Reparatur dort, wo Kostenvoranschlag erstellt wurde?

Guten Tag zusammen,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Daher entschuldigt, wenn ich es nicht bin.

Vor wenigen Tagen hat mir jemand beim Aussteigen eine Delle in mein Auto geschlagen. Wir haben alles geklärt und die Privathaftpflicht des Schädigers (nicht der Fahrzeughalter) will nach Erhalt des Kostenvoranschlages die Erstattung durchführen.

Der Kostenvorschlag meines Händlers beläuft sich auf 780 Euro und ein "Beulendoktor" in meiner Nähe würde alles für knapp über die Hälfte machen.

Nun frage ich mich folgendes:

Kann ich den Kostenvoranschlag vom Händler einreichen, die Reparatur vom "Beulendoktor" machen lassen und mich an der Differenz erfreuen?
Oder wird die Versicherung die Rechnung zusätzlich verlangen?
Wenn ja, hat sie da ein Anrecht drauf?

Oder wäre das gar Versicherungsbetrug?
Wenn ja, dann lasse ich es sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY


Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

Auch ein super Schlauberger!

Da Du den Thread offenbar nicht ganz verstanden hast, darf ich nochmal erklären, worum es geht.

Der TE fragt nicht, ob er fiktiv abrechnen darf. Das darf er natürlich. Daran besteht doch gar kein Zweifel. Und er darf auch den Schaden nur halb oder gar nicht instandsetzen lassen und das Geld versaufen.

Darum geht es hier nicht.

Es geht darum, ob man einen deutlich höheren Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn der Schaden durch das Ausbeulen sach- und fachgerecht repariert werden kann.

Das ist etwas völlig anders.

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ja, dass könnte ich du Eintagsfliege.

Aber bei dir wären dass so wie Perlen vor die Säue schmeißen.

Ich bitte darum.

Zitat:

Original geschrieben von KSV


 
Mach Dir mal Gedanken was die Schadensersatzleistungen sind und auf wen die eingereichten Rechnungen ausgestellt sind.
 
GoofyXY hat es aber schon richtig auf den Punkt gebracht.

Aha.... und wer bezahlt die "Schadenersatzleitung" in Höhe von von 19% ?

Gar nix ist hier auf den Punkt gebracht.

Und schon überhaupt nichts ist hier auf den Punkt gebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Gar nix ist hier auf den Punkt gebracht.

Und schon überhaupt nichts ist hier auf den Punkt gebracht.

Du wiederholst dich.

Außerdem wiederholst Du dich.

Aber anstatt hier schlau daherzureden, könntest Du 'dein Wissen' bzw. deine Meinung auch einfach mal konkretisieren.
Anders gesagt, ..., bring das Thema doch mal 'auf den Punkt'.

Dann klär uns mal auf, Delle.

Wir sind alle sehr gespannt. 🙂

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Ach, jetzt auf einmal ?

Ich denke mir fehlt "geistige Reife" ? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich denke mir fehlt "geistige Reife" ? 🙂

Und damit untermalst Du diese Meinung.

Nur ein ewiges Rumquängeln ist lachhaft.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ach, jetzt auf einmal ?

Ich denke mir fehlt "geistige Reife" ? 🙂

Das habe ich nicht behauptet.

Bitte klär wenigstens mich auf.

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich denke mir fehlt "geistige Reife" ? 🙂
Das habe ich nicht behauptet.

Ich aber! 😁

Mich würde es jetzt schon auch interessieren, was Dellenzähler damit meint.

Bei der Versicherung findet ja kein Wertschöpfungsprozess statt.

Die nehmen die Beiträge von den Versicherten und damit werden dann die Schäden bezahlt.

Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

Hier spart sich die Versichertengemeinschaft definitiv Geld, wenn der Geschädigte auf KVA, statt auf Rechnung abrechnen will.

Die MWSt. müsste ja wieder in Form von Beiträgen von den Versicherten reinkommen.

Auf jeden Fall ist es mal wieder ganz großes Kino... 😁

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hier spart sich die Versichertengemeinschaft definitiv Geld, wenn der Geschädigte auf KVA, statt auf Rechnung abrechnen will.

Da er mit sachlichen Erläuterungen eher ein wenig geizt nehme ich mal an, dass er damit ausdrücken will, dass die Versicherung bei Erstattung des KVA dennoch mehr zahlen muss, als wenn ich direkt die günstigere Rechnung des Beulendoktors einreichen würde, ohne mich 'bereichern' zu wollen.

Aber das alles ist nun so oder so hinfällig, da der Beulendoktor wegen der zusätzlichen Lackbeschädigung da nicht weiterhelfen kann.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Auf jeden Fall ist es mal wieder ganz großes Kino... 😁

Auf jeden Fall. 😁😁😁

Also meine Erläuterung bezieht sich jetzt nur auf die Aussage von Dellenzähler, dass es der Versicherung egal sei, ob sie mit oder ohne MWSt. auszahlen müsste.

Er schreibt ja, dass es der Versicherung keinen Vorteil bringt, wenn sie Netto ausbezahlt.

Da bin ich anderer Meinung.

Ich bin der Meinung, dass immer nur der Endbetrag für die Versicherung, bzw. Versichertengemeinschaft ausschlaggebend ist.

Wenn jemand einen Schaden reparieren lässt und dafür 1000,- € inkl. Steuer fällig werden, dann ist das schlechter für die Versichertengemeinschaft, als wenn jemand sich die 1000,- € ohne Steuer ausbezahlen lässt.

Was natürlich nocht besser wäre, wäre wenn von Haus aus nur eine Rechnung vom Beulendoktor mit Steuer über 500,- € kommt.

Was ist denn hier los?! 😕 😠

Wäre schön, wenn ALLE Beteiligten mal wieder etwas runterkommen und eine sachliche, rein auf die Ausgangsfrage bezogene Diskussion führen.

Vielen Dank!

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

Zitat:

Also meine Erläuterung bezieht sich jetzt nur auf die Aussage von Dellenzähler, dass es der Versicherung egal sei, ob sie mit oder ohne MWSt. auszahlen müsste.
Er schreibt ja, dass es der Versicherung keinen Vorteil bringt, wenn sie Netto ausbezahlt.
Da bin ich anderer Meinung.

@BerndMeier72

Und mit Deiner anderen Meinung hast Du recht.

Die Versicherung spart dann zunächst einmal die 19 % und einiges weitere je nach Einzelfall.

Hallodjtose 1983,
Du bist geschädigt worden, also steht Dir Entschädigung zu. Das sind die Tatsachen.
Ob die Haftpflicht -oder die priv. Haftpflicht VRS. Deinen Schaden reguliert, soll Dir" 88 "sein.(egal)
Du hast das Recht den Kostenvoranschlag von Deinem Markenhändler (Fachwerkstatt) einzureichen.
Du kannst die regulierende VRS. um Abrechnung nach Kostenvoranschlag bitten. Nur, Diese wird Dir
dann die Mehrwertsteuer abziehen. Das mußt Du dabei bedenken.
Dein Beulendoc muß dann nochmal 19% billiger sein, damit Du was verdienst, das willst Du doch oder?
Die Versicherung kann auch eine Kostenübernahme an Deine Fachwerkstatt schicken, dann bist Du
Nase.
Am Besten Du bleibst ehrlich, Dir steht für die Reparaturzeit ein NUTZUNGSAUSFALL zu.
Es gibt allerdings unter Einbeziehung eines Reparateurs noch eine Möglichkeit...................
Gruss aus B...........

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