Reparaturmangel Vorgehen

Hallo zusammen,

puh, ein großes Forum hier. Toll, dass es dieses Einsteiger-Forum gibt! Klasse!!

Mein Thema hat nicht direkt etwas mit einem konkreten Auto zu tun. Viel mehr geht es um die Bitte eines Ratschlages im Umgang mit der Werkstatt.

Vor einiger Zeit stellten wir fest, dass das Auto immer schnell Geräusche machte. So in etwa, wie wenn man die Klimaanlage an hatte und dann aussteigt. Das ging recht schnell los und war relativ laut. Irgendwann blinkte dann die Warnleuchte zum Kühlmittel. Bis zur Tanke gerollt, die zum Glück nicht weit weg war, Motordeckel auf und Kühlwasser kontrolliert. Es war weit unter dem Minimum. Die freundlichen Mitarbeiter halfen beim auffüllen und weiter ging es. In der Folge stellten wir immer wieder Kühlmittelverlust fest und haben immer mal wieder was rein gekippt. Letztlich landeten wir bei einer bekannten Werkstattmarke und ließen den Mängel beseitigen. Es sollte die Wasserpumpe sein. Knapp 500 EUR Kosten. Unabhängig davon, dass ich das enorm viel finde, und wir bei Leibe kein Oberklasse-Auto noch Mittel-Klasse fahren, ärgerte mich das doch sehr, wenn man sieht wie teuer die Dinger im Internet sind. 170 EUR alleine für die Pumpe. Das Auto verlor jedoch weiter an Kühlmittel. Wir kippten immer mal was rein, aber es bildete sich dunkle Flecken auf dem Asphalt unter dem Motorraum und man erkannte auch nach wie vor die tropfende rosa-farbene Flüssigkeit. Wir waren vor kurzem dort und machten die Werkstatt darauf aufmerksam. Sie wollte sich das Auto nochmal ansehen. 120 EUR für eine Stunde nachsehen. Das würde dann natürlich irgendwie verrechnet werden. Wir nahmen das Auto erstmal wieder mit und wollten uns melden, wenn wir uns über einen möglichen Termin im klaren sein würden.

Wie geht man mit dieser Sache um? Es kann nicht sein 120 EUR für eine weitere Diagnose und noch mehr für weitere Ersatzteile zu bezahlen.

Es gibt vom ADAC ein "Musterschreiben Nachbesserung nach Reparatur". Es wird mir bei dem entsprechenden Artikel aber nicht ganz klar, welche Forderungen man an die Werkstatt stellen kann. Naja, im Grunde steht es ja da. Sie sollen es kostenlos machen, es ist kein Auftrag und es ist so in § 635 BGB geregelt. Das liest sich so einfach in dem Brief? Gibt es da keinen Haken? Wie sind damit die Erfahrungswerte hier? Machen Werkstätten das? Müssen wir dann tatsächlich keine Kosten tragen, wenn noch was teures anderes kaputt ist? Wie ist sonst die Meinung zu diesem Fall?

Schönen Dank fürs Lesen. Wir freuen uns auf Antworten. 🙂

34 Antworten

Zitat:

@garcol schrieb am 31. August 2021 um 12:24:17 Uhr:


Wer ist denn der "TE"?

Das bist du. Der

T

hread-

E

röffner.

Auf dem Auftrag, den die Werkstatt schrieb, stand übrigens "Kühlmittelverlust prüfen".

So wie ich es von Werkstätten dann bisher auch immer kenne, kam dann der Anruf, was es sein soll und was es kosten soll. Es wurde dann gesagt, die Wasserpumpe sei defekt. Später kam noch ein zweiter Anruf, es würde noch etwas teuerer werden.

Wenn ich das jetzt alles zusammen zähle, dann kann man hier wohl zwei Sichten erkennen:

1. Werkstattsicht: Kunde will Wasserpumpe gewechselt haben. Im Telefonat geklärt. Problem besteht weiter. Neuer Auftrag. Neue Prüfung. (jetzt 120 €, beim ersten Mal waren es 66 €, warum für das gleiche Problem jetzt doppelt soviel?!)

2. Kundensicht: Ich will, dass das gesamte Problem behoben wird. Und habe anscheinend darauf vertraut, dass die Werkstatt das Problem richtig und vollends identifiziert und behebt. (Mein Fehler, der Werkstatt zu vertrauen, sie weiß was sie macht...) Kann aber wohl nix machen, weil auf dem Auftrag nicht "Kühlmittel Leckage beheben" steht. Wobei, dass ja die Intuition des Werkstatt besuchs ist, wie eigentlich auf der Hand liegt.

Für mich ist es letztlich alles schwer verständlich unabhängig von der technischen Seite und dem wie was wann kaputt geht oder gehen kann. Die Werkstatt wechselt ein Teil. Gibt mir das Auto zurück. Es soll alles Okay sein. Ich gehe davon aus, dass sie das System erneut zur Prüfung unter Druck gesetzt haben (wie ich gelernt habe). Und dann direkt bei der nächsten Fahrt erneut an der selben Stelle Kühlmittelverlust.

Ich hätte mir hier gewünscht, die Werkstatt würde sagen. Oh tut uns Leid. Wir kucken nochmal nach. Sowas ist auch Kundenfreundlich und kullant. Es wurden aber direkt 120 € ausgerufen und für den Fall dass die Wasserpumpe dann kaputt ist der Garantiefall her bemüht. Tut mir Leid. Da kommt man sich veräppelt vor.

Und ich trete sicher nicht in den Laden ein wie John Wayne in den Saloon tritt...

Letztlich stellt sich dann hier doch die Frage, vertraue ich der Werkstatt ein weiteres Mal oder gehe ich direkt woanders hin. Heute die Wasserpumpe, morgen der Kühler, und dann Zylinderkopfdichtung...

Das Recht auf Nachbesserung greift hier wohl nicht, wenn auf dem Auftrag "Kühlmittelverlust prüfen" steht. Auch hier Vorwurf an mich. Warum sage ich das zu, ich weiß, dass es so ist. Hätte wohl drauf schreiben lassen sollen: "Kühlmittel Leckage beheben". Dann sähe die Sache wohl ganz anders aus.

EDIT: Baujahr ist nicht 2017, sonder 2015

1. Der Preis wäre am Ende trotzdem von der Summe der technischen Fehler diktiert und du würdest dich entweder von Anfang an oder eben am Ende gleichermaßen betrogen fühlen, auch wenn das in der Sache nicht der Fall sein muss.

2. Gibt es einen Typus Mensch, der mit Handwerkern sowieso nicht auf einen Nenner kommt. Es werden zu verschiedene Sprachen gesprochen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Aug. 2021 um 23:17:41 Uhr:


2. Gibt es einen Typus Mensch, der mit Handwerkern sowieso nicht auf einen Nenner kommt. Es werden zu verschiedene Sprachen gesprochen.

Das ist korrekt und garnicht so selten Thema bei MT, die falsche Auftragsvergabe und Absprache.

Man muss ganz klar kommunizieren was man möchte und was nicht, welche Mittel und Ressourcen eingesetzt werden sollen, welche Grenzen und Bedingungen einzuhalten sind. Daran scheitert es oft.

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Warum wendest du dich nicht wie hier bereits auf S. 2 vorgeschlagen, und vorausgesetzt der Betrieb ist in der KFZ-Innung, an die Schiedsstelle der Innung?

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