche Mängel? Vermutlich nicht.

Ist schon merkwürdig. Alle Welt regt sich über zu hohe Werkstattrechnungen auf, und Du über eine zu niedrige.

Abtretung rückgängig machen? Nur mit Einverständnis der Werkstatt gegen sofortige Zahlung.

Und dann? 1.850,- € abzgl. Verbringungskosten abzgl. MwSt = 1.453,- €.

Und im Nachhinein die MwSt. fordern? Unter Vorlage der Rechnung, oder wie?

Und vielleicht hat die Werkstatt einen Rahmenvertrag mit der geg. Versicherung und danach abgerechnet?

Diese Geisteshaltung wäre, wenn sie einem denkenden Menschen entsprünge, krank und müsste wohl behandelt werden.

Da es sich hier aber offensichtlich nur um sinnentleerte Provokation handelt, kann ich mich wieder beruhigt hinlegen und hoffen, dass der Troll verhungert...

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 21:05

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 17. Januar 2015 um 21:59:35 Uhr:

Diese Geisteshaltung wäre, wenn sie einem denkenden Menschen entsprünge, krank und müsste wohl behandelt werden.

Da es sich hier aber offensichtlich nur um sinnentleerte Provokation handelt, kann ich mich wieder beruhigt hinlegen und hoffen, dass der Troll verhungert...

???!!! Deine Antwort kann ich nicht einordnen- Meinst Du mich oder den Vorredner ??!

Die Werkstatt teils sich auf jeden Fall nicht den Gewinn, sondern bekommt für Ihre Leistung die Rechnung bezahlt.

Es gibt immer Unterschiede, mal noch oben mal nach unten.

Meiner Meinung nach endlich mal eine ehrliche Werkstatt, die nicht gleich sämtlichen Mist in die Rechnung schreibt.

Was ich nicht verstehe, wie willst du im nachhinein ein repariertes Fahrzeug auf Gutachtenbasis abrechnen?

Dann werden nicht anfallende Posten, wie MwSt und Verbringungskosten ect. abgezogen und du bekommst auch ca. 500€ weniger. Macht doch keinen Sinn.

Ausserdem ist das Fahrzeug fertig, das ist doch das was man erreichen wollte.

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 21:15

Nun ja. USt würde nachreguliert und der spätere sichere Verlust beim Verkauf eines ca 5 Jahre alten Unfallwagens

wäre geringer. Im übrigen ist wohl Abrechnung auf Gutachtenbasis nichts unanständiges.

Trocken ausgedrückt: Beides zusammen wird nicht funktionieren. Abrechnung auf der höheren Gutachterbasis, dann die niedrigere Rechnung vorlegen und die MwSt. kassieren. Tippe mal darauf, dass die Vers. dann merkt, dass die Rep. preiswerter war und weitere Zahlungen ablehnt. Hätte mit 1.453,- € ja die volle Werkstattrechnung bereits überbezahlt.

Und zur Antwort von Hafi kannst Dir ja mal Gedanken machen, wen er meint. Schätze, da bist der der Einzige, der da noch überlegen muss.

Gruß

Peter

Man hat aber eben nur 1mal die Wahl zwischen fiktiver oder realer Abrechnung, hinterher ist jeder schlauer.

Der wirklich schlaue vergleicht vorher, rechnet dann und entscheidet sich dann.

Hinterher sind es bei den weniger schlauen dann auch immer die anderen.

Grüße

Steini

Zitat:

@zzz100 schrieb am 17. Januar 2015 um 21:29:21 Uhr:

 

Insgesamt so ca 396 EUR Verlust nun für ihn

Ehrlich gesagt tut mir grad die Stirn weh, vom lauter dagengenschlagen mit der flachen Hand.

Hafi ist zuzustimmen: Eine wirklich kranke Geisteshaltung, wenn "ich habe an dem Unfall leider (entgegen meiner Erwartung) nichts verdient" mittlerweile gleichgesetzt wird mit "ich habe Verlust gemacht".

Das Fahrzeug wurde sach- und fachgerecht in der selbst ausgewählten Werkstatt repariert - genau hierauf besteht Anspruch (und nicht auf einen Geldbetrag X)!

 

Aber ich kann insoweit beruhigen: Auf diese "superschlaue" Idee, wie der TE sind bereits andere vor ihm gekommen - so dass sich sogar der BHG mit diesem Ansinnen der Gewinnerzielung befassen musste.

Entschieden hat der BGH im identischen Fall, wie vorliegend genau so:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5831.php

 

Falls es noch Erklärungen bedarf, hier nochmal der wichtigste Satz aus dem BGH-Urteil:

"

Der Geschädigte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung des vom Sachverständigen angesetzten Nettobetrags zuzüglich der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer, soweit dieser Betrag die tatsächlich gezahlten Bruttoreparaturkosten übersteigt."

 

Damit sollte die Frage beantwortet sein.

 

Und weil hier immer so auf dem Minderwert bei Verkauf herumgeritten wird: Sofern eine Wertminderung angefallen ist, so ist diese vom Sachverständigen berücksichtigt worden und im Gutachten ausgewiesen!

also zusammengefasst: Wie kann ich mich trotz Reparatur (zu welcher es keinen Grund zur Bemängelung gibt) nun auch noch auf Kosten des Unfallbeteiligten (und damit auch aller jener, welche hier Auto fahren) im Nachgang noch bereichern...

Das konstruier dir mal schön selber her - die reine Raffgier

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 22:37

ein Auto, mit einem Unfall versehen, hat nach 5 Jahren einen höheren Wertverlust als die vomGutachter angesetzten EUR 200.

Es verbleibt für meinen Bekannten (und vlt. auch für andere geneigte, vorurteilsfreie Leser) nur die Frage, wieso

in der gleichen Werkstatt, wo der Unfall besichtigt wurde, bei der reallen Repa solche Abweichungen vom Gutachten auftauchen . Das ist und bleibt schon merkwürdig.

Warum also gleich unsachlich werden ??!!

Schon mal daran gedacht, dass das Gutachten schlicht und ergreifend zu hoch war???

Auto ist doch wieder repariert! Was wollt ihr (Te und dessen Freund) noch?

Diese Gier kotzt mich an, wenn die Reparatur teurer gewesen wäre, wäre auch keiner gekommmen und hätte von euch Geld sehen wollen!

Immer diese Raffgierigen die mehr wollen als Ihnen zusteht! Euch stand die Reparatur oder die fiktive Abrechnung zu, da ihr euch nunmal für ersteres entschieden habt, ist doch alles in Ordnung!

Und wer sagt nicht, das der Gutachter sich evtl. Verkalkuliert hat, weil er mit z.b mehr AWs gerechnet hat!

Also nochmal Auto ist ganz, also glücklich sein das Schuldfrage klar war und der Schaden zu 100% übernommen wurde!

Und wenn niemand verletzt wurde, könnt ihr noch glücklicher sein!

schlimm oder?

Die Werkstätten hören fast von jeden VN, die SB sollte er aber in den Kostenvoranschlag rein rechnen.

Oder man möchte die verbrauchten Bremsen noch neu haben.

Das sind die gleichen Menschen die zum Jahresende wegen 3,50€ Beitragserhöhung den Versicherer wechseln.

Wenn es diese Gier auf Seiten der VN und auch teilweise bei den Werkstätten nicht gegeben hätte, wäre keine Werkstattbindingstarife entstanden und die Beiträge

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