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Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 6. August 2008 um 17:21

Hallo,

mein Bruder war heute morgen mit meinem Auto unterwegs und hatte einen kleinen Unfall.

An einer Ampel ist er bei gelb stehengeblieben und ein Roller, der hinter ihm fuhr ist bei nasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und hinten in mein Auto reingerutscht.

Aus Erzählungen von meinem Bruder weiß ich das der Roller ziemlich kaputt war, Polizei war da und der Rollerfahrer wurde mit dem Krankenwagen zum Röntgen ins Krankenhaus gefahren.

Nun meine Frage.. Er war ja eindeutig schuld, da er hinten reingerutscht ist. An meinem Auto sieht man einige kleine Kratzer, aber auch nur wenn man es weiß, sonst fallen sie wahrscheinlich garnicht auf.

Ist es sinnvoll, einen Kostenvoranschlag machen zu lassen? Ich fahre einen ziemlich alten Golf 3 und weiß garnicht ob es sich überhaupt lohnen würde es reparieren zu lassen und es ist mir auch ein bisschen zu blöd, da man so ja kaum etwas sieht!

 

Bitte um ein paar Antworten, da ich wirklich nicht so die Ahnung davon habe..

Danke...

 

 

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10 Antworten
am 6. August 2008 um 19:04

ich würds machen lassen! die werkstatt soll mal nachgucken, vielleicht ist ja unter der verkleingung noch was. ich weiss ja nicht wie hart der aufgeschalgen ist, aber kann ja durchaus auf den auspuff gefallen sein oder sonst was.

Kostenvoranschlag machen lassen und den zusammen mit Fotos bei der Versicherung des Rollers einreichen. Wenn denen das nicht ausreicht, kannst du immernoch einen Gutachter deiner Wahl beauftragen.

am 7. August 2008 um 6:06

Hallo,

auch wenn es einigen nicht passt:

Der Geschädigte hat bei allen Schäden, die er selber nicht hundertprozentig selbst sicher einschätzen kann das Recht einen freien Sachverständigen aufzusuchen und mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Beim Golf 3 ist das so ein Sache. Ist der Roller unten reingerutscht kann es sehr schnell sein, das das Rückwandblech deformiert bzw. eingedrückt wurde. Dies weiß ich aus Erfahrung. Und wenn zu einer neuen Stoßfängerverkleidung (die evtl noch lackiert ist) dann noch Richtarbeiten an der Rückwand hinzukommen ist man beim Golf 3 mittlerweile aufgrund der Reparaturkosten sehr schnell an der Grenze zum Totalschaden.

Des Weiteren hat ein Kostenvoranschlag keine beweißsichernde Funktion.

Gerade bei älteren Fahrzeugen mit einem geringeren Wiederbeschaffungswert ist es wichtig und eigentlich erforderlich, ein Gutachten zu erstellen. Ohne Gutachten wird ein evtl. Totalschaden nicht erkannt.

Sollte sich bei der Begutachtung herausstellen, das der Schaden doch gering ist, hat der SV verschiedene Möglichkeiten, eine kostengünstige Schadensdokumentation durchzuführen.

Mfg.

SV Stoll

Zitat:

Original geschrieben von SV Stoll

Hallo,

auch wenn es einigen nicht passt:

Der Geschädigte hat bei allen Schäden, die er selber nicht hundertprozentig selbst sicher einschätzen kann das Recht einen freien Sachverständigen aufzusuchen und mit der Schadenfeststellung zu beauftragen....

 

Sollte sich bei der Begutachtung herausstellen, das der Schaden doch gering ist, hat der SV verschiedene Möglichkeiten, eine kostengünstige Schadensdokumentation durchzuführen.

Mfg.

SV Stoll

was heißt das konkret? Bei Bagatellschäden bis vielleicht 750 € besteht doch das Problem der Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten!?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von John.Robie

was heißt das konkret? Bei Bagatellschäden bis vielleicht 750 € besteht doch das Problem der Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten!?

Danke

Ist zwar an den Kollegen  SV Stoll grichtet die Frage, aber er wird nicht böse sein wenn ich antworte. :)

 

Bei Kleinschäden erstellte der KFZ- SV ein sogenanntes Kurzgutachten.  Das ist eine Art "Mini" Gutachten und preiswerter wie ein großes Gutachten, hat aber allemal mehr beweiswert wie ein Kostenvoranschlag.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von John.Robie

was heißt das konkret? Bei Bagatellschäden bis vielleicht 750 € besteht doch das Problem der Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten!?

Danke

Ist zwar an den Kollegen  SV Stoll grichtet die Frage, aber er wird nicht böse sein wenn ich antworte. :)

Bei Kleinschäden erstellte der KFZ- SV ein sogenanntes Kurzgutachten.  Das ist eine Art "Mini" Gutachten und preiswerter wie ein großes Gutachten, hat aber allemal mehr beweiswert wie ein Kostenvoranschlag.

Gruß

Delle

Ah ja, vielen Dank. Gut zu wissen. Gabs da schon mal Probleme mit den Versicherungen bei der Erstattung? Wie hoch sind die Kosten bei, sagen wir mal 700€ Schaden?

am 7. August 2008 um 16:03

Meine Tante hat im Frühjahr etwa knapp 100m vor einer Ampel ein anderes Fahrzeug überholt, weil dieses rechts blinkte, als wolle es in eine Parklücke. Wollte die Fahrerin aber nicht, sondern sie ist weiter geradeaus gefahren. Als die Ampel "Gelb" zeigte hat meine Tante angehalten ....... und die gerade Überholte ist ihr hinten aufgefahren. Kein Riesenschaden, nur die Stoßstange hatte eine Beule. Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Die Auffahrende hat durch den Anwalt vortragen lassen, die Mandantin habe nicht damit rechnen können, daß meine Tante bei "Gelb" so plötzlich bremsen würde. Das sei überhaupt nicht zu erwarten gewesen. Die Versicherung hat nicht bezahlt und der Richter fand dies auch so in Ordnung!

Was ich damit sagen will, wenn der Rollerfahrer den richtigen Anwalt hat, dann......

Zitat:

Original geschrieben von John.Robie

Ah ja, vielen Dank. Gut zu wissen. Gabs da schon mal Probleme mit den Versicherungen bei der Erstattung? Wie hoch sind die Kosten bei, sagen wir mal 700€ Schaden?

Eigentlich nicht, wenn das Honorar des Sachverständigen in Relation zum Schaden steht.

Bei einer Schadenhöhe von 700 Euro dürfte sich das Honorar je nach Region zwischen 120 bis 150 Euro bewegen.

 

Gruß

 

Delle

 

am 8. August 2008 um 5:44

Hallo,

noch zur Ergänzung (der Ausführungen von Dellenzähler):

- Es kommt immer auf die Sichtweise und die Erfahrung des Geschädigten an

Z.b. bei dem Golf ist noch gar nicht klar, ob verdeckte Schäden vorhanden sind oder nicht. Selbst bei einer Schadenshöhe unter 750€ würde hier eine kostengünstige Schadenfeststellung in dem Honorarbereich, der von Dellenzähler genannt wurde, keine Probleme bereiten (dürfen...). Natürlich gibt es Versicherer, die hier Probleme machen könnten, wie bei anderen Positionen auch.

Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn z.B. ein Kfz.-Meister bei einem eindeutigen Kratzer in seiner Stoßstange ohne Folgeschäden, die er sicherlich auch einschätzen kann, das selbe machen würde. Hier würde ein Versicherer sicher erfolgreich einwenden können, dass das nicht erforderlich war.

Also: Immer der Erkenntnisstand des Geschädigten zählt. Und nicht der Erkenntnisstand von Schadenprofis, nachdem der Schaden bewertet bzw. besichtigt wurde!

Im eigentlichen Sinne wären somit alle Schäden, mit denen Geschädigte zum SV kommen Gutachtenwürdig, da der Geschädigte genau in dem Moment aus seiner Sichtweise heraus die Einschaltung bzw. Hinzuziehung eines SV für erforderlich hält.

Um des lieben Frieden willens klären wir aber (zumindest ich) bei wirklichen "Mini"-Schäden die Geschädigten auf, das hier der KV einer Werkstatt wirklich ausreichend ist und schicken sie weiter (z.B. nur Spiegel umgeklappt und verkratzt).

Mfg.

SV Stoll

P.S.: Diese Kunden sind dann auch zufrieden und kommen / empfehlen einen weiter :)

Zitat:

Original geschrieben von SV Stoll

 

P.S.: Diese Kunden sind dann auch zufrieden und kommen / empfehlen einen weiter :)

Genauso ist das... :);)

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