Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Als super Argument sieht es der gemeine Rennradler auch an, wenn der Radweg einen Umweg darstellt.

Wenn der Radweg einen Umweg darstellt, ist er ja nicht benutzungspflichtig.

Zitat:

Der gewöhnliche Rennradfahrer interessiert sich nur für sich und seine "Rundenzeit", er scheut alles, was ihm diese verderben könnte und es ist ihm völlig egal, dass er ständig die Verkehrsregeln verletzt indem er einen benutzbaren Radweg nicht benutzt.

Ein Rennradfahrer schaut außer bei einem Rennen nie auf die Rundenzeit.

Zitat:

Keine Frage: Ein wesentlicher Teil der Radwege ist idiotisch angelegt, viele sind ein wenig schmal, viele für nen Rennradler nevig stark befahren, viele durch tausend abgeflachte aber trotzdem nervtötende Bordsteine unterbrochen, viele auch ein wenig gefährlich, weil man zu weit weg von der Fahrbahn Kreuzungen und Einmündungen überquert und von daher dort langsam und vorsichtig fahren muss aber all das befreit nicht von der Pflicht zur Benutzung, wenn da das hübsche blaue Schild steht.

Doch genau das befreit von der Pflicht. Ließt denn keiner was andere schon 1000x geschrieben haben?

Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht

Mit Umweg meinte ich den Radweg neben der Landstraße, der wegen des Auf- und wieder Abfahrens doch glatt 50m Umweg auf 3km bedeutet und außerdem - wie schrechlich für einen Sportler und seine Rundenzeit - auch noch hügeliger ist. Aber klar, der gemeine Rennradler meint ja, ab 1m plus ist er "befreit".

Nein, der Radfahrer schaut nicht auf die Rundenzeit, er brüstet sich nur gern vor anderen damit 😛

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht

Mit Umweg meinte ich den Radweg neben der Lanstraße, der wegen des Auf- und wieder Abfahrens doch glatt 50m Umweg auf 3km bedeutet und außerdem - wie schrechlich für einen Sportler und seine Rundenzeit - auch noch hügeliger ist.

Eben heißt das Schild es nicht zwingend... Und Rundenzeiten... Haha, Training nicht Rennen...

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht

Mit Umweg meinte ich den Radweg neben der Lanstraße, der wegen des Auf- und wieder Abfahrens doch glatt 50m Umweg auf 3km bedeutet und außerdem - wie schrechlich für einen Sportler und seine Rundenzeit - auch noch hügeliger ist.

Eben heißt das Schild es nicht zwingend... Und Rundenzeiten... Haha, Training nicht Rennen...

§2 Abs 4 StVO

Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die

Zeichen 237, 240 oder 241 *

dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

*...das sind die netten runden blauen Schilder mit nem Fahrrad drauf und das bedeutet, dass nicht nur ein reiner Radweg, sondern auch ein gemeinsamer sowie ein getrennter Rad-/Fußweg verpflichtend zu benutzen sind.

Ist daran irgend etwas unklar? *kopfschüttel*

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Du vergisst die Ausnahmen zur Radwegsbenutzungspflicht... hier schon tausend mal durchgekaut... wer das nicht kapiert, ist wohl mit Radlern auf der Strasse überfordert, andere haben es eingesehen!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Du vergisst die Ausnahmen zur Radwegsbenutzungspflicht... hier schon tausend mal durchgekaut... wer das nicht kapiert, ist wohl mit Radlern auf der Strasse überfordert

Das ist doch an den Haaren herbeigezogener Quark. Ausnahme nur bei Unbenutzbarkeit (nicht zu verwechseln mit Unbequemlichkeit).

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Du vergisst die Ausnahmen zur Radwegsbenutzungspflicht... hier schon tausend mal durchgekaut... wer das nicht kapiert, ist wohl mit Radlern auf der Strasse überfordert
Das ist doch an den Haaren herbeigezogener Quark. Ausnahme nur bei Unbenutzbarkeit (nicht zu verwechseln mit Unbequemlichkeit).

Unzumutbar heißt es...

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Das ist doch an den Haaren herbeigezogener Quark. Ausnahme nur bei Unbenutzbarkeit (nicht zu verwechseln mit Unbequemlichkeit).

Unzumutbar heißt es...

...und Du darfst fest davon ausgehen, dass Dir der Gesetzgeber einiges zumutet 😁

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht

Mit Umweg meinte ich den Radweg neben der Landstraße, der wegen des Auf- und wieder Abfahrens doch glatt 50m Umweg auf 3km bedeutet und außerdem - wie schrechlich für einen Sportler und seine Rundenzeit - auch noch hügeliger ist. Aber klar, der gemeine Rennradler meint ja, ab 1m plus ist er "befreit".

Nein, der Radfahrer schaut nicht auf die Rundenzeit, er brüstet sich nur gern vor anderen damit 😛

er ist befreit, wenn der Radweg mehr als 5m von der Straße entfernt ist. Und mit Rundenzeit brüstet sich auch ein Rennradler nicht. Wie willst du sowas denn auch wissen. Hockst doch nur in deinem Auto.😕 Weil Mitglied in einem Radverein kannst du ja wohl nicht sein. Sonst würdest du nicht solch einen Unsinn erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht

Nö - ich habe mal ein Gegenbeispiel. Klickst Du

hier

. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Unzumutbar heißt es...

...und Du darfst fest davon ausgehen, dass Dir der Gesetzgeber einiges zumutet 😁

Nur als Radfahrer geht es einem relativ gut🙂 (bei solchen Wischiwaschi Auslegungen der Benutzungspflicht)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Da kann man schreiben was man will - blaues Schild mit Rad drauf = Benutzungspflicht
Nö - ich habe mal ein Gegenbeispiel. Klickst Du }hier{ . 😁

OK, und wo steht da, dass man diesen (zugegeben Scheiß-) Rad-/Fußweg nicht benutzen muss? Nirgends und das aus gutem Grund.

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - ich habe mal ein Gegenbeispiel. Klickst Du }hier{ . 😁

OK, und wo steht da, dass man diesen (zugegeben Scheiß-) Rad-/Fußweg nicht benutzen muss? Nirgends und das aus gutem Grund.

:Kopf gegen Wand hau:

Du bist wohl wirklich unfähig den Thread hier zu lesen obwohl du schon darauf hingewiesen worden bist.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


...und Du darfst fest davon ausgehen, dass Dir der Gesetzgeber einiges zumutet 😁

Nur als Radfahrer geht es einem relativ gut🙂 (bei solchen Wischiwaschi Auslegungen der Benutzungspflicht)

Richtig, aber nur weil man an den Autofahrern besser verdient.

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Nur als Radfahrer geht es einem relativ gut🙂 (bei solchen Wischiwaschi Auslegungen der Benutzungspflicht)

Richtig, aber nur weil man an den Autofahrern besser verdient.

Hä? Nene, wohl zuwenig, sonst hätten die mehr Rechte... naja, solange wir kein Tempolimit auf der Autobahn haben, bin ich aber auch als Autofahrer zufrieden!

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