Hallo zusammen,
vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Meinen Wagen (Chevrolet Cruze) habe ich in die Werkstatt gebracht. Der Gutachter rief mich heute an:
Frontschürze (ich wurde auf einen anderen Wagen aufgeschoben), Heckschürze neu. Die Bleche dahinter jeweils müssen ausgedellt werden (nicht ersetzt) und der Kühler muss ausgetauscht werden.
Reparaturkosten liegen bei € 5.215,00 . Der Vergleichswert liegt bei € 7.200,00, daher kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter sagte mir, € 250,00 Wertminderung bekäme ich ca. dazu.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis