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Reparatur dort, wo Kostenvoranschlag erstellt wurde?

Themenstarteram 19. August 2013 um 15:58

Guten Tag zusammen,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Daher entschuldigt, wenn ich es nicht bin.

Vor wenigen Tagen hat mir jemand beim Aussteigen eine Delle in mein Auto geschlagen. Wir haben alles geklärt und die Privathaftpflicht des Schädigers (nicht der Fahrzeughalter) will nach Erhalt des Kostenvoranschlages die Erstattung durchführen.

Der Kostenvorschlag meines Händlers beläuft sich auf 780 Euro und ein "Beulendoktor" in meiner Nähe würde alles für knapp über die Hälfte machen.

Nun frage ich mich folgendes:

Kann ich den Kostenvoranschlag vom Händler einreichen, die Reparatur vom "Beulendoktor" machen lassen und mich an der Differenz erfreuen?

Oder wird die Versicherung die Rechnung zusätzlich verlangen?

Wenn ja, hat sie da ein Anrecht drauf?

Oder wäre das gar Versicherungsbetrug?

Wenn ja, dann lasse ich es sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

Auch ein super Schlauberger!

Da Du den Thread offenbar nicht ganz verstanden hast, darf ich nochmal erklären, worum es geht.

 

Der TE fragt nicht, ob er fiktiv abrechnen darf. Das darf er natürlich. Daran besteht doch gar kein Zweifel. Und er darf auch den Schaden nur halb oder gar nicht instandsetzen lassen und das Geld versaufen.

 

Darum geht es hier nicht.

 

Es geht darum, ob man einen deutlich höheren Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn der Schaden durch das Ausbeulen sach- und fachgerecht repariert werden kann.

 

Das ist etwas völlig anders.

 

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

 

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Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Fakt ist doch, dass ich grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz habe.

Bin ich denn gezwungen, meine Ansprüche auch zu 100 % umzusetzen?

Du hast auch eine Schadenminderungspflicht!

Die ist eigentlich auch zu 100 % umzusetzen!

Themenstarteram 20. August 2013 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von RAV4 in Town [/i

Die Versicherung kann auch eine Kostenübernahme an Deine Fachwerkstatt schicken, dann bist Du

Nase.

Was heißt das auf Deutsch?

Ich MUSS doch eine Reparatur nicht durchführen lassen.

am 20. August 2013 um 18:31

Das heißt Beispiel: Voranschlag 1000€, Abrechnung nach Voranschlag, Entschädigung =810.-€

Mehrwertsteuer abgezogen, weil privat nicht Mehrwertsteuerberechtigt.

Kostenübernahme an Fachwerkstatt, Du bringst Dein Auto in diese Werkstatt, es wird repariert, Du

bekommst es zurück und mußt Nicht`s bezahlen. ( Geld siehst Du dabei garnicht)

Besser kann Ich`s nicht erklären, O.K.?

Zitat:

Original geschrieben von RAV4 in Town

Das heißt Beispiel: Voranschlag 1000€, Abrechnung nach Voranschlag, Entschädigung =810.-€

Mehrwertsteuer abgezogen, weil privat nicht Mehrwertsteuerberechtigt.

na du bist mir ja ein mathe-genie :D

Schau dir die anderen "Wirren" Beiträge an :D

Es vergeht hier keine Woche wo ein "neuer" Protagonist das Tanzparkett betritt und allen hier weiß machen will, dass man keine Ahnung hat und nur Er den Stein der Weisen gefunden hat :D

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Schau dir die anderen "Wirren" Beiträge an :D

 

Es vergeht hier keine Woche wo ein "neuer" Protagonist das Tanzparkett betritt und allen hier weiß machen will, dass man keine Ahnung hat und nur Er den Stein der Weisen gefunden hat :D

:D:D

 

Warum muss ich eigentlich die ganze Zeit an Leuchtbirne denken?

 

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von RAV4 in Town [/i

Die Versicherung kann auch eine Kostenübernahme an Deine Fachwerkstatt schicken, dann bist Du

Nase.

Was heißt das auf Deutsch?

Ich MUSS doch eine Reparatur nicht durchführen lassen.

RAV4 in Town hat (wie bei allen Threads in den letzten Tagen) nur die Hälfte gelesen und dabei die Sachlage nicht berücksichtigt!

Nochmal in kurzen Worten:

Rechne fiktiv nach KVA, also ohne MwSt mit der Versicherung ab, lass Dein Auto beim Beulendoc wieder instandsetzen und mit dem übrigen Geld machst Du, was Du willst...

Wenn der Beulendoc eine fachgerechte Reparaturmethode darstellt, hat sich der Versicherer mangels genaueren Prüfung selber übervorteilt! Du selber musst natürlich nicht verschiedene Reparaturwege aufzeigen. Du hast einen KVA eingereicht und wenn der vom Versicherer akzeptiert wird, ist das auch so in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Warum muss ich eigentlich die ganze Zeit an Leuchtbirne denken?

Beschwöre es nicht herauf, Fritz liest mit. :eek:

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