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Reparatur dort, wo Kostenvoranschlag erstellt wurde?

Themenstarteram 19. August 2013 um 15:58

Guten Tag zusammen,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Daher entschuldigt, wenn ich es nicht bin.

Vor wenigen Tagen hat mir jemand beim Aussteigen eine Delle in mein Auto geschlagen. Wir haben alles geklärt und die Privathaftpflicht des Schädigers (nicht der Fahrzeughalter) will nach Erhalt des Kostenvoranschlages die Erstattung durchführen.

Der Kostenvorschlag meines Händlers beläuft sich auf 780 Euro und ein "Beulendoktor" in meiner Nähe würde alles für knapp über die Hälfte machen.

Nun frage ich mich folgendes:

Kann ich den Kostenvoranschlag vom Händler einreichen, die Reparatur vom "Beulendoktor" machen lassen und mich an der Differenz erfreuen?

Oder wird die Versicherung die Rechnung zusätzlich verlangen?

Wenn ja, hat sie da ein Anrecht drauf?

Oder wäre das gar Versicherungsbetrug?

Wenn ja, dann lasse ich es sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

Auch ein super Schlauberger!

Da Du den Thread offenbar nicht ganz verstanden hast, darf ich nochmal erklären, worum es geht.

 

Der TE fragt nicht, ob er fiktiv abrechnen darf. Das darf er natürlich. Daran besteht doch gar kein Zweifel. Und er darf auch den Schaden nur halb oder gar nicht instandsetzen lassen und das Geld versaufen.

 

Darum geht es hier nicht.

 

Es geht darum, ob man einen deutlich höheren Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn der Schaden durch das Ausbeulen sach- und fachgerecht repariert werden kann.

 

Das ist etwas völlig anders.

 

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

 

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Themenstarteram 20. August 2013 um 5:58

Zitat:

Original geschrieben von steini111

780€ - 19% Steuer = 655,46€ Auszahlungsbetrag bei fiktiver Abrechnung über den KVA

Hier hatte ich auch noch einmal eine Frage:

Darf ich das so verstehen, dass mir die PHV des Schädigers nur den Nettowert der Schadensbehebung erstattet?

Wenn ja, dann müsste ich ja gut 130 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Oder gilt das nur beim KVA und bei Einreichung der kompletten Rechnung erhalte ich den Bruttowert?

am 20. August 2013 um 6:01

Bei fiktiver Abrechnung (also nicht gegen Rechnung, sondern gegen KVA oder Gutachten) wird die MwSt immer abgezogen. Du wirst nicht schlechter gestellt, denn du kannst ja gegen Rechnung reparieren lassen und dann wird auch alles bezahlt. Dein Schaden wird in diesem Fall also zu 100% ausgeglichen.

Themenstarteram 20. August 2013 um 6:07

Zitat:

Original geschrieben von situ

Bei fiktiver Abrechnung (also nicht gegen Rechnung, sondern gegen KVA oder Gutachten) wird die MwSt immer abgezogen. Du wirst nicht schlechter gestellt, denn du kannst ja gegen Rechnung reparieren lassen und dann wird auch alles bezahlt. Dein Schaden wird in diesem Fall also zu 100% ausgeglichen.

Alles klar. Danke für die Info.

Hi,

hast du paar Zahlen, Daten und Fakten bzgl. deines Wagens?

Ein Bild/Foto des Schadens würde mich auch interessieren :)

Danke dir

am 20. August 2013 um 6:19

Man darf hier natürlich den Kostenvoranschlag sich auszahlen lassen.

Angenommen der liegt bei 1000,- €, dann werden dem TE 1000,- € abzüglich MWSt. ausbezahlt.

Also ca. 800,- € bekommt er auf sein Konto.

Wenn er jetzt zu einem Beulendoktor geht der ihm das ganze für 500,- € Brutto ausbeult, dann darf er das natürlich machen.

Die 300,- € kann er sich dann behalten.

Themenstarteram 20. August 2013 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

hast du paar Zahlen, Daten und Fakten bzgl. deines Wagens?

Ein Bild/Foto des Schadens würde mich auch interessieren :)

Hä?! Zu welchem Zweck? :confused:

Würde mich einfach so interessieren, ebenso die Reaktion der Versicherung nachdem du dies eingereicht hast :)

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

@ Haifi

 

Dann ist also die Werkstatt unfähig den Schaden richtig zu beurteilen

 

@ (P)Delle

 

Dein Gedanke ist völlig falsch.

 

Unternehmen können die MWSt ausweisen.

Das scheinst du irgendwo mal aufgeschnappt zu haben.

 

Aber das hat aber nichts, aber auch rein gar nichts mit der MWSt. bei ausbezahlten Schäden zu tun.

 

Du kannst ja mal erklären, wo die Versicherung Ihre doch ausbezahlte MWSt. als Vorsteuer wieder reinbekommen würde.

Ja, dass könnte ich du Eintagsfliege.

 

Aber bei dir wären dass so wie Perlen vor die Säue schmeißen.

Themenstarteram 20. August 2013 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, dass könnte ich du Eintagsfliege.

Wozu beleidigst Du nun?

Ich sage immer, dass Leute nur dann beleidigen oder laut werden, wenn ihnen die Argumente ausgehen.

Zitat:

Aber bei dir wären dass so wie Perlen vor die Säue schmeißen.

Ein Poet. Schön!

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

 

Ich sage immer, dass Leute nur dann beleidigen oder laut werden, wenn ihnen die Argumente ausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Aber bei dir wären dass so wie Perlen vor die Säue schmeißen.

 

Ein Poet. Schön!

Was du "immer" sagst interessiert mich aber nun mal nicht. Ist das schlimm für dich?, ich hoffe nicht.....:(

 

Und ob mir hier die Argumente wirklich ausgehen, kanst du ganz bestimmt nicht beurteilen, musst du auch nicht.

 

Im übrigen habe ich hier nicht mit dir komuniziert, du musst also deinen Senf nicht wirklich dazugeben ;)

Themenstarteram 20. August 2013 um 7:39

Zitat:

Was du "immer" sagst interessiert mich aber nun mal nicht. Ist das schlimm für dich?, ich hoffe nicht.....:(

Oh ja, ..., das trifft mich hart.

Zitat:

Und ob mir hier die Argumente wirklich ausgehen, kanst du ganz bestimmt nicht beurteilen, musst du auch nicht.

Deine Art der Kommunikation lässt aber Rückschlüsse auf deine geistige Reife zu.

Zitat:

Im übrigen habe ich hier nicht mit dir komuniziert, du musst also deinen Senf nicht wirklich dazugeben ;)

... dann meide meinen Thread und wende dich zwecks OffTopic per PN an deine "Kontrahenten".

Danke für deine Lebensweisheiten und deine Meinung.

 

Mach mal bitte die Augen zu. Das sieht du, was hier bei MT "dir" gehört...

 

Ich wünsche dir aber trotzdem noch einen schönen Tag :)

 

 

Leute, es ist gut jetzt :(;)

Danke...

Themenstarteram 20. August 2013 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Mach mal bitte die Augen zu. Das sieht du, was hier bei MT "dir" gehört...

Na da hat jemand wohl eine umfassende Sprüchesammlung mit Anwendungstipps zuhause. :rolleyes:

Zitat:

Ich wünsche dir aber trotzdem noch einen schönen Tag :)

Den wünsche ich mir auch.

Zitat:

Eine Versicherung ist was ? 

Ein Unternehmen.

Was machen Unternehmen mit der Mehrwertsteuer, wie wird diese behandelt?

Na du Experte, kommst du von selber darauf ?

Mehrwertsteuer "gespart" geht klar.........

Wer hier wohl mal das denken üben sollte, steht nicht wirklich zur Debatte.....

Dellenzähler, mit diesem Gedanken liegst Du völlig falsch.

Mach Dir mal Gedanken was die Schadensersatzleistungen sind und auf wen die eingereichten Rechnungen ausgestellt sind.

GoofyXY hat es aber schon richtig auf den Punkt gebracht.

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