Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Mein aktueller Lenker ist sehr schmal. Der misst gerademal 67 Zentimeter. An meinem alten Rad war ein Lenker dran, der hatte gute zehn Zentimer mehr.Zitat:
Original geschrieben von Qarks
Wieviele meter brauchst du bitte damit 2 Radler aneinander vorbei passen?Nehmen wir also mal 70cm als Mittel. Das macht bei zwei Rädern 140 cm. Einen seitlichen Sicherheitsabstand wünsche ich mir aber schon noch. Vor allem, wenn mir langsamere, unsichere Radler entgegen kommen, die ganz offensichtlich nicht geradeaus fahren können.
Es gibt Vorschriften zur Breite eines Radweges. Leider gibt es keine Vorschriften, wie hoch Hindernisse über Radwegen hängen müssen.
Wenn ich nämlich mit dem Kopf in tief hängendes Grün gerate, frage ich mich auch, ob die verantwortlichen auch mal dran denken, die Bäume zu stutzen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Hier sind aber die anderen Ausnahmen der Radwegbenutzungspflicht ersichtlich. 😉Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Danke für die Quellenangaben.Daraus ist nun klar ersichtlich, daß "Renn-Training" nach geltender Rechtslage keinen Ausnahmetatbestand von der Benutzungspflicht von Radwegen darstellt.
Es steht auch nirgends geschrieben, wie hoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen ist.
Braucht man aber auch nicht. Die liegt schon Innerorts bei 50 km/h.😁
Patti auch wenn Du leidenschaftlicher Radfahrer zu sein scheinst, man kann echt ein Problem aus dessen Nutzung machen.😕
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Patti auch wenn Du leidenschaftlicher Radfahrer zu sein scheinst, man kann echt ein Problem aus dessen Nutzung machen.😕
Ich vermute, du meinst die Nutzung des Radweges.
Ich muss zugeben, ich bewege mich egrne möglichst schnell von A nach B. Dabei habe ich irgendwann mal erkannt, dass man mit dem Rad recht weite Strecken recht schnell recht problemlos bewältigen kann.
Allerdings gibt es pro Jahr um die zehn Meldungen (alleine in Berlin) in denen es heißt, dass mal wieder ein Radfahrer von einem Rechtsabbieger auf dem Radweg übersehen wurde.
Nur seeehr selten werde ich mal positiv überrascht, wenn ich freiwillig einen Radweg benutze. Zumeist muss ich aber erleben, dass wiegesagt selbst im Wald die Wege ebener sind.
Gerade jetzt sprießt die Natur, was das Zeuch hält. Weißt du, wie beschissen es ist, sich immer total flach auf dem Rad zu machen, damit auch der Rucksack nicht in der halben Baumkrone hängen bleibt?
Ihr könnt euch ja alle mit eurem bequemen Fahrstil auf Radwegen wohl fühlen.
Ich will nicht dazu genötigt werden, mich diesen beschissenen Umständen anzupassen, indem ich auf diesen Wegen nur noch fast halb so schnell fahre. Ich vermute, mit 15 km/h sind viele Radwege passierbar, ohne dass die Reifen gleich den Bodenkontakt verlieren.
Vor allem will ich aber nicht die elfte Meldung im Jahr werden, weil ich von einem Rechtsabbieger übersehen wurde. 😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
http://www.recht-gehabt.de/.../...radwegbenutzungspflicht-gibt-es.html
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Also den ersten Link lass ich mir ja noch gefallen, da er ziemlich realistisch zusammenfasst, wann es ausnamsweise erlaubt ist von der Radwegnutzungspflicht abzuweichen.
Im übrigen räumt diese Seite auch mit dem Aberglauben auf "Mit nem Rennrad darf ich alles machen was ich will":
Zitat:
Immer wieder hört man das Gerücht, dass Rennradfahrer nicht den Radweg benutzen müssen, sondern auf der Straße fahren dürfen.
Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahme für Rennradfahrer vor. Insbesondere hängt die Radwegbenutzungspflicht nicht vom Gewicht des Fahrrades oder seiner Nutzung ab. Häufig wird sich darauf berufen, dass für Fahrräder unter 11 Kilogramm die StVO nicht im vollen Umfang gelte. Das ist auch richtig, gilt allerdings nur für die Beleuchtungspflicht. Bei derartigen Rädern muss nämlich keine festinstallierte Beleuchtung am Fahrrad vorhanden sein. Auf die Radwegsbenutzungspflicht hat die 11-Kilogramm-Grenze aber keine Auswirkungen.
Wenn ich beim zweiten Link aber lese:
Zitat:
Zu den Ausnahmen von der Benutzungspflicht siehe auch Wolfgang Strobls "50 Gründe keinen Radweg zu benutzen", die sich als Sammlung kreativer Umsetzungen der oben angeführten Ausnahmen verstehen lassen.
Vermute ich eher, dass der Autor hier nur seine persönliche Auslegung der Dinge publiziert. Im Internet kann halt jeder schreiben was er will. Auf dieser Seite geht es eher darum, mit allen Mitteln den "Pro-Straße-Radlern" das Gefühl zu vermitteln, dass sie jederzeit einen Grund finden können den Radweg zu ignorieren.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
mann, mann, mann
hier merkt man echt, das man in einem Autoforum ist.
Alle wollen nur den Standpunkt als Autofahrer vertreten, und meinen, die Straße gehört ihnen.
Ein Radfahrer der einen benutzungspflichtigen Radweg zu seinem eigenen Vergnügen meidet und lieber auf der Straße fährt ist in kein Stück besser.
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
Als erstes dürfen Rennräder auf der Straße bewegt werden, auch ohne Licht (wenn es hell ist), weil es lt. Gesetz "Sportgeräte" sind.
Und trotzdem ist die vollständige Ausrüstung immer mitzuführen: Licht (Anstecklichter müssen jederzeit einsetzbar sein, z. B. bei einsetzendem Regen! Dies gilt aber nur bei Fahrrädern unter 11kg, ansonsten ist ein Dynamo mit festen Lichtquellen vorgeschrieben), Reflektoren müssen vollständig am Rad vorhanden sein und eine Klingel ist ebenso Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
Außerdem gibt es einige Gründe für ein Fahren auf der Straße:
- oft sind die Radwege zu schmal oder zu schlecht - überlegt mal, wie schmal die Reifen sind von den Rennrädern
Wenn ein zur Straße parallel verlaufender Weg, auch wenn er zum Teil etwas von der Straße weg führt, mit den Verkehrszeichen 237, 240, oder 241 beschildert ist, besteht für
alleRadfahrer (auch Rennradfahrer) die Pflicht diesen Radweg zu benutzen!
Dreck, Querfugen und andere mögliche (später) zu erwartende Hindernisse sind auch hier kein Grund gleich auf der Straße weiter zu fahren.
Im Zweifel muss man seine Fahrweise eben den Gegebenheiten anpassen und langsamer fahren.
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
- Radwege sind teilweise auch überbevölkert von Fußgängern, langsamen Radlern, Skatern ... - wie soll dann ein Rennradler ordentlich trainieren?
Kaum ein Radweg, welcher sich außerorts befindet, ist "überbevölkert". Und selbst wenn: Auch hier gilt es seine Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen.
Zur Not hilft auch hier eine
Klingelum sein baldiges Eintreffen am Hindernis anzukündigen!
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
- Radwege verlaufen teilweise nur ein Stück parallel zur Straße, und führen dann in eine andere Richtung - blöd, wenn man nicht die gleiche Richtung fahren will
In der Regel kennt man als trainierender Radfahrer die Radwege in seine Umgebung und kann durchaus auch einmal 100m von der Straße weg weiterfahren. In der Regel haben Radwege, auch wenn sie einen anderen Weg von A nach B beschreiten als die quasi parallele Straße, eben auch Start und Endpunkt an der nächsten Kreuzung bzw. am der nächsten Ortschaft.
(Bei, mitunter sehr seltenen, Ausnahmen kann man durch Ortskenntnis diese Problematik ganz leicht umgehen.)
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
Ich fahre auch Fahrrad auf der Straße, und mir geht jedes Mal der Hut hoch, wenn mich einer anhupt oder dicht vorbeifährt.
Und wenn ich dann hier lese, das noch dazu aufgerufen wird, immer zu hupen, oder ganz dicht zu überholen, dann geht mir echt das Messer in der Tasche auf.
Das Hupen ist außerorts als Überholsignal sehr wohl erlaubt. Als PKW-Fahrer kann man bei einem sehr angestrengten (Renn-)Radfahrer leider nicht immer davon ausgehen, dass dieser seine Umgebung vollständig erfasst. Da macht es im Zweifel eben doch Sinn ein kurzes Schallzeichen mittels der Hupe abzusetzen um seine Überholabsicht anzukündigen.
Nichts ist schlimmer als ein im Moment des Überholmanövers zu Pendeln beginnender Radfahrer, denn hier kann der vorher ausreichende Seitenabstand schnell zu klein werden. Durch das Hupen weiß der Radfahrer aber, dass er jetzt überholt wird und seine aktuelle Tätigkeit lieber exakt so weiter betreibt.
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
Vielleicht solltet Ihr selbst mal ein Fahrrad besteigen, und im Selbstversuch herausfinden, ob die Radwege wirklich so toll sind, wie Ihr behauptet.
Ich fahre häufig mit dem Fahrrad, dies auch StVO-Konform und es ist viel leichter als es die Hobby-Rennradler häufig suggerieren.
Auch sind die Radwege offensichtlich doch befahrbar, oder wie kommt es, dass ein (Renn-)Radfahrer wenn er ein schnelleres Vorankommen auf einer Kopfsteinpflasterstraße erwartet diese dann plötzlich doch nutzen kann, wo doch der Radweg vorher mit fünf Blättern Laub aus dem letzen Herbst und einer Querfuge unbefahrbar war?
Dies zeigt welch Geistes Kind sie sind.
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
Radfahrer haben die selben Rechte wie Autofahrer.
Natürlich gibt es auch arrogante Radler, diese will ich auch nicht loben, aber man sollte sich echt mal in die Rolle eines Radlers versetzen, dan fällt es einem leichter, als Autofahrer mal zurückzustecken.
Radfahrer haben nicht die gleichen Rechte, sie haben andere, jedoch durchaus vergleichbare!
Nur ist die Benutzung der Straße bei Vorhandensein eines benutzungspflichtigen Radwegs kein Recht, sonder ein Irrtum!
Als Autofahrer kann ich mir auch nicht aussuchen, ob ich nicht doch lieber auf dem parallel verlaufenden Radweg weiterfahre, nur weil auf der Straße Laub liegt, oder sich dort der Verkehr staut.
Es sind in diesem Fall spezielle Verkehrsflächen, die nicht von den anderen benutzt werden dürfen.
Radwege sind dazu da den langsamen Verkehr (Fußgänger, Inline, Radfahrer) vom schnellen Verkehr (LKW, PKW etc.) zur eigenen Sicherheit zu trennen.
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Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Das Hupen ist außerorts als Überholsignal sehr wohl erlaubt. Als PKW-Fahrer kann man bei einem sehr angestrengten (Renn-)Radfahrer leider nicht immer davon ausgehen, dass dieser seine Umgebung vollständig erfasst. Da macht es im Zweifel eben doch Sinn ein kurzes Schallzeichen mittels der Hupe abzusetzen um seine Überholabsicht anzukündigen.
Das ist einigen Radfahrern in Folge mangelnder Kenntnis der StVO scheinbar nicht wirklich bewußt.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich vermute, du meinst die Nutzung des Radweges.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Patti auch wenn Du leidenschaftlicher Radfahrer zu sein scheinst, man kann echt ein Problem aus dessen Nutzung machen.😕
Ich muss zugeben, ich bewege mich egrne möglichst schnell von A nach B. Dabei habe ich irgendwann mal erkannt, dass man mit dem Rad recht weite Strecken recht schnell recht problemlos bewältigen kann.
Allerdings gibt es pro Jahr um die zehn Meldungen (alleine in Berlin) in denen es heißt, dass mal wieder ein Radfahrer von einem Rechtsabbieger auf dem Radweg übersehen wurde.
Nur seeehr selten werde ich mal positiv überrascht, wenn ich freiwillig einen Radweg benutze. Zumeist muss ich aber erleben, dass wiegesagt selbst im Wald die Wege ebener sind.
Gerade jetzt sprießt die Natur, was das Zeuch hält. Weißt du, wie beschissen es ist, sich immer total flach auf dem Rad zu machen, damit auch der Rucksack nicht in der halben Baumkrone hängen bleibt?Ihr könnt euch ja alle mit eurem bequemen Fahrstil auf Radwegen wohl fühlen.
Ich will nicht dazu genötigt werden, mich diesen beschissenen Umständen anzupassen, indem ich auf diesen Wegen nur noch fast halb so schnell fahre. Ich vermute, mit 15 km/h sind viele Radwege passierbar, ohne dass die Reifen gleich den Bodenkontakt verlieren.Vor allem will ich aber nicht die elfte Meldung im Jahr werden, weil ich von einem Rechtsabbieger übersehen wurde. 😉
Patti, einfach mal beim Thema bleiben. Es geht nicht um die Nutzung von Radwegen in der Stadt. Das ist eine andere Baustelle. Es geht um Bundesstraßen. Da Du von der Gefährlichkeit sprichst kann man das fahren auf der Bundesstraße nun mal nicht mit innerstädtischem Verkehr vergleichen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Nur seeehr selten werde ich mal positiv überrascht, wenn ich freiwillig einen Radweg benutze. Zumeist muss ich aber erleben, dass wiegesagt selbst im Wald die Wege ebener sind.
Gerade jetzt sprießt die Natur, was das Zeuch hält. Weißt du, wie beschissen es ist, sich immer total flach auf dem Rad zu machen, damit auch der Rucksack nicht in der halben Baumkrone hängen bleibt?Ihr könnt euch ja alle mit eurem bequemen Fahrstil auf Radwegen wohl fühlen.
Ich will nicht dazu genötigt werden, mich diesen beschissenen Umständen anzupassen, indem ich auf diesen Wegen nur noch fast halb so schnell fahre. Ich vermute, mit 15 km/h sind viele Radwege passierbar, ohne dass die Reifen gleich den Bodenkontakt verlieren.
Ich darf aber mal kurz aus deinen eigenen Quellen zitieren:
Zitat:
Entspricht der Radweg diesen Kriterien nicht, so ist er gegebenenfalls rechtswidrig, jedoch muss der Bürger so lange den Radweg weiter benutzen, bis die Behörde das Schild entfernt hat oder ein Gericht das Verkehrsschild für unwirksam erklärt hat.
Das heißt dann wohl, dass solange ein Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen ausgeschildert ist, du diesen Benutzen musst -
unabhängig von dessen Zustand- und dabei deine Fahrweise (auch eine Geschwindigkeit von 15km/h) entsprechend anzupassen hast.
Solltest du diesen Radweg für unzumutbar halten darfst du also nicht auf die Strasse ausweichen, sondern musst dafür sorgen, dass das Schild entfernt wird oder ein Richter dieses für unwirksam erklärt.
Das heißt aber auch für alle anderen:
Wenn der Radweg (mit Beschilderung) 10cm hoch mit Glasscherben bedeckt ist: Fahrrad schieben, tragen oder sonst was. Aber nicht auf der Strasse fahren.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist einigen Radfahrern in Folge mangelnder Kenntnis der StVO scheinbar nicht wirklich bewußt.Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Das Hupen ist außerorts als Überholsignal sehr wohl erlaubt. Als PKW-Fahrer kann man bei einem sehr angestrengten (Renn-)Radfahrer leider nicht immer davon ausgehen, dass dieser seine Umgebung vollständig erfasst. Da macht es im Zweifel eben doch Sinn ein kurzes Schallzeichen mittels der Hupe abzusetzen um seine Überholabsicht anzukündigen.
😮
Muss man sich beim Radfahrer tatsächlich mit hupen ankündigen? Muss das dann auch noch wärend des Überholvorganges passieren?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
😮Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist einigen Radfahrern in Folge mangelnder Kenntnis der StVO scheinbar nicht wirklich bewußt.Muss man sich beim Radfahrer tatsächlich mit hupen ankündigen? Muss das dann auch noch wärend des Überholvorganges passieren?
Wenn während des Überholens durch den Radfahrer eine Gefahrensituation entsteht, oder man sich und andere (insbesondere den Radfahrer) durch die Situation (zum Beispiel einsetzende Pendelbewegung des Radfahrers) gefährdet sieht, ist auch dies erlaubt.
Die Hupe ist außerorts sowohl als Überholsignal, als auch als Gefahrensignal erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Patti, einfach mal beim Thema bleiben. Es geht nicht um die Nutzung von Radwegen in der Stadt. Das ist eine andere Baustelle. Es geht um Bundesstraßen. Da Du von der Gefährlichkeit sprichst kann man das fahren auf der Bundesstraße nun mal nicht mit innerstädtischem Verkehr vergleichen.
Ich schrieb ja schon, dass meine Landstraßenerfahrung gleich null sind.
Die Gefährlichkeit wäre auch nicht gegeben, wenn viele hier nicht gleich mit einer kriegerischen Einstellung ankommen würden.
Wir diskutieren hier über einen Radweg, von dessen Zustand wir uns noch nichtmal überzeugen durften.
Möglicherweise würde ich mneine Meinung ja zum Teil ändern, wenn ich den Radweg sehe.
Warum ich auf das Problem Radwege in der Stadt komme liegt dann auch einfach daran, dass hier die Radwege in der Tat unzumutbar sind, aber etliche Autofahrer auch meinen, einen durch dichtes Überholen maßregeln zu wollen.
Sollte sich ein Radfahrer ordnungswidrig verhalten, ist das noch lange kein Grund, ihn zu bedrängen.
Man sollte einfach mal die Möglichkeit in erwägung ziehen, dass es tatsächlich einen Grund für den Radler gibt, den Radweg nicht zu nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Wenn während des Überholens durch den Radfahrer eine Gefahrensituation entsteht, oder man sich und andere (insbesondere den Radfahrer) durch die Situation (zum Beispiel einsetzende Pendelbewegung des Radfahrers) gefährdet sieht, ist auch dies erlaubt.Zitat:
Original geschrieben von patti106
😮
Muss man sich beim Radfahrer tatsächlich mit hupen ankündigen? Muss das dann auch noch wärend des Überholvorganges passieren?
Die Hupe ist außerorts sowohl als Überholsignal, als auch als Gefahrensignal erlaubt.
Und wie hoch ist die Gefahr, dass der Radler sich erschreckt, wenn plötzlich das Fahrzeug neben ihm hupt?😉
Man muss die angebliche Gefahr nicht erst heraufbeschwören. Die Pendelbewegungen sind übrigens keine Gefahr, die gleichst du doch mit den 1,5m Seitenabstand beim Überholen locker aus. Ich persönlich wäre übrigens froh, wenn wenigstens 1 Meter Seitenabstand eingehalten würde.
(und jetzt erzähle nicht, dass Radfahrer plötzlich anfangen, zwei Meter auf der Straße zu schlenkern)
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Sollte sich ein Radfahrer ordnungswidrig verhalten, ist das noch lange kein Grund, ihn zu bedrängen.
Da hast Du natürlich meine volle Zustimmung.
Ein Auto ist in jeder Hinsicht überlegen. Diese Überlegenheit gilt es, wie ein Gentleman nun mal macht, zu überspielen.
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Wenn ein zur Straße parallel verlaufender Weg, auch wenn er zum Teil etwas von der Straße weg führt,
Nein, der Radweg muss zur Straße gehören. Und wenn er davon weg führt tut er dies nicht mehr. Gleiches gilt für Radwege die eine andere Vorfahrtsreglung haben als die Straße daneben.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Patti auch wenn Du leidenschaftlicher Radfahrer zu sein scheinst, man kann echt ein Problem aus dessen Nutzung machen.😕
Ein Problem Vieler,es gibt keine kleine Probleme sondern es muß zu einem Großen aufgebauscht werden.
Da wird dann aus einem Mückenschiß ein Drama,oder ein Radweg wegen einem kleinen Schlagloch das man locker umfahren kann die Unbenutzbarkeit des kompletten Radwegs.
Ich lese hier immer nur von Gesetzen, Recht haben und dem ganzen bla, bla, bla. Um die eigene Gesundheit machen sich die wenigsten Radfahrer einen Kopf. Hauptsache ich kann mein Recht wahrnehmen. Selbst wenn es dafür Geld gäbe, würde ich nicht auf einer Bundesstraße fahren. So bekl.... kann man doch nicht sein. Irgenwann wird schon einer kommen der ne CD im Handschuhfach sucht. Ist ja aber nicht so schlimm, ihr bekommt ja dann Recht. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Und wie hoch ist die Gefahr, dass der Radler sich erschreckt, wenn plötzlich das Fahrzeug neben ihm hupt?😉Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Wenn während des Überholens durch den Radfahrer eine Gefahrensituation entsteht, oder man sich und andere (insbesondere den Radfahrer) durch die Situation (zum Beispiel einsetzende Pendelbewegung des Radfahrers) gefährdet sieht, ist auch dies erlaubt.Die Hupe ist außerorts sowohl als Überholsignal, als auch als Gefahrensignal erlaubt.
Man muss die angebliche Gefahr nicht erst heraufbeschwören. Die Pendelbewegungen sind übrigens keine Gefahr, die gleichst du doch mit den 1,5m Seitenabstand beim Überholen locker aus. Ich persönlich wäre übrigens froh, wenn wenigstens 1 Meter Seitenabstand eingehalten würde.
(und jetzt erzähle nicht, dass Radfahrer plötzlich anfangen, zwei Meter auf der Straße zu schlenkern)
Nun ja, wenn sich eine Gefahrensituation ergibt, zum Beispiel wenn der Radfahrer durch die Pendelbewegung den ausreichenden Seitenabstand deutlich verkleinert muss er auch hier mit einem Gefahrensignal rechnen. Vor allem, wenn vorher bereits das Überholsignal gegeben wurde ist der "Schock" bei weitem nicht so groß.
Außerdem: Würde der Radfahrer sich an die Benutzungspflicht halten, entstünde eine solche Situation, in der man mit Gefahren und deren "Ankündigung" rechnen muss, erst gar nicht.
Original geschrieben von gruni1984Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
Wenn ein zur Straße parallel verlaufender Weg, auch wenn er zum Teil etwas von der Straße weg führt,
Nein, der Radweg muss zur Straße gehören. Und wenn er davon weg führt tut er dies nicht mehr. Gleiches gilt für Radwege die eine andere Vorfahrtsreglung haben als die Straße daneben.Das ist sehr wohl Auslegungssache.
Ich stimme Dir zu, wenn der Radweg quasi einen de Weg deutlich verlängernden Schlenker bzw. eine Schleife durch den nahegelegenen Wald macht, die Straße aber geradeaus weiter führt. Das ist im Zweifel wirklich nicht zumutbar.
Wenn jedoch der Radweg in einer Schleife der Straße den (deutlich) kürzeren Weg beschreibt, dabei aber nicht mehr direkt parallel verläuft muss dieser auch noch als Fahrbahnbegleitend gezählt werden.
Ansonsten ist es Haarspalterei auf Seiten der Radfahrer, nur um einen (Pseudo-)Grund zu haben von der Radwegbenutzungspflicht abzuweichen.
Sofern ein Radweg von A nach B führt, wie die Straße es auch macht und dabei die zurückzulegende Strecke nicht erheblich länger ist als die Strecke auf der Straße sollte man sich keinesfalls gefährden und andere nötigen auf einen Rücksicht nehmen zu müssen.
Es könnte schließlich so einfach sein.
Wenn einem Radfahrer ein benutzungspflichtiger Radweg nicht gefällt sollte er keineswegs eigenmächtig Handeln und einfach auf der Straße fahren.
Er sollte viel mehr bei der zuständigen Stadt (Straßenbehörde etc.) darauf drängen den Radweg nach den rechtlichen Kriterien zu prüfen! Solange er als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist ist er auch zu benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Ich lese hier immer nur von Gesetzen, Recht haben und dem ganzen bla, bla, bla. Um die eigene Gesundheit machen sich die wenigsten Radfahrer einen Kopf. Hauptsache ich kann mein Recht wahrnehmen. Selbst wenn es dafür Geld gäbe, würde ich nicht auf einer Bundesstraße fahren. So bekl.... kann man doch nicht sein. Irgenwann wird schon einer kommen der ne CD im Handschuhfach sucht. Ist ja aber nicht so schlimm, ihr bekommt ja dann Recht. 🙄
Absolut richtig!
Selbst wenn ich auf dem Radweg vor einem nach rechts abbiegendem PKW (oder LKW) Vorfahrt habe rechne ich damit, dass mich dieser gegebenenfalls übersieht. Aus diesem Grund tätige ich auf dem Fahrrad vor kreuzenden Abzweigungen bzw. Einfahrten den Schulterblick um frühzeitig zu erkennen ob mich gleich ein PKW etc. übersehen könnte.
Und schon komme ich gar nicht mehr in kritische Situationen, da ich im Zweifel bereits vorher abbremse und die Situation bereinige.