Reparatur nach Unfall - Abtretungserklärung?
Hallo zusammen,
vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Meinen Wagen (Chevrolet Cruze) habe ich in die Werkstatt gebracht. Der Gutachter rief mich heute an:
Frontschürze (ich wurde auf einen anderen Wagen aufgeschoben), Heckschürze neu. Die Bleche dahinter jeweils müssen ausgedellt werden (nicht ersetzt) und der Kühler muss ausgetauscht werden.
Reparaturkosten liegen bei € 5.215,00 . Der Vergleichswert liegt bei € 7.200,00, daher kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter sagte mir, € 250,00 Wertminderung bekäme ich ca. dazu.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Denis1234 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:36:29 Uhr:
Hallo zusammen,vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Ja, die Wertminderung wird an dich ausgezahlt.Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Ja, die Abtretung ist dazu da, dass der Gutachter seine Rechnung direkt bei der
Versicherung des Gegners geltend machen kann.
Unterschreibst du nicht, musst du das Gutachten bezahlen
und kannst dir das Geld von der Versicherung zurückholen.Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Nein, Schmerzensgeld wird an dich gezahlt.
Hast du deinen "Personenschaden" dokumentiert und ein ärztliches Attest?
Ohne Attest==keine Schmerzen==kein SchmerzensgeldFür Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis
17 Antworten
Im Eingangsbeitrag wird die Frage nach der Unterschrift zu einer Abtretungserklärung gestellt. Das bedeutet logischer Weise Auftrag zur Reparatur. Und ich habe es so verstanden, dass noch nicht einmal das Gutachten vorliegt.
hast du Bilder von deiner Front, von dem Heck des Autos wo du aufgeschoben wurdest und deinem Heck und der Front des dir auffahrenden kfzs? mir ist so etwas mal passiert, siehst du in meinen Beiträgen. Wichtig bei Schmerzensgeld ist erstmal, dass du wirklich Schmerzen hast. Mir wurde ein Besuch beim Amtsarzt seitens der rennleitung auferlegt. Der findet recht schnell rauss, ob wer lügt oder nicht. Warst du im Krankenhaus oder nur beim Arzt? Abtretung auf keinen Fall, eher das Auto in die Werke geben und auf Freigabe der Versicherung warten.
Die Wertminderung richtet sich nach Alter und KM deines Autos und nach der Schadenshöhe.
einfscher ist es, einen Fachanwalt zu beauftragen. lg
Zitat:
@fly85 schrieb am 28. Juli 2017 um 00:17:43 Uhr:
und auf Freigabe der Versicherung warten.
Mit Sicherheit nicht. Nochmal, der einzige der eine Reparaturfreigabe erteilen kann ist der Eigentümer des Fahrzeuges mit der Unterschrift unter den Reparaturauftrag, niemand anderes. Nein, kein aber. Eine Versicherung wird auch niemals bestätigen dass sie die volle Höhe übernimmt, sie werden mitteilen dass sie (abhängig von der Schuldfrage) eintrittspflichtig sind (oder eben anteilig oder gar nicht wenn Schuldfrage unklar).
Die Abtretung ist ok wenn repariert wird, ansonsten müsste man selber die Reparaturkosten vorstrecken und sich das Geld hinterher wiederholen. Kann man natürlich auch machen. Eine Abtretung bei einer Werkstatt beinhaltet nur die Höhe der Reparaturrechnung und ggf. die Mietwagenkosten. Alle anderen Kosten wie Aufwandspauschale, Schmerzensgeld etc. sind da nicht erfasst, die werden separat abgerechnet. Rein rechtlich bezahlt die Versicherung damit auch nicht die Rechnung! Sie überweist den Schadenersatz in Höhe der Reparaturrechnung auf das Konto der Werkstatt - rechtlich zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
Klar wird eine Abtretung erst unterschrieben wenn auch schon der Reparaturauftrag vorliegt, macht sonst wenig Sinn. Wenn aber schon Fragen dazu kommen muss man das auch ganz klar getrennt erklären und nicht das übliche wilde verwurschteln was hier meist passiert.